Schwierig ist dies übrigens bei tarifbeschäftigten Kollegen, sie sind 'Beschäftigte/r' (auch wenn sie auf einer mit A 15 besoldeten Stelle sitzen)
Dieser ganzen LiA-Kram und ähnliches scheint mir nur ein rechtlich nicht gedeckter Notbehelf zu sein (zumal bei LiA Verwechslungsgefahr mit 'in Ausbildung' besteht - und es 'Angestellte' ja gar nicht mehr juristisch gibt).
'Beschäftigter' umfasst eine Vielzahl von Tätigkeiten mit ganz unterschiedlichen Qualifikationsniveaus (natürlich auch völlig jenseits der unterrichtlichen Tätigkeit)
Ps. In Bayern ist dies geregelt mit z.B. StR i.BV. (soll 'in Beschäftigtenverhältnis' heißen - kann man natürlich verwechseln mit 'Berufsvorbereitung'). Wie schauts in anderen Bundesländern aus?-Ohne verbindliche Regelung von ministerieller Seite dürfte formal nur 'Beschäftigte-/r' zulässig sein, eigentlich gar nicht gehen dürfte eigentlich alles mit 'Angestellte', da es Angestellte rechtlich nicht mehr gibt).
In vielen Bundesländern ist auch überhaupt die Bezeichnung oder Benennung eines tarifbeschäftigten Kollegen (auch mündlich oder gegenüber den Schülern) als 'Lehrer' problematisch, da eine Verwechslungsgefahr mit der Amtsbezeichnung 'Lehrer' im GS- und Sek. I-Bereich besteht. Ähnliches gilt in etlichen Bundesländern für den Begriff 'Sonderpädagoge'.
Die unberechtigte Verwendung' vom Amtsbezeichnungen ist übrigens strafbar. Wer absolut auf Nummer sicher gehen will, spricht bei den nicht mit einem Amt versehenen Kollegen nur von 'Beschäftigten'. Natürlich schwer durchzuhalten gegenüber SuS und Eltern - nein Kollege S ist kein Lehrer, sondern ein Beschäftigter, der euch unterrichtet (da Lehrer auch Amtsbezeichnung ist - und im System öffentliche Schule sicher Verwechslungsgefahr mit Amtsbezeichnung besteht - außerhalb der Schule kann sich freilich jeden Lehrer nennen)