Beiträge von sunshine_:-)

    Guten Abend zusammen,


    zu meiner Frage habe ich hier im Forum nur eine Diskussion (von 2013) gefunden. Bei uns an der Schule "glaubt man", dass Zeugnisse von der KL mit ", Amtsbezeichnung" unterschrieben werden müssen. Ich finde das ehrlich gesagt etwas affig und habe mal recherchiert. Herausgefunden habe ich aber an entsprechender Stelle in der BASS nur, dass die Unterschrift handschriftlich erfolgen muss.


    Nun stellt sich mir also die Frage, wo ich weitere Informationen finde bzw. ob es überhaupt Vorschriften dazu gibt, die Amtsbezeichnung zu verwenden (z.B.Zeugnisse, Prüfungsprotokolle etc.).


    Lieben Dank

    S.

    Theoretisch mag alles stimmen, was du schreibst, praktisch hat im letzten Durchgang meine BezReg explizit für zwei Jahre abgeordnet. D.h. die Abordnungen als solche und wie du sie kritisiert, sind einfach erfolgt (teilweise ohne Freiwilligkeit) und der Zeitraum somit nicht diskutabel. Ich würde es einfach freiwillig machen wollen;-).


    Mich würde interessieren, ob ein solcher Aufruf in NRW im diesem Winter/Frühjahr noch einmal erfolgt.

    Hallo zusammen,


    ich folge immer mal wieder dem "Zwangsabordnungs-Thread" :-). Zu meiner Frage habe ich keine aktuelle (!) Info gefunden.


    Ich (verbeamtet, Gym NRW) würde mich gerne für zwei Jahre an die GS abordnen lassen. Letztes Jahr gab's eine Anfrage der BezReg an die Schulen wegen freiwillig Abordnungswilliger (vielleicht 2021 auch, ich weiß es nicht mehr genau).


    Nun gab es ja zum Schuljahresbeginn die Feller-Meldung zu den Abordnungen.

    Weiß eventuell einer von euch (mit Connections zu einer BezReg oder so) ob es zeitnah nochmal eine Anfrage geben wird? Wo könnte ich das in Erfahrung bringen?


    Danke


    S.

    Danke Finchen, so machen wir das im Sek- Bereich an meiner Schule auch. Aber da gehen wir ja von der vorgeschriebenen Anzahl der KA/ Fach aus. Für den GS-Bereich finde ich eine konkrete Zahlenangabe halt nirgendwo und frage mich, ob es eine Vorgabe gibt (bzw. wo).

    Hallo zusammen,


    diesmal habe ich eine Frage wegen meines Kindes (und der dauerkrankten KL, Klasse 3 NRW).


    Habe hier die Beiträge durchforstet und die APO GS. Sehe ich es richtig, dass die Anzahl der Klassenarbeiten NICHT geregelt ist?

    Wer macht das dann? Schule? Lehkraft?


    Hintergrund der Frage ist, ob man eben bei dauererkrankter und unregelmäßig vertretener KL auf Klassenarbeiten verzichten KÖNNTE? Wer würde das entscheiden?


    Danke und viele Grüße


    S.

    Sehr interessante Punkte. Bin gespannt, was diese "Prüfung" so ergibt!


    Davon ab: ist es denn prinzipiell in NRW möglich, sich "laufbahnabwärts" (also verbeamtet von Sek I/II "alter" Hochschulabschluss, Laufbahn 2.2.nach Sek I/ RS Laufbahn 2.1) zu bewegen oder wäre das ein Seiteneinsteig (habe hier alle für mich zu findenden Threads gelesen, aber bin nicht schlauer :staun:)

    Liebe Expert*innen,


    ihr wisst doch immer so viel :-).


    Rein aus Interesse: wenn GS und SEK I - Lehrer*innen in NRW auf A13 umgestellt werden, ändert sich dann auch die Laufbahn? Oder bleiben die Kolleg*innen in Laufbahn 2.1? Oder wird das geändert und man könnte sich z.B. von GY an RS versetzen lassen?


    Die Frage stellte sich heute im Lehrerzimmer ...


    Liebe Grüße und Danke!


    S.

    Hallo k_19, das ist eine supergute Idee. Die E-mail-Kommunikation klappt tatsächlich viel besser als die face-to-face und auf diesem Weg würde es vermutlich garnicht negativ ausgelegt :-).


    Der aktuelle Fall ist zu meinem Gunsten ausgegangen, aber ich fürchte, das war bei meiner SL nicht das letzte Mal und jetzt habe ich ein paar gute Ideen, wie ich (je nach Eskalationsstufe) vorgehen kann.


    Viele Grüße


    S.

    Hallo ihr zwei,

    vielen lieben Dank für eure Antworten!


    Bolzbold die Info ist für mich ein "backup", prinzipiell möchte ich in jedem Fall erstmal deeskalieren. Die SL trifft Entscheidungen bzw. benennt ihre Erwartungen sehr willkürlich und "zwischen Tür und Angel". Das würde ich im nächsten Schritt auch erstmal (erneut) mit dem Lehrerrat besprechen und ggf. ein klärendes Gespräch suchen. Um aktuellen Fall besteht jedoch Zeitdruck und ich wollte nur den rechtlichen Hintergrund für mich klären bevor ich mich überrumpeln lasse.


    @TwoRoads so ähnlich, wie du es beschreibst, ist es auch. Es geht drunter und drüber in der Kommunikation, ob Wertschätzung vorhanden ist, kann ich gerade garnicht einschätzen.


    Ich werde versuchen, den Sachverhalt zu klären, ggf. mit einem Mitglied des Lehrerrats- die Zeit drängt eben nur. Falls es dann zu einer Dienstanweisung käme, wäre das ja automatisch vor Zeugen.


    Vielen Dank nochmal und viele Grüße

    S.

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