Beiträge von Fridolina007

    Ja, es ist tatsächlich schockierend, wie gerade mit älteren Lehrkräften umgegangen wird, bei denen vermehrt u.a. chronische Krankheiten auftreten. Bereits Umstellungen durch die Menopause führen zu erheblichen Veränderungen, denen durch nicht gewährte Altersentlastungen (in NDS) nicht entgegengekommen wird. Am liebsten hat der Arbeitgeber flexibles "Frischfleisch" - mit 30-jähriger Berufserfahrung ...

    Und es ist auch völlig klar, dass du möglichst eine volle Stelle anstrebst, gerade als Angestellte und Quereinsteigerin, die du wesentlich weniger Geld erhältst.

    Über Vollzeitlehrkräfte müsste sich Niedersachsen eigentlich freuen, allerdings scheint es der Schulleitung Arbeit bereitet zu haben, wenn aufgrund von zwei verschiedenen Krankheiten öfters der Stundenplan verändert werden musste, ohne dass jeweils zusätzliche Arbeitskräfte zur Verfügung standen. Das ist aber nicht dein Problem. Und auch wir müssen bekanntlich oft mit gehäuften Fehlzeiten von Schülerinnen und Schülern klarkommen. Trotzdem kann niemand etwas für Krankheiten, die ja gerade bei Lehrkräften stets von Ärzten bestätigt werden.

    Und zwei verschiedene Krankheiten, von denen bereits eine überwunden ist, dürften beim Gesundheitsamt nach meiner Einschätzung eher für eine günstige Prognose sorgen.

    Das BEM-Verfahren schützt tatsächlich wirkungsvoll vor Machtmissbrauch, gerade wenn sich im Rahmen der (ggf. stufenweisen) Wiedereingliederung erste Erfolge eingestellt haben. Sofern die Schulleitung mit oder ohne Rückendeckung insgeheim eine "Wiederausgliederung" plant, kann man dies gleich dem BEM-Ansprechpartner melden, sodass dann umgehend ein Gespräch (am besten im Beisein des Bezirkspersonalrats) eingeleitet wird.

    Was das sog. "Fürsorgegespräch" betrifft, empfehle ich, unbedingt ein eigenes Gedächtnisprotokoll anzufertigen, ferner würde ich ein Protokoll über das gelaufene "Gespräch" von der Schulleitung verlangen. Vom örtlichen Personalrat würde ich angesichts häufiger Befangenheiten nicht allzu viel erwarten, auch wenn dieser auch Angestellte vertreten müsste.

    Sofern sich solche Zustände noch auf höherer (instrumentalisierter) Ebene wiederholen sollten und dies bewiesen werden kann (z.B. durch eine kurzfristige Terminbestätigung per Mail), könnte man vielleicht prüfen, ob man solch ein vorsätzlich gesundheitsschädigendes Verhalten von Vorgesetzten nicht als Dienstunfall geltend machen kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn ärztliche Amtsanmaßung oder massive Nötigung im Spiel ist, wie vielleicht schon auf Schulleiterebene.

    Falls Quereinsteiger nur als vorübergehende Lückenfüller benutzt werden sollten, fände ich das auch sehr unfair.......

    zur Anzahl der Arbeiten: Vor einigen Jahren waren es nach meiner Erinnerung auch bei nur drei Wochenstunden vier bis sechs Arbeiten, weshalb damals keine Proportionalität möglich war. Die Änderung bzw. Anpassung auf "drei bis fünf Arbeiten" ist meines Wissens relativ neu und eröffnet natürlich faire Entlastungsmöglichkeiten.

    Trotzdem reicht die Zeit vorne und hinten nicht, weshalb unser schulinterne Lehrplan weiter entrümpelt werden müsste.

    "Mehrheit" bezog sich hierbei auf die Stimmung in unserem Kollegium, sowohl was die Ergebnisse des WPU-Unterrichts betrifft als auch bezogen auf die Kürzungen speziell in Klassenstufe 9. Es mag sich zwar auf den ersten Blick harmlos anhören, wenn eine Wochenstunde in einem bzw. mehreren Kernfächern fehlt, aber letztlich kommt da eine Menge zusammen.

    In Niedersachsen kann an Gymnasien zwischen zwei Stundentafeln gewählt werden: Bei der ersten verbleiben den Kernfächern teilweise mehr Unterrichtsstunden. Bei der zweiten Stundentafel wird die Möglichkeit von Profilfächern genutzt (Wahlpflichtfächer: Entdecker, Theaterspielen etc.), die für Motivation sowie zusätzliche Zeugnisnoten (ohne dass unbedingt eine Arbeit geschrieben werden muss) sorgen sollen. Soweit ich weiß, machen davon z.B. auch musisch orientierte Schulen Gebrauch, was durchaus sinnvoll sein kann.

    Das Problem besteht darin, dass diese Zusatzstunden irgendwo herkommen müssen, ohne dass die Höchstgrenze an zulässigen Wochenstunden bei den Schülern überschritten wird. Deshalb wird einfach den Kernfächern in bestimmten Klassenstufen eine Stunde "geklaut", ohne dass die Anzahl der Arbeiten verringert wird. M.E. sind dann aber Latinumsabschlüsse nicht mehr vergleichbar.

    Den Höhepunkt des Dilemmas hatten wir nach dem Lockdown, als diese Wahlpflichtfachlehrer an unserer Schule Stundenanrechnungen für die Erteilung von Kompensationsunterricht bezogen auf die extrem zu kurz gekommenen Kernfächer erhielten (bekanntlich folgten ja auch noch gesonderte Lernstandserhebungen, da man offenbar den Schülerleistungen sowie Zensuren nicht traute) und die Kernfachlehrer ohne jegliche Stundenanrechnung den Wahlpflichtlehrern fachlich zuarbeiten mussten. Diese Absurditäten hatte sogar der Personalrat veranlasst und nicht etwa die Schulleitung.

    Letztlich gibt es offenbar für diese Stundentafel 2 keine wirkliche Mehrheit mehr, aber es wirkt halt enorm nach außen, wenn das Angebot an Fächern möglichst groß ist.....

    Da wird endlich ein gravierender Missstand angesprochen, der insbesondere bei Stundentafel 2 in Niedersachsen auch die Kernfächer betrifft:

    Wenn z.B. im Fach Deutsch (wegen zusätzlichen Wahlpflichtunterrichts, der in die Stundentafel eingreift) in Klassenstufe 9 bei drei Wochenstunden mindestens vier Arbeiten geschrieben werden müssen, wirkt sich das gleich auf drei Ebenen negativ aus:

    a) zusätzliche Tage, die mit Korrekturen gefüllt sind. b) erhöhter Stress in den reduzierten Stunden, da ja sämtliche Klassenarbeiten gründlich

    (inklusive Lektüren und Aufsatzbesprechungen) vorbereitet werden müssen. c) letztlich u.U. mehr Korrekturgruppen zur Auffüllung des

    Deputats. Wenn man Pech hat, erhält man dann als Parallelgruppe eine weitere 9. Klasse hinzu....

    In Klassenstufe 10 liegt das Problem ebenfalls vor.

    Wenn nun in Erdkunde nicht nur etwas von einer fairen Proportionalität zwischen Wochenstundenzahl und Anzahl der Arbeiten abgewichen wird, sondern sogar eine Verdoppelung vorgesehen ist, dann ist es höchste Zeit für eine Beschwerde gegen solch eine vorprogrammierte Dauerüberlastung, zumal ja in Klassenstufe 11 nicht einfach Wissen abgefragt bzw. angekreuzt wird, sondern Oberstufenniveau erreicht werden muss.

    Ohnehin halte ich in diesem Zusammenhang (Einführungsphase der Oberstufe) einstündig erteilte Fächer geradezu für einen Witz, wenn man bedenkt, dass auch AGs zweistündig laufen, bei denen keinerlei Korrekturen anfallen.

    Während des Lockdowns bzw. Distanzlernens hatten es offenbar auch mehrere Kolleginnen und Kollegen unserer Schule aus Zeitgründen so praktiziert, dass sie bei massenhaft eingereichten Beiträgen erst im Nachhinein ausgelost haben wollen, wen sie bewerten wollten.

    Das ist zum einen nicht transparent, weil bei der sog. Auslosung kein unabhängiger Zeuge zugegen ist und dieses Verfahren den Beigeschmack von Willkür haben kann - je nachdem, ob vielleicht der Eindruck entstanden war, dass man dem jeweiligen Schüler eher wohlgesonnen sei oder nicht. Zum anderen hieß es (in NDS) zeitgleich ausdrücklich, dass genau zwischen einer Lern- und Prüfungssituation unterschieden werden müsse, auch wenn z.B. mündliche Mitarbeit in beide Kategorien fällt, allerdings bei allen Schülerinnen und Schülern gleichermaßen.

    Also, auch ich schließe mich als Laie den vorigen kritischen Beiträgen an. Für zulässig hingegen halte ich das Verfahren, von vornherein nur einige Tests mitzunehmen, sofern das angekündigt wurde, da man als Lehrer ja vorab das Ergebnis nicht kennt. Diese könnte man ggf. auch per Namenszettel völlig neutral auslosen....

    Das Dauerproblem mit den Nachschreibern, das sich unter Corona erheblich verschärft hat, ist mir sehr wohl bekannt.

    Und dass man sowohl aus Zeitmangel (nicht mehr als eine Arbeit pro Tag) als auch aus taktischen Gründen auf einen unbequemen Samstag ausweicht, ist ebenfalls sehr gut nachvollziehbar.

    Nach meinen Informationen (SBPR Braunschweig) gibt es ein anderes Problem: Laut §2 der Niedersächsischen Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten stellt der Samstag keinen offiziellen Arbeitstag dar. Man kann also zunächst einmal keine KollegInnen zwingen, zur Aufsicht zu erscheinen. Inwieweit man SchülerInnen an Wochenenden zum Erscheinen verpflichten kann, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.

    Vielleicht sollte man künftig vorsichtshalber auf regelmäßige Freitagnachmittage ausweichen ?

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