Beiträge von Naschkatze

    An unserer Schule wäre ein Einsatz mit 75 % nicht mit einem freien Tag vereinbar... oder nur schwer...

    Damit gehe ich konform… da ich aber einen Betreuungsplatz über 80% in Anspruch nehme und letztendlich auch zahle, und es offenbar einen Lehrermangel gibt, leuchtet mir nicht ein, warum sie einen 50%igen Einsatz vorzuziehen scheint.

    Das hätte ich noch erwähnen sollen: Aufgrund der Betreuungszeiten werde ich die erste Stunde ausklammern müssen. Nachmittagseinsatz fällt auch weg, da wir seit dem laufenden Schuljahr bedingt durch eine Umstrukturierung im Ganztag keine Hausaufgabenbetreuung im Nachmittag mehr haben und damit auch keine Lehrerstunden dort einfließen. Dadurch ist mir jetzt auch klar, dass ich auf keine 21 Stunden (75% von 28) kommen kann, aber dann gleich auf eine halbe Stelle zu drängen, damit hätte ich in Zeiten ausgeprägten Personalmangels nicht gerechnet. Zumal ich fächer-technisch und qualifikationsmässig gut dastehe (Englisch als Fach, etc.). Hmpf…

    An die Elternteile, die ihr Kind vornehmlich betreuen (weil Partner Vollzeit berufstätig) mit vier-Tage- Betreuungsplatz, wie viel Deputat schafft ihr ?


    Ich war mit meiner SL im Gespräch. Die 75% (Maximum bei TZ in EZ) wollte sie mir regelrecht ausreden. Begründung: Stundenplantechnisch sei das kaum umsetzbar bzw sie könne diese Stundenzahl nicht garantieren.


    Wie kann es jetzt weitergehen ? Ich möchte mich ungern auf 50% runter“handeln“ lassen.


    Sollte es nicht auch in ihrem Interesse sein, Lehrerstunden an die eigene Schule zu binden?

    Ist hier jemand , so wie ich, aktuell in Elternzeit, der im August noch Bezüge erhalten hat ? Dieser Personenkreis soll ja offensichtlich auch berücksichtigt werden.

    Lest ihr es so, dass wir die einmalige Sonderzahlung erhalten oder auch die monatlichen Zahlungen ab Januar 2024 ?

    Mir wurde auch durch eine Sachbearbeiterin im telefonischen Gespräch nahegelegt, die sechswöchige Abstandsdauer einzuhalten. Beim nächsten kind werde ich mich nicht so unter Druck setzen lassen. Die Schulleitungen , von denen ich bisher diesbezüglich Information habe, tragen diesen Unsinn mit. Dabei kann sich keine Schulbehörde über Gesetze des Bundes hinwegsetzen.

    Ich habe eine weitere Frage, die in diesen Themenbereich hier hineinpasst.


    Sind Sonderpädagogen grundsätzlich auch für Fachunterricht vorgesehen? Oder dürfen sie „nur“ fördern?


    Ich kennen einen Fall, in dem jahrelang Fachunterricht im GL erteilt wurde. Die Klassenlehrerin der Klasse wurde entsprechend ausgeplant bzw war auch mal als Doppelbesetzung drin, obwohl sie in dem Fach ebenfalls voll ausgebildet war. Und nun kommen wir zum nächsten Punkt:


    Wenn es Fachunterricht durch die Sonderpädagogin gab, könnte man ihr dann in Zukunft nicht auch eine Klassenleitung zumuten, für den Fall dass sich Personalmangel verschärft ( sie ist eine Vollzeitkraft, noch dazu auch Konrektorin)?


    Also, ist es vorgesehen , dass Sonderpädagogen an der Regelschule auch eine Klassenleitung übernehmen können? Danke für euren Input :)

    Wie schaut es denn aus, wenn man wohnortnah eingesetzt ist (so rund 18km). Sofern man nicht nach einem Jahr zurückkehrt, verliert man ja den Anspruch, an die Stammschule zurückzukommen.


    Die Erfahrung hat wohl des Öfteren gezeigt, dass man auch bei Überschreitung des einen Jahres häufig so verfährt, dass man die Leute an ihre Schule zurückschickt. Es sei denn, sie möchten dies explizit nicht. (Erfahrungswerte aus den Großräumen Köln sowie Düsseldorf)


    Wie lange im Vorfeld würdet ihr denn eure Rückkehr (Teilzeit in elternzeit) ankündigen?

    Zeitig, um evt bestehende Vertretungsverträge der stammschule fristgerecht auslaufen zu lassen?

    Knapp vorher, um evtl. Klassenleitungsjob abzuwenden? (Grundschule!)

    Ich bin aktuell in einer ähnlichen Lage, NRW, Grundschule:


    Wie wäre den formell das Procedere? Ich melde mich beim Schulamt mit dem Wunsch, mich in der Elternzeit selbst zu vertreten. Sofern ich nicht nach einem Jahr zurückkomme, verfällt ja mein Anspruch , an meiner alten Schule (A) eingesetzt zu werden. Daher wäre es ja nach Absprache mit dem Schulamt möglich, an einer anderen Schule (B) mit hohem Personalbedarf eingesetzt zu werden, was dann aber weder einer Abordnung noch einer Versetzung gleichkommt („in Elternzeit wird nicht versetzt“). Sollte es mir an der Schule B so gut gefallen, dass ich dort bleiben wollen würde, müsste ich dennoch den Antrag über Oliver stellen und könnte ggf dann doch ganz woanders eingesetzt werden? Ortswunsch sticht Schulwunsch, oder wie war das?

    An meiner Schule wird’s tatsächlich heute noch so gehandhabt. Ich bin derzeit in elternzeit, werde aber versuchen, dagegen anzugehen. Vermutlich anonym über den Lehrerrat. Nun, da ich selbst ein Kind habe, hat mich das zunehmend irritiert.


    Allerdings wird bei uns auch so kommuniziert, dass die SL Homeoffice macht. Dieses erst zu erfahren, wenn sie am selbigen Morgen nicht im Haus ist, bringt mir dann auch nichts mehr, wenn ich sie an dem Tag für eine Unterschrift oder Ähnliches „brauche“.

    Generell gibt es aber kein generelles betriebliches Beschäftigungsverbot mehr. Die Schulleitung kann schwangere Kolleginnen in NRW auch normal im Unterricht einsetzen. Wie zielführend das angesichts der 14tägigen Sperre bei Auftreten eines Covid-Falls ist, muss natürlich jede SL für sich entscheiden.

    was bleibt den SL denn übrig, wenn die Betriebsärzte, wie ich nun hörte, keine Beschäftigungsverbote erteilen?

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