Beiträge von Naschkatze

    Ich hab schon erlebt, dass Schulen auf viele Unterrichtsstunden verzichten, weil ihre Teilzeitkonzepte so starr waren; dass es hieß „wenn du einen Tag frei brauchst, kannst du nur 75% arbeiten; bei zwei Tagen nur noch unter 50%…“

    Wo bitte ist da die Logik?

    Da soll man sich auch auf der anderen Seite über Mangel und wenig Bereitschaft zur Erhöhung des Deputates aber bitte nicht beschweren.

    Hallo allerseits,


    Es hat ein erstinstanzliches Urteil zum Thema Inflationsausgleich in der Elternzeit gegeben. Siehe hier:


    https://www.smart-mama.de/urte…ionsausgleich-elternzeit/


    oder


    https://www.dbb.de/arbeitnehme…%20der,3%20Ca%202231%2F23).


    Hat jemand von euch bereits Ansprüche geltend gemacht? Da ich auch direkt betroffen bin, habe ich das zuständige LBV in Düsseldorf mit einer Nachforderung konfrontiert und eine Ablehnung bekommen. O-Ton: das Urteil gelte für tarifbeschäftigte und nicht für Beamte.


    Wie würdet ihr strategisch nun weiter vorgehen?



    Neue Runde, neues Glück:

    Wann trudeln denn erfahrungsgemäß die Bescheide für Versetzungen zum 1.2.25 ein? Die Antragsfrist läuft allerdings noch bis zum 30.6. :)

    Geht es daum, sich als Schule zu überlegen, wie stark Teilzeitkräfte zur Vertretung herangezogen werden können/sollen?

    Genau darum geht es. Die Bereitschaft ist gegeben, es ist nicht so, dass grundsätzlich Unmut / zu hohe Belastung in Bezug auf die Vertretungssituation herrscht. Aber die kritischen Stimmen in Bezug auf Teilzeitkonzepte , die nicht einzuhalten sind, wurden lauter. So macht es doch wenig Sinn, eine Grenze für eine Stundenzahl festzulegen, die einen freien Tag ermöglicht. Wenn diese durch Vertretung regelmäßig überschritten wird, und dann jemand gleich dasteht wie jemand, der eben eine oder zwei feste Stunden mehr im Plan hat, dafür aber keinen freien Tag bekommen hat.


    Zusammenfassend: Macht es Sinn, Teilzeitkonzepte zu schreiben, die vor dem

    Hintergrund von Lehrermangel offensichtlich nicht einhaltbar sind?


    Gibt es Schulen, wo die Konzepte wieder gelockert wurden, weil man merkte, dass man es nicht fahren kann, wie es ursprünglich gedacht war?

    Hallo in die Runde, mal rein hypothetisch: Welche Regelung greift, wenn an einer Schule zwei Konzepte oder Absprachen einander widersprechen ?


    1. Jede Lehrkraft ist zu Vertretungsunterricht verpflichtet und Springstunden im üblichen Rahmen zulässig.


    2. Das Teilzeitkonzept der Schule sieht gewisse Deputate für gewisse Arbeitszeitmodelle vor. So haben die NRW Bezirksregierungen ja ihre Empfehlungen in Bezug auf Regelungen der freien Tage uvm. publiziert.

    Die Teilzeit-KollegInnen, die einen oder zwei unterrichtsfreie Tage haben, sind mit ihren Stundendeputat aber schon an der oberen Grenze dessen, was ihnen nach dem Teilzeitkonzept der Schule zusteht. Ist für sie dann noch Mehrarbeit vorgesehen?


    Anders formuliert: wenn jemand regelmäßig Mehrarbeit macht und dann damit die maximale Stundenzahl überschreitet, die „der Fairness“ wegen festgelegt wurde, ist das dann zulässig?

    Oder führt sich das Teilzeitkonzept nicht mindestens selbst ad absurdum? 😃🙃

    Hallo,


    Bin auch in Elternzeit , beginne ab September Teilzeit in EZ, werde 13 von 28

    Stunden machen an 3 Tagen. 2 Tage dienstfrei, da mein Kind dann gerade über ein Jahr sein wird. Wechsle dazu die Schule, also steht auch Neuland ins Haus und ich finde den Austausch interessant.


    Ursprünglich wollte ich vier Tage arbeiten, aber unser Wunsch- Betreuungsplatz gab nicht mehr als 3 Tage her. So bin ich nun „gezwungen“ unterhälftig zu bleiben, was ich eigentlich in puncto Elterngeld eines ggf. Weiteren Kindes nicht wollte.

    Versetzung innerhalb des selben Schulamtes/ Teilzeit in Elternzeit:


    Ich habe vor mich selbst zu vertreten, allerdings nicht mehr an meiner Stammschule. Ich möchte aus diversen Gründen nicht zurückkehren. Das Schulamt, also meine Sachbearbeiterin (X), sicherte mir sehr euphorisch zu, sehr bald ganz wohnortsnah untergebracht zu werden. Ich solle einfach den zeitlichen Umfang und die ortswünsche per Mail schildern. Allerdings sein dann eine andere Sachbearbeiterin (Y) zuständig , an die sie mich verwies. Man würde schnell eine Lösung finden. Das ist nun über einen Monat her. Frau Y sagte am Telefon, sie dürfe mir erst Auskunft über den Dienstort erteilen, wenn im Mai Stellenbesetzungsgespräche gelaufen seien. Sie verwies mich wiederum an die zuständige Schulrätin. Vielleicht würde sie mir selbst etwas verraten, wenn ich meine Beweggründe dort schildern würde.


    Warum hält man denn so hinterm

    Berg, was für wichtige Gründe kann es geben?


    Bei mir geht es übrigens um

    Kinderbetreuungstage (welche das sind, gilt es nämlich noch festzulegen- man sollte meinen , ein Schulamt sei dankbar und kooperativ , wenn man sich nach den Bedürfnissen der Schule zu richten versucht) und Konferenztag, auch ein zweiter Elternteil braucht ein wenig Vorlauf- und Planungszeit mit seinem Arbeitgeber, oder?

    Dem kann ich aus eigener Erfahrung (Sek. I und Sek. II) nur beipflichten. Selbst wenn das Sekretariat super Arbeit leistet in der Pflege der Grunddaten, ist der Arbeitsaufwand enorm.

    Bei uns wird dafür regelmäßig jemand ausgeplant, der auch schon für irgendwelche digital Sachen entlastet wird,… und auf ner Beförderungsstelle sitzt.

    Es gibt auch Leute, die wollen gar keine Kekse :schreck:

    genau. Bei mir (so etwa 10 Jahre her, in NRW) war damals eine kernseminarleitung in den letzten Zügen ihrer Dienstzeit (35+ jahre im Dienst, wie lange am Seminar kann ich nicht sagen). Zu ihrem Besuch wünschte sie sich „was Frisches“ , sollte heißen, keine popligen Doppelkekse aus der Packung oder so. Es endete dann in Weintrauben und crackern und natürlich Getränken.


    Tja und am Prüfungstag gab es kürbissuppe, belegte Brötchen und noch einiges mehr ,wenn ich mich recht entsinne. Es wurde gut angenommen und war auch an anderen Schulen und bei anderen Prüfungen an der Tagesordnung. 🫢

    Entgegen meinem Usernamen finde ich Intervallfasten (16:8 Methode mit zwei Mahlzeiten) toll. In der Schule gibt’s dann zur Pause die 1. Mahlzeit (gegen 10.00 Uhr) und dann vor 18.00 Uhr die zweite. Der Schlaf und die Leistungsfähigkeit verbessern sich, was wiederum positive gesundheitliche Effekte haben kann.

    Vielleicht auch, angesichts des Mangels an GS- Lehrkräften, deutlich machen, auf wie viele Stunden du reduzieren müsstest ohne Versetzung, um Kinderbetreuung und Pendelweg überhaupt irgendwie bewältigen zu können im Vergleich zu den Stunden, die du mit Versetzung arbeiten könntest.


    Sind die Schulämter denn gewillt bzw. bemüht, alternative Stellen mit höheren möglichen Deputatsstundenzahlen zu ermitteln? Sprich: wird dann konkret mit Schulen Rücksprache gehalten, so nach dem Grundsatz „ich habe hier eine Person wohnhaft in x, das ist ja nahe ihrer Schule, wir könnten die Person mit y Stunden zu ihnen schicken, bevor sie an Schule z nur y-5 Stunden gibt?“

    Ich schwanke aktuell zwischen an der Stammschule bleiben und weniger Stunden „in Kauf nehmen“ vs. für mehr Stunden in die Offensive zu gehen und mit dem Schulamt ins Gespräch zu gehen. Bei mir ist die Kinderbetreuung und die Anfahrt zur stammschule nämlich auch die Krux, obwohl sie die Wegstrecke innerhalb der gesetzlichen 50km-Grenze liegt.

    Du verkennst etwas: diejenige Person, die dich „abschmettert“ (sic!), verwaltet den Mangel und soll auch dafür sorgen, dass die anderen Personen im System (Kolleg*innen und Kinder) keine Nachteile haben.

    Zaubern kann sie ja nicht…

    Welche Nachteile sind anderen zu befürchten, wenn Klassenlehrer, die Vollzeit- oder hohe Teilzeitarbeit leisten, in den ersten Stunden in ihren Klassen sind und die Fachkollegen kommen häppchenweise dazu. Manche früh, andere in der Mitte, wieder andere später. Es gibt doch hier kein Kurssystem oder ähnliches. Wenn Religion läuft, könnte ich zur Sprachförderung eingesetzt werden. Dieser Fachunterricht ist in der Regel der einzige, der in der ersten Stunde stattfindet. Ansonsten wird immer alles von den Klassenlehrern abgedeckt. „Den Mangel verwalten“ kann vieles heißen. Für mich bedeutet das aber nicht, dass Stunden abgewiesen werden.


    Außer dem sehr schwammigen Argument, Fairness gegenüber den anderen wahren zu wollen, wurden überdies keine konkreten Gründe genannt, die gegen eine hohe Stundenzahl sprechen.

    Wenn es so ist, sollten 18 Deputatsstunden verteilt auf 20 DeputatsUnterrichtsstunden in der Theorie auch passen.


    Praktische Umsetzungshindernisse kann es aber natürlich trotzdem geben.

    75% von 28 sind 21. In der Praxis wäre ich mit 20 auch einverstanden.

    Wenn, wie du gesagt hast, alle Schüler nachmittags im Ganztag von anderem pädagogischem Personal betreut werden, verteilen sich die 28 Deputatsstunden der Vollzeitkollegen doch auch auf nur 5× 6 Unterrichtsstunden am Vormittag.

    Oder habe ich das falsch verstanden?

    So ist es!

    Weder Homeoffice noch Gleitzeit. Ist auch in einer Branche, in der das sehr unüblich bzw nicht möglich ist. Noch dazu ist er Berufseinsteiger. Ich habe schon einige Dienstjahre „auf dem Buckel“.


    Trotzdem würde das unter dem Strich weniger gemeinsame Familienzeit bedeuten. Ich finde, da müssen schon konkrete dienstliche Gründe gegensprechen bzw auch benannt werden, um es schmackhaft zu machen, ihn über Gleitzeit mit seinem Chef verhandeln zu lassen. Die fehlen bisher. Polemik und Machtdemonstrationsgehabe ziehen da bei mir nicht.

    Die Termine nach 15 Uhr sind hier off Topic, die sind mir bewusst aber danach hab ich nicht gefragt.

    80% von dem Pensum, das unsere Betreuungseinrichtung als Maximum anbietet.

    Und wenn man die betreuten Stunden meines Kindes im Verhältnis zu einer Arbeitskraft sieht , die sich mit 32 von 40 Stunden in nem Nine-to-Five-Job selbst vertritt (deren Kind wäre dann vermutlich fünfmal die Woche von 8-15 Uhr betreut), dann find ich’s nicht wenig.

    Long Story Short: In Zeiten des Mangels noch so abgeschmettert zu werden, hätte ich nicht erwartet.

    Betreuung an vier von fünf Tagen (entspricht rechnerisch 80%) von 8-15 Uhr passt grundsätzlich eigentlich gut für eine berufstätige Betreuungsperson, die mehr als 50 prozent Arbeitszeit anstrebt. Soweit meine Theorie.

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