Die BezReg Köln verschickt laut eigener Aussage Ende November/ Anfang Dezember die Versetzungsbescheide. Vielleicht hilft das.
Beiträge von Naschkatze
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Hallo an alle Bilderbuchfans !
Für ein wichtiges Unterrichtsvorhaben (Hospitationsstunde) suche ich ein Bilderbuch das folgende Kriterien erfüllen sollte:
- geeignet für Klasse 3 , schwierige Gruppe
- es lässt sich eine Stunde im Bereich deutsch: sprechen / sprachförderung/ ggf. Darstellendes spiel dazu planen
- perfekt wäre, wenn es um ein „soziales“ Thema wie Freundschaft, Zusammenarbeit, Werteerziehung, Gemeinschaft oder auch Ausgrenzung/ andersartigkeit / Vorurteile geht.
Es handelt sich um eine Lerngruppe in der viele Kinder sind, die sprachliche Förderung benötigen, es allerdings auch oft Konflikte gibt, da es kein Klassenverband, sondern gewissermaßen ein Kurs ist.
Vielleicht ist mir jemand auf der Suche nach der Nadel im Heuhaufen behilflich schönen Feiertag allerseits 🍂
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Start im November ist tatsächlich vermutlich etwas knapp. Bewerbungsfristen gelten
Offizielle Diagnosen bedarf es in nrw für lrs nicht, da die Lehrkräfte Diagnostik bzw Testungen durchführen und auf Basis deren Ergebnisse entscheiden dürfen, wie sie mit dem Schüler verfahren (ein Konferenzbeschluss kann dabei sogar bis zur Aussetzung der Note im Bereich Rechtschreibung führen) - es bedarf dazu keiner weiteren Instanz. Viel Erfolg!
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Elternzeit kann taggenau genommen werden. Beachte nur die Fristen, die (Ich hoffe ich gebs jetzt inhaltlich ganz korrekt wieder) bei älteren Kindern über 3 eine längere Vorlaufzeit haben. Allerdings bist du ja jetzt sehr zeitig dran mit deiner Überlegung, daher sollte das klappen.
An diese Ferien-Kopplung würde ich mich nicht halten und der Personalabteilung in dem Fall widersprechen, das hab ich auch schon oft hier im Forum gelesen. Sprich: nimm die Elternzeit so, wie sie dir am besten in den Kram passt.
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Ich würde die Aussage „es sagt mir nicht zu, vor der Klasse zu unterrichten“ hinterfragen wollen, vor dem Hintergrund, dass es in der Doppelbesetzung durchaus noch deinen Vorstellungen entsprochen hat. Im Praktikum wusstest du doch bereits, dass in absehbarer Zeit eigenverantwortlicher Unterricht hinzukommen würde. Außerdem erschließt sich mir nicht unbedingt der Unterschied zwischen Unterricht in Doppelbesetzung vs.“vor der Klasse“. Daher die Rückfrage: Hat es was mit der Planung und Vorbereitung zu tun?
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Wie kommt es denn konkret zu der Vermutung/ dem Verdacht?
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Die Versetzung soll erst zum 1. 8. 2025 erfolgen Da ist noch etwas Zeit bis die Frist zur Antragsstellung vorbei ist.
Das hatte ich auch so verstanden. Aber da die Frist zum Februar bereits im Juni des Vorjahres abläuft, dürfte nicht mehr allzuviel Zeit bleiben, zumal Du ja offenbar noch nicht bei Oliver registriert bist. (Gerade nachgelesen, 30.11.)
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Dann schau dir doch das Formular an.
Und beachte, dass die Frist bereits läuft. Ich habe den Antrag zum 1.2.25 gestellt und die Frist ist schon länger abgelaufen;)
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Wie wäre es, wenn du deine Mentorinnen und/ oder Mentoren bittest, einzelne Stunden detaillierter mit dir zu planen und punktuell mehr Hilfestellung zu geben? Dafür sind sie da. Oft reicht es ja schon aus, Vorhaben ausgiebig zu hinterfragen. Nicht, um deine Person oder Kompetenz anzuzweifeln, sondern weil das einfach der Weg ist, das Unterrichten von der Pike auf zu lernen. Später stellst du dir diese Fragen dann selbst und kommst so zu einer runden Planung. Am Anfang benötigen alle Unterstützung, Tipps und müssen erstmal in die Routine reinfinden. Das ist normal.
Was ich beunruhigend finde, sind die massiven selbstzweifel. Diese sollten einen nicht auffressen, weil man Berufseinsteiger ist. Vermutlich bist du auch in anderen lebensbereichen schnell verunsichert. Daran würde ich versuchen zu arbeiten. Unser Job ist toll und bietet ganz viel; wenn man mit einer „gesunden“ Haltung ran geht. Nur Mut, es ist nicht zu spät, das anzugehen.
Zu guter letzt wollte ich aber noch die mitreferendare ansprechen. Bitte sie nachdrücklich, gemeinsam zu planen und bleibe dran. Auch da kann man nur gewinnen. Nutzt du Fachzeitschriften?
Alles Gute 🍀
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Hast du als Sopäd in NRW ein Deputat von 28h?26 sind doch ein volles, oder?
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Die Auskunft kam jetzt erst einmal vom Sekretariat, aber etwas dubios war die auch insofern, als es hieß es sei „leider nicht möglich sich mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft (…) anzumelden“. Das ist mal ein Statement 😤
Das mit dem allgemeinen Abschluss bleibt spannend. Es ist doch aber so, dass die Schule sich an eine VV halten muss, was die Zulassungsvoraussetzungen betrifft, oder können sie die Kriterien „frei Schnauze“ festlegen?
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Ein kurzer Blick in Verwaltungsvorschrift hilft da. Ein allgemeiner Schulabschluss ist für die Fachschule nicht notwendig. Die Leute aus NRW dürfen mich gerne korrigieren, aber in Hessen ist auch keiner notwendig. Dies hat die KMK geregelt und die Länder haben das entsprechend umgesetzt
Vielen Dank für den Auszug und den allgemeinen länderübergreifenden Hinweis, dahingehend hab ich mich einfach null Berührungspunkte oder Erfahrungswerte.
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Hallo in die Runde,
Da ich im Primarbereich tätig bin, bin ich nicht so wirklich firm im Bereich der Abschlüsse an allgemeinbildenden Schulen oder auch dem Berufskolleg.
Es geht um NRW und ein 100%ig privates Anliegen.
Bei einem Auskunftsgesuch zur Bewerbung für den Lehrgang zum staatlich geprüften Techniker (Heizung / Klima/ Lüftung) sagte man mir , der Kandidat benötige neben seinem Gesellenbrief und dem Abschlusszeugnis der Berufsschule noch zusätzlich ein Zeugnis einer allgemeinbildenden Schule (also Hauptschulabschluss oder höherwertig).
Nun die Krux: ist durch Erlangung des Berufsabschluss (derjenige ist Anlagenmechaniker SHK) nicht der Hauptschulabschluss automatisch mit erworben?
Kann eine Technikerschule trotzdem ein separates Zeugnis einer allgemeinbildenden Schule verlangen? Der Bewerber kommt aus dem
Nicht-EU-Ausland und seine Zeugnisse wurden bislang nicht anerkannt..ob dieses gelingen wird, ist fraglich, weil die Dokumente wohl unvollständig sind.
Würde mich über Input freuen, trotz Ferien. Lieben Dank
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Ich habe eine Rückfrage zur Zielgruppe. Sind Lehrkräfte der Kinder gemeint, die schon eine offizielle Diagnose haben? Oder auch jene, die aufgrund eines Störungsbildes und ggf. Unter Ausschluss anderer Diagnosen mehr oder weniger selbst diagnostiziert haben und dann entsprechend Maßnahmen einleiten?
Mich betrifft es nicht, finde es aber unklar.
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Anzeigepflichtig bedeutet gleichzeitig nicht genehmigungspflichtig, korrekt?
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Vielleicht ein wenig off topic… aber wie sieht es mit dem sogenannten „Ehrenamt mit Aufwandsentschädigung“ aus? Zählt dieses als reines Freizeitvergnügen oder ist es auch anzeigepflichtig?
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ich dachte in NRW geht das nur zum August immer?
Ich hätte mich präziser ausdrücken sollen: es handelt sich um eine Rückkehr (Verfahren auf Oliver) nach Elternzeit.
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Im Zusammenhang mit der Diskussion hier sind auch unbedingt außerplanmäßige Zusatztermine zu nennen. Auch das scheint sehr unterschiedlich gehandhabt zu werden.
Manche Schulen sind vor den Sommerferien so weit, wenigstens vorläufige Jahrespläne an die Kollegien herauszugeben. Somit gibt es grobe Orientierungsmöglichkeiten für Eltern.
Andere geben die Pläne (trotz gezielter Nachfrage ) erst zum Beginn des Schuljahres heraus. In meinen Augen ist das ein Unding, sollte unbedingt verpflichtend einheitlich gehandhabt werden und hat klar mit Fürsorge dem Beschäftigten gegenüber zu tun.
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