Kann ich in dem Zusammenhang nochmals um eine Info bitten: Gibt es für NRW eine Rechtsgrundlage, die der Schulleitung vorschreibt, die Einsatzwünsche des Kollegiums (schriftlich) abzufragen? Ich erinnere mich dunkel, finde aber nichts auf die Schnelle.
Beiträge von Naschkatze
-
-
Ich muss mal widersprechen. Ich habe ein Spiel in meiner UPP gezeigt, bei dem die Kinder selbst Gewinnregeln aufstellen sollten, damit das Spiel fair wird. (In der Reihe war zuvor aufgefallen, dass das Spiel mit dem vorhandenen Zahlenmaterial unfair war). Es war eben sehr ergebnisoffen, schwächere Kinder sind auch nicht alle zu einem finalen Ergebnis gekommen, dennoch wurde die Stunde mit Note 1 bewertet.
In dem Fall wurde Mut belohnt, wohl auch, weil ich in der Reflexion nach der Stunde insistiert habe, die Offenheit der Lernaufgabe wieder so zu wählen. 💪🏻
Ich bin der Meinung, dass man das in gutem MU auch mal aushalten muss. Bei allem Üben und Wiederholen und Einschleifen , was ja im Schulalltag auch immer wieder vorkommt.
-
Hallo!
Was geschieht eigentlich, wenn bestimmte Fächer rechnerisch nicht mehr vom Stammpersonal abgedeckt werden können?
Kommt es dann zwingend zu Abordnungen? In meiner Laufbahn hat sich das Problem erst kürzlich ganz dramatisch zugespitzt. Religion darf ja auch fachfremd nicht unterrichtet werden. Wie ist dann zu verfahren? Was, wenn es auch im Umkreis keine abzuordnenden Religionslehrer gibt? Kann dann phasenweise auf Religion verzichtet werden? Durch die konfessionsgebundenen Gruppen entsteht ja zusätzlich erhöhter Personalbedarf.
-
Mich würde in dem Zusammenhang interessieren, wie sich die massive Gewalt geäußert hat. Ich bin derzeit an der zweiten Grundschule (bzw. dritte, wenn das ref mitzählt) und ca 10 Jahre im Dienst. Ich finde schon , dass die Schülerschaft sich verändert hat. Derzeit erleb ich viele distanzlose Schülerinnen und Schüler, deren Wortwahl und Verhalten bzw, die Gleichgültigkeit gegenüber einer Ansprache einer Lehrperson schon darauf hindeuten könnten, dass auch die Hemmschwelle für physische Angriffe nicht so sonderlich hoch ist, wenn mal was nicht nach der Nase läuft.
-
Dass es grundsätzlich schon verpflichtend ist - unabhängig vom dienstfreien Tag- ist mir klar. Ich frage explizit nach , weil ich das Zertifikat bereits kürzlich erworben habe. Bin noch nicht so lange an der Schule.
-
Ich warte noch immer auf einen Bescheid. Schade, dass der Dienstherr sich so einen Umgang mit seinen Leuten leistet.
-
Kann ich zu der Teilnahme verpflichtet werden, obwohl ich einen gültigen Nachweis über den an dem Tag erlangtes Zertifikat bereits vorlegen kann ?
-
Ein Mitarbeiter der BezReg. Köln teilte mir mit, dass der Bescheid für die Versetzung zum 1.2.25 noch in diesem Kalenderjahr eintreffe. So viel kann ich schon mal sagen: das hat nicht geklappt!
-
War bei mir auch so, ich vertrete mich selbst (Teilzeit in Elternzeit). Da ich an einer Grundschule bin, ist das Schulamt zuständig. Dieses hat verschlafen, mir a) einen Bescheid über die Genehmigung der Tz in Ez zukommen zu lassen, und b) entsprechendes ans LBV weiterzugeben. Zufällig habe ich es selbst einige Wochen vor Beginn der Tz erfahren, und konnte dann noch relativ schnell einen Abschlag erwirken. Bis die reguläre Zahlung erfolgen kann, dauert es allerdings ein paar Wochen. 🤷🏻♀️🙂↕️
-
Bei mir steht das seit Juni dort und hat sich seitdem nicht geändert. Antragsfrist war der 30.6. und Verfahren zum 1.2.. einen Zwischenbescheid habe ich per Mail bekommen.
Same here. Letzte Woche äußerte das Schulamt (bliebe im Kreis, Grundschule) : Einsatzort noch in Prüfung. 🙁
-
In einem vorangegangenen Gespräch habe ich den Eindruck gewonnen, meine SL sieht mich im Bereich eines Einsatzes von 50-60%, obwohl ich signalisiert habe, jeden Tag einsatzbereit zu sein. Mein Kind wird dann etwa 2 Jahre alt sein. Ist es tatsächlich so ungewöhnlich, mit Kleinkind mehr zu machen? Wird mir dann gleich ein Rabenmutterstempel aufgedrückt?
Gibt es sachliche Gründe dafür, die Stundenzahl drücken zu wollen? Gar eine Anweisung an die Schulleitungen von Seiten der Schulaufsicht? NRW...
-
Wenn ein Kind das im ersten Schuljahr zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht kann, muss es nicht unbedingt lernbehindert sein.
Ich habe gute Erfahrungen mit der Leserakete gemacht (Pappstreifen mit Aussparung am unteren Rand zum Abdecken der hinteren Silben).
-
Die BezReg Köln verschickt laut eigener Aussage Ende November/ Anfang Dezember die Versetzungsbescheide. Vielleicht hilft das.
-
Hallo an alle Bilderbuchfans !
Für ein wichtiges Unterrichtsvorhaben (Hospitationsstunde) suche ich ein Bilderbuch das folgende Kriterien erfüllen sollte:
- geeignet für Klasse 3 , schwierige Gruppe
- es lässt sich eine Stunde im Bereich deutsch: sprechen / sprachförderung/ ggf. Darstellendes spiel dazu planen
- perfekt wäre, wenn es um ein „soziales“ Thema wie Freundschaft, Zusammenarbeit, Werteerziehung, Gemeinschaft oder auch Ausgrenzung/ andersartigkeit / Vorurteile geht.
Es handelt sich um eine Lerngruppe in der viele Kinder sind, die sprachliche Förderung benötigen, es allerdings auch oft Konflikte gibt, da es kein Klassenverband, sondern gewissermaßen ein Kurs ist.
Vielleicht ist mir jemand auf der Suche nach der Nadel im Heuhaufen behilflich
schönen Feiertag allerseits 🍂
-
Start im November ist tatsächlich vermutlich etwas knapp. Bewerbungsfristen gelten
Offizielle Diagnosen bedarf es in nrw für lrs nicht, da die Lehrkräfte Diagnostik bzw Testungen durchführen und auf Basis deren Ergebnisse entscheiden dürfen, wie sie mit dem Schüler verfahren (ein Konferenzbeschluss kann dabei sogar bis zur Aussetzung der Note im Bereich Rechtschreibung führen) - es bedarf dazu keiner weiteren Instanz. Viel Erfolg!
-
Elternzeit kann taggenau genommen werden. Beachte nur die Fristen, die (Ich hoffe ich gebs jetzt inhaltlich ganz korrekt wieder) bei älteren Kindern über 3 eine längere Vorlaufzeit haben. Allerdings bist du ja jetzt sehr zeitig dran mit deiner Überlegung, daher sollte das klappen.
An diese Ferien-Kopplung würde ich mich nicht halten und der Personalabteilung in dem Fall widersprechen, das hab ich auch schon oft hier im Forum gelesen. Sprich: nimm die Elternzeit so, wie sie dir am besten in den Kram passt.
-
Ich würde die Aussage „es sagt mir nicht zu, vor der Klasse zu unterrichten“ hinterfragen wollen, vor dem Hintergrund, dass es in der Doppelbesetzung durchaus noch deinen Vorstellungen entsprochen hat. Im Praktikum wusstest du doch bereits, dass in absehbarer Zeit eigenverantwortlicher Unterricht hinzukommen würde. Außerdem erschließt sich mir nicht unbedingt der Unterschied zwischen Unterricht in Doppelbesetzung vs.“vor der Klasse“. Daher die Rückfrage: Hat es was mit der Planung und Vorbereitung zu tun?
-
Wie kommt es denn konkret zu der Vermutung/ dem Verdacht?
-
Die Versetzung soll erst zum 1. 8. 2025 erfolgen
Da ist noch etwas Zeit bis die Frist zur Antragsstellung vorbei ist.
Das hatte ich auch so verstanden. Aber da die Frist zum Februar bereits im Juni des Vorjahres abläuft, dürfte nicht mehr allzuviel Zeit bleiben, zumal Du ja offenbar noch nicht bei Oliver registriert bist. (Gerade nachgelesen, 30.11.)
-
Dann schau dir doch das Formular an.
Und beachte, dass die Frist bereits läuft. Ich habe den Antrag zum 1.2.25 gestellt und die Frist ist schon länger abgelaufen;)
Werbung