Vielen Dank für Eure raschen Antworten und Einschätzungen!
Dass das Nichtschnellantworten Standard und nicht Ausnahme ist, wundert nicht - stelle ich mich dann (mit einem Anruf im PD) drauf ein.
Botzbold, hier hätte ich noch einmal eine Frage an Dich:
ZitatDas werden wir nun solange fortsetzen, bis sie eine Chance hat, dorthin versetzt zu werden.
Mit "dorthin" ist dann die andere Schulform gemeint, ja? Denn Du schriebst ja, dass Deine Frau sich an ihrer Schulform die Schule jetzt aussuchen durfte, nachdem sie Urlaub aus familienpolitischen Gründen beantragt hatte.
Vielleicht wird das auch für uns der zu gehende Weg - allerdings würde ich gern auch wieder Geld verdienen, in der Schule oder anderswo. Braucht man dafür auch wieder Freigaben/Erlaubnisse? Und kann der Urlaub aus familienpolitischen Gründen verwehrt werden?
Ich habe jetzt erst einmal einen Antrag auf Verlängerung meiner Elternzeit eingereicht, da ich noch Einiges von den 36 Monaten entfernt bin. Damit käme ich in einen neuen Wechselantragszeitraum. Ich hoffe, die Verlängerung kann/wird mir nicht verwehrt werden. Weiß dazu jemand etwas?
Der Personalrat hatte mir schon letztes Jahr geraten, mich um eine Vertretungsstelle (Zeilzeit in Elternzeit) an meiner Wunschschulform zu bemühen. Im Anschluss an ein gut gelaufenes Bewerbungsgespräch haben der Schulleiter und ich dann leider erfahren, dass ich für eine TZ-in-EZ- Tätigkeit an der anderen SF keine Freigabe erhalte (Begründung: da meine Vertretung aus dem Topf für meine bisherige SF bezahlt werden müsste). Jetzt versuche ich gerade herauszufinden, ob ich dann die TZ in EZ an einer Schule in kirchlicher Trägerschaft leisten könnte - denn da käme das Geld ja von außerhalb. Falls hierzu Erfahrungen existieren, wäre ich auch für diese sehr dankbar