Beiträge von Kopfzerbrech

    Vielen Dank für Eure raschen Antworten und Einschätzungen!

    Dass das Nichtschnellantworten Standard und nicht Ausnahme ist, wundert nicht - stelle ich mich dann (mit einem Anruf im PD) drauf ein.


    Botzbold, hier hätte ich noch einmal eine Frage an Dich:

    Zitat

    Das werden wir nun solange fortsetzen, bis sie eine Chance hat, dorthin versetzt zu werden.

    Mit "dorthin" ist dann die andere Schulform gemeint, ja? Denn Du schriebst ja, dass Deine Frau sich an ihrer Schulform die Schule jetzt aussuchen durfte, nachdem sie Urlaub aus familienpolitischen Gründen beantragt hatte.


    Vielleicht wird das auch für uns der zu gehende Weg - allerdings würde ich gern auch wieder Geld verdienen, in der Schule oder anderswo. Braucht man dafür auch wieder Freigaben/Erlaubnisse? Und kann der Urlaub aus familienpolitischen Gründen verwehrt werden?


    Ich habe jetzt erst einmal einen Antrag auf Verlängerung meiner Elternzeit eingereicht, da ich noch Einiges von den 36 Monaten entfernt bin. Damit käme ich in einen neuen Wechselantragszeitraum. Ich hoffe, die Verlängerung kann/wird mir nicht verwehrt werden. Weiß dazu jemand etwas?


    Der Personalrat hatte mir schon letztes Jahr geraten, mich um eine Vertretungsstelle (Zeilzeit in Elternzeit) an meiner Wunschschulform zu bemühen. Im Anschluss an ein gut gelaufenes Bewerbungsgespräch haben der Schulleiter und ich dann leider erfahren, dass ich für eine TZ-in-EZ- Tätigkeit an der anderen SF keine Freigabe erhalte (Begründung: da meine Vertretung aus dem Topf für meine bisherige SF bezahlt werden müsste). Jetzt versuche ich gerade herauszufinden, ob ich dann die TZ in EZ an einer Schule in kirchlicher Trägerschaft leisten könnte - denn da käme das Geld ja von außerhalb. Falls hierzu Erfahrungen existieren, wäre ich auch für diese sehr dankbar :)

    Liebes Forum,


    gern möchte ich nach Rückkehr aus meiner Elternzeit (von über einem Jahr Dauer) die Schule und die Schulform wechseln (von Gesamtschule auf Gymnasium; ich hab das Staatsexamen für beide Formen). Ich bin bereits auf Lebenszeit verbeamtet. Im letzten Jahr habe ich (aus NRW) fristgerecht einen OLIVER-Antrag gestellt, da ich ursprünglich nach den SoFe in den Dienst zurückkehren wollte. Meinem Schulformwechselwunsch wurde aber nicht stattgegeben, vielmehr wurde ich sogar an meine alte Schule zurückversetzt, obwohl ich angegeben hatte, das nicht zu wollen. Meinem Widerspruch dagegen wurde auch nicht stattgegeben. Nun habe ich, nach einem Tipp durch den Personalrat, einen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit, unmittelbar im Anschluss an meine bisherige EZ, eingereicht, und zwar bis zu einem Datum, das im neuen Versetzungsmöglichkeitszeitraum liegt, um noch einmal die Chance auf einen Schul(form)wechsel wahrnehmen zu können. War das schlau oder nicht? Bislang habe ich keine Bestätigung aus der Bezirksregierung erhalten, dass meine EZ verlängert wird. Dürfen sie das ablehnen, auch wenn ich noch weit von den 36 möglichen Monaten entfernt bin? Was mir bereits mitgeteilt wurde ist, dass eine Verlängerung theoretisch möglich sei, aber bedeute, dass dies der 2. von 3 möglichen Zeiträumen sei, in die die Elternzeit maximal aufgeteilt werden dürfe. Auf der Seite des Familienministeriums finde ich jedoch den Hinweis, dass Verlängerungen der Elternzeit ohne Unterbrechung keine neuen Zeitabschnitte darstellen (https://familienportal.de/fami…ernzeit-aufteilen--124812).


    Kennt sich jemand mit den Gegebenheiten aus und kann mir weiterhelfen? Ich danke im Voraus!

    Hallo in die Forenrunde,


    ich, in NRW im Einzugsbereich der Bezirksregierung Köln lebend, bereits lebenszeitverbeamtet, KEINE Mangelfachlehrerin, möchte gern möglichst zeitnah Teilzeit in Elternzeit arbeiten und würde dies am liebsten an einem Gymnasium tun; dort sind derzeit ja einige Vertretungsbedarfe ausgeschrieben. Vor meiner Elternzeit war ich an einer Gesamtschule beschäftigt. Die Bezirksregierung hat mir jetzt mitgeteilt, dass ich TZ in EZ nur an der Schulform Gesamtschule arbeiten dürfe. Ist dieses Verbot wirklich möglich? Der Personalrat, den ich informiert habe, war auch überrascht – bislang war es wohl so, dass man erst nach mehr als einem Jahr EZ an einer anderen Schule/Schulform TZ in EZ arbeiten durfte, aber die Schul(form)bindung darüber hinaus scheint neu zu sein. Ich habe mich jetzt bei der BezReg K nach der Grundlage erkundigt, erhalte aber jetzt schon über eine Woche keine Antwort.


    Kann mir vielleicht jemand aus der Runde weiterhelfen?

    Lieber intelligenter Schwarm,


    darf ich als Beamtin, die vor der Elternzeit an einer staatlichen Schule tätig war, Teilzeit in Elternzeit an einer Schule in kirchlicher Trägerschaft arbeiten und wenn ja, brauche ich dafür irgendwelche Freigaben oder muss sonst etwas beachten?


    Ich hoffe, jemand hier kennt sich aus – die Gewerkschaft konnte mir bislang nicht weiterhelfen.


    Viele Grüße

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