Danke zunächst für die Rückmeldung.
Mir war klar, dass hier auch die moralische Dimension erörtert wird und die beschäftigt mich natürlich auch. Da es da aber eben auch um individuelle Wertmaßstäbe geht, hat mich hier zunächst im Hinblick auf den Austausch die juristische (und damit faktenbasierte) Seite mehr interessiert.
Zu meiner Ehrrettung: Zum einen war mir vorab nicht bewusst, dass ich etwas gewinnen könnte. Zum anderen habe ich tatsächlich in einer separaten Kategorie für Lehrkräfte teilgenommen. Meine Klasse hat keine nennenswerte Platzierung erreicht. Vom Sieg ihres Lehrers profitieren Sie also bereits mit ca. 90% der Gesamtsumme!
Trotzdem sind die von dir o.g. Vorschläge mir auch durchaus in den Sinn gekommen (z.B. Spende an den Förderverein). Aber wie gesagt, juristische Einschätzungen interessieren mich momentan mehr. Letztinstanzlich würde ich wohl ohnehin "auf Nummer sicher gehen" und mir den Gewinn "genehmigen lassen":
Zitat§ 42 Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen
(1) 1Beamtinnen und Beamte dürfen, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich oder eine dritte Person in Bezug auf ihr Amt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. 2Ausnahmen bedürfen der Zustimmung ihres gegenwärtigen oder letzten Dienstherrn.
(Hervorhebung durch mich)