Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nachdem mich das Abitur die letzten Tage ordentlich beschäftigt hat, komme ich nun endlich dazu, mich selbst noch einmal zu äußern.
Eins vorneweg: Ich hatte einen solchen Beitrag schon am Freitag verfasst, nach 9h mdl. Prüfungen aber versehentlich von meinem anderen Account. Ob dieses "Zweit-Account"-Vorgehen sinnvoll ist oder nicht sei dahingestellt, aber ich habe mich sehr gefreut, wie schnell User (Sg. oder Pl.?) und das Moderatoren-Team reagiert haben und diesen Fehler in meinem Sinne korrigiert haben. Herzlichen Dank noch einmmal dafür!
Zu euren Nachrichten:
Es gibt Auszeichnungen wie "Lehrer des Jahres", die auch mit einem Geldpreis versehen sind und die auch angenommen werden dürfen. Auch da ist der dienstliche Bezug offensichtlich. Ich persönlich würde davon ausgehen, dass ein Preis nicht unter die zitierte Regelung fällt und angenommen werden darf, im Zweifelsfall bei der Rechtsberatung der Gewerkschaft nachfragen.
Die Frage ob ich erkennbar "als Lehrer" teilgenommen habe, ist in meinen Augen egal, diskussionswürdig wäre es für mich lediglich, wenn du im Rahmen deiner dienstlichen Tätigkeit teilgenommen hast (also in deiner Arbeitszeit, sprich während des Präsenzunterrichtes, oder wenn du eine Anrechnung dafür bekommen hast).
Guter Hinweis, vielen Dank. Es erscheint mir angemessen für alle noch einmal darzustellen, dass ich unabhängig von den SuS freiwillig und eigeninitiativ an einem Lehrerkräftewettbewerb teilgenommen habe. Die Frage, ob ich den Aufwand für den "Wettbewerbsbeitrag" in dienstlicher oder privater Zeit betrieben habe, lässt sich also nicht wirklich beantworten. Teilnehmen konnte ich aber nur als Lehrkraft.
Du hast es ja selbst zitiert. Hol dir die Genehmigung des Dienstherrens ein bzw. lass dich von der entsprechenden Rechtsstelle beraten.
Was ich ohne Frage machen werde! Da die SL nur erst nächte Woche wieder zur Verfügung steht und ich den Austausch hier im Forum oft (so auch dieses Mal) sehr gewinnbringend finde, habe ich diesen Weg vorab gewählt. Normalerweise bin ich auch in der Lage, mir entsprechende Verordnungen und - wenn nötig - entsprechende Kommentierungen selbst herauszusuchen, aber in diesem Fall ist es mir eben nicht gelungen.
Erlaube eine Nachfrage, TemporaeresPseudonym:
Auf wessen Konto landet im gegebenen Fall das Preisgeld für die Kids?
Das wird nicht in bar ausgezahlt, sondern existiert in Form eines Gutscheins für eine Auswahl aus Veranstaltungen, die die ganze Klasse dann gemeinsam besuchen kann. Die Details sind mir auch noch nicht bekannt.
Danke auch Websheriff und Bolzbold für die hilfreichen Einschätzungen. Ich gehe Stand jetzt davon aus, dass ich das Geld annehmen darf, aber im unterrichtlichen/ schulischen Kontext verwenden werde müssen. Ich bin so frei zuzugeben, dass es mir anders lieber gewesen wäre, aber ich finde das auch nachvollziehbar.
Ich werde auf jeden Fall berichten, was meine SL schlussendlich dazu sagen wird. Bis hierher vielen Dank für eure Rückmeldungen!