Beiträge von TemporaeresPseudonym

    DIe jetzige JAEG ist 69300.

    Das ist ja auch noch eine wichtige Variable für deine Rechnung, oder?

    In den letzten Jahren sind die entsprechenden JAEG ja jährlich deutlich gestiegen:
    [Blockierte Grafik: https://www.lohn-info.de/jahresarbeitsentgeltgrenzen.gif]https://www.lohn-info.de/jahresarbeitsentgeltgrenzen.gif

    Weiß jemand, wann die Grenze für 2025 veröffentlicht wird? Ich würde wohl "voll" ins neue Schuljahr gehen und ggf. zum Schuljahr 25/26 reduzieren. Dann wieder 26/27 voll machen und 27/28 ggf. reduzieren. Jeweils ein halbes Jahr Teilzeit reicht ja aus. Machts für die Schule nicht einfacher dich zu verplanen, gibt dir aber die Sicherheit, welche JAEG gerade zählt (außer die wird immer schon ein halbes Jahr vorab veröffentlicht).

    Nicht wirklich deine Frage, aber vielleicht eine Überlegung wert:
    Gibt es in NRW denn das Konzept des Laufbahnvorteils? Das hat ja mit der Bestenauslese zu tun und müsste entsprechend in allen Bundesländern gelten.

    Dann hättest du mit A15 (durch deine aktuelle Bewerbung) evtl. einen Vorteil bei der Bewerbung um die andere Stelle, sofern du bis dahin schon ernannt und nicht nur beauftragt bist.

    Das ist jetzt zwar alles ein halbes Jahr her, hat aber plötzlich nochmal an Brisanz gewonnen.


    Situation jetzt:
    - Die Stelle auf die ich mich damals beworben hatte, wurde mit mir besetzt, ABER ich befinde mich natürlich neun Monate in der Erprobung (LVO, §7).

    - Für die Fachleitung (immer noch mein Traumjob, aber das andere macht auch Spaß :)) wurde ich jetzt aus dem Nichts zum Kolloquium eingeladen. Die koordinierende Dezernentin meinte jetzt, dass ich mit dem aktuellen Status bereits einen Laufbahnvorteil hätte. Mein Verständnis ist eher so, dass ich vor Ablauf der Erprobungszeit "nichts" habe:


    Zitat

    (4) Die Beamtin oder der Beamte darf erst befördert werden, wenn die Eignung für einen höher bewerteten Dienstposten in einer Erprobungszeit festgestellt wurde.

    Hat hier jemand zufälligerweise eine Einschätzung oder sogar Erfahrung dazu? Natürlich sollte mir der Kommentar der Dezernentin ausreichen, aber ich hatte den Eindruck, dass die konkrete Fragestellung eher eine Ausnahme darstellt...

    Worst case

    Die Frage ist auch, ob du dich mit A15 überhaupt auf die Wunschfachleitung bewerben kannst? Bei einigen aktuellen Ausschreibungen steht derzeit A14 als Voraussetzung drin. Geht A15 dann trotzdem oder ist das ausschließend?

    Vs


    Best case 😄

    Gibt es in NRW denn das Konzept des Laufbahnvorteils? Das hat ja mit der Bestenauslese zu tun und müsste entsprechend in allen Bundesländern gelten.

    Dann hättest du mit A15 (durch deine aktuelle Bewerbung) evtl. einen Vorteil bei der Bewerbung um die andere Stelle, sofern du bis dahin schon ernannt und nicht nur beauftragt bist.

    Beides wichtige Gedanken, danke! Wirklich ernannt wäre ich aufgrund der Probezeit wohl noch nicht. Ob ich mich auch trotz der Probezeit bewerben könnte, ist aber eine der dringend zu klärenden Fragen. Naja, es laufen einige Anfragen in dieser Sache. Mal sehen, ob noch in diesem Jahr jemand antwortet:).

    Also du solltest meiner Meinung nach erstmal klar werden, was du machen willst. Willst du Fachleitung werden, dann würde ich jetzt die Bewerbung zurückziehen und fertig.

    Verstehe den Einwand, sehe es aber trotzdem anders. Beides sind ja attraktive Optionen für mich, die eine nur eben noch spannender als die andere. Vor dem Hintergrund, dass es auf die letzte FL-Stelle mit besagtem Fach in meiner Großregion zweistellige Bewerberzahlen gab, muss ich wohl auch der Realität ins Auge blicken, dass das am Ende keinen Erfolg haben könnte. Dann täte es mir doch leid um die aktuell konkret in Aussicht stehende Stelle.


    Das mag jetzt sehr beliebig wirken, ist es aber nicht. Es sind die einzigen beiden A15-Stellen, die ich mir gut vorstellen kann. Dass das zeitlich jetzt so kommt ist natürlich ein großer Zufall (und lieber wäre mir gewesen, es wäre nicht so😄)

    Bevor Du eine Urkunde bekommst, musst Du Dich doch erstmal bewähren. So gesehen hast Du doch noch 9 Monate, bis die Beförderung wirksam wird.


    Willst Du diesen Aufwand wirklich nochmal machen? Ich bin erstmal geheilt und dabei ist meine Revision schon mehr als ein Jahr her.

    Ahh, stimmt. Guter Gedanke! Trotzdem bleibt für mich unklar, welche Folgen dann der Start der Probezeit (wie auch immer das dann formal aussieht) für mich hat.


    Zum Aufwand: Joar, kann mir schöneres vorstellen und mein Partner wird sicherlich nicht begeistert sein, aber wenn man örtlich wenig flexibel ist, kommen die FL-Stellen ja wirklich nicht jährlich...


    Ganz ehrlich: Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es jetzt alles noch anders kommt, als es sich gerade abzeichnet. Gedanklich durchspielen muss ich es aber für mich schon mal...

    Ich hole diesen Thread nochmal aus der Versenkung hervor, weil ich erneut auf die Expertise einiger erfahrener NRWler hier hoffe :).


    Kurz zum status quo: Es ging dann plötzlich alles recht schnell und Ende November habe ich meinen "Revisionstag" gehabt und es lief gut. Die Dezernentin hat mir direkt "zwischen den Zeilen" Zuversicht vermittelt. Vergangene Woche habe ich sie dann noch auf einer Tagung getroffen und sie hat mir signalisiert, dass es jetzt ganz schnell gehen könnte.


    Soweit, so gut, sollte man denken. Jetzt kommt aber das große "aber".


    Meine Lieblingsstelle im System Schule war immer die Fachleitung. Aufgrund regionaler Beschränkungen habe ich das nach einem Vorgespräch mit der einzigen in Frage kommenden Seminarleitung allerdings ad acta gelegt, weil keine Aussicht auf Ausschreibung in einem meiner Fächer bestand.

    Es kam aber, wie es kommen musste und ich habe heute aus erster Hand erfahren, dass man dort bald passend ausschreiben wird. Jetzt überlege ich natürlich, was das für mich bedeutet.

    (Dass das ein anderes Revisionsverfahren ist, ist mir übrigens klar!)


    Konkrete Frage hier:
    - Weiß jemand, welche Rechtsfolgen die Annahme der Urkunde für mich hat? Meine Vermutung ist die, dass ich bis zur Entgegennahme der Urkunde die laufende Bewerbung zurückziehen kann und mein Gutachten dann einfach (im bekannt eingeschränkten Umfang) für andere Stellen (gleichen Charakters) verwenden könnte oder es halt umsonst war. Ich befürchte aber, dass ich mit Annahme der Urkunde die in der Ausschreibung genannte "6-Jahres-Bindung" mit der Schule eingehe, und mich nicht woanders auf A15 bewerben kann. Hat hier jemand Erfahrungen?


    Herzlichsten Dank mal wieder!

    Um die Sache abzuschließen: Ich habe mich nach recht langer Bedenkzeit für die Bewerbung ausschließlich an meiner Schule entschieden. Ein Zusammenspiel der hier diskutierten Gründe haben schlussendlich dazu geführt. Mitgrund war jetzt aber auch, dass es K gab, die mir signalisierten, sie hätten nur dann Interesse, wenn ich mich nicht bewerben würde (ein Verhalten, welches ich natürlich nie erwarten würde!). Hier hätte ich es mehr als unglücklich gefunden, wenn ich am Ende (die Chance war ja immer gering) doch weg gewesen wäre und ein/e externe K die Stelle besetzt hätte. Danke für den Austausch, drückt mir die Daumen ;)!

    Zwei ergänzende Gedanken:

    Nur, weil du selbst aus Respekt vor der Leistung der Lehrkraft an der Nachbarschule keine Bewerbung schreibst, obwohl es sonst passen könnte, bedeutet das ja für dich nicht, dass auf die Stelle an deiner Schule jemand seine Bewerbung zurückzieht, weil er denkt: "Ups, da gibt es einen internen Bewerber, dessen Leistung ich respektiere". Kurz: Bewirb dich auf beide Stellen.

    Das ist ein berechtigter Einwand. Kombiniert mit deinem folgenden Zitat führt es wohl dazu, dass ich mich auf beide Stellen bewerben werde, danach aber das Gespräch mit den beiden (!) Dezernenten führen werde, um vorsichtig auszuloten, welches Vorgehen das Beste ist.


    Ich habe gute Erfahrungen mit Vorabgesprächen mit Dezernenten gemacht; da könnte man vorsichtig durchblicken lassen, dass man beide Stellen sehr interessant findet und ausfüllen könnte, aber von der Tendenz her natürlich das heimische Terrain bevorzugt. Ein Dezernent, der nicht völlig außerhalb der Welt lebt, wird sich die Frage eh selbst stellen, ob der Kandidat nicht vielleicht eine Schule präferiert.

    Die (mögliche!) Unberechenbarkeit der Dezernenten ist nämlich m.E. das einzige Risiko einer Doppelbewerbung. Nehmen wir an, in einer Welt völlig objektiver Bewertungen wäre mein Revisionsverfahren insgesamt mit 4,5 Punkten zu bewerten, das meiner Konkurrentin an Schule "TolleAlternative" aber nur mit 4,0. Wenn jetzt der betroffene Dezernent gut mit der SL kann und ihrem Wunsch nach der internen Lösung nach Möglichkeit gerne nachkommen möchte, könnte ich in der realen Welt möglicherweise auch mit 4,0 oder schlechter bewertet werden, was mir dann auch bei meiner Schule "HeileWelt" von Nachteil sein könnte. Ist der Gedankengang völlig absurd? Entsprechende Hinweise nehme ich gerne entgegen :).

    Danke an alle für die guten Gedanken. Ich werde berichten, wie die Sache endet. Wenn ich an so manch anderen Thread hier denke, hoffe ich, dass das nicht erst in zwei Jahren der Fall sein wird :).

    @Bolzbold


    Ja, deinen Thread habe ich ganz verfolgt und glaube auch, dass es deutlich angenehmer ist, niemanden zu verdrängen. Oben habe ich ja auch einmal geschrieben, dass ich auch erwäge, mich aus Respekt vor der Vorleistung der Lehrkraft dort nicht zu bewerben.

    Grundsätzlich würde ich allerdings auch erwarten, dass man derartigen Dingen nach kurzfristiger Enttäuschung mit der gebotenen Professionalität begegnet. Vielleicht bin ich da aber auch naiv oder mindestens optimistisch.

    Dass bei uns die Stelle im worst case leer laufen könnte glaube ich zwar nicht, hatte ich aber auch noch nicht bedacht.

    Dazu würde meine aktuell angedachte Strategie passen, mich auf beide Stellen zu bewerben, dann das Gespräch mit den betroffenen Dezernent:innen zu suchen und ggf. eine Bewerbung zurückzuziehen. Einzig die Frage, ob Dezernent:innen Lust haben einem dahergelaufenen OStR Einblicke zu geben (selbstverständlich auch nur durch die Blume), weiß ich jetzt auch nicht...

    Zitat

    Zitat von Quittengelee Ich weiß über diese Bewerbungsverfahren nichts, daher nur eine gefühlte Einschätzung: die Chance, dass man dich in Schule TolleAlternative nimmt, obwohl deutlich gemacht wurde, dass da schon jemand länger auf den Posten wartet und sich aller Wahrscheinlichkeit nach auch schon länger eingearbeitet hat, halte ich für sehr gering.

    Ich auch! Ein Grund sich nicht zu bewerben wäre auch der Respekt vor der Vorleistung dieser Person.

    Ganz rational betrachtet habe ich aber eine 5%-Chance, für die ich nichts tun müsste, als auf das formlose Bewerbungsschreiben eine Stelle mehr zu schreiben. Aufwand und potentieller Ertrag stünden also schon in einem guten Verhältnis..

    Zitat

    Zitat von Quittengelee Außerdem habe ich mich spontan gefragt, wie das so ankommt, sich auf beide Stellen zu bewerben. Ist es TemporaeremPseudonym wurscht, wo er/sie arbeitet?

    Von ca. 15 formal passender Stellen, die aktuell im engeren Umkreis meines Wohnortes ausgeschrieben sind, kommen maximal zwei in Frage. Ich habe bei beiden SL mit offenen Karten gespielt bzgl der anderen Stelle und gute Gründe für diese Abwägung genannt. Die Sorge, dass das als Willkür oder reine Karrierefixierung aufgenommen werden könnte, sehe ich also eher nicht.

    Zitat

    Zitat von Sissymaus Nein! Die Dezernenten hören sich auch gern an, wen die Schulleitung haben will. Die wollen zufriedene Schulleitungen und wenig Ärger. Setzt man jemanden einfach so in ein Kollegium, kann das durchaus Aufwand für die Schulaufsicht nach sich ziehen. Natürlich ist das anders, wenn der eigene Bewerber auch nicht gewünscht ist. Ist ja auch möglich.

    Klingt plausibel. Mir hat man in etwa signalisiert, dass die Dezernenten entweder fragen, dann habe man in der Tat Einfluss, oder eben nicht fragen, weil sie irgendwelche größeren/ langfristigeren Besetzungspläne im Gesamtsystem verfolgen... Klingt auch plausibel.

    Zitat

    Zitat von nero81 Ich kann dein Dilemma sehr gut nachvollziehen, da ich in einer ähnlichen Situation stecke. Lieber wäre mir eine bestimmte A15-Stelle an meiner aktuellen Schule, weil mir der Bildungsgang besser gefällt, vereinfacht gesagt. Aber es ist sehr ungewiss, wann die Stelle frei wird, im schlimmsten Fall erst in einigen Jahren. Aktuell besteht an einer anderen Schule die Möglichkeit sich auf eine A15-Stelle zu bewerben, aber in einem weniger attraktiven Bildungsgang. Zumindest gibt es dort aber keinen Inhouse-Kandidaten. Wichtig dabei ist zu beachten, dass du einen durchaus schwierigen Start im Kollegium haben könntest, wenn du dich gegen einen Inhouse-Kandidaten durchsetzt.

    Da würde ich jetzt wohl zur Bewerbung raten, denn andernfalls gehst du ja neben der Ungewissheit bzgl des "Wanns" auch das Risiko ein, dass du wartest und am Ende doch jemand anderes auf "deiner" Stelle landet. Klar, wäre worst case, ist ja aber nicht total unrealistisch.


    Ganz grundsätzlich tendiere ich aber ohnehin zu dazu, dass man auch mal andere Schulen kennengelernt haben sollte:).

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    ich habe noch einmal den Account gewechselt, weil meine folgende Frage doch einen hohen Wiedererkennungswert hat...


    Konkreter Fall:


    - Zwei Schulen haben Funktionsstelle mit identischem Wortlaut ausgeschrieben (in der Praxis wollen sie aber verschiedene Dinge)


    Schule "HeileWelt"

    - meine Stammschule (seit Ende des Refs), bin dort zufrieden

    - Aufgabenprofil passt sehr gut zu meinen Vorstellungen

    - SL unterstützt mich in meinem Vorhaben


    Schule "TolleAlternative"

    - gute Schule, noch näher am Wohnort

    - Aufgabenprofil passt nur teilweise

    - gutes Gespräch mit der SL, wertschätzende Rückmeldung bzgl. meiner möglichen Bewerbung ABER es gibt auf jeden Fall intern eine präferierte Lehrkraft


    Ich weiß noch nicht, ob eine Funktionsstelle in der aktuellen Lebenssituation die richtige Entscheidung ist, aber darum soll es hier gar nicht gehen.
    Grundsätzlich kann ich mir gut vorstellen, an beiden Schulen diese Funktion auszufüllen. Meine Chancen sind an Schule "HeileWelt" aber deutlich besser.


    Ich frage mich jetzt, ob es sinnvoll ist, sich auf beide Stellen zu bewerben. Das Revisionsverfahren müsste ich ja dann nur einmal durchlaufen.


    Was spricht für Bewerbung auf beide Stellen?
    Was spricht dagegen?
    - objektiv betrachtet werden die Chancen erhöht
    - Sollte am Ende auf Behörden-Ebene etwas "von d nach e verschoben" werden müssen (man munkelt, dass das u.U. passieren kann), würde ich den Spielraum dort erhöhen, wovon ich eher profitieren würde
    - Sorge, dass die Bewertung (die ja für beide Stellen gilt) nicht so gut ausfällt wie möglich, weil Dezernent:in an einer Stelle eine bestimmte Lehrkraft sieht --> Nachteil auch für die andere Stelle


    Sicherlich gibt es noch mehr Gedanken dazu. Konkret freue ich mich also, wenn jemand dazu noch einen Gedanken hat. Weiterhin sind Erfahrungen/ Meinungen willkommen, ob man spätestens bei A14-->A15 die Schule mal wechseln sollte oder ob das nicht unbedingt sein muss. Außerdem: Ich hatte in beiden SL-Gesprächen den Eindruck, dass man bei A15 als SL nur noch sehr begrenzt Einfluss auf die Besetzung nehmen kann. Entspricht das auch eurer Wahrnehmung?

    Danke mal wieder :)!

    Neues Update: Die Bezirksregierung hat uns einen kleinen Fragenkatalog geschickt, den wir beantworten müssen und bezieht sich dabei auf §99 des Schulgesetztes NRW

    § 99 SchulG – Sponsoring, Werbung

    (1) Schulen dürfen zur Erfüllung ihrer Aufgaben für den Schulträger Zuwendungen von Dritten entgegennehmen und auf deren Leistungen in geeigneter Weise hinweisen (Sponsoring), wenn diese Hinweise mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule vereinbar sind und die Werbewirkung deutlich hinter den schulischen Nutzen zurücktritt. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter mit Zustimmung der Schulkonferenz und des Schulträgers.[..]

    Ich habe es mit der Verfremdung vielleicht etwas übertrieben und kann etwas Licht ins Dunkel bringen: Es handelt sich tatsächlich einfach um das Börsenspiel einer Bank. Da diese aber überhaupt nicht als Sponsor namentlich auftritt (geschweige denn irgendwie "wirbt"), kann ich das so langsam alles doch nicht mehr ganz nachvollziehen...

    Hallo!

    So langsam etabliert sich mein Pseudonym doch noch ^^.


    Ich werde nächstes Jahr in Elternzeit sein und danach in Teilzeit zurückkehren. Letzte Woche hatte ich mit der SL ein Gespräch, in welchem es um die Unterrichtsverteilung für kommendes Schuljahr ging. Zur Einordnung: Ich bin eine von zwei Lehrkräften im Fach (beide Teilzeit) und während wir die Sek I schon seit Jahren in "fachfremde" Hände abgeben, fehlen uns in der Sek II jedes Jahr zw. 15-30h, die dann durch Vertretungslehrkräfte aufgefangen werden.


    In diesem (freundlich und weitgehend professionell geführten, aber doch von diametral gegensätzlichen Positionen geprägten) Gespräch wies man mich bei der Frage nach dem Umfang meiner TZ darauf hin, dass man den Antrag ja auch ablehnen könne, wenn "zwingende dienstliche Belange" dem entgegenstünden. Die Beiträge in diesem Forum und meine "offline"-Erfahrung lassen mich sehr entspannt auf diese Drohung blicken, v.a. wegen der Rolle des Personalrats. Trotzdem habe ich mich gewundert, dass ich keine klare Kommentierung dazu finden konnte, was genau diese "zwingenden dienstlichen Belange" sein können. Den LK im Zweifel mit einer Vertretungskraft statt einer festangestellten Kraft zu besetzen gehört sicherlich nicht dazu, aber ich frage mich eben doch, was genau dazugehört. Hat da zufälligerweise jemand Erfahrunge/ eine Quelle?

    P.S.: Ich war sicher, einen derartigen Beitrag gäbe es im Forum schon zigfach, konnte aber keinen direkt zu dieser Frage finden. Falls das nur an meiner mangelden Suchkompetenz liegt: Sorry und her mit dem Link :D.

    Beste Grüße!

    Kurzes Update: SL wollte sich da auch nicht festlegen. O-Ton (verkürzt): "Früher ging das immer so durch. [..] Schreiben Sie über den Dienstweg an Dezernat X und informieren Sie über die Umstände und fragen Sie unschuldig nach, ob es noch irgendetwas zu beachten gäbe."


    Viel kritischer sah die SL die Gutscheine für die SuS. Das wirke etwas zu sehr nach Unternehmens-Sponsoring und da wird jetzt erstmal geprüft, ob es da Vorbehalte gibt... Hatte ich jetzt gar nicht so auf dem Schirm.


    Ich gehe also immer noch davon aus, dass ich "meinen" Gewinn nicht privat annehmen darf, werde aber wohl erst in einigen Monaten berichten können, wie die Sache endgültig ausgegangen ist.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    nachdem mich das Abitur die letzten Tage ordentlich beschäftigt hat, komme ich nun endlich dazu, mich selbst noch einmal zu äußern.


    Eins vorneweg: Ich hatte einen solchen Beitrag schon am Freitag verfasst, nach 9h mdl. Prüfungen aber versehentlich von meinem anderen Account. Ob dieses "Zweit-Account"-Vorgehen sinnvoll ist oder nicht sei dahingestellt, aber ich habe mich sehr gefreut, wie schnell User (Sg. oder Pl.?) und das Moderatoren-Team reagiert haben und diesen Fehler in meinem Sinne korrigiert haben. Herzlichen Dank noch einmmal dafür!


    Zu euren Nachrichten:

    Es gibt Auszeichnungen wie "Lehrer des Jahres", die auch mit einem Geldpreis versehen sind und die auch angenommen werden dürfen. Auch da ist der dienstliche Bezug offensichtlich. Ich persönlich würde davon ausgehen, dass ein Preis nicht unter die zitierte Regelung fällt und angenommen werden darf, im Zweifelsfall bei der Rechtsberatung der Gewerkschaft nachfragen.

    Die Frage ob ich erkennbar "als Lehrer" teilgenommen habe, ist in meinen Augen egal, diskussionswürdig wäre es für mich lediglich, wenn du im Rahmen deiner dienstlichen Tätigkeit teilgenommen hast (also in deiner Arbeitszeit, sprich während des Präsenzunterrichtes, oder wenn du eine Anrechnung dafür bekommen hast).

    Guter Hinweis, vielen Dank. Es erscheint mir angemessen für alle noch einmal darzustellen, dass ich unabhängig von den SuS freiwillig und eigeninitiativ an einem Lehrerkräftewettbewerb teilgenommen habe. Die Frage, ob ich den Aufwand für den "Wettbewerbsbeitrag" in dienstlicher oder privater Zeit betrieben habe, lässt sich also nicht wirklich beantworten. Teilnehmen konnte ich aber nur als Lehrkraft.



    Du hast es ja selbst zitiert. Hol dir die Genehmigung des Dienstherrens ein bzw. lass dich von der entsprechenden Rechtsstelle beraten.

    Was ich ohne Frage machen werde! Da die SL nur erst nächte Woche wieder zur Verfügung steht und ich den Austausch hier im Forum oft (so auch dieses Mal) sehr gewinnbringend finde, habe ich diesen Weg vorab gewählt. Normalerweise bin ich auch in der Lage, mir entsprechende Verordnungen und - wenn nötig - entsprechende Kommentierungen selbst herauszusuchen, aber in diesem Fall ist es mir eben nicht gelungen.



    Erlaube eine Nachfrage, TemporaeresPseudonym:

    Auf wessen Konto landet im gegebenen Fall das Preisgeld für die Kids?

    Das wird nicht in bar ausgezahlt, sondern existiert in Form eines Gutscheins für eine Auswahl aus Veranstaltungen, die die ganze Klasse dann gemeinsam besuchen kann. Die Details sind mir auch noch nicht bekannt.

    Danke auch Websheriff und Bolzbold für die hilfreichen Einschätzungen. Ich gehe Stand jetzt davon aus, dass ich das Geld annehmen darf, aber im unterrichtlichen/ schulischen Kontext verwenden werde müssen. Ich bin so frei zuzugeben, dass es mir anders lieber gewesen wäre, aber ich finde das auch nachvollziehbar.


    Ich werde auf jeden Fall berichten, was meine SL schlussendlich dazu sagen wird. Bis hierher vielen Dank für eure Rückmeldungen!

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