@ Referendarin
Bei uns ist es so, dass der Schüler sich entscheiden kann, den Rückkehrplan alleine auszufüllen. Er muss ihn aber beim Betreuungslehrer vorlegen und wenn da sowas drauf stände, wie in deinem Beispiel wäre ein Gespräch fällig und der Schüler würde so nicht gehen dürfen.
Akzeptiert der entsprechende Lehrer den Rückkehrplan nicht, schickt er den Schüler zurück. Eine Wiedergutmachung in dem Sinne gibt es nicht.
Uneinsichtige Schüler gibt es auch, ich spreche da aus eigener Erfahrung Hier hilft wohl nur eine Konferenz im größeren Rahmen (Klassen- Teillehrerkonferenz)
LG
ramapas