Beiträge von Ramapas

    @ Referendarin


    Bei uns ist es so, dass der Schüler sich entscheiden kann, den Rückkehrplan alleine auszufüllen. Er muss ihn aber beim Betreuungslehrer vorlegen und wenn da sowas drauf stände, wie in deinem Beispiel wäre ein Gespräch fällig und der Schüler würde so nicht gehen dürfen.


    Akzeptiert der entsprechende Lehrer den Rückkehrplan nicht, schickt er den Schüler zurück. Eine Wiedergutmachung in dem Sinne gibt es nicht.


    Uneinsichtige Schüler gibt es auch, ich spreche da aus eigener Erfahrung :( Hier hilft wohl nur eine Konferenz im größeren Rahmen (Klassen- Teillehrerkonferenz)


    LG
    ramapas

    Hallo ins Forum,


    ich habe heute einen Brief bekommen mit folgendem Text:


    Liebe Frau F.
    ich bedaure sehr, dass Sie Ihr FOCUS-SCHULE Abonnement kündigen. hrem Wunsch entsprechend beende ich die Belieferung mit Heftfolge 3/2005 vom 27.04.2005.
    Da wir unseren Kunden-Service laufend verbessern möchten, ist uns Ihre Meinung wichtig. Wir werden uns daher in den kommenden Tagen einmal telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen.
    Ich würde mich freuen, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal en Abonnement abschließen würden....


    Ja, hallo?! Ich habe den gleichen Text wie leppy (glaube ich) geschrieben und möchte ganz sicher nicht von denen angerufen werden! Kann mich auch nicht erinnern, meine Telefonnummer angegeben zu haben, höchstens die Handynummer! Ich habe außerdem auf das Probeheft verzichtet.... Mir scheint, da läuft einiges quer!


    Um diese Zeitung werde ich einen großen Bogen machen!


    Viele Grüße,
    ramapas

    Vielen Dank für den Hinweis,
    ich habe den Brief auch bekommen, überflogen und habe gar nicht bemerkt, dass ich schon ein Abo eingegangen bin.
    Jetzt habe ich auch per Mail gekündigt und verzichte ebenfalls auf das Probeheft. Was für eine Methode!


    Danke!
    LG
    ramapas

    Hallo Sina,


    ist es nicht sinnvoller, die Kinder unbeeinflusst von irgendwelchen Symptomen, die zu ADS gehören könnten, zu beobachten? Ich stelle mir vor, dass du, wenn du ein Buch gelesen hast, konkret auf das Auftreten bestimmter Dinge achtest...


    Ich habe kein Buchtipp, aber einen Linktipp, in dem auch Bücher empfohlen sind. Aber wie geschrieben, ich fände Unvoreingenommenheit sinnvoller.


    Liebe Grüße,
    ramapas


    http://www.adhs.ch/

    Guten Morgen ins Forum,


    mich würde mal interessieren, ob sich jemand schon mal kostenpflichtiges Unterrichtsmaterial bestellt hat (z.B school-scout oder verschiedene Verlage bieten das ja auch an). Ich scheu mich irgendwie ein bisschen davor, weil ich ja auch gar nicht genau weiß, welche Qualität die Sachen haben. Andererseits sprechen mich einige Sachen schon an....


    Viele Grüße,
    ramapas

    Hallo Isa,


    in den sechs Wochen vorher und acht Wochen nachher bekommst du ganz normal dein Gehalt weiter. Völlig egal, in welche Zeit die Geburt des Kindes fällt (Ferien oder nicht).


    Bei uns geht die Reduzierung der Stunden auch halbjährlich und du könntest auch Elternzeit nehmen und dann weniger als die Hälfte der Stundenzahl unterrichten, was sonst, glaube ich, nicht geht.
    Wie das mit den Stillstunden funktioniert, weiß ich leider nicht. Ich glaube, sie werden von deiner Unterrichtsverpflichtung abgezogen, also genau so wie du das vermutet hast.


    Alle Angaben ohne Gewähr ;)


    Liebe Grüße,
    ramapas

    Hallo ins Forum,


    ist vielleicht eher ein Offtopic-Thema?
    Jedenfalls ist meine Tochter krank und ich werde morgen deshalb wohl nicht arbeiten gehen können, da keine andere Betreuungsmöglichkeit besteht.


    Jetzt ist diese Situation aber Premiere in meiner achtjährigen Karrriere als arbeitende Mutter. Was muss ich denn beachten/tun/wem melden?


    Wär lieb, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
    Danke,
    ramapas

    Zitat

    sabi24 schrieb am 05.01.2005 12:58:
    ich könnte mir vorstellen, dass viele lehrer ihre "problemkinder" und die probleme mit ihnen lieber verheimlichen..


    Hm, dazu möchte ich auch noch mal was sagen: bei uns wird nicht bekannt, welcher Lehrer besonders oft Schüler in den Reflexionsraum schickt. Die Lehrer die die Betreuung im Reflexionsraum machen unterliegen der Schweigepflicht.


    Trotzdem hatte/habe ich manchmal Probleme, Schüler dorthin zu schicken. Oftmals ist für mich der eine Störer nicht ausfindig zu machen, wenn z. B. eine ganze Ecke immer wieder laut ist. Ich treffe u. U. genau den Falschen und da das für unsere Schüler ja durchaus weiterreichende Konsequenzen hat, überlege ich es mir einmal mehr.


    Allerdings erlebe ich auch häufig, dass es vielen meiner Kollegen schwer fällt zuzugeben, dass sie Probleme mit Schülern haben... Insofern ist dieser Einwand wohl doch nicht ganz von der Hand zu weisen...


    LG,
    ramapas

    Zitat

    Tina34 schrieb am 04.01.2005 00:13:
    Um zu funktionieren, muss sie aber wirklich gut organisiert sein. Mehrmals ist es so gelaufen: Schüler bekommt seinen Zettel, trabt zum Auszeitraum, keiner da, trabt zum Sekretariat, bekommt Weisung ins Klassenzimmer zurückzukehren und steht dann breit grinsend wieder in der Tür, Ergebnis: neue Ablenkung. Ich hab´s dann gelassen und den betreffenden Schüler einfach mit Tisch vor die Tür gesetzt, die offen gelassen, so konnte er weiter am Unterricht teilnehmen und hat die Mitschüler nicht mehr gestört.


    Im Jahr drauf hat die Aufgabe eine Schulsozialarbeiterin übernommen, jung, gutaussehend und auf Du und Du mit den Schülern. Da waren die ganz wild drauf, hinzudürfen. Fand ich auch nicht Sinn der Sache.


    Da bei uns an der Schule diese Timeout-Maßnahmen praktiziert werden, möchte ich auch noch mal was dazu sagen:


    es kommt schon manchmal vor, dass der Reflexionsraum (so heißt er bei uns) nicht besetzt ist. Die Schüler kommen dann wieder, werden aber noch einmal hingeschickt, wenn der Raum wieder besetzt ist.


    Durch die räumliche und zeitliche Distanz (der Schüler ist auf dem Weg und kommt wieder) wird vielen Auseinandersetzungen ja schon mal die Schärfe genommen. Trotzdem muss er (oder sie) noch mal in den RR, weil die Besuche gezählt werden und entsprechende Maßnahmen nach sich ziehen: Information der Eltern oder Ausbilder (Berufskolleg), Klassenkonferenz, Verweis von der Schule.


    Insofern ist bei uns auch niemand scharf darauf, denn RR zu besuchen und sei die Person, die gerade Aufsicht hat, noch so attraktiv ;)


    LG,
    ramapas

    Hallo ins Forum,


    hat denn jetzt schon jemand Bescheid bekommen und ist mit Lehramt fürs Gym einem Studienort zugewiesen worden? Wir (mein Mann hat sich beworben) haben nämlich noch nichs gehört - schlechtes Zeichen?????


    LG
    ramapas

    Hallo,


    was du schreibst erscheint mir doch auch sehr unorganisiert und so habe ich das bisher an keiner Schule (bin jetzt mit Ref an der dritten) erlebt.
    Ist es denn eine Bündelschule, so dass es wirklich Bäcker und Bürokaufleute geben könnte, wo du eingesetzt wirst?


    Jo, würde mich wohl auch nerven, wenn ich so gar nicht wüsste, was da auf mich zukommt. Und dass in den ersten zwei Wochen kein Unterricht läuft halte ich auch für ein Gerücht. Bei mir gibt es einige Bereiche, wo wirklich ohne Buch gearbeitet wird und ansonsten haben wir jemanden an der Schule, der für die Bücher zuständig ist und einem da schnell weiterhelfen kann.
    Ich denke du hast als Neue bei den Schülern schon auch noch einen Bonus, dass du nicht alles weißt, wie es läuft, woher auch.


    Das wird schon *optimistischguck*
    Liebe Grüße
    ramapas

    Hallo,


    ich sieze alle meine SuS (Oberstufe oder Berufsschule), obwohl immer wieder die Frage kommt, warum ich sie nicht duze. Für mich ist einerseits eine einheitliche Regelung sinnvoll, sonst komme ich ständig durcheinander, wer denn nun geduzt werden wollte und zum anderen gibt das eine gewisse Distanz.


    Für die HöHa und die Gymnasiale Oberstufe überlege ich mir das in Zukunft aber mal mit der Abstimmung, manches lässt sich auch besser regeln, wenn man die SuS duzt, finde ich.


    In meiner eigenen Oberstufenzeit wurden wir nicht gefragt, sondern von allen gesiezt, auch von den Lehrern die man aus der Mittelstufe kannte. Das war schon komisch...


    LG
    ramapas

    @ Moritz: genau deswegen habe ich nachgefragt, was unter Quereinstieg zu verstehen ist. Referendariat mit Baby ist schon hart genug, ein Quereinstieg wie meine zukünftige Kollegin meiner Meinung nach unter diesen Umständen gar nicht zu schaffen!


    Gruß
    ramapas

    Noch mal hallo :)


    In welchem Bundesland wirst du das Referendariat denn machen?


    Bei mir an der Schule gibt es ab September eine Quereinsteigerin für das Fach Recht. Sie ist Juristin und hat von Anfang an 14 Stunden eigenverantwortlichen Unterricht. Dazu kommen die Seminare und zusätzlich Pädagogik...


    Ich würde mir das wirklich gut überlegen. Dein Baby ist noch so klein ... Vielleicht ist Danas Vorschlag ja eine Lösung?


    Gruß, ramapas

    Hallo Yvonne,


    wenn du als Quereinsteiger einsteigst bedeutet das, dass du von Anfang an eigenverantwortlich unterrichten musst, oder? Zum anderen bist du kein "studierter Lehrer" oder? Hast du denn irgendwie Unterrichtserfahrungen?
    Wenn nein, stelle ich mir die Situation mehr als hart vor und würde abraten!


    Ich habe mein Referendariat begonnen, da war meine Tochter 7 Monate alt. Sie war ein schwieriges Baby und hat erst spät durchgeschlafen. Es war eine harte Zeit und ich bin oft am Stock gegangen, obwohl ich Unterstützung hatte. Ich hatte einfach nicht die Zeit, mich so auf die Lehrproben vorzubereiten, mich so zu engagieren, wie meine Kollegen ohne Kinder und ich hatte oft das Gefühl, nicht richtig mithalten zu können.


    Geschafft habe ich es trotzdem :) , aber ich fand es eine harte Zeit...


    Kannst du den Zeitpunkt des Einstieges verschieben? Oder ist das deine einzige Chance im System zu landen?


    Viele Grüße
    ramapas

    Wär zu überlegen ;) Es ändert sich ja nicht wirklich was, kein Cent mehr in der Tasche oder andere Aufgaben oder so...
    Wie läuft das denn terminlich? Für eine Verkürzung musst du doch innerhalb einer bestimmten Zeit die Lehrprobe(n) zeigen, oder?
    Es kann ja auch gut laufen und du überzeugst auf ganzer Linie!!!!


    LG
    ramapas

    So, jetzt bin ich wieder schlauer. Die Verkürzung erhält man nur, wenn der Schulleiter in seinem Gutachten ein besonders bewährt erteilt. Erhält man ein bewährt, laufen die drei Jahre ganz normal weiter und die Lebenszeitverbeamtung erfolgt am Ende der drei Jahre. Nur bei einer Beurteilung "nicht bewährt" kann die Probezeit um zwei Jahre verlängert werden. Aber ich kann mir kaum vorstellen, dass das mal passiert...


    Gruß, ramapas - auch "nur" bewährt ;)


    PS: wie viele Lehrproben der Schulleiter sehen möchte, liegt wohl in seinem Ermessen. An meiner alten Schule war es zum Glück nur eine...

    Da möchte ich aber doch mal widersprechen! Schließlich habe ich ein erstes und zweites Staatsexamen im Fach Recht!


    ramapas

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