Ich bin auf jeden Fall der Meinung, dass aufgestellte Regeln von allen Schülern eingehalten werden müssen, so es sich nicht um eine Ausnahmesituation handelt. Und pünktlich im Unterricht zu erscheinen ist so eine Regel, die ich völlig selbstverständlich bin. Allerdings gehöre ich auch zu denjenigen, die ebenfalls pünktlich im Unterricht sind und das wissen meine Schüler auch, denn ich denke, ich kann von ihnen nicht Dinge verlangen, die ich selbst nicht einhalte.
Was diese besagte Schülerin angeht, so habe ich sie ja sozusagen geerbt (sie wiederholt das Jahr!) Und wenn sie mir sagt, sie wäre noch nie pünktlich gewesen, so denke ich eben, dass mein Kollege oder meine Kollegin da nicht auf die Einhaltung von Regeln geachtet hat.
Durch mein Gesprächsangebot und der Hinweis auf Beratungsangebote an der Schule (die wirklich vielfältig und vertraulich sind) hätte sie sich doch äußern können, wenn denn da was im Busch wäre. Oder eben - als letzte Möglichkeit - auf der KK. Ist die Schülerin selbst nicht in der Lage, dann hat sie doch aber Eltern, die über die Einladung zur KK doch Kenntnis darüber haben, dass etwas in der Schule schief läuft. Wenn aber weder von ihr noch von den Eltern eine Erklärung kommt, müssen doch Konsequenzen folgen, ansonsten führt man sein eigenes Regelwerk doch ad absurdum, oder?
Also suche ich nach logischen Konsequenzen, die einerseits die Zeit betreffen, die sie durch ihre Verspätung versäumt und zum anderen die Unterrichtsstörung für die betreffenden Kollegen, bei denen sie zu spät kommt.
Lg,
ramapas