Hallo zusammen!
Kann mir jemand ein Schild-kompatibles Programm empfehlen, mithilfe dessen sich die AG Wahlen durchführen und verwalten lassen?
Liebe Grüße und Danke schon mal vorab!
Hallo zusammen!
Kann mir jemand ein Schild-kompatibles Programm empfehlen, mithilfe dessen sich die AG Wahlen durchführen und verwalten lassen?
Liebe Grüße und Danke schon mal vorab!
Bolzhold…. In jedem Fall die berühmte Scheißegal-Haltung! Bei uns melden sich vor der Wahl während der LK die Kollegen, die sich in den LR wählen lassen wollen. Aus diesem Personenkreis wird dann am Ende der Rat gebildet. (Ratet mal, wie viele da aufzeigen 😂!)
Alles anzeigenAus eigener Erfahrung kann ich dazu nur sagen, dass jedes Kollegium den Lehrerrat hat, den es verdient.
Ihr wählt Eure Leute doch selbst. Wenn Ihr Leute haben wollt, die Eure Interessen vertreten, dann müsst Ihr genau diese Leute aus Euren Reihen wählen und nicht andere.
Für mich stellt sich die Frage, wieso genau diese Leute gewählt wurden.TEAM-Gedanke? (Toll Ein Anderer Macht's.) Kollegiumslieblinge? Scheißegal-Haltung?
DA würde ich ansetzen.
In der Tat muss man niemandem, der sich nicht in diesem Gremium sieht, das Recht zur Klage absprechen. Aber wenn alle so denken wie der TE, dann kommt womöglich eben dieses von ihm beklagte Ergebnis heraus.
Nebenbei:Als ich mich vor meiner Abordnung in die Behörde über faktisch dieselben Missstände beschwert habe, selbst für den Lehrerrat kandidiert habe, aber nicht gewählt wurde, habe ich meine Verstimmung gegenüber anderen KollegInnen artikuliert. Ich bekam von einer Kollegin als Feedback, dass ich dann wohl nicht die Interessen des Kollegiums vertreten habe. Das hat mir dann zu denken gegeben - und mich in der Entscheidung bestärkt, meine beruflichen Ziele neu zu definieren und letztlich zu gehen. Es war damals wie heute betrachtet die richtige Entscheidung.
Alles anzeigenHier mal ein Auszug aus dem Schulgesetz NRW:
§ 69Lehrerrat
(1) Die Lehrerkonferenz wählt in geheimer und unmittelbarer Wahl für die Dauer von vier Schuljahren einen Lehrerrat. Ihm gehören mindestens drei, höchstens fünf Lehrerinnen und Lehrer oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß § 58 an. An Schulen mit nicht mehr als acht hauptamtlichen und hauptberuflichen Lehrerinnen und Lehrern oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gemäß § 58 kann die Anzahl der Mitglieder durch Beschluss der Lehrerkonferenz auf zwei vermindert werden. Die Lehrerkonferenz bestimmt für die Wahl eine Wahlleiterin oder einen Wahlleiter. Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist von der Vorbereitung und Durchführung der Wahl ausgeschlossen; sie oder er ist nicht wahlberechtigt und nicht wählbar. Der Lehrerrat wählt aus seiner Mitte eine Person für den Vorsitz und eine Stellvertretung.
(2) Der Lehrerrat berät die Schulleiterin oder den Schulleiter in Angelegenheiten der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß § 58 und vermittelt auf Wunsch in deren dienstlichen Angelegenheiten. Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist verpflichtet, den Lehrerrat in allen Angelegenheiten der in Satz 1 genannten Personen zeitnah und umfassend zu unterrichten und anzuhören.
(3) Soweit der Schulleiterin oder dem Schulleiter nach näherer Bestimmung durch Gesetz oder Rechtsverordnung Aufgaben des Dienstvorgesetzten übertragen worden sind, gelten die Schulen als Dienststellen im Sinne des Landespersonalvertretungsgesetzes. Ein Personalrat wird nicht gebildet. An seine Stelle tritt der Lehrerrat.
(4) Für die Beteiligung des Lehrerrats an den Entscheidungen der Schulleiterin oder des Schulleiters gemäß Absatz 3 gelten §§ 62 bis 77 des Landespersonalvertretungsgesetzes entsprechend. Kommt eine Einigung über eine von der Schulleiterin oder dem Schulleiter beabsichtigte beteiligungspflichtige Maßnahme nicht zustande und hält sie oder er an der Maßnahme fest, so kann die Maßnahme unabhängig von der Beachtlichkeit der Ablehnungsgründe des Lehrerrats der jeweils nach § 89 Abs. 1 in Verbindung mit § 92 Satz 1 Nr. 2 des Landespersonalvertretungsgesetzes durch Rechtsverordnung bestimmten Dienststelle zur Durchführung eines Beteiligungsverfahrens vorgelegt werden. Dasselbe gilt für eine vom Lehrerrat beantragte, in der Entscheidungskompetenz der Schulleiterin oder des Schulleiters liegende mitbestimmungspflichtige Maßnahme, wenn ihr nicht entsprochen wird. §§ 7 Abs. 1, 33, 37 und 85 Abs. 4 des Landespersonalvertretungsgesetzes sind entsprechend anzuwenden.
(5) Der Lehrerrat hat einmal im Schuljahr in der Lehrerkonferenz über seine Tätigkeit zu berichten.
Der Lehrerrat ist somit der Personalrat an der jeweiligen Einzelschule.
Vielen Dank für die Reaktionen. Die Reaktion von dir Websheriff finde ich etwas zu polemisch. Würdest du den Gesamtkontext und mein persönliches Aufgabengebiet in der Schule kennen, verstündest du mich bestimmt.
Ihr habt wohl recht…. Umsonst wurde der LR wohl nicht gewählt. Mich schockiert einfach deren Lobbyismus, deren Intriganz und die grundsätzlich fehlende Sachkenntnis. Ich habe natürlich schon einige Versuche unternommen dem Ganzen entgegenzuwirken, aber ich möchte natürlich auch nicht für totale und öffentliche Unruhe sorgen.
Bei uns hat es in den letzten Jahren einen enormen personellen Wechsel gegeben, auf allen Ebenen. Die Leute kennen einander einfach nicht und waren froh, dass der TOP LR abgehakt werden konnte.
Niemand hat mehr Lust da mitzumachen und ich stimme euch zu, dass ein LR, wie oben beschrieben, einfach nicht mehr zeitgemäß ist.
Danke!
ad 1: Das habe ich tatsächlich schon mehrfach, vergeblich, probiert.
ad 2: Existieren (angeblich) nicht.
ad 4: Habe ich tatsächlich schon gemacht. Ich bin von der Schule überzeugt und habe diesbezüglich keine Scheu.
ad 5: Niemals… ich sehe mich nicht in diesem Gremium.
ad 6: Ich denke, dass das tatsächlich was sein könnte…. alles Übrige ist ja leider keine Option (mehr). Ich werde mich mal dazu einlesen!
Hallo zusammen!
Hat jemand von euch Erfahrungen mit einem Lehrerrat, der ausschließlich eigene, persönliche Belange als Konsens deklariert und damit gezielt negative Stimmung im Kollegium verbreitet? Bei uns in der Schule beobachte ich es schon eine ganze Weile, aber so richtig hat kein Kollege Interesse etwas dagegen zu unternehmen. Als Kollegin fühle ich mich vom Lehrerrat total betrogen. Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
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