Beiträge von paganini1

    ... vielleicht können die folgenden Gedanken einen Impuls setzen...

    Ein vormaliger Schulleiter (inzwischen pensioniert) sagte mir kürzlich, er sehe ein Problem darin, dass häufig diejenigen den Beruf des Lehrers ergreifen, deren eigene "Schulbiografie" eher unproblematisch verlaufen sei. "Es ist ja oft so", führte er aus, "dass diejenigen auf die Idee kommen Lehramt zu studieren, die auf eine eher erfolgreiche Schulzeit zurückblicken und insgesamt positive und erfolgreiche Zeiten in der Schule erlebt haben".

    Ich hielt diese seine Gedanken zuerst für trivial, aber dann wurde er deutlicher. "Viele, die später auf Lehramt studieren, waren früher gute oder sehr gute Schüler, die früh ein positives Verhältnis zu diesem Ort entwickelt haben, und die diese Erfahrungen gerne als Lehrer weitergeben möchten. Zudem kommen statistisch betrachtet viele Lehrer aus funktionierenden und unterstützenden Elternhäusern, in denen gute schulische Leistungen zugleich gefordert und honoriert werden.

    Als Lehrer sind diese Menschen später jedoch überwiegend mit Kindern konfrontiert, die oftmals ungern zur Schule gehen und deren "Schulkarriere" oft schon in der Grundschule von zahlreichen Enttäuschungen, Niederlagen und Frustationen geprägt ist. Und das genau diese Kinder wiederum überdurchschnittlich häufig aus eher bildungsfernen und sozial schlecht gestellten Elternhäusern kommen, ist ja allgemein bekannt."

    "Wie also", so fragte mein Gesprächspartner in die Runde, "sollen gerade diese Lehrer ein Schülerklientel verstehen und begleiten können, das ihnen fast naturgemäß fremd sein muss."

    Eindrucksvoll!

    Der pensionierte Schulleiter stellt eine gute und wichtige Frage. Allerdings erscheint mir die These der negativen Korrelation zwischen »guter Schüler gewesen sein« und »nun schwache Schüler verstehen können« untersuchungsbedürftig.

    Was du in Bezug auf Blaustein beschreibst ist kein spezifischer Fall, sondern allgemeines Tun. Gemäß der ADO (§3 Abs. 2) gilt: »Zu den beamtenrechtlichen Pflichten gehört es, das Amt unparteiisch und gerecht zu führen und sich für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzusetzen, bei politischer Betätigung Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren (§ 33 BeamtStG), sich amtsangemessen zu verhalten.«

    Vorstellen kann ich mir nicht ein allgemeines Verbot. Ob einzelne solcher Videoclips zu verbieten sind, ist sicherlich sehr kontextsensitiv.

    Aber ich denke, dass jeder Forschungsprozess, selbst wenn er sich nur auf Bachelor-Niveau abspielt, einen kleinen Beitrag zum Verständnis des großen Ganzen liefern kann.

    Naja, du blendest aus, dass deine Umfrage (bzw. von dir bezeichnete "Studie") die Realität auch falsch abbilden könnte. Gerade bei dem Niveau ist das Risiko nicht von der Hand zu weisen.

    Die Sache mit dem Prüfungsmodus macht mir aktuell auch so viel Bauchschmerzen, dass es für die Klausuren erstmal doch auf WTR hinausläuft, bis da endlich vernünftige Vorgaben zu finden sind.

    Bin gespannt, ob es dazu auf den Implementationsveranstaltungen, zu denen wir jetzt die Einladungen erhalten haben, neue und vor allem bessere Infos geben wird.


    Hat eigentlich schon irgendjemand neue Bücher für die EF angeschafft?

    Dort fällt ja jetzt die Stochastik raus und die Vektorgeometrie sowie Analysis sollen vertieft werden.

    Wie genau handhabt ihr das vor dem Hintergrund, dass im Unterricht dennoch die Nutzung eines MMS verpflichtend ist? Arbeitest du im Unterricht dann primär mit bspw. einer App oder mit dem WTR?

    Liebe alle,


    in NRW sind aktuell die Stellen für Gymnasien ausgeschrieben. Eine Schule, die ich favorisiere, ist allerdings etwa 40 km von mir entfernt, das sind täglich 45 Minuten mit dem Auto. Eine andere, weniger ansprechende Schule, die sich aber durchaus sehen lassen kann, ist nur 25-30 Minuten entfernt, wodurch ich täglich 30-40 Minuten weniger fahren würde.


    Ich stehe vor der Frage, was mir wichtiger ist: Eine Schule, in der ich mich wohler fühle, die aber dafür etwas weiter entfernt ist, oder umgekehrt. Mir ist bewusst, dass die Antworten auf diese Frage individuell differieren. Gleichwohl will ich diese Frage in den Raum werfen. Vielleicht gibt es einige unter euch, die auch zwischen Wohnortnähe und persönlicher Präferenz für den Arbeitsplatz abwägen mussten. Mich würde dann interessieren, wie ihr euch entschieden habt und ob ihr mit eurer Entscheidung glücklich geworden seid.


    Ich freue mich auf eure Antworten!

    Dem "Nö." ging die Frage gerade nach den Gründen voraus, die du bislang nicht beantwortet hast.
    Also ich wüsste keine pädagogischen Gründe, weshalb ich ne gymnasiale SI/SII-Kombi ner gesamtschulischen SI/SII-Kombi vorziehen sollte.

    Klischeehafte ideologische Gründe kann ich mir hingegen vorstellen.

    Ah, entschuldige! Dann habe ich dich missverstanden.


    Es gibt Gründe, die weder klischeehaft noch ideologisch sind. In meinem Umfeld (Duisburg, Essen, Bochum) gibt es diverse Gesamtschulen, von denen ich von diversen Lehrkräften sowie Referendaren berichtet bekommen habe. Die Gründe reichen von "im Gegensatz zum Durchschnittsgymnasium steht das Fachliche weniger im Vordergrund" über "die Heterogenität (sowohl in der Leistung als auch im Sozialverhalten) ist im Gegensatz zum Durchschnittsgymnasium weitaus größer" bis hin zu "quasi kein Elternteil ist erreichbar". Mir ist bewusst, dass...

    (1) dies nicht auf jede Gesamtschule zutrifft und

    (2) dies auch auf Gymnasien zutreffen kann.


    Am Ende, da geb ich dir recht, ist die Aussage "Ich bevorzuge das Gymnasium als Schulform" oder "Gesamtschule ist für mich keine Option" sehr begründungsbedürftig. Weil es "das" Gymnasium oder "die" Gesamtschule nicht gibt. Gleichwohl kennt und hört man von vielen Gymnasien und Gesamtschulen, wodurch sich "durchschnittliche" Unterschiede durchaus feststellen lassen.


    Meinen Satz, dass "Gesamtschule für mich keine Option" sei, habe ich ja inzwischen in dieser Form zurückgezogen.

    Wie ist das eigentlich bei euch in NRW geregelt, wenn man angebotene Stellen ausschlägt? Fliegt man dann aus dem Listenverfahren und muss sich später neu bewerben oder bleibt man automatisch drin, bis man etwas annimmt?

    Ich hatte über das Listenverfahren zwei Stellenangebote mit einem Abstand von 2 Tagen (bei dem ersten hatte ich den Anruf verpasst). Scheinbar bleibt man also drin, sofern man noch nichts abgesagt hat. Sobald du etwas ablehnst, scheidest du aus dem Listenverfahren des jetzigen Durchgangs (also Einstellung zum 01.08.) aus - so wurde es uns vom Personalrat gesagt.


    Das gilt jedoch nicht für die schulscharfen Ausschreibungen zum 01.08. Auf diese kannst du dich dennoch bewerben, auch wenn du Angebote aus dem Listenverfahren ausgeschlagen hast.

    Worin gründet dein Urteil hinsichtlich einer Gesamtschule oder eines Gymnasiums?

    Es gibt viele Unterschiede zwischen dem Durchschnittsgymnasium und der Durchschnittsgesamtschule. Entsprechend gibt es zahlreiche Gründe, an ein Gymnasium zu gehen. Und zahlreiche Gründe, an eine Gesamtschule zu gehen. Viele dieser Gründe dürften hinreichend bekannt sein. Am Ende ist es wichtig, wo man sich als Lehrer glücklich fühlt. Es geht keineswegs darum, irgendeine Schulform zu degradieren. Ganz im Gegenteil: Ich bin froh, wenn Lehrer genau dort unterrichten, wo sie sich wohl fühlen.


    Die Gründe für mein „Urteil“ will ich jetzt nicht ausführen, das wäre redundant. Es sind eben (einige der) bekannte(n) Gründe, aus denen einige Lehrer ein Gymnasium bevorzugen

    Was heißt in dem Fall „ersetzt“? Ich habe jetzt am WE eine Merkliste mit 5 Stellenausschreibungen abgesendet (z. B. war da eine Stelle dabei, deren Frist jetzt am Mittwoch endet). Wenn ich nun noch zwei weitere Stellen entdeckt habe (deren Fristen viel länger gehen), setze ich diese auf eine neue Merkliste und sende die Merkliste ab. Werden dann etwa die ersten 5 gelöscht - die erste Merkliste wird ersetzt?

    Du hast recht. Sie wird nicht ersetzt. Genau genommen hat man dann zwei (oder mehr) Listen. Inwieweit dann beide berücksichtigt werden, weiß ich nicht. Ich hatte, um mich auf weitere Stellen zu bewerben einfach die alten Stellen + neue Stellen in eine neue Merkliste gepackt. Weil ich die Befürchtung hatte, dass die erste durch die Erstellung einer zweiten nicht mehr berücksichtigt wird. Daher sprach ich von „ersetzt“.

    Da frage ich mich, warum man „Lehramt für Gymnasien und Gesamtschulen“ studiert.

    Du dachtest im Ernst, man könnte „Lehramt für Gymnasien und nicht Gesamtschule“ studieren?


    Ich habe mich jedoch auch missverständlich ausgedrückt. Genau genommen schließe ich Gesamtschulen nicht per se aus. Aber meistens entsprechen sie nicht meiner Vorstellung. Die Wahrscheinlichkeit, dass mir eine Gesamtschule zusagt, ist weitaus geringer als bei einem Gymnasium.

    Die beiden Gesamtschulen bei uns sind immer direkt ausgebucht, die beiden Gymnasien teilen sich den Rest der Schüler*innen. Haupt- und Realschule gibt es keine.


    An welcher dieser Schulen möchtest du arbeiten, wenn du die Wahl hättest?

    Welche Schulen meinst du? Oder meintest du „Schulformen“? Ich bevorzuge grundsätzlich die Schulform „Gymnasium“. Was nicht bedeutet, dass ich jede Gesamtschule ausschließen würde. Real- und Hauptschulen schließe ich per se aus; allein deshalb, weil es an diesen Schulformen keine Oberstufe bzw. Qualifikationsphase gibt.

    Warum schlägst du diese Stellen aus?

    Ich glaube, ich würde auf Dauer an einer Gesamtschule nicht glücklich. Das meine ich gar nicht unbedingt pauschalisierend. Sicherlich wird es eine Gesamtschule A geben, an der ich mich wohler fühle als an einem konkreten Gymnasium B - aus diesem Grund würde ich ja auch nicht an jedes Gymnasium gehen. Die beiden Gesamtschulen, die mir eine Stelle angeboten haben, hatte ich mir natürlich angesehen.

    Das weiß ich leider nicht.

    Da aber Gymnasium gerade einen Lehrerüberhang haben und aufgrund der Umstellung von G8 auf G9 erst mal weniger Lehrkräfte gebraucht werdne, gehe ich davon aus, dass nur wenige Gymnasialstellen ausgeschrieben werden. In den letzten Verfahren war es auch immer so, dass bei den wenigen ausgeschriebenen Gymnasialstellen dabei stand, dass man entweder komplett oder für eine gewisse Stundenzahl an eine andere Schule/ Schulform abgeordnet wird (war glaube ich immer bis August 2026 der Fall).

    Ja, davon gehe ich auch aus. War erst kürzlich mit einem Schulleiter im Gespräch, der mir sagte: In der Bezirksregierung Düsseldorf werde es höchstens etwa 30 Stellen am Gymnasium geben. Das sind natürlich keine rosigen Aussichten; insbesondere in Anbetracht meines Misserfolgs im letzten Ausschreibungsverfahren.

    Stellen am Gymnasium sind es vermutlich sehr wenige. Hast du auch mal an den Gesamtschulen geschaut?

    Ich werde dennoch am Gymnasium mein Glück versuchen. Für Mathematik werden sicherlich Stellen ausgeschrieben, wenn auch wenige. Gesamtschule ist für mich erstmal keine Option. Durch das Listenverfahren habe ich bereits zwei Stellenangebote an Gesamtschulen erhalten, diese aber ausgeschlagen.

    Nein, es gehen mehrere. So war es zumindest bei mir. Ich hatte damals eine neue Merkliste erstellt, die dann die alte ersetzt hat. Ich hatte sie erstellt, weil ich eine Bewerbung vergessen hatte, die ich dann mithilfe der neuen Liste ergänzt hatte.


    Meine Frage: Weiß hier jemand, ab wann Gymnasialstellen ausgeschrieben werden?

    Hallo zusammen,


    ab dem 01.05. trete ich eine Vertretungsstelle an. Der Schulleiter sagte mir eine 25 Std.-Stelle zu. Auch im Vertrag steht, dass ich mit einer Unterrichtsverpflichtung von 25 Std. eingestellt werde. Nun erhielt ich den Stundenplan. Danach werde ich 21 Stunden "festen" Unterricht haben und vier Stunden Bereitschaftsdienst. Nun kann es aber gut sein, dass ich längst nicht zu jedem Bereitschaftsdienst gebraucht werde. Meine Frage bezieht sich auf die Bezahlung. Es gibt hierfür zwei Möglichkeiten:

    (1) Ich werde für 21 Stunden "fix" bezahlt und je nachdem, wie häufig ich als Bereitschaft eingesetzt werde, kann ich für bis zu 25 Stunden bezahlt werden. Das wäre aber insofern seltsam, als im Vertrag nirgendwo die Rede davon ist.

    (2) Ich werde einfach immer für 25 Stunden bezahlt - ganz gleich, wie oft ich Vertretung im Rahmen des BE-Dienstes übernehme.


    Mir ist das etwas unangenehm, bei dem Schulleiter nachzufragen. Letztlich ist es für mich auch nicht relevant für die Frage, ob ich die Stelle antrete oder nicht - tun werde ich dies ja ohnehin. Wollte aber mal in Erfahrung bringen, ob ihr mehr dazu wisst. Ich bin sicherlich nicht der erste in dieser Situation und mit dieser Frage. Wie ist da eure Erfahrung?


    Gruß, Paganini

Werbung