Beiträge von Nop

    Um sicher zu gehen, würde ich mir von der Bezügestelle/Beihilfe ein entsprechendes Schreiben geben lassen.

    Gute Idee.

    Die die pauschale Beihilfe denn statisch oder wird die anhand vom Bruttogehalt berechnet?

    die pauschale Beihilfe entspricht 50% des Krankenkassenbeitrags, der anhand des Bruttogehalts berechnet wird.


    In meinem Fall ist dadurch eine bürokratische Endlosschleife entstanden:


    Beihilfe erhöht Bruttogehalt > Bruttogehalt erhöht KK-Beitrag > KK Beitrag erhöht Beihilfe >Beihilfe erhöht Bruttogehalt usw.

    So, ich glaube, dass ich die Lösung habe.


    Auf meiner Entgeltbescheinigung sieht es im Bereich Einkommen so aus:


    JLL Grundbezug ...€

    NNN pausch. Beihilfe ...€

    ---------------------------------

    Summe Gesamtbrutto ...€



    Bei den Erklärungen der Abkürzungen zum "Muster einer Gehaltsmitteilung BeamtInnen Niedersachsen" steht, wenn man es mit einer Suchmaschine sucht:


    Die drei Buchstaben vor den einzelnen Bezügebestandteilen haben folgende Bedeutungen:

    Stelle 1

    J = Bezügebestandteil fließt in Summe Gesamtbrutto ein

    N = bruttounwirksam

    Stelle 2

    L = Teil des steuerpflichtigen Brutto

    E = Teil der sonstigen Bezüge

    N = unwirksam


    Stelle 3 (bei beamteten Personen meistens unwesentlich)

    L = Bezügebestandteil fließt in die Summe KV/RV/AV/PV-Brutto ein

    E = Bezügebestandteil fließt in die Summe KV/RV/AV/PV-Brutto-2-EZ ein

    N = unwirksam


    Zusammen mit dem Tipp von s3g4, übersetze ich das so: Meine Krankenkasse muss die pauschale Beihilfe bei der Beitragsberechnung außen vor lassen.

    Ich würde Pauschal sagen nein, denn wenn man Rechnungen bei der Beihilfe einreicht dann sind die Erstattungen ja auch kein Einkommen.

    Aha, das ist ein guter Hinweis.

    Es handelt sich hier ja im Prinzip um den Arbeitgeberanteil der GKV. Dieser wird bei Angestellten ja auch nicht dem Einkommen zugerechnet.

    So würde ich das auch sehen. Meine KK sieht es leider anders. Bei der Bezügestelle war bisher niemand zu erreichen, um das zu klären.

    Können sich brandenburgische Beamte "einfach so" gesetzlich versichern?

    In der gesetzlichen KV versichert sein, darf mittlerweile jeder. Beiträge sind halt viel höher, als wenn du einen ?Beihilfetarif? in der privaten KV wählst.

    Dann darfst du in Brandenburg einmal bei der Verbeamtung auf Probe, einmal bei der Verbeamtung auf Lebenszeit entscheiden, ob du monatlich eine "pauschale Beihilfe" erhalten möchtest. Diese Entscheidung ist nicht widerrufbar und du kannst keine Beihilfeleistungen nach dem Einreichen von Arztrechnungen mehr erhalten.


    Lohnt sich für Leute mit vielen Kids 🙋‍♂️ und mit Vorerkrankungen.

    Hallo Fossi, hallo s3g4,


    vielen Dank für eure Antworten.


    Da ich eine 60% Teilzeitstelle habe, liege ich ein gutes Stück unter der Beitragsbemesungsgrenze von derzeit 58.050 Euro pro Jahr (4.837,50 Euro pro Monat), womit die pauschale Beihilfe bei der Beitragsberechnung wieder ins Gewicht fällt.


    ps Hatte Fossi schon gestern geantwortert, der Beitrag wurde aber noch nicht freigeschaltet, da ein Link enthalten war.

    Frag doch einfach eine andere Kolleg:in, die am Mo Unterricht/ Freistunde hat, ob sie es dieses Mal übernehmen kann.

    Dann kannst du selbst einen anderen Tag anbieten.

    Ich finde die Vorschläge von Palim und Eugenia sehr zielführend. Sprich mal mit Deiner Schulleitung, ob es da noch eine Möglichkeit gibt. Sie kennt ja Dein entstandenes Problem vielleicht noch gar nicht? Bei mir an der Schule wird glücklicherweise sehr langfristig und zuverlässig geplant. Dafür springe ich dann auch an unterrichtsfreien Tagen gern mal ein, wenn Bedarf ist. In einem Fall wie Deinem, würde meine Schulleitung bestimmt eine Ausgleichslösung finden und vorher definitiv nachfragen.


    Viel Erfolg

    Norbert

    Hallo Fossi,


    vielen Dank für deine Antwort. Dein Ansatz ist gut und ich habe diesbezüglich mal recherchiert.


    Da ich eine 60% Teilzeitstelle habe, liege ich ein gutes Stück unter der Beitragsbemesungsgrenze von derzeit 58.050 Euro pro Jahr (4.837,50 Euro pro Monat), womit die pauschale Beihilfe bei der Beitragsberechnung wieder ins Gewicht fällt. Es geht um etwa 50€ im Monat mehr an Beiträgen.


    Quelle: https://www.bundesregierung.de…ssungsgrenze-2022-1970116


    Somit frage ich mich weiterhin, ob die pauschale Beihilfe bei der Beitragberechnung als zusätzliches Einkommen herangezogen werden darf, obwohl sie wie ein "Arbeitgeberanteil" direkt an die Krankenkasse weiterfließt.

    Hallo Forum,


    Die monatliche pauschale Beihilfe, die ich als "Arbeitgeberanteil" zur Krankenversicherung erhalte, erhöht laut Entgeltbescheinigung mein Bruttoeinkommen, obwohl sie direkt wieder an die Krankenkasse abfließt.


    Ich frage mich nun:

    Darf die pauschale Beihilfe deshalb auch meinen monatlichen Krankenversicherungsbeitrag erhöhen?

    Bei einem vergleichbaran Arbeitnehmer würde sie als "Arbeitgeberanteil" ja im Brutto auf dem Lohnzettel nicht auftauchen, oder?


    Zur Info:

    Auf der Lohnsteuerbescheinigung wird sie sie als steuerfreier Zuschuss des Arbeitgebers geführt.

    Meine Einkommenssteuer erhöht sie also nicht.


    Vielen Dank

    Norbert

    Guten Morgen, vielen Dank für eure Tipps, insbesondere die Kontaktdaten. Ich hoffe auch darauf, dass im Fach Musik noch Bedarf besteht und kann mir sehr gut vorstellen, auf dem "Dorf" zu unterrichten, wenn der Arbeitsweg machbar bleibt. Hier in Brandenburg/Berlin sind die MusikerInnen auch Mangelware, obwohl Musik an der Grundschule richtig erfüllend sein kann.

    Hallo KollegInnen,


    ich bin neu hier, Grundschullehrer in Brandenburg für Musik:pfeifen: und Mathematik:aufgepasst: und möchte sehr gern in den Raum Flensburg wechseln. Während eines Telefonats mit einem "Insider" aus SH bekam ich folgenden Tipp zum Stellenmarkt vor Ort:


    Schleswig-Holstein = im Norden "hui", im Süden "pfui".


    Soll heißen: Im Raum Flensburg besteht kaum eine Chance auf eine freie Stelle. Im Raum Ratzburg/Segeberg werden Lehrkräfte gesucht.


    Könnt ihr LehrerInnen aus SH das bestätigen?


    Vielen Dank

    Nobbi

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