Hallo und danke für das Feedback.
Ein Anruf beim Regionalamt ergab heute, dass für Niedersachsen keine rechtsverbindliche Anzahl an Gesamtkonferenzen mehr pro Schuljahr vom Schulrecht exakt vorgegeben ist.
Das Gremium soll im Sinne der noch verbliebenen Aufgaben „nach Bedarf“ tagen war die telefonische Auskunft nach Rücksprache und Rückruf. Die Regel sei aber mindestens einmal im Schuljahr.
Ich bin darauf gekommen, da Freunde von anderen Schulen aus Niedersachsen z.T. nur noch eine oder sogar keine GK mehr im Schuljahr machen, da das Gremium an Relevant verloren habe.
Beim Leitfaden für Schulelternarbeit im Kreis Wittmund steht das auch so, hier der Link: https://ker-wtm.de/eltern-orga…vertreter-in-konferenzen/
Wobei das natürlich keine verbindliche Rechtsauskunft darstellt.
Der Gedanke mit der zeitlichen Begrenzung ist auch ein gutes Mittel, das man vorbringen kann. Danke für den Impuls.
Mal schauen, was bei uns dabei herumkommt, aber ich halte das Gremium wie oben beschrieben für wenig effektiv, gerade weil man als Lehrkraft da alles doppelt hört (zu den dienstbesprechungen) und zum Informationsfluss an Eltern andere Gremien für mich geeigneter erscheinen.
Danke in jedem Fall für das zügige Feedback an alle!
Kollegiale Grüße!