Beiträge von Sonnenschein26

    Also, wer sich für das Ergebnis nach Rücksprache mit der Zentrale interessiert:

    1. Ein Wechsel ist grundsätzlich möglich (aber nur bei einer Reduzierung der Erstattung, also von Vollversicherung auf 50 % bzw. später auf 30 %; nicht möglich ist eine Rückkehr zur Vollversicherung). Eine Gesundheitsprüfung findet bei einer reinen Reduzierung nicht statt.
    2. Mein Tarif ist allerdings noch ein Alttarif (Bisex-Tarif). Für einen Wechsel in die aktuelle Tarifgeneration ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Hier werde ich mich bzgl. der Unterschiede schlau machen. Ohne Gesundheitsprüfung ist nur ein Wechsel in einen alten Bisex-Tarif möglich.

    Aber genau dafür ist doch das ruhen lassen gedacht, oder??

    Jein. Es soll ja ein Tarifwechsel von der Krankenvollversicherung in den Beihilfetarif stattfinden (und ja meines Erachtens nach handelt es sich ja eigentlich lediglich um ein Minus des Volltarif (nämlich nur 50 % Leistung). Ich werde aber mal eine Mail an die Zentrale schreiben.

    Danke für Eure beiden Antworten. Die zuständige Beraterin ist in ihren Aussagen immer sehr unverbindlich ("das weiß sie auf Anhieb nicht, wir können ja erstmal einen Antrag stellen"). Damals bei Vertragsschluss war das Thema Beihilfe jedenfalls akut, wir haben aber natürlich nichts schriftliches. Daher war meine Hoffnung, ob wer bereits im der Vergangenheit mit der Thematik Erfahrungen gemacht hat.

    Hallo,


    bei mir steht in Kürze der Beginn des Referendariats an. Ich habe seit 2012 einen ruhend gestellten Vertrag der DEBEKA für einen Krankenkostenvollversicherung. Ich frage mich, ob ich diesen Vertrag wieder aufleben lasse in einen beihilfekonformen Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung?


    Von der Debeka höre ich immer widersprüchliche Aussagen. Vielleicht hat hier jemand Erfahrungen damit gemacht?


    Viele Grüße


    Lisa

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