Also, wer sich für das Ergebnis nach Rücksprache mit der Zentrale interessiert:
- Ein Wechsel ist grundsätzlich möglich (aber nur bei einer Reduzierung der Erstattung, also von Vollversicherung auf 50 % bzw. später auf 30 %; nicht möglich ist eine Rückkehr zur Vollversicherung). Eine Gesundheitsprüfung findet bei einer reinen Reduzierung nicht statt.
- Mein Tarif ist allerdings noch ein Alttarif (Bisex-Tarif). Für einen Wechsel in die aktuelle Tarifgeneration ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Hier werde ich mich bzgl. der Unterschiede schlau machen. Ohne Gesundheitsprüfung ist nur ein Wechsel in einen alten Bisex-Tarif möglich.