Wieso auf 80%? Bisher zahlt deine Versicherung 50% deiner Kosten. Dafür zahlst du 200 €. Dann muss sie nur noch 30% Prozent bezahlen. Dafür wären es dann um die 120 €. Das kommt natürlich so nicht hin, da du ja verschiedene Komponenten in deinem Vertrag hast. Dann bist du wieder doch bei 150 €.
Was aber auch noch wegfällt ist mit 60 Jahren die 10% Altersrückstellung. Außerdem sollen dadurch Beitragserhöhungen ab 65 Jahren reduziert werden.
Dann wären wir aber wieder bei meiner ursprünglichen Rechnung, wo gesagt wurde, so könne ich das nicht machen.
Ich dachte die ganze Zeit: wenn ich 200 bezahle, entspricht das dem hälftigen Beitrag. D.h., theoretisch sprechen wir von insgesamt 400€. Ich muss halt 200 zahlen wegen Beihilfe. Wenn dann die Beihilfe geändert wird, ist der Gesamtbetrag wichtig. Denn die prozentanteiligen Rechnungen beziehen sich auf den Grundwert. PKV und Beihilfe teilen sich einen Betrag von 400€. Bei 50% Beihilfe zahlen die 200 und ich zahle dafür 200, dass die PKV die andere Hälfte meiner Kosten deckt.
Wenn sich die Beihilfe nun ändert, dann bezahlt die Beihilfe 70% der 400 (280) und ich zahle noch 30% von diesem Betrag, 120, an die PKV, damit die den anderen Teil meiner Kosten zahlen.
So dachte ich die ganze Zeit. (= meine Variante)
Dann wurde gesagt, die Beihilfe zahlt nicht 50% meines Beitrages, sondern 50% meiner Krankheitskosten. (= Variante anderer User)
Das würde bedeuten, die 200€ sind der Grundwert. Für mich stellen diese 200, trotz dass ich 50% Beihilfe erhalte, 100% dar. Wenn man mathematisch von diesem Fall ausgeht, dann wäre es falsch, dass wenn die Beihilfe sagt, sie zahlt nun 70%, dass ich dann sagen würde, ich müsse nur noch 30% von 200 zahlen. Das kann ich nur machen, wenn wir davon ausgehen, dass die Beihilfe die Hälfte meines Beitrages zahlt und nicht die Hälfte meiner Krankheitskosten.
In diesem Falle müsste ich schauen, wie hoch der prozentuale Unterschied zur alten und zur neuen Beihilfe ist. 70-50=+20. Das heißt, ich zahle auf meinen Grundbetrag (für mich 200, entsprechend 100%) jetzt nur noch 80%. (= anteilmäßige Anpassung in Relation zur Anpassung der Beihilfe). Folglich 0,8*200 = 160.
Denn es macht einen Unterschied, ob die Beihilfe nun 70% der allgemeinem Tarif-Kosten (400) zahlt. Oder ob die Beihilfe 70% meiner Kosten für Medikamente zahlt. Im ersten Fall bleibt der Preis für den Tarif gleich, lediglich die Anteile, wer wie viel zahlt, verschieben sich.
Im zweiten Fall verringert sich Preis des Tarifes, da der Tarif für weniger Kosten bei meinen Medikamenten aufkommen muss. Hier ändert sich also der Grundwert, im ersten Fall bleibt dieser gleich.
Ich hoffe, es ist nicht zu verwirrend. Aber sowas über einen Chat zu klären, ist eben sehr umständlich...