Alles klar, vielen Dank! Das hat mir sehr geholfen
Beiträge von SanK
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Vielen Dank!
Ja das Formular hatte ich auch entdeckt, war mir damit aber nicht sicher, weil oftmals von einem "formlosen Schreiben" die Rede war. Aber ich versuch es einfach mal damit
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In welchem Bundesland bist du denn?
Niedersachsen
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Leider finde ich dazu keinen Vordruck. Im Internet findet man häufig, dass man den Dienstherren informieren muss und eine Genehmigung benötigt. Meistens steht da auch "formloses Schreiben". Hier zum Beispiel https://teamstreber.de/gewerbeanmeldung-fuer-beamte-lehrer
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Hallo!
Ich möchte in meiner Elternzeit ein Gewerbe anmelden (Babykleidung nähen und bei Etsy verkaufen) und ich habe gelesen, dass man dieses Vorhaben beim Dienstherren genehmigen lassen muss. Leider weiß ich nicht, wie ich dieses Schreiben am besten formuliere.
Hat da das schon Mal jemand gemacht und kann mir dafür Tipps geben?
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Ich wage es zu bezweifeln dass du als Beamtin in Elternzeit plötzlich als Selbständige zählen könntest. Falls du aber Gegenteiliges herausfinden solltest (Rechtsberatung der Gewerkschaft vielleicht?) fände ich es sehr spannend, wenn du das hier kurz schreiben würdest. Das wäre dann auf jeden Fall ein Kuriosum im System.
Ich hätte gedacht, dass man mit Einverständnis der Schulleitung ein Kleingewerbe anmelden könnte, z.B. bei Etsy und da dann etwas Selbstgemachtes verkaufen könnte.
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Ich hab einfach 70% gearbeitet und die Lohnsteuerklasse rechtzeitig gewechselt (von 4 nach 3) und hatte somit auch das volle EG plus den Geschwisterbonus.
Meinst du in der Elternzeit wieder gearbeitet? Aber dann müssen das ja wieder 12 Monate sein, damit du volles EG bekommst, oder?
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Hallo!
Ich bin gerade in Elternzeit meines ersten Kindes für 2 Jahre. Eventuell ist das 2. Kind in dieser Zeit geplant und deshalb habe ich mir Gedanken über das Elterngeld gemacht. Im Moment bekomme ich den Höchstsatz, da ich vorher Vollzeit gearbeitet habe. Wenn ich in der Elternzeit wieder schwanger werden würde, würde ich ja leider viel weniger Elterngeld bekommen. Jetzt habe ich von einem "Elterngeld-Trick" gehört, bei dem man zwischen den beiden Kindern ein Kleingewerbe anmelden und z.B. etwas Selbstgemachtes verkaufen kann. Durch die Selbstständigkeit würde sich beim zweiten Elterngeld ein anderer Bemessungszeitraum ergeben. Hier findet man Genaueres: https://emilstehtkopf.de/mehr-elterngeld-beim-zweiten-kind/
Jetzt meine Frage: Ist das auch als Lehrerin möglich? Hat das schon Mal jemand gemacht und kann mir von Erfahrungen berichten?
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