Hallo,
vielen Dank für eure Antworten. Ich musste tatsächlich, um zum Quereinstieg im Haupt- und Realschul-Mangelfach Musik zugelassen zu werden, erst noch Musikpraxis (Gesang/Sprechen, Klavier und Ensembleleitung je 2 Scheine) nachweisen, die ich an der Uni nachgemacht habe. Dann wurde mein Magister als 1. Staatsexamen anerkannt, ich bin nun also "normaler" Referendar für Haupt- und Realschule und bekomme am Ende des Refs auch dafür das 2. Staatsexamen.
Im Zuge dieses Nachholens der Musikpraxis (ja, ich weiß, deutlich abgespeckte Form im Vergleich zum vollen Lehramtsstudium, aber das waren eben die Vorgaben) habe ich auch überlegt, ob ich das komplette Studium machen sollte und versucht, mir Scheine aus dem MuWi-Studium anrechnen zu lassen. Aussage der Prüferin: "Da kann ich leider fast nichts anrechnen. Wenn sie Gymnasiallehramt machn würden..." Daher ja meine Hoffnung, dass eine Befähigung für die Sek II trotzdem irgendwie möglich wäre.
Ein Wechsel des Bundelandes kommt aus familiären Gründen nicht infrage, deshalb die Beschränkung auf die Lage in Hessen.