Beiträge von Neu-Reith

    Haben alle auch schon den offiziellen Brief vom LBV erhalten?


    Was bedeutet denn bitte der Satz "Sollten Sie während des laufenden Stufenplans in den Ruhestand eintreten oder versetzt werden, erfolgt keine Überleitung in das Amt der Besoldungsgruppe 13."


    Ruhestand ist klar aber darf sich nun niemand mehr bis 2026 versetzen lassen? 🤨😳

    Ich drücke euch allen, die noch kein Bescheid bekommen haben weiterhin die Daumen und den andren Glückwunsch 😊


    Das Schulamt wird sich in den nächsten Wochen bei mir melden und bittet noch um Geduld. Von der Schwangerschaft wissen sie anscheinend noch nichts. Meine alte Bezirksregierung ist jedoch ja informiert und ich werde dies erst einmal nicht ansprechen und den endgültigen Bescheid abwarten.


    Nun habe ich jedoch eine andere Frage. Ich weiß, dass während der Elternzeit nicht versetzt wird, während des Mutterschutzes aber schon. Voraussichtlicher ET ist der 30.7 somit wäre ich während der Versetzung zum 01.08 noch im Mutterschutz. Muss ich zum Ende des Mutterschutzes den Dienst dann kurzzeitig antreten um die Versetzung wirksam zu machen oder kann ich direkt im Anschluss an den Mutterschutz in Elternzeit gehen und den Dienst ein Jahr später antreten? Vielleicht hat da ja jemand Erfahrung.


    Liebe Grüße 😊

    Hallo😊.


    die Mitarbeit des Personalrats hat tatsächlich geholfen. Ich habe meinen Zwischenbescheid für die Versetzung in meinen Wunschkreis bereits erhalten. Nun heißt es warten auf die Zusage vom zuständigen Personaldezernat. Kann jetzt noch viel schief gehen?

    Der Personalrat klang am Telefon bereits sehr sicher.


    Werde mich in den nächsten Tagen schon einmal dann an das zuständige Schulamt wenden. Würdet ihr dort direkt mitteilen, dass man aber erst zum nächsten Schuljahr antreten wird (Elternzeit ab Ende August) oder erst die zugewiesene Schule abwarten? Eigentlich bin ich ein Freund davon direkt mit offenen Karten zu spielen habe aber Angst, dass sich das negativ auf die Schulauswahl auswirken könnte.


    Ich drücke euch allen auch die Daumen und hoffe wir müssen alle nicht zu lange auf endgültige Bescheide warten.


    Liebe Grüße :gruss:

    Ja das sind leider genau die Städte im Kreis der Bzr Arnsberg(Zweitwunsch) vor denen ich Angst habe. Daraufhin wäre ein erneute Antrag nämlich nicht möglich, da unter 35km und Fahrtzeit aber genauso lang;(. Laut Personalrat besteht in diesem Kreis jedoch überhaupt kein Bedarf.

    Das Schulamt meines gewünschten Kreises der Bzr Münster(Erstwunsch) hat mich tatsächlich schon auf dem Schirm und meine Daten und Angaben in die "Akte" aufgenommen. Sollte ich dort tatsächlich zugewiesen werden, wurde mir bereits gesagt, dass ohne Probleme eine nahe Schule gefunden wird. Der Bedarf ist dort sehr sehr hoch, man könnte sogar wählen.

    Jetzt liegt es an Arnsberg mich auch tatsächlich gehen zu lassen.

    Ich danke euch für die Antworten. :) Ablehnen käme tatsächlich nur in Frage, sollte ein Ort fernab der Ortswünsche ausgewählt werden. Die Kreise sind manchmal leider sehr groß. Die Kilometer wären zwar weniger, die Fahrtzeit aber dann genauso lang wie aktuell. Da habe ich ein bisschen Angst vor.;( Wird sowas gemacht? Eine Absage meines Antrages wäre in dem Fall besser.

    Ein erneuter Antrag nach der Rückkehr aus der Elternzeit klingt ecth vielversprechender, aufgrund der 35km.

    Ich glaube aktuell kann ich nur abwarten und Daumen drücken, aber es beschäfigt einen schon sehr. Die Konferenzen sind Ende März und Anfang April.

    Danke für die Antwort. :) Das Versetzungsverfahren läuft leider bereits, da ich diesen Antrag ja schon letztes Jahr stellen musste (vor der Schwangerschaft). Ob man eine Versetzung ablehnen kann weißt du (wird hier im Froum geduzt?) auch nicht? Im aktuellen Versetzungserlass steht nämlich "Bei Annahme des Versetzungs- oder Serviceangebots gilt.....". Klingt für mich danach, dass man es annehmen also eigentlich auch ablehnen kann? Die 5 Jahresfrist beginnt dann natürlich von vorne. Das ist für uns aber nicht ausschlaggebend.

    Hallo zusammen,


    ich bin tatsächlich in diesem Versetzungsverfahren mit dabei. Ich möchte von Arnsberg nach Münster wechseln. Grund ist der weite Fahrweg. Personalrat ist eingeschaltet, sagte aber schon, dass es sehr schwer werden könnte. Münster und der gewünschte Kreis hat schon großes Interesse bekundet. Der gewünschte Kreis in Arnsberg ist gut besetzt und braucht niemanden.


    Allgemein stellt sich mir jetzt eine Frage. Wie sieht ein Bescheid nach Freigabe aus? Steht dort nur, dass eine Freigabe/Versetzung erfolgt oder hat man auch die Chance die Versetzung abzulehnen? Dies kommt zum Beispiel in Frage, wenn keiner der Wünsche berücksichtigt wird und ein ganz anderer Ort/Kreis gewählt wird. Oder passiert dies erst gar nicht, wenn keines der Wünsche berücksichtigt werden kann?


    Wir erwarten gerade unseren Nachwuchs (im Juli) und eine wohnortnahe Versetzung wäre wahrscheinlich vielversprechender. Allerdings hat man ja nie die Garantie, dass die Schwangerschaft komplikationslos verläuft und es spielt das Risiko mit, sich darauf zu verlassen. Wir spielen mit dem Gedanken, den Antrag zurückzuziehen (wenn überhaupt möglich?) falls man diesen im Notfall gar nicht ablehnen kann und auf den Antrag nach der Elternzeit zu warten. Was wäre hier in gutes Vorgehen?


    Entschuldigung für den langen Text aber die Gedanken kreisen unentwegt. 🙈


    Danke und liebe Grüße 😊

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