Beiträge von Pakart

    Dann gibt es aktuell keine Rechtsgrundlage, wie diese an Kollegen in Elternzeit zu zahlen ist.

    Doch, Anspruchsgrundlage ist Abs. 2 Satz 4 des Coronasonderzahlungstarifvertrages:


    Sofern an diesem Tag das Arbeits-, Ausbildungs-, Studierenden- bzw. Praktikantenverhältnis geruht hat, sind die Verhältnisse am Tag vor dem Beginn des Ruhens maßgeblich


    Einfach mal den Vertrag lesen. Hast du das mal gemacht?


    Da das unser relevanter Absatz ist, hier mal Komplett:


    (2) 1Die Höhe der einmaligen Corona-Sonderzahlung beträgt für die Beschäftigten im Sinne von § 1 Buchst. a 1.300 Euro, im Übrigen 650 Euro. 2§ 24 Absatz 2 TVL gilt entsprechend. 3Maßgeblich sind die jeweiligen Verhältnisse am 29. November 2021. 4Sofern an diesem Tag das Arbeits-, Ausbildungs-, Studierenden- bzw. Praktikantenverhältnis geruht hat, sind die Verhältnisse am Tag vor dem Beginn des Ruhens maßgeblich

    Pakart, ich diskutiere dies mit dir nicht weiter. Du möchtest bei deiner Meinung bleiben, wir sehen dies anders.

    Wir lesen dies anders als du und darauf beziehe ich mich bei der Antwort.

    Du hast deinen Weg immer noch nicht erklärt. Wie kriegst du die Regelung in den Sonderzahlungstarifvertrag?


    Zeige mir den Weg einfach und ich bin Still. Aber ich habe dir sogar gezeigt, dass sogar die TdL § 24 in Elternzeit anrechnet. Habe erklärt, das § 20 eine Sonderregelung für die JSZ enthält.


    Ich möchte nicht bei einer (falschen) Meinung bleiben, daher bitte ich dich ja schon lange, zeige mir den richtigen Weg.

    Doch, genau darum geht es ja, dass eben im Jahr der Geburt des Kindes dann die so gezahlt werden müsste, als ob sie eben nicht in Elternzeit ist (also nach dem, wie sie davor gearbeitet hat und das kann auch Vollzeit sein!)

    Du machst den selben Fehler, den du mir vorwirfst.

    Nein, genau das ist eben falsch und hat uns viel Theater mit der Personalstelle eingebracht.

    Teilzeit in Elternzeit ist eben nicht nach dem TVL, sondern nach dem BEEG und hat damit klar anderen Bedingungen und Folgen.


    Bitte nicht durcheinander werfen!

    Du wirfst Dinge durcheinander. Du wirfst Jahressonderzahlung und Coronasonderzahlung durcheinander. bzw. setzt sie gleich.


    § 20 ist kein Teil des Coronasonderzahlungstarifvertrages, § 24 allerdings schon.

    Ich dachte eigentlich, wir würden es nicht nochmal aufrollen aber: § 20 TV-L ist eine Sonderregelung und hier irrelevant, da der Corona-Sonderzahlugstarifvertrag diesen nicht einbezieht. Wenn dann bitte juristisch sauber arbeiten: § 24 ist der Grundsatz und § 20 hier eine Ausnahme, die sich nur auf die (Jahres) Sonderzahlung nach § 20 bezieht. Die Corona Sonderzahlung ist aber keine Sonderzahlung nach § 20 TV-L. Insofern ist die Aussage im Bezug auf die Corona Sonderzahlung richtig.


    Im übrigen sage ich die ganze Zeit: Teilzeit ist erstmal Teilzeit, dann gibt es verschiedene Sonderregelungen, deren Anwendbarkeit zu jeweils gesondert zu prüfen ist. Verzeih mir bitte, dass ich bei einer allgemeinen Regelung nicht auf hier nicht relevante Ausnahmen eingehe. Wobei ich durchaus von einem Verständnis ausgegangen bin, dass es zu einem (juristischen) Grundsatz auch immer Ausnahmen gibt. Zumal ist § 20 auch noch als Beleg für § 24 auf Elternteilzeit angegeben habe, da ohne die Reduktion in § 24 die Ausnahme in § 20 nicht notwendig wäre.


    Aber trotzdem schön, dass ihr endlich mal (mittelbar) mit § 4 TzBfG einen tatsächlichen Einwand gegen 24 TV-L vorbringt. Aber der hilft beim Entgelt nicht weiter:


    Abs. 1 Satz. 2: Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht.



    Ich habe eine Rückfrage an euch.


    Eigentlich wäre ich bis Februar komplett in EZ gewesen. Da die Schule Personalnot hatte, haben sie mich gefragt, ob ich ab September wenigstens für 2 Stunden kommen könnte. Das habe ich gemacht. Mein Coronabonus kam nun anteilig mit ca. 100€.


    Verstehe ich euch richtig, dass wenn ich mich nicht selbst in EZ vertreten hätte, ich jetzt 1800€ auf dem Konto hätte?

    Ich zitiere mich mal selbst.

    Teilzeit in Elternzeit ist vertragliche Teilzeit und daher ein Reduktionsgrund nach § 24 II TV-L.

    Und auf den wird nunmal leider im Corona-Sonderzahlungstarifvertrag Bezug genommen. Insofern war da bei dir im Ergebnis wohl finanziell eher nachteilige Teilzeit.

    Teilzeit in Elternzeit ist vertragliche Teilzeit und daher ein Reduktionsgrund nach § 24 II TVL. Elternzeit schont ja auch nur im Jahr der Geburt(aus meiner Sicht eine vollkommen abstruse Regelung, wenn im Januar geboren kriegst du 12 Monate angerechnet, wenn du im Dezember das Kind bekommst profitierst du praktisch gar nicht.)

    Jemand hier, der mittlerweile Mitteilen kann, ob es tatsächlich so gehandhabt wurde und die Sonderzahlung bei Elternteilzeit reduziert wurde? Zumindest für NRW habe ich gehört, dass es wohl so gezahlt wurde.

    haha, Scherzkeks.
    Ich HABE eine 41-Stunden-Woche. in NRW ist es unsere Vollzeitstelle.

    Du bist also verbeamtet, denn im TV-L wären es 39:50 ;) Die Angestellten dürfen also schon um 16:28 gehen.


    Wenn du dich dann speziell meinst, schreib es doch auch so. :wink_1:

    Und in den Ferien... abzüglich der 30 Urlaubstage...


    bis 16:42.
    auch freitags.

    Ich Unterstelle mal, dass bei 16:42 die Ferien eingerechnet sein sollten. Ansonsten wäre das ja ne 41-Stunden Woche oder ein 8,20 Stunden Tag.


    Ansonsten bin ich von einer 40 Stunden Woche mit 8 Stunden täglich, da das näher am TV-L Schnitt liegt, ausgegangen. Aber wir können gerne für jedes Bundesland und die Beamten gesondert berechnen.

    Was hindert dich denn im Moment genau daran, dir eine feste Arbeitszeit zu definieren und diese auch einzuhalten? Für mich persönlich macht es keinen Unterschied, ob ich vom AG gezwungen von 8 bis 16 Uhr im Büro zu sitzen habe oder mir diese 8 Arbeitsstunden selbst in feste Bänder verteile : z.B. ich bin 8 bis 14 Uhr in der Schule und plane mir dann noch einmal von genau 19 bis 21 Uhr Arbeitszeit zu Hause ein. Dann nehme ich die Arbeit auch erst 19 Uhr wieder auf und höre 21 Uhr auf.

    Problem ist, dass dir ohne Arbeitszeitnachweis dein Arbeitgeber immer sagen kann, wenn du nicht Fertig geworden bist: Du hast im Zweifel nicht genug gearbeitet, weise jetzt mal nach, dass du 40-45 Stunden die Woche gearbeitet hast. Zudem ist derzeit auch nicht ganz klar was geschuldet wird, Arbeitsleistung(Zeit) oder Arbeitserfolg.


    Im Moment ist das Problem für viele Lehrer, dass sie gefühlt das Ergebnis schulden, daher kein Arbeitszeitkonto. Mit einem Arbeitszeitnachweis wäre dies wiederum geklärt.


    BTW: Du würdest von 8 bis 16:30 im Büro sitzen bei einem 8 Stunden Arbeitstag. ;)

    Die Fähigkeit, die eigene Arbeitszeit selbst zu steuern und nach Erreichen der Zeitgrenzen die Arbeit liegen zu lassen (und vorher die Einzeltätigkeiten entsprechend zu priorisieren) hängt nicht an der Pflicht zur Arbeit in Präsenz! Die von dir beschriebenen Aspekte der strikten Trennung von Arbeits- und Privatzeit lässt sich bereits jetzt selbständig realisieren - bei besserer Vereinbarung von Arbeit und Familie durch die höhere Flexibilität.

    Aber Sie lässt sich, im Hinblick auf die Arbeitsrechtliche geschuldete Arbeit mittlerer Art und Güte nach deinen Fähigkeiten viel besser steuern, kontrollieren und umsetzen mit der Festlegung fester Arbeitszeiten, anstatt mit "Vertrauensarbeitszeit". Was wir derzeit neben dem Deputat faktisch haben.

    Das heißt, du hast nur etwa 45 % Teilzeit?


    Es gibt im übrigen Schulen, da ist das Möglich. Ich halte es kurzfristig für Unwahrscheinlich, aber aber wenn man in jedem Klassenraum einen Rechner unterbringt, kann man ja sagen, wir haben leere Klassenräume zur Verfügung. Nächstes Problem ist dann aber die Zuständigkeit, dein AG ist zwar das Land, für die Ausstattung ist aber der Schulträger verantwortlich.


    Aber insgesamt bin ich bei dir, ich war im alten Job auch immer im Büro. (BTW: Der Schulträger könnte auch Büroräume in seinen Gebäuden zur Verfügung stellen, dürfte aber nur bei Schulen an Verwaltungssitzen funktionieren) Es ist angenehm, wenn man zuhause abschalten kann. Auch wenn es trotzdem schwierig ist, da man auch so immer mal wieder ein paar Vorgänge im Kopf hat.

    Das ist ein typisches NRW-Thema.


    In Baden-Württemberg spricht niemand darüber, weil jedes Fach (außer Sport) Klassenarbeiten schreibt und Nebenfachlehrer dank doppelt so viel Klassen bis zu doppelt so viele Klassenarbeiten (in Hauptfächern werden pro Jahr mindestens 4, in Nebenfächern höchstens 4 geschrieben, bei uns schreiben Hauptfächer nur 4, Nebenfächer zwischen 3 und 4).

    Wieder ein Grund, warum man solche Sachen schwer im TV-L regeln kann.

    Ergibt Sinn, aber ich bin ja gleichzeitig auch schon Beamte, also auch schon irgendwie einen Schritt weiter in der Ausbildung, mit einem ersten StEx

    Deswegen bekommst du auch Anwärterbezüge und kein Ausbildungsentgelt. ;)

    Das mit den Korrekturen ist auch ein ganz wichtiger Punkt!!!


    Es kann nicht sein, dass manche Lehrer quasi gar nicht korrigieren, während andere sich im Schnitt jedes zweite WE um die Ohren hauen und jede kleinen Ferien.


    Das MUSS endlich mal in einem Zeitkonto angerechnet werden!!!

    Du weißt, dass das in Endkonsequenz bedeuten könnte, dass alle Arbeit in der Schule gemacht werden muss, da nur so die Arbeitszeit ausreichend kontrolliert werden kann?

    Was ich allerdings nicht nachvollziehen kann, das Ref ist ja immerhin als Vollzeit angegeben, während alle anderen Teilzeitmodelle ja in der Theorie die übrige Zeit in einem anderen Job verbringen könnten, wo sie die andere Hälfte des Coronabonusses erarbeiten hätten können.

    Das Ref wird ja auch nicht als Teilzeit, sondern als Ausbildung behandelt. Daher bekommen Sie soviel wie Auszubildende und Praktikanten.

    ich wünsche mir statt Geld:
    - ein niedrigeres Deputat

    - Anrechnung / Ausgleich von Korrekturen in einer gewissen Form (und nicht mit einem Modell, das mich auf 24 Stunden lässt und die Sport/Erdkunde-Lehrkraft auf 30 bringt) (Achtung, ich spreche aus NRW-Sicht, wo ich als Hauptfachlehrkraft 5-6 Arbeiten pro Klasse in der Sek1 habe, während in den Nebenfächern 0 Arbeiten geschrieben werden. Da ist die Diskrepanz nicht "ein paar Seiten mehr in der Arbeit")
    - Anrechnung von Zeit für die Beziehungsarbeit: Klassenlehrkraft-Stunden, aber auch ein "Konto", wo ich alle klassenbezogenen Mehrarbeitsstunden eintragen kann (Wandertag, Klassenfahrt) und nach einem gewissen Maß, wird es bezahlt oder in Freizeit umgewandelt (natürlich wird das Maß proportional zum Deputat gesetzt)
    .... ich glaube, wenn ich noch überlege, wird die Liste lang. und das ginge durchaus vertraglich.

    Ja, ginge, über einen Sondertarifvertrag Lehrer. Womit man sich wieder (wie früher, allerdings in anderer Form) vom TVL etwas abkoppeln müsste.


    Die diesbezüglich notwendigen Regelungen wären so speziell, dass man sie (Tarifvertrag) nicht allgemein in einem Vertrag der für weite Teile des Landesdienstes gilt regeln könnte und solche Forderungen daher im TV-L und den entsprechenden Verhandlungen keinen ausreichenden Einfluss haben würden.


    Weiterhin würde man damit die Bildungsministerien wieder entmachten, welche die entsprechenden Regelungen wie z.B. Anrechnungsstunden auf Landesebene derzeit ja treffen und regeln dürften. Aus meiner Sicht liegt genau da der Hase im Pfeffer, dass man von seiner Bildungshoheit möglichst nicht weg will.


    Wobei diese Konstruktion vermutlich der Traum der GEW wäre, da das eigenständige Verhandlungen bedeuten würde. Wobei man jetzt prüfen müsste, ob nach dem aktuellen Tarifvertragsrecht diese gesonderten Verhandlungen überhaupt noch erlauben wären.

    Ich bin nicht Piksieben, aber für mich wäre das z.B.: das Teilzeitkräfte wirklich nur entsprechend ihrer Teilzeitquote eingesetzt werden und zwar überall, nicht nur bei den Unterrichtsstunden und dass man das auch konkret einfordern kann.

    Trotzdem danke für deine Antwort, sie passt auch gut zum Hintergrund meiner Frage.


    Denn das ist so bereits geregelt und nur ein Problem der tatsächlichen Umsetzung. Das da mehr Personal sehr helfen würde ist eine andere Sache. Aber das ist kein Thema der Tarifparteien (und seien wir ehrlich, genug finanziellen Spielraum für mehr Personal haben die letzten Tarifverhandlungen allemal gelassen).


    Daher meine explizite Frage zum Tarifrecht.

Werbung