Beiträge von Pakart

    Nein. Eben. Wenn die Greräte nicht online gewesen wären, hätten die Daten nicht gelöscht werden können. Lies den Artikel nochmal genau. Steht da nämlich drin. Online arbeiten ist nicht unbedingt gleich online abspeichern.

    Nur weil ich mein IPad durch einen Online Befehl löschen kann, sind die darauf Lokal gespeicherten Daten nicht Online, sondern bleiben offline(nicht im Netzwerk). Gerade die Kombination wurde hier zum Problem. Daher ist es wichtig zu unterscheiden, welche Funktionen wo stattfinden.

    Ich habe den Artikel schon entsprechend gelesen.


    Wobei ich hier auch akzeptieren kann, dass es verschiedene Sichtweisen auf den Sachverhalt, im Hinblick auf die Definition des Begriffes Online, gibt.

    Man kann aber auch zu pingelig sein...

    Die Geräte waren halt online. Die Schüler*innen haben online gearbeitet. So kann man auch jede Menge Links speichern und zum Lernen nutzen. Deine Interpretation des Wortes "online" trägt zur Sache nichts bei.

    Nein, wenn die Daten tatsächlich Online gewesen wären, hätte eine Löschung des Gerätes keine Probleme verursach.

    Naja, die Arbeit im Schulnetzwerk ist "online", oder?

    Die Daten waren ja offensichtlich auf den Geräten und nicht im Schulnetzwerk.


    Zitat

    Sie können sich aber auch handschriftliche Notizen machen und sie dort auch speichern. Allerdings nur auf dem Gerät selbst. Aus Gründen des Datenschutzes ist ein externes Backup nicht erlaubt, etwa in einer Cloud oder einer Festplatte.

    Was er dann wohl wäre, denn die IG Metall hat eine Erhöhung von 5,2% für 2023 und von 3,3% für 2024 erreicht, bei 24 Monaten Laufzeit, also deutlich weniger als das mittlere Ergebnis in Bund / Kommunen.

    Und die einzigen, die unter diesem Ergebnis liegen, sind die Stufen 5 und 6 in der E15, alle anderen Lohngruppen liegen ab der Erhöhung 2024 darüber.

    Ja da sprach ich über mich und meine Situation .

    Daher begründe ich für mich diesen Schluss, dass die SL mir dann in besonderen Situationen entgegen kommen kann.


    Nicht mehr nicht weniger

    Es geht Tom schlicht und einfach darum, das die Zahl der Krankheiten, oder allgemein fehlen wegen Erkrankungen eben kein Argument ist. Weder für noch gegen dich.


    Dein 2. Punkt, dass du zuverlässig bist, ist nachvollziehbar und hätte gereicht. Das nie krank sein eben nicht.

    Hin Rhodos, hin Salat. Hab ich jetzt mal als Ergebnis der Autokorrektur stehen lassen, gemeint ist natürlich „hic Rhodos, hic salta“. Zitier mal bitte eine Lehrerarbeitszeitverordnung, in der das so steht.


    Hier zumindest eine:


    (2) Die regelmäßige Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten in Mecklenburg-Vorpommern beträgt nach § 3 Absatz 1 Satz 1 der Arbeitszeitverordnung im Durchschnitt 40 Stunden pro Woche. Unter Berücksichtigung von Urlaub und Feiertagen ergibt sich aus der wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Zeitstunden x durchschnittlich 44 Wochen eine Jahresarbeitszeit von rund 1 760 Zeitstunden. Um die Jahresarbeitszeit von rund 1 760 Zeitstunden unter Berücksichtigung von Urlaub, Feiertagen und Ferienzeiten zu erreichen, müssen Lehrkräfte im Durchschnitt 45 Zeitstunden pro Woche arbeiten.

    Die meisten Lehrkräfte arbeiten deutlich mehr als die 40 Stunden. Wenn mein Arbeitgeber mich nervt, mache ich halt keine Überstunden mehr. Problem gelöst.

    Das ist Richtig, es ging aber gerade um die geschuldete Leistung und nicht um die geschuldete Arbeitszeit.

    Viele Lehrerarbeitszeitverordnungen gehen übrigens von wöchentlich 45 Stunden aus, wegen der eingerechneten Ferien. Wobei ich zugebe, das ist Quatsch davon auszugehen, das wir in den Ferien nicht arbeiten.


    Wobei ich auch glaube, das viele meiner Kollegen keine Lust auf die Führung von Arbeitszeitnachweisen hätten. Persönliche hätte ich kein Problem damit.

    Ja. 40 Stunden Arbeit gemäß Tätigkeitsbeschreibung. Abzuliefern in mittlerer Art und Güte. Was soll die Frage?

    Fast: Du bist zur Leistung verpflichtet mittlerer Art und Güte, insoweit und so gut du diese auszuführen vermagst.

    Das heißt gerade nicht, dass du deine Leistung deinem Gehalt anpassen darfst, du musst sie deinen Fähigkeiten anpassen.

    Ich sag ja immer, ob das Gehalt meiner Arbeit angepasst wird, ist die eine Sache. Ob ich meine Leistung meinem Gehalt anpasse, ist hingegen meine Entscheidung.

    Ist es aber nicht, weißt du denn, was du deinem Arbeitgeber bezüglich deiner Arbeit schuldest?

    ... es gibt halt nur das Problemchen namens Streikkasse. Die Gewerkschaft kann nicht schon am Anfang der Verhandlungen die Streikkasse leerstreiken, daher sind Dauer und Umfang von Streiks auch Grenzen gesetzt.


    Und da stecke ich als Beamter ein bisschen im Dilemma: Meine Beiträge gehen an einen Unterverband des DBB. Warum? Die betrachten die Realität an der BBS und stellen dabei vernünftige unideologische Forderungen. Meine Beiträge haben daher aber kaum eine (keine?) Wirkung auf eine Streikkasse, da bei uns kaum Angestellte organisiert sind. Auf der anderen Seite gibt's die GEW, bei der ich in eine (von mir nicht genutzte) Streikkasse mit einzahlen würde (was dann die Streikenden unterstützt), bei der aber die Forderungen aus der politischen Haltung heraus formuliert werden und dabei oft unsere berufliche Realität als Lehrkräfte als Gewerkschafts-Ziel ignorieren.


    edit: Laut dieser Seite beim DBB zahlen auch die Teilverbände des DBB Streikgeld. Also zahle ich mit meinen Beiträgen doch auch in eine Streikkasse ein, auch wenn bei uns im vlbs die wenigsten streiken dürfen (als Angestellte).

    Aber Ihr habt ja trotzdem Interesse am Streik, da dieser Druck auf die AG ausübt und die Ergebnisse i.d.R. für die Beamten übernommen werden.

    Vor drei Jahren stand diese Tabelle nicht auf der Webseite. Man hat uns angeworben mit der Aussicht auf Gleichstellung, d.h. E bzw. A13. Da ich bereits E12 bin (durch meinen Master) hat sich das natürlich lukrativ angehört. Das im Nachhinein diese ganze Zusatzbelastung (jede zweite Woche 4 Stunden nach Rostock fahren) umsonst war, hat man uns erst kurz vor der Abschlussprüfung mitgeteilt. Ja, es war also intransparent!!! Und für mich hat sich diese ganze MQR Geschichte mit Lehrbefähigung damit erledigt. Da bleibe ich lieber Seiteneinstieger seit nun mehr als 8 Jahren. Irgendwann reicht es auch!

    Die aktuelle Verordnung, auf die sich die Tabelle bezieht und die Qualifizierungswege konkretisiert ist auch erst vom 04.07.2022, daher konnte Sie vor 3 Jahren noch nicht auf der Seite stehen.

    Inwiefern werdet ihr denn heruntergestuft vom Gehalt her? Habt ihr während der Qualifizierung E12 erhalten, danach aber lediglich E11Z?

    Wie kommt es, dass nicht von Beginn an klar ist, dass man ohne mögliche Fachableitung (sprich entsprechend geringerer Vorqualifikation für den Beruf) nicht von vornherein um den Umstand einer geringeren Besoldung/ Bezahlung weiß? Wird das derart intransparent gehandhabt und ist nicht im Vorhinein herauszufinden?

    Steht tatsächlich so auf der Website Lehrer in MV: https://www.lehrer-in-mv.de/verdienst


    Abschluss/Unterrichtsfach/Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe/Mögliche Qualifikation/ Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe nach Qualifikation.


    MasterjaE 12SEQ und fünf Jahre hauptberufliche Tätigkeit als Lehrkraft → Lehrbefähigung (§ 2 Abs. 6a LehbildG M-V)A 12/

    E 11 + Zulage zur E 12

    Wenn das Kind in 2020 geboren wurde, erhält sie keinen Coronabonus; wäre es ab dem 1.1.21 geboren worden, bekäme sie den Bonus?

    Das mit der Jahressonderzahlung ist auch echt ne Sch… Regelung.


    Ich finde es im Prinzip ok, dass sie den Bonus nicht bekommt, wenn der eigentlich für 2021 gedacht ist und sie dort nicht gearbeitet hat. Die stichtagsregelung ist aber wirklich Schwachsinn.

    Nein, auf das Geburtsjahr kommt es nicht an. Lediglich auf die Verhältnisse am 29.11.2021 und ob Sie im Jahr 2021 bis zu diesem Zeitpunkt gearbeitet hat. War Sie voll in Elternzeit(also komplettes ruhen des Arbeitsverhältnisses), gibt es den vollen Bonus, bei Teilzeit in Elternzeit nur im Teilzeitanteil.

    Verstehe ich das hier inzwischen Geschriebene richtig, wenn ich nun denke, dass jemand, die am 29.11.21 noch komplett in Elternzeit war, den Coronabonus so erhält, als ob sie so gearbeitete hätte wie vor Beginn der Elternzeit?


    Meine Tochter ist im November 2020 in Elternzeit gegangen, bis zum 1.12.21. Sie hat ein Schreiben bekommen, dass sie den Bonus nicht erhält bzw. Dass er fälschlicherweise gezahlt wurde und wieder zurückgezahlt werden muss.

    Seite 1:

    Es gibt für die Coronazahlung 2 Anspruchsvoraussetzung:

    1. Anspruch auf Entgelt für mind. 1 Tag zwischen dem 1.01.2021 bis 29.11.2021.

    2. Bestehen des Arbeitsverhältsnisses am 29.11.2021


    Daher wer nach dem 1. Januar in Elternzeit gegangen ist hat Anspruch, wenn er noch Angestellt ist. Wer zum 28.November sein Arbeitsverhältnis beendet hat, hat Pech.

    Kein Anspruch, da kein Entgeltanspruch zwischen dem 01.01.2021 und dem 29.11.2021 erhalten hat. 2 Tage zu spät wieder aus der Elternzeit.

    Verzichtet auf nähernde Prozentwerte und rechnet am sichersten:


    (Pflichtstundenzahl : Vollzeitäquivalent) * 32 = x


    Wenn man da drunter bleibt, kann einem keiner was (Aber aufpassen wegen Vertretung, es darf wirklich nicht mehr als die max. Stunden gearbeitet werden, sonst Rückzahlung)


    Und für den Korridor bei den Partnerschaftsbonusmonaten die 32 in der Gleichung mit der 24 ersetzen und man hat den Minimalwert für die 4 Bonusmonate.

    Das ist dir hier von anderen lang und breit erklärt worden, das muss ich nicht wiederholen und still bist du ja eindeutig trotzdem nicht!

    Was wurde erklärt? Argumente von euch waren: §20 TV-L ==> Sonderregelung und Keine Vertragliche Teilzeit (Warum dann 20?). Aber wenn es so eindeutig war, fasse es doch einfach zusammen.

    Andere? Seph, sonst kann ich mich an nicht viel erinnern. Du hattest dich nach deinem oben auf dieser Seite zu findenden Posting vornehm rausgehalten. Heute kam von Seph in den Kommentaren mal § 4 TzBfG auf. Aber darauf bin ich auch schon eingegangen. Auf meine Argumente wird dagegen meist nur zum Teil eingegangen.


    So hast du z.B. Abs. 2 Satz 4 des Coronasonderzahlungstarifvertrages gerade auch wieder als RGL für die Zahlung an in Elternzeitbefindliche ignoriert. Falls als Argument kommt, ja es ruht ja nicht, hier einmal kurz die Definition vom ruhenden Arbeitsverhältnis:


    Bei einem ruhenden Arbeitsverhältnis entfallen die Hauptpflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das bedeutet: Der Arbeitnehmer verrichtet seine Leistung nicht mehr und der Arbeitgeber überweist keinen Lohn mehr. Der Mindesturlaubsanspruch gemäß Bundesurlaubsgesetz bleibt bei ruhenden Arbeitsverhältnisses erhalten.

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