Guten Abend zusammen und vielen Dank für diese guten Infos!! Die helfen schon mal sehr weiter.
Habt ihr noch einen Tipp, wo ich im Beamtengesetz die entsprechenden Rechtstexte dazu finde? Egal, unter welchem Suchbegriff ich suche, ich finde leider gar nichts.
Wenn es quasi keine Kündigungsfrist gibt, könnte ich theoretisch auch von einem auf den nächsten Monat kündigen oder eben nur zum Halbjahr bzw. Schuljahresende?
Und ist das mit der Versetzung schulamtsintern geregelt oder gibt es auch hier einen entsprechenden Passus im Beamtenrecht?
Interessant ist nämlich, dass es in Hessen wohl auch so ist, dass man an eine andere Schule versetzt wird. Jedoch kenne ich Kontektoren, die trotz Rückernennung nicht versetzt wurden. Also müsste es doch auch Wege und Möglichkeiten geben, nicht versetzt zu werden oder?