Erstmal danke für die ganzen Hinweise und auch Interpretationen :-).
Ich plane aktuell keine Klage oder Überlastungsanzeige o.Ä. und es ist völlig klar, dass in den ersten Arbeitsjahren Arbeitsprozesse länger dauern. Dennoch sollte man auf sich achten und ab Punkt X schauen, was man tun kann.
Bzgl. der Stunden und Mehrarbeit: In SH ist es tatsächlich so, dass die Auszahlung der Mehrarbeit (so heißt es auch) nach 4 Std. pro Monat Vertretungsunterricht erteilt wird. Bei Teilzeit sogar weniger. Das Kuriose: Es ist eine Monatsrechung, die jeden Monat neu beginnt.
Also sammelt man sich dann Plusstunden an, ich habe sicher 6 in einem Monat gemacht. Hast du auch eine rechliche Quelle?
Danke für die Info.