Beiträge von Boddis90

    Da bin ich vorsichtig, da ich mich mit der Lehrerdienstordnung und ggf. zugehörigen Erlassen und Dienstvereinbarungen in SH nicht auskenne. Das Landesbeamtengesetz von SH spricht in §60 Abs. 3 von "mehr als 5 Stunden pro Monat", was auf Zeitstunden abzielt. Ich weise aber vorsorglich darauf hin, dass Mehrarbeit i.d.R. über Zeitausgleich auszugleichen ist. In der Praxis werden vermutlich Vertretungsstunden über ein gewisses Maß hinaus (wegen mir 5 Stunden pro Monat) in eine Art Arbeitszeitkonto gepackt, welches bei anderen Gelegenheiten "geleert" wird, z.B. bei entfallendem Regelunterricht.

    Nein, ein Arbeitszeitkonto gibt es in S-H nicht und ist verboten. Es erfolgt in der Regel eine Auszahlung ab der 4. Stunde und es ist dann angeordnete Mehrarbeit. Das ist gängige Praxis. Der Freizeitausgleich erfolgt meistens nicht, weil es zu mehr Ausfall führt.

    Hi,


    das Thema "Vertretungen und Mehrarbeit" ist wahrscheinlich in ganz Deutschland ein "heißes Eisen".


    Bei uns für des regelmäßig zu Streitgesprächen zwischen SL und Personalrat.

    In S-H sind bei einer Vollzeitstelle 3 Stunden pro Monat legitim ohne als Mehrarbeit angerechnet zu werden. Ab der 4 findet eine Auszahlung statt (oder Freizeitausgleich). Der Stundensatz ist aber gering, also unattraktiv.


    Um mehr Vertretungsstunden zur Verfügung zu haben, habe ich als SL-Mitglied einen Antrag auf der Lehrerkonferenz gestellt, um ein "3-2-1" System zu etablieren.

    Davor gab es Gespräche darüber mit dem Personalrat und 2/3 des Personalrats hatte das ok zum Antrag gegeben.
    Sprich: Vollzeit = 3 Bereitschaften, Teilzeit = 2 bzw. 1 Bereitschaftsstunden. Andere Schulen machen es so und fahren damit meist gut.

    Hintergrund: Bei uns fällt oft 1./2. Std. und/oder 5./6. Stunde aus und wird nicht vertreten, da die Vertretungsplanung (also ich) auf zu wenige Personen aus dem Kollegium zurückgreifen kann.

    Der Antrag wurde knapp nicht ratifiziert und das möchte ich nicht so stehen lassen.


    Mir geht es explizit nicht darum die Kolleginnen und Kollegen mehr Arbeit als nötig aufzubrummen oder jede Stunde zu vertreten. Eher geht es darum, Fairness zu schaffen, da es Kolleginnen und Kollegen gibt die immer wieder vertreten und einige müssen nie vertreten (kompakter Stundenplan) und massiven Unterrichtsausfall zu vermeiden (Elterngespräche sind diesbezüglich keine Seltenheit mehr).


    Das Abstimmungsergebnis zeigt, auch viele Kolleginnen und Kollegen sehen es so.


    Dennoch frage ich mich, was ich tun kann.


    Darf die SL in S-H die Stundenpläne (abseits der Regelung, das ein freier Tag bei Teilzeit sein muss und 8-Stunden-Tage vermieden werden soll) "frei" gestalten?


    Aus meiner Sicht gibt es hier einen ungeklärten Streitpunkt zwischen GEW und Land: Die sogenannten Holstunden. Wenn ich richtig informiert sind, sind diese verboten.

    Wenn also eine Kollegin oder ein Kollege zur 2. Std. beginnt, darf ich ihn/sie nicht zur 1. einsetzen ("Bereitschaft").


    Ich bin mir nun unsicher, ob wir es als SL-Runde nicht doch durchsetzen können oder es per Dienstvereinbarung in möglicherweise etwas veränderter Form durchsetzen können?


    Grüße!

    Erstmal danke für die ganzen Hinweise und auch Interpretationen :-).


    Ich plane aktuell keine Klage oder Überlastungsanzeige o.Ä. und es ist völlig klar, dass in den ersten Arbeitsjahren Arbeitsprozesse länger dauern. Dennoch sollte man auf sich achten und ab Punkt X schauen, was man tun kann.


    Bzgl. der Stunden und Mehrarbeit: In SH ist es tatsächlich so, dass die Auszahlung der Mehrarbeit (so heißt es auch) nach 4 Std. pro Monat Vertretungsunterricht erteilt wird. Bei Teilzeit sogar weniger. Das Kuriose: Es ist eine Monatsrechung, die jeden Monat neu beginnt.

    Nein, denn das Entscheidende ist


    Wie oben bereits ausgeführt kann das bei angeordneten Deputatsüberschreitungen zutreffen, nicht aber für - bitte verzeih mir den zynischen Begriff, aber darauf wird sich das Land vermutlich zurückziehen - "selbst gewählten" Arbeitszeitüberschreitungen.

    Bezugnehmend auf: "Wird die Beamtin oder der Beamte durch eine dienstlich angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit mehr als fünf Stunden im Monat über die durchschnittliche Wochenarbeitszeit hinaus beansprucht....."



    Ich stimme dir zu, dass die Erfolgsausichten vermutlich eher gering sind und der Rotstift im eigenen Hause Mittel der ersten Wahl sein sollte, aber wäre die Mehrarbeit nicht genehmigt bzw. angeordnet, wenn der SL die geleisteten Stunden monatlich unterzeichnet?

    Danke für die zahlreichen antworten.


    Seph :
    - Genau, die Arbeit ist einfach nicht schaffbar. Beispielsweise betreue ich aktuell 2 Leistungskurse (13. und 11. Jhg), muss also das Abi einreichen (nicht zentral). Nun könnte man sagen: Selbst Schuld, ich mache ja den Plan. Wir haben aber kaum Lehrkräfte in meinen Fächern.
    - Es fehlen uns darüber hinaus 2 Funktionsstellen - 1 krankheitsbedingt, die zweite Babypause bis August. In SH erhält man dafür natürlich Ersatz, aber in Form von Vertretungslehrkräften, denen wir die Aufgaben der Funktionsstellen einfach nicht zutrauen, weil 0. Semester oder diese wenig Erfahrung haben. Es wird ab August sicher besser, aber selbst im Anschluss wird es knapp durch Vertretungsunterricht, nicht besetzten Unterricht etc. .
    Wir delegieren schon Vieles und wir arbeiten effektiv.


    In SH sind meineswissens "nur" die Arbeitsstunden von Beamten definiert auf 41 Stunden im Durchschnitt.


    und


    "Die durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden einschließlich der Mehrarbeitsstunden ist zu beachten. Wird die Beamtin oder der Beamte durch eine dienstlich angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit mehr als fünf Stunden im Monat über die durchschnittliche Wochenarbeitszeit hinaus beansprucht, ist ihr oder ihm innerhalb von zwölf Monaten für die über die durchschnittliche Wochenarbeitszeit hinaus geleistete Mehrarbeit entsprechende Dienstbefreiung zu gewähren. Ist die Dienstbefreiung aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich, so können an ihrer Stelle Beamtinnen und Beamte in Besoldungsgruppen mit aufsteigenden Gehältern eine Entschädigung erhalten."


    Was für mich auch bedeuten würde, dass es eine "Zusatzbesoldung" für die Mehrarbeit geben müsste?


    https://www.gesetze-rechtsprec…&aiz=true#jlr-AZVOSHV10P2


    Anyway, ich starte erstmal mit der Dokumentation mit Aufgaben und Arbeitszeit.

    Die nächsten 30 Jahre werde ich nämlich nicht das Pensum schaffen :-).

    Guten Tag,


    ich bin seit kurzer Zeit im Land Schleswig Holstein als stellv. SL in einer Gemeinschaftsschule mit Oberstufe tätig.
    Vorab: Der Job bringt mir unglaublich viel Freude und ich fühle mich nicht überfordert oder überlastet.


    Mich stört jedoch, dass ich diverse Überstunden ableiste, auch während der unterrichtsfreien Zeit oftmals arbeite und nicht dafür ausreichend besoldet werde. Ein bekanntes Problem, ist klar.
    Im ersten Jahr habe ich keine Erhöhung der Besoldung erhalten ("Probezeit", weiterhin A13) und nach 1,5 Jahren wurde mir mehr Geld gezahlt.


    Ich möchte daher meine Mehrarbeit notieren, bin mir jedoch unsicher wie ich das tue.

    Mein Dienstherr (Schulleiter) würde eine Dokumentation sicher unterschreiben und die Mehrarbeit bestätigen.


    Aktuell arbeite ich wöchentlich während der Schulzeit ca. 60-70 Stunden, während Oster- und Herbstferien mindestens 1 Woche in Vollzeit und während der Sommerferien 3-4 Wochen in Vollzeit durch die anstehenden Stundenpläne und Einstellungsgespräche.


    - Können Sie mir schreiben, an wen ich mich zwecks Dokumentation beim Land S-H wenden kann bzw. ob ich etwas beachten muss außer die gängigen Unterlagen
    (Datum/Zeit/Grund der Überstunden/Tätigkeit)?

    - Hätten Klagen diesbezüglich erfahrungsgemäß überhaupt eine Chance oder wird argumentiert, dass in Führungspositionen Überstunden abgegegolden sind durch die Besoldung?



    Herzlichen Dank und einen guten Start ins neue Schulhalbjahr!

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