Beiträge von k_19

    Bist du unter 55 und hast danach einen neuen Job (sozialversicherungspflichtig und unter der JAEG, die ab 2024 69300€ beträgt), "fliegst" du aus der PKV und bist wieder in der GKV. Möchte man vllt. wieder später in die PKV, sollte man vorher Kontakt mit der PKV aufnehmen bzgl. Anwartschaft.


    Verdienst du mehr als 69300€, bist du weiterhin in der PKV und der Arbeitgeber beteiligt sich daran (siehe auch https://www.finanztip.de/pkv/arbeitgeberzuschuss-pkv/).


    Bist du 55 oder älter, bleibst du ebenfalls in der PKV.


    Zu beachten ist, dass man beim Bürgergeld weiterhin in der PKV bleibt und den vollen Beitrag bezahlt. Das Jobcenter erstattet einem dann die Basisleistungen der PKV, die der GKV entsprechen. Den Rest zahlt man selber (oder man wechselt in den Basistarif, was aber nur Sinn macht, wenn man sich sicher ist, dass man nie wieder in die PKV zurückkehren wird).

    Ein Wechsel über das Ländertauschverfahren in ein Bundesland mit Altersgeld wäre eine Möglichkeit, da das aufnehmende Land ab dann für die Pensionsleistungen zuständig ist.


    Eine andere Möglichkeit wäre die Kündigung und eine anschließende Tätigkeit im EU-Ausland: https://www.juraforum.de/news/…igkeit-fuer-beamte_258059


    Wie weit diese Pflicht, Altersgeld auszuzahlen, nun wirklich geht, ist unklar. Reicht es, 5 Jahre in einem anderen Land zu arbeiten? Darf man dann zurückkehren? Wieso soll dies nicht innerhalb Deutschlands gelten? Es wäre interessant, wenn jmd. versuchen würde, ein allg. Anrecht auf Altersgeld zu erstreiten. Solange das nicht passiert...


    Zur Nachversicherung: Du kannst dir genau ausrechnen, was dir an gesetzl. Rente zusteht.

    Du musst beim Rechner bei oeffentlicher-dienst.info den Netto-Betrag nehmen und durch 12 teilen. Die Sonderzahlungen finden sich nicht in der Tabelle. Für Berlin muss man zudem (bei TV-L und Beamten) eine Hauptstadtzulage von 150€ mitangeben.


    Die PKV kann teurer sein, je nach Alter oder Risikozuschlag und evtl. fallen auch noch Beiträge für die Kinder an. Das kann man nur mit konkreten Zahlen genau berechnen.


    Mit Familienzuschlägen ist die Wahl - zumindest aus finanzieller Sicht - mehr als offensichtlich.

    Ich gehe davon aus, dass die Dienstjahre dann auch anerkannt werden. Ich habe mich damit aber auch nicht näher mit auseinandergesetzt. Da wäre es sicherlich sinnvoll, bei einer Gewerkschaft nachzufragen.


    Die Zulage ist für all jene gedacht, die schon im Dienst sind und nicht verbeamtet werden. Sie galt als Ausgleich für die fehlende Verbeamtung in Berlin und kann aufgrund der Möglichkeit der Verbeamtung bei Neueinstellungen deshalb nicht weiter ausgezahlt werden. Ob es möglich ist, den Beamtenstatus in ein Angestelltenverhältnis "umzuwandeln" und somit doch Anspruch auf die Zulage zu erhalten... keine Ahnung. Solche Fälle des freiwilligen Wechsels gab es zumindest schonmal, siehe z. B.: https://www.spiegel.de/lebenun…er-arbeiten-a-877431.html (aber auch dies muss ja mit der Entlassung aus dem Dienst einhergehen).


    Ein paar Jahre Beamtentätigkeit haben keine verheerenden Auswirkungen auf deine gesetzliche Rente. Mit der Zeit addiert sich aber das geringere Brutto und die fehlende Zusatzversorgung. Nach 5 Jahren - alles nicht so wild. Nach 20 Jahren - alles andere als optimal.

    (edit: Ergänzen muss man hier noch, dass das Brutto bei Familienzuschlägen nicht immer niedriger sein muss.)


    Es ist durchaus möglich, dass Berlin in absehbarer Zeit das Altersgeld einführt. In dem Fall wäre die Entlassung aus dem Dienst deutlich weniger problematisch.


    Was evtl. noch von Interesse wäre:


    Die 5 Jahre, die an Vordienstzeiten anerkannt werden, müssten auch weiterhin bei der gesetzl. RV berücksichtigt werden. So gesehen würde man an der Stelle "doppelt" profitieren. Ich weiß nicht sicher, ob das so der Fall ist.

    Ich gehe aber davon aus, da es beim Referendariat so ist: Wird man für die 1,5 Jahre nachversichert, wird es bei der gesetzl. Rente, zugleich aber auch bei der Pension berücksichtigt.

    In Berlin scheint es bisher noch kein Altersgeld zu geben. Beim Altersgeld erhält man anteilig die einem "erarbeitete Pension". Der Anspruch besteht nach 5 Dienstjahren.


    Es würde also die Nachversicherung in der gesetzl. RV erfolgen. Das schließt den AG- und AN-Teil mit ein. Das Problem dabei: Das Brutto des Beamten ist geringer und es gibt keine Zusatzversorgung (VBL). So gesehen steht man dann schlechter da, als wenn man angestellt gewesen wäre. Das ist in erster Linie relevant, wenn man schon länger Beamter war. Wenn du dich bsw. nach 2 oder 3 Jahren doch umentscheidest, ist das Ganze noch "verkraftbar".

    Bin 5 Jahre im Dienst und wäre als Beamte dann doch erst Stufe 2? Wir bauen gerade ein Haus und ich befürchte, dass die finanziellen Einbußen aktuell zu hoch sind. Schön, dass ich in 20 Jahren mehr verdiene, aber ich brauche das Geld ja jetzt.

    Du wärst in Stufe 3. Man ist in Berlin 2 Jahre in Stufe 1 und 3 Jahre in Stufe 2.


    Wahrscheinlich hast du sogar direkt gleich viel oder mehr Geld zur Verfügung. Das hängt aber von deinem Familienstatus ab.

    Okay, man muss natürlich noch den "Verlust" berechnen. Bei o.g. Rechnung hat man


    in Stufe 3: 42,2k

    in Stufe 4: 44k


    Differenz zu E13 Stufe 6: -7800€ (nach 6 Jahren)


    Nach 4 Jahren Stufe 5: -3800€ (nach 10 Jahren)

    Nach 3 Jahren Stufe 6 (etwa 46,1k): +1300€ (nach 13 Jahren)


    Das ist natürlich nur eine sehr grobe Rechnung (ohne Berücksichtigung von Gehaltserhöhungen, versch. Beträge bei der Pflegeversicherung etc.).


    Die Rechnung steht und fällt natürlich mit dem geschätzten Betrag für die PKV. Mit Risikozuschlag etc. wird es bei später Verbeamtung unklarer. Wenn man aber beispielsweise 40 ist und Kinder hat, rechnet sich das Ganze auf jeden Fall.

    Ich frage mich, ob es denn wirklich so unklar ist, ob die Verbeamtung sich lohnt.


    Ich habe mal den Rechner von oeffentlicher-dienst.info verwendet und die Hauptstadtzulage zusätzlich mit angegeben:


    Nehmen wir mal an, dass sich jemand in Stufe 6 befindet mit zusätzl. 150€ im Monat. Das wären bei E13 knapp 77k und netto in SK1 mit GKV etwas mehr als 44,4k.


    Als Beamter in Berlin (nicht verheiratet, keine Kinder, SK1 - also "worst case") mit der Hauptstadtzulage und geschätzt 350€ für die PKV würde man spätestens bei Stufe 5 mehr verdienen (45,4k netto). (Wobei ja auch die pauschale Beihilfe eine Option ist).


    Wenn 5 Jahre anerkannt werden, bist du in Stufe 3. In 3 Jahren verdienst du etwa genauso viel und in 6 Jahren definitiv mehr. Und das ist der so ziemlich schlechteste Fall: Nicht verheiratet, keine Kinder.


    Und, wenn du die Pension noch mit einbeziehst, ist der Fall noch klarer.

    Zitat

    Kann die Erklärung von diesen Lehrkräften auch noch nach dem 30. September 2023 abgegeben werden?


    Ja, allerdings würde dann der Anspruch auf den Nachteilsausgleich erst zu einem späteren Zeitpunkt entstehen.

    https://www.berlin.de/sen/bjf/wir-verbeamten/

    Es wäre sicherlich sinnvoller gewesen, sich vorher mit dem Thema auseinanderzusetzen und in Ruhe nachzurechnen und zu überlegen, ob die Verbeamtung für dich der richtige Schritt ist oder nicht. Nun ist es eben knapp.

    An meiner Schule sind vor allem die Stellvertreter konstant Feuerwehr für kurzfristige Vertretungen. In unserer Deputatsplanung sind auch Ermäßigungsstunden deutlich ausgewiesen mit Vermerk, wofür die Ermäßigung erfolgt.

    So etwas wäre z. B. ein Schritt in die richtige Richtung.

    Übrigens entscheidet in NRW die LK über die Grundsätze der Unterrichtsverteilung:


    https://www.gew-nrw.de/schulkonferenz-arbeitsplatz.html

    Zitat

    Die Lehrerkonferenz entscheidet über Grundsätze für die Unterrichtsverteilung und die Aufstellung von Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplänen. So können sich die Lehrer*innen in der Lehrerkonferenz beispielsweise darauf einigen, dass bei unvermeidlichem Nachmittagsunterricht alle Mitglieder des Kollegiums angemessen beteiligt werden. Dieser Beschluss kann von jedem Mitglied direkt beantragt werden, auch ohne Zustimmung der Schulleitung.

    So gesehen verstehe ich nicht, wieso keine Transparenz gelten soll, wenn doch alles andere publik ist.


    Es geht doch einfach nur um ein gewisses Maß an Offenheit und ehrlicher Kommunikation; nicht darum, jedem etwas zu unterstellen.

    Musst du auch nicht. Ist nicht deine Aufgabe und dir ist an der Stelle auch niemand zur Transparenz verpflichtet.


    Oder um es mal auf die vielleicht leichter nachvollziehbare Lehrerebene zu heben:

    Kontrollieren die Schüler deine Arbeitszeit und dein Deputat? Stellst du ihnen gegenüber Transparenz her?

    Die Schüler arbeiten nicht an der Schule, ich hingegen schon. Der Vergleich hinkt. Meine Stundenzahl ist auch kein Geheimnis. Sie ist für andere einsehbar und ich kann sie auch gerne anderen erläutern.


    Ich wüsste bsw. nicht, wieso Mitglieder der SL nicht Unterricht vertreten sollten, alle anderen hingegen schon.

    Es ist faszinierend zu lesen, wie viel kriminelles Potenzial man in Schulleitungen zu sehen vermag. Selbstverständlich läge es den Schreibenden völlig fern, selbst an solchen Mauscheleien teilzunehmen.
    Ist das eigentlich anekdotische Evidenz, bösartige Unterstellung oder schlichtweg der Argwohn, den man jeder Person in einer übergeordneten Person entgegenbringt?

    Man möge mir jetzt Whataboutism vorwerfen, aber ich frage mich, wie viele Lehrkräfte ihre Haushaltshilfe wie selbstverständlich schwarz beschäftigen und das als Kavaliersdelikt erachten, oder wie viele tagtäglich da Urheberrecht ignorieren und ganze Werke kopieren, weil - und das trifft ja oft zu - das entsprechende Material nicht vom Land bzw. der Schule gestellt wird...
    Glashaus... Stein...

    Es geht nicht um das Unterstellen von krimineller Energie, sondern um mangelnde Transparenz.

    Genau das ist das Problem. Es besteht gar nicht die Möglichkeit, das Ganze nachzuvollziehen.

    Ich finde die Vergabe der Stunden bei der Schulleitung und der erweiterten Schulleitung vollkommen undurchsichtig. Ich kann in die Stundenpläne schauen, kann aber absolut nicht nachvollziehen, wie sich das Ganze "zusammensetzt". Vertretungsstd. macht dort keiner. Unterrichtet wird dort auch kaum.

Werbung