Beiträge von k_19

    Um im TV-L zu bleiben:
    E7 Stufe 6: 3476 am Start, dann 3676 mit Sockel (5,8 %), dann 3878 nach Erhöhung. Macht im Vergleich zum Start 11,6 %.

    E13 Stufe 6: 6037 am Start, dann 6237 mit Sockel (3,3 %), dann 6580 nach Erhöhung. Macht im Vergleich zum Start 9,0 %

    Bei inhaltsgleicher Übertragung auf Beamte:

    A13 Stufe 6: 4800 am Start, dann 5000 mit Sockel (4,2 %), dann 5275 nach Erhöhung. Macht im Vergleich zum Start 9,9 %.

    Ob jetzt Stufe 6 in E13 und A13 in NRW vergleichbar sind? Keine Ahnung.

    Dass verbeamtete Lehrkräfte aufgrund des Sockelbetrags besser dastehen als ihre angestellten Kollegen ist einfach nur noch absurd.

    Maylin85

    Werden bei den Beamten nicht immer pauschal ein paar Prozentpunkte abgehalten?

    Beim Bund werden 0,2% einbehalten. Um zu wissen, was die Beamten bekommen, müssen wir abwarten. Beim letzten Mal gab's aber für Angestellte und Beamte in beiden Fällen 2,8% Erhöhung. Ich gehe davon aus, dass die Länder nicht die Kürzung vornehmen wie es beim Bund der Fall war.

    Zitat

    Diese Versorgungsrücklagen sollen die öffentlichen Haushalte bei der Finanzierung zukünftiger Versorgungsausgaben für pensionierte Beamtinnen und Beamte entlasten. Die Kürzungen sollten eigentlich Ende 2017 auslaufen. Jetzt plant der Bund eine Fortsetzung bis Ende 2031. "Wenn eine als Übergangsregelung gedachte Besoldungskürzung nahezu zu einem Dauerzustand gemacht wird, ist das ein Vertrauensbruch", kritisiert die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack.

    https://bund-laender-nrw.verdi…fc-11e5-a565-525400438ccf

    Zum Beispiel die Formulierung, dass die Kinder sich in der Klasse "bewähren" müssten. Bewährung kenne ich aus dem Strafrecht. Müssen sich die Kinder ohne Förderbedarf denn auch bewähren?

    Außerdem generell die Behauptung, Kinder mit Förderbedarf würden in der Inklusion die anderen am Lernen hindern und auch selbst nichts lernen. Beides lange widerlegt.

    (Disclaimer: Ich arbeite an einer Förderschule und tue das aus Überzeugung und gerne - habe mit dem System also kein Problem und bin kein Inklusionsideologe.)

    Den Begriff "Bewährung" gibt es bei weitem nicht nur im Strafrecht. Meinetwegen können wir auch einen anderen Begriff wählen, den du für geeigneter hältst. Ich habe den Eindruck, dass du gezielt nach Gründen suchst, andere zu verurteilen, die deine Ansichten nicht teilen.


    Es ist durchaus Fakt, dass einige - längst nicht alle - Kinder mit Förderbedarf andere am Lernen hindern. Zu behaupten, dass dies "lange widerlegt" sei, hat mit der Realität nicht mehr viel zu tun.

    Dabei geht es eher weniger um die Lernen-Kinder, wie ich auch zuvor erläutert habe, sondern insbesondere um "ESE-Kinder". Ich spreche da auch aus eigener Erfahrung. Selbst zusätzliches Personal im Unterricht konnte hier nichts bewirken.


    Wenn es, wie im obigen Beispiel, Kinder mit festgestelltem Förderbedarf Lernen sind, dann kann es doch aber schon von vorneherein bei der "Bewährung" nicht darum gehen, ob sie die Ziele der allgemeinen Schule erreichen. Wie also muss man sich die angedachte "Bewährung" in diesem Fall vorstellen?

    Es geht mir zum einen darum, ob die anderen Schülerinnen und Schüler ungestört lernen können und, ob das Kind ausreichend gefördert werden kann. Wenn beides gegeben ist, sehe ich auch kein Problem. Bei Lernen-Kindern sehe ich insbesondere Letzteres (unzureichende Förderung im alltäglichen Betrieb in einer Regelschule) als Problem.

    Die "Verachtung der Kinder mit Förderbedarf", von der du sprichst, spiegelt sich imho in deinen Beiträgen selbst wider, wenn auch nicht so offen wie bei plattyplus.

    Wie spiegelt es sich denn wider? Dass es nunmal unglaublich kräftezehrend und frustrierend ist, sich mit einzelnen Personsn auseinanderzusetzen auf Kosten aller anderen Schüler, hat für mich nichts mit Verachtung zu tun. Die mangelnde Wertschätzung und Achtung kommt von denen, die ein System geschaffen haben, das aufgrund zu geringer Ausgaben und zu wenig Personal nicht tragfähig ist. Und genau diese Verantwortlichen habe ich gemeint (mit dem Begriff "Verachtung").


    edit: Gerne erwidere ich - wie hier so üblich - mit einem Verwirrt-Smiley.

    Die Nichtübernahme der Tarifergebnisse bei Beamten wäre rechtlich nicht haltbar und würde früher oder später von Gerichten kassiert. Da die Beamten zzt. eh schon unteralimentiert sind, werden die Bundesländer soetwas nicht mehr wagen. Die sind zzt. eh mit ihrer Trickserei beschäftigt, um die Erhöhung der Besoldungen aller Beamten zu vermeiden.


    Hessen hat nun mehrfach die Besoldung erhöht und erhöht sie im Januar erneut, bevor das BverfG vorauss. kommendes Jahr zur hessischen Besoldung urteilt. Hessen hat damit nun eine der besten Besoldungen des Landes.


    Es zeigt sich, dass die Beamten in erster Linie auf die Gerichte hoffen müssen. Deshalb dran denken: jedes Jahr Widerspruch einlegen!

    Für die Sozial- und Erziehungsdienste verständigten sich die Tarifvertragsparteien auf die Gewährung von Zulagen von 130 und 180 Euro für bestimmte Entgeltgruppen in den Stadtstaaten.

    Die Stadtstaatenzulage ist und bleibt ungerecht und unnötig. Wenn, dann hätten alle, die in Großstädten leben, davon profitieren sollen (und alle Berufsgruppen).


    „Das Tarifergebnis konnte nur erzielt werden, weil Zehntausende von Beschäftigten mit Streiks quer durch den gesamten Bereich des öffentlichen Dienstes der Länder Druck auf die Arbeitgeber gemacht haben. Dieser Druck hat die Einigung erst möglich gemacht“, betonte Werneke.

    Hoffentlich halten die sich mit ihrem Selbstlob diesmal ein wenig zurück. Es gibt nichts zu feiern.

    Beamte haben zumindest noch eine Chance über die Gerichte... da handelt es sich ja nur um Jahre oder ein Jahrzehnt.


    Ich finde besonders ärgerlich, dass die 5,5% erst im Februar 2025 greifen...

    Miss Miller

    Was sagt denn der Bezirkspersonalrat?


    Wäre evtl. eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den/die Vorgesetzten der SL eine Option? Schließlich sorgen sie dafür, dass das Personal unter der Schulleitung leidet. Das "Gute" ist, dass ihr schon unten angekommen seid. Da kann man ja gar nichts mehr verlieren.


    Eine Versetzung würde man bei den Bedingungen sicherlich auch einklagen können - egal, ob die anderen Schulen voll sind oder nicht. Da muss man sich eben auf höherer Ebene eine Lösung überlegen.

    Ich spreche eigentlich von einer Verachtung der Kinder ohne Förderbedarf. Eben weil diese Kinder die Systemsprenger ertragen müssen:


    Und dieser katastrophale Zustand wird uns dann als alternativlos verkauft, weil die UN-Menschenrechtskonvention uns das ja genau so vorschreibt, dass auch Systemsprenger inklusiv zu unterrichten sind.

    Alle leiden unter der misslungenen Inklusion: die Kinder ohne und die Kinder mit Förderbedarf.


    Die Rechte der Eltern sind viel zu weitreichend. Wenn ein Kind mit Förderbedarf sich in einer Regelklasse nicht bewährt und, wie du schon sagtest, alle anderen darunter leiden, muss die Schule die Reißleine ziehen können/dürfen.


    Der Weg an die Regelschule sollte Kindern mit Förderbedarf nicht vollständig "verwehrt" werden; jedoch muss das Wohl der Mehrheit Vorrang haben vor den Rechten des Einzelnen.


    Gerade bei Lernen-Kindern sehe ich häufig nur die Kinder selber als die Leidtragenden und meist nicht den Klassenverbund. Es ist häufig tragisch mit anzusehen, wie sie nicht die Aufmerksamkeit erhalten, die sie benötigen, einfach nur noch "mitlaufen" und nichts lernen, was ihnen später nutzen kann. Ein Kind, das nur auf dem Niveau der 1./2. Klasse rechnen kann, wird an einer normalen, weiterführenden Schule immer "der Dumme" sein und durch die Lehrkraft nicht die nötige Förderung erhalten, weil diese all die anderen Kinder im Blick haben muss.

    Es ist doch vollkommen normal, sich bis zu einem gewissen Zeitpunkt krankzumelden/krankmelden zu müssen. Ausnahmen bestätigen die Regel, sollten aber eher Ausnahmen bleiben, damit die Schule vernünftig planen kann.


    Das einzig Verwirrende und Unsinnige ist, dass einige Schulen scheinbar einen persönlichen Anruf um eine bestimmte Uhrzeit erwarten. Damit ist keinem geholfen.

    Ich weiß nicht, ob es schon Erwähnung gefunden hat: Einige sog. Experten in ihrem Elfenbeinturm haben natürlich sofort die Hauptursache erkannt:


    Die Lehrer sind schuld!


    siehe z. B.

    https://www.news4teachers.de/2…et-dafuer-verantwortlich/


    Mich regt es sowas von auf, dass in Deutschland einzelne Charaktere an den Unis ihre Tätigkeit legitimieren, indem sie andere runtermachen. Es muss ja der Unterricht sein... dann kann ich/können wir mit unseren genialen Konzepten intervenieren und alle können an unserem Intellekt genesen.


    Es muss mehr Geld in die Kitas und in die Grundschulen fließen und dafür Sorge getragen werden, dass vernünftiger Unterricht stattfinden kann: Zum einen durch Personal, aber auch durch umfassendere Möglichkeiten, Störenfriede in die Schranken zu weisen. Wenn es Monate dauert, bis man den Jungen, der Stühle wirft, woander unterbringt, muss man sich nicht wundern, wenn nichts mehr läuft.


    Die misslungene Inklusion, die dafür sorgt, dass beispielsweise Lernen-Kinder mit eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten in einer Klasse mit 27 weiteren sitzen und binnendifferenziert gefördert werden sollen (mit dem tollen Namen: "gemeinsames Lernen") klappt nicht und wird auch niemals klappen. Die lernen eigentlich gar nichts mehr. Sie sind halt da.


    All jene, die dem Unterricht nicht folgen können, müssen in Kleingruppen betreut werden. Aber so wie es jetzt läuft, kann man eigtl. nur noch von einer Verachtung der Kinder mit Förderbedarf sprechen.

    Bist du gerade erst eingestellt worden? Ich hoffe. Sonst würde das heißen, dass du es bisher vollkommen ignoriert/verpasst hast?


    https://www.schulministerium.n…eftebesoldung_12_2022.pdf


    Wenn du vor dem 1. August 2015 eingestellt wurdest, gibt's nichts mehr.

    Zitat

    Sie können nach Verabschiedung des Gesetzes zur Anpassung der

    Lehrkräftebesoldung sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften bei

    ihrer personalverwaltenden Dienststelle einen Antrag auf Zahlung der aufwachsenden

    Zulage stellen. Der Antrag kann nur innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der

    gesetzlichen Regelung gestellt werden, d.h. spätestens bis 31. Oktober 2023.


    Wenn du danach eingestellt wurdest, sind die Gehaltsabrechnungen fehlerhaft und du wirst wohl für die letzten 6 Monate rückwirkend Geld erhalten können.

    Die Landesregierungen quer durch den Bund haben ja nun wirklich hinlänglich bewiesen, dass ihnen die entsprechenden Gerichtsbeschlüsse völlig egal sind und mauern an allen Ecken und Enden. Da steht ja auch noch eine weitere Verhandlung am Bundesverfassungsgericht aus.

    Und wenn was getan wurde um da den Anschein einer Reaktion drauf zu zeigen wie z.B. die Wohnortzuschläge in NRW, wird das Problem eigentlich noch schlimmer gemacht.

    Genau das ist das Problem.


    Das Ganze läuft wie folgt ab:

    Es gibt ein Gerichtsurteil, dass die Besoldung unzureichend ist. Die Besoldungsgesetzgeber schaffen neue Gesetze, von denen sie wissen, dass sie verfassungswidrig sind, um zu vermeiden, die Besoldung aller Beamten zu erhöhen.


    Die Gerichte urteilen wieder, dass es verfassungswidrig ist. Bis das BVerfG urteilt, sind vllt. wieder 5 bis 10 Jahre ins Land gegangen. Die Besoldungsgesetzgeber schaffen neue Gesetze, die wieder offensichtlich verfassungswidrig sind. Natürlich wird behauptet, dass damit nun endlich die Alimentation der Beamten amtsangemessen sei...


    Und so geht es weiter und weiter und weiter, bis die Richter des BVerfG irgendwann genug haben und sehr detaillierte Vorgaben schaffen, bei denen sich die Länder und der Bund nicht mehr herauswinden können. Wer weiß, wie lange das dauert ... 10 Jahre? 20 Jahre? 30?


    Ich weiß, ich wiederhole mich, aber ihr macht das mit eurem "es ist eh alles schrecklich und hoffnungslos und wird nur noch schlimmer" ja auch:

    Engagiert euch und macht es besser. Oder hört auf zu jammern.

    Beamte können Widerspruch gg. die Besoldung einlegen und klagen. Ich lege jedes Jahr fleißig Widerspruch ein. Die Klagen laufen ja schon überall.


    Ebenfalls können Beamte sich weigern, streikende Tarifbeschäftigte zu vertreten.


    Was soll man sonst noch tun?

    Anträge, die nicht voraussetzungslos sind (Pflege, minderjährige Kinder), werden genehmigt. Bist du bei der Pflege deiner Mutter involviert, lass es dir bescheinigen und leg es bei. Das ist der wohl einfachste Weg.


    Anträge mit Verweis auf gesundh. Gründe sollten ebenfalls genehmigt werden. Ein ärztliches Attest (z. B. Hausarzt), dass du der Belastung nicht standhältst (und ggf. kurzen Vermerk hinzufügen mit Verweis auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn).

    Ob es jetzt gut ist, dass Kinder nur noch vor Tablets geparkt werden... Die Wichtigkeit von menschlicher Interaktion bei Kindern und Jugendlichen (und auch bei Erwachsenen) findet mir da zu wenig Beachtung. Das Angebot sollte eher ergänzend sein und nicht normalen Unterricht ersetzen. Ich bin auch kein Freund des Begriffs "Lernbegleiter" und werde es auch nie sein. Ich bin Lehrer und gestalte Unterricht. Ich begleite nicht nur.


    Bei älteren Schülern, insbesondere Erwachsenen, kann man so ein Vorgehen ja in Betracht ziehen - insbesondere, wenn es auch - wirklich - freiwillig ist. Aber wenn ich mir vorstelle, dass man mich als Jugendlichen vor so ein Gerät geparkt hätte ... furchtbar.

    Bist du dir überhaupt sicher, dass es eine psychiatrische Einrichtung war? Es klingt für mich nach einer Tagesgruppe, also einer Maßnahme des Jugendamtes im Rahmen von Hilfen zur Erziehung. Wenn dem so wäre, musst du das nicht angeben, weil dies eine pädagogische Maßnahme ist. Evtl. könntest du beim zuständigen Jugendamt nachfragen- oder direkt bei deiner Mutter(?).

    Ich würde mir da gar keine Arbeit machen. Es ist kein Hindernis für eine Verbeamtung.


    Fast alle gesundh. Daten sind nach 10 Jahren von der GKV/kassenärztl. Vereinigung zu löschen/zu anonymisieren (es gibt hier nur wenige Ausnahmen, ich glaube z. B. Bestrahlungen). Patientenakten liegen nach 10 Jahren auch nicht mehr vor, wenn man nicht mehr bei dem jeweiligen Arzt/der jeweiligen Einrichtung war. Da gibt's also eh nichts, was man dem Amtsarzt vorlegen kann.


    Wenn es "nur" eine pädagog. Maßnahme war, sehe ich erst gar keine Relevanz.

    Ich würd's in kurzen Worten angeben mit dem von dir genannten Grund. Der Amtsarzt fragt kurz nach, du antwortest, das war's.


    Es wird keine Auswirkungen haben. Das ist viel zu lange her. Also kein Grund zur Panik...


    Viele schreiben hier, weil sie verunsichert sind wg. der amtsärztlichen Untersuchung. Es lohnt sich, zumindest ein wenig in die Materie (soll heißen: aktuelle Rechtsprechung) einzulesen, um zu verstehen, was eigtl. das Ziel dieser Untersuchung ist und was überhaupt dazu führen kann, dass man nicht verbeamtet wird.


    Die Hürde, nicht verbeamtet zu werden ist hoch - nicht andersherum.

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