Wenn du eine Planstelle erhältst, wirst du entweder verbeamtet oder erhältst einen unbefristeten Vertrag. Das Thema kommt hier sehr häufig vor.
Der Regelfall ist und bleibt die Verbeamtung. Nur, wenn du mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vorzeitig dienstunfähig wirst, wirst du nicht verbeamtet. Diese Hürde ist hoch. Wenn es Gründe geben sollte, dich nicht zu verbeamten, kannst du auch jederzeit später wieder beim Amtsarzt vorstellig werden. Die einstellende Behörde entscheidet letztendlich, nicht der Amtsarzt. Wenn die Behörde der Meinung ist, dass die Beurteilung des Amtsarzts einer Klage nicht standhalten wird, verbeamtet sie ggf. trotzdem.
Du kannst auch Klage einreichen vor dem Verwaltungsgericht, wenn man dich nicht verbeamtet.
Wenn du chronisch krank bist und einen GdB 50+ hast (Schwerbehinderung), muss nur gezeigt werden, dass du mit überwiegender Wahrscheinlichkeit innerhalb der nächsten 5 Jahre nicht dienstunfähig wirst. Bei einem GdB 30+ kannst du die Gleichstellung beantragen und fällst ebenfalls unter diese Regelung. Somit können also bsw. auch Leute mit multipler Sklerose, überstandener Krebserkrankung etc. durchaus verbeamtet werden.
Es gibt einen sehr großen Unterschied zwischen dem, was Studenten häufig glauben oder auch einzelne Personen an der Uni in Vorlesungen verbreiten, und der Realität. Das ist sehr schade, weil z.T. auch auf nötige und wichtige Behandlungen verzichtet wird aus einer falschen Angst, nicht verbeamtet zu werden.
Um nichtmal als Tarifbeschäftigter eingestellt zu werden, muss man schon quasi arbeitsunfähig sein. Die Hürde dazu ist sehr sehr hoch.