Beiträge von k_19

    Wenn du eine Planstelle erhältst, wirst du entweder verbeamtet oder erhältst einen unbefristeten Vertrag. Das Thema kommt hier sehr häufig vor.


    Der Regelfall ist und bleibt die Verbeamtung. Nur, wenn du mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vorzeitig dienstunfähig wirst, wirst du nicht verbeamtet. Diese Hürde ist hoch. Wenn es Gründe geben sollte, dich nicht zu verbeamten, kannst du auch jederzeit später wieder beim Amtsarzt vorstellig werden. Die einstellende Behörde entscheidet letztendlich, nicht der Amtsarzt. Wenn die Behörde der Meinung ist, dass die Beurteilung des Amtsarzts einer Klage nicht standhalten wird, verbeamtet sie ggf. trotzdem.


    Du kannst auch Klage einreichen vor dem Verwaltungsgericht, wenn man dich nicht verbeamtet.


    Wenn du chronisch krank bist und einen GdB 50+ hast (Schwerbehinderung), muss nur gezeigt werden, dass du mit überwiegender Wahrscheinlichkeit innerhalb der nächsten 5 Jahre nicht dienstunfähig wirst. Bei einem GdB 30+ kannst du die Gleichstellung beantragen und fällst ebenfalls unter diese Regelung. Somit können also bsw. auch Leute mit multipler Sklerose, überstandener Krebserkrankung etc. durchaus verbeamtet werden.


    Es gibt einen sehr großen Unterschied zwischen dem, was Studenten häufig glauben oder auch einzelne Personen an der Uni in Vorlesungen verbreiten, und der Realität. Das ist sehr schade, weil z.T. auch auf nötige und wichtige Behandlungen verzichtet wird aus einer falschen Angst, nicht verbeamtet zu werden.


    Um nichtmal als Tarifbeschäftigter eingestellt zu werden, muss man schon quasi arbeitsunfähig sein. Die Hürde dazu ist sehr sehr hoch.

    Die Mehrarbeit wird immer „pro Monat“ gerechnet. Wenn Du also jede Woche 2 Stunden zusätzlich machst, reden wir da über 8 Mehrarbeitsstunden und eben nicht bloß über 2.


    Was ja insofern von Belang ist, als das bei bis zu 4 Mehrarbeitsstunden (pro Monat, nicht pro Woche) eben gar nicht gezahlt wird.

    Ab der vierten wird gezahlt, auch wenn bsw. 3 Minusstunden im Monat bei einer VZ-Kraft angerechnet werden. Dann wird eine Stunde vergütet.


    Bis drei Stunden gibt's nix.

    Wenn die Straßen vereist sind, komme ich natürlich nicht zur Arbeit. Mein Leben ist mir wichtiger als meine Arbeit. Bisher kam es bei mir aber noch nicht vor, dass ich aufgrund von Glätte nicht zur Arbeit kam. Wenn ich während der Fahrt merken würde, dass es zu gefährlich ist, würde ich wieder umdrehen.


    Hier gibt's auch wieder kuriose Rechtsauslegungen. Als ob man sein Leben riskieren muss für die Arbeit. Das Gerichtsurteil würde ich dann gerne mal sehen.

    Die Klage oder auch die niedrigschwellige Beschwerde treffen obendrein leider immer die Falschen. Weder wird die Abteilungsleitung daraus konkrete Handlungsschritte ableiten, noch wird der/die RegierungspräsidentIn deswegen aktiv(er) werden.


    Mal eben so neue Leute einzustellen oder den "faulen MA" eins auf den Sack zu geben, funktioniert halt nicht. Innerhalb wie außerhalb des ÖD je nach Branche gleichermaßen.

    Man muss aber auch irgendwann mal an sich denken. Letztendlich ist es natürlich bedauerlich, wenn es die Falschen trifft. Geld ist aber nunmal Geld und ich wäre nicht bereit, monatelang auf eine größere Summe zu warten. Es kommt halt auch immer darauf an, um wie viel Geld es geht und, ob ich auf dieses Geld gerade angewiesen bin.


    Bei Missständen nichts zu tun ist meines Erachtens aber keine Lösung. Die Rechtsprechung sagt ja auch explizit, dass Personalmangel erhebliche Verzögerungen (von über 3 Monaten) nicht rechtfertigt.

    Beschwerden aufgrund von Personalmangel sind berechtigt und sinnvoll. Sie erhöhen den Druck, neues Personal einzustellen oder das Personal gezielter da einzusetzen, wo es gerade brennt.


    Die permanente Sorge, dass die große Rache der Behörde auf einen einprasselt, ist einfach überzogen. Komischerweise sind es im ÖD immer die, die für sich eintreten und sich nicht alles bieten lassen, auch die, die vergleichsweise gut davonkommen.


    Alleine das Einreichen einer klar formulierten Beschwerde bewirkt meist Wunder.

    Ich kenne es ebenfalls so, dass durch die Klassenleitung abgefragt wird, was die Schüler nach Erhalt des Abschlusses vorhaben. Ich werde aber ganz sicher nicht für Schüler Praktika oder gar eine Ausbildung "besorgen".


    Es gibt Kollegen, die für die Berufsberatung zuständig sind und entlastet werden. Diese tun auch viel, um die Schüler zu unterstützen. Damit habe ich dann aber nicht mehr viel zu tun - außer die jeweiligen Schüler ggf. über Termine zu informieren.


    Am besten wäre es wohl, wenn der Lehrerrat den Dialog mit der SL sucht und klarstellt, dass die Lehrer nicht die Eltern der Schüler sind.


    Sonst bleibt einem wohl nur der Weg, die Weisung schriftlich anzufordern von der SL und zu remonstrieren...

    Ich glaube, so nett ist unsere Schulleitung nicht. Die kriegt auch mächtig Druck von oben, ja keine zusätzlichen Kosten zu produzieren.

    Das habe ich nie wirklich verstanden. Was kann man der Schulleitung denn? Außer ein paar böse Worte am Telefon... Wenn diese sagt "geht leider nicht anders", wird die SL doch nicht einfach ausgetauscht?


    Oder sehe ich das falsch?

    Ja gut, aber bzgl. Klagen tut sich da offensichtlich nicht viel. Der DBB und Richterbund hatten ja angekündigt, dagegen zu klagen, aber passiert anscheinend nichts. Weißt du da evtl. mehr?

    Es sind mehrere Verfahren beim BVerfG anhängig. Da es 17 Besoldungsgesetzgeber gibt, ist es der reinste Flickenteppich.


    Urteile zur Besoldung in Hessen oder zu der Besoldung von Richtern in Bundesland X können auch Auswirkungen haben für die Besoldung in NRW.


    Die hohen Kinderzuschläge in NRW wird man m.E. nicht mehr kassieren. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Regelung zu den Mietstufen (keine Anwendung, wenn ledig und kinderlos) langfristig Bestand haben wird. Hauptsächlich geht es in den Verfahren aber um die Grundbesoldung im Allgemeinen.

    Es gibt eine Möglichkeit, die lautet Beantragung einer Teildienstfähigkeit. Dies hat den Charme, dass man neben der Teilzeitentwöhnung, die Hälfte der Differenz zur Vollzeit auch noch als Zulage erhält. Vor weiterer Mehrarbeit ist man gleichsam geschützt.

    Das ist sicherlich eine Lösung für die, die schon häufig krank sind, älter sind, chronische Krankheiten haben.


    Es ist aber keine Lösung für die Kollegen, die ansich "fit" sind, aber aufgrund ihrer Situation (Zuteilung von Kursen, Fächern, schlechter Stundenplan, Zusatzaufgaben) bisher in TZ waren. Diese müssen sich wohl erst über einen längeren Prozess hin verheizen lassen, bis sie dann wirklich krank genug sind.


    Es trifft also in erster Linie junge Kollegen ohne Kinder, die aufgrund ihrer Situation stärker belastet sind, als andere Kollegen. Eine verfahrene Situation, die durch das Land NRW überhaupt nicht beachtet wird.

    Erstens handelt es sich bei den betroffenen LK um erwachsene Menschen, denen angesichts ihrer hohen Fehlzeiten klar sein müsste, dass sie etwas an der Situation ändern müssen. Sei es, dass sie sich Unterstützung holen, in Teilzeit gehen etc.

    Das "Verbot" von sog. "voraussetzungsloser" Teilzeit in NRW macht das zukünftig für eben solche Kollegen unmöglich.

    Zur Anzeigepflicht:

    Was durchaus nervig ist - auch wenn du alles wahrheitsgemäß angegeben hast - ist das Nachfragen der Versicherung bei bestimmten Behandlungen, bsw. Psychotherapie und Physiotherapie/Orthopädie. Hier kommt es sehr häufig zu Nachfragen (Zustellen von Fragebögen, Verlangen von Schweigepflichtsentbindungen (edit: die man nie unterzeichnen sollte. Man sollte die Unterlagen immer selbst beschaffen, um sie vorab prüfen zu können)).


    Da Ärzte bei gesetzlich Versicherten häufig fragwürdige Diagnosen stellen, ist es wichtig, alle Daten der GKV vorher anzufordern sowie alle Daten der kassenärztl. Vereinigung. Da du die Öffnungsaktion nutzt, kannst du ja eh nicht "zu viel" angeben.


    Auch bei Leuten, die die Öffnungsaktion genutzt haben, kann es zu Nachfragen kommen - gerade, wenn zu Beginn plötzlich teure Rechnungen eintrudeln. Nach 3 Jahren reichen fahrlässige Falschangaben nicht mehr aus, um vom Vertrag zurückzutreten. Insbesondere in den ersten drei Jahren schauen die Versicherungen deshalb etwas Genauer auf die gestellten Diagnosen in den Rechnungen.

    Dafür, dass du mit 42 mit Öffnungsaktion einsteigst, finde ich den Betrag von 420€ vollkommen in Ordnung. Wären das jetzt 600€, wäre das was anderes. Beachte, dass der Risikozuschlag nicht auf unbestimmte Zeit gelten muss, sondern nur so lange das Risiko auch besteht. Beispiel: Du hast einen BMI von 30, nimmst ab und hast dann einen BMI von 20. Mit ärztlichem Schreiben kannst du die Streichung oder zumindest Kürzung des Risikozuschlags (sollte es noch andere Risikofaktoren geben) beantragen.

    Mit A13 solltest du auch später - mit 70% Beihilfe - die Beträge gut stemmen können.


    Du hast vermutl. keinen Beihilfeergänzungstarif? Aber auch ohne Beihilfeergänzungstarif ist die Kombi von PKV+Beihilfe noch ganz gut. Gerade bei umfassenden zahnärztlichen Leistungen wirst du aber etwas zurücklegen müssen. Dort zahlt die Beihilfe nur 70% der Laborkosten. Da geht's aber auch nicht um ein Vermögen. Du musst nicht damit rechnen, dass du ständig auf eigenen Kosten sitzenbleibst. Das ist zumindest nicht meine Erfahrung. Ich bin mittlerweile froh, privat versichert zu sein: Die Lage und der Ärztemangel werden nicht besser...


    Zuletzt:

    Zitat

    Um in der KVdR pflichtversichert zu sein, müssen Wechselwillige in der zweiten Hälfte ihres Arbeitslebens zu mindestens 90 Prozent in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert gewesen sein. Ob freiwillig, pflicht- oder familienversichert ist hierbei egal.

    https://www.deutsche-rentenver…ersicherung_wechseln.html


    Das wäre ja bei Versicherung in der GKV bis zur Pension gegeben. Somit sollten bei Kapitalanlagen doch keine weiteren Abgaben an die GKV erfolgen? Oder gilt die Regelung für Pensionäre nicht?

    So ist das eine Ohrfeige für die breite Masse der Lehrkräfte und anderen, niedrigeren Beamtengruppen, die nicht minder am kämpfen sind trotz Personalnot einen guten Job zu machen und jetzt dennoch nicht das volle Ergebnis der Tarifverhandlungen bekommen werden.

    Bei anderen Prozentsätzen wäre das so nicht der Fall gewesen. Ich sehe hier einfach nicht die Notwendigkeit eines Sockelbetrags.

    Sockelbeträge sind nicht zielführend. Die Stauchung der Gehaltstabelle bei jeder zukünftigen Tarifverhandlung verringert die Abstände immer und immer weiter. Dann können wir auch alle das gleiche Geld verdienen.


    Das Problem zu geringer Gehälter bzw. zu geringer Besoldung sollte deshalb nur durch eine Anhebung von Gehalt/Besoldung aller Beschäftigten behoben werden - oder eben durch eine andere Einstufung bestimmter Berufsgruppen.

    Was soll daran gut sein, auf den Sockelbetrag zu verzichten, wenn dadurch die Mehrheit der Beamten einen schlechteren Abschluss erzielt als mit? Das erscheint mir nur saumäßig unfair.

    Das Problem ist, dass die Prozentsätze viel zu gering sind.

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