Abteilungsleitung/Schulleitung fragen? Du brauchst das ja nicht selbst zu entscheiden.
Im Alltag kann immer mal was schief laufen.
Abteilungsleitung/Schulleitung fragen? Du brauchst das ja nicht selbst zu entscheiden.
Im Alltag kann immer mal was schief laufen.
Eure Strukturen scheinen ja wirklich schwierig zu sein... Wenn auch nur ein einziger Kollege an meiner Schule soetwas rausfinden würde, wäre da DIE HÖLLE los. Und das ebenfalls an den Schulen, an denen ich vorher gearbeitet habe. Das sind unhaltbare Zustände.
Ich würde natürlich dem Kollegen Bescheid geben. Da würde ich gar nicht zögern.
Gab es das bei euch auch schon?
Ich könnte mir gut vorstellen, dass ihr die einzige Schule in der ganzen Bundesrepublik seid, bei denen Kollegen solche Observationen durchführen.
Du kannst es dem Dezernenten melden, weil du Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens hast.
Das Observieren von Arbeitnehmern im Krankenstand ist bei einem konkreten Verdacht erlaubt. Wenn dieser hier nicht vorliegt, ist davon auszugehen, dass gegen die Persönlichkeitsrechte des Kollegen verstoßen wurde.
Eine weitere Frage, die ich mir stelle, ist, inwiefern eine SL dies ohne Absprache vornehmen darf/soll.
Hö? klingt ja fast schon rechtsradikal! In Deutschland ist genug Geld für alle da. Nur bei der Landesverteidigung könnte es natürlich eng werden.
Und was hat das jetzt mit meinem Beitrag zu tun?
ZitatDie Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder hat auch Auswirkungen auf den Beihilfebemessungssatz (§ 12 Absatz 1 BVO). Dieser ist personenbezogen und beträgt im Regelfall für Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst mit zwei oder mehr Kindern 70 %. Bei mehreren Beihilfeberechtigten (unabhängig davon, nach welchen Beihilfevorschriften – Bundes- oder Landesrecht – ein Beihilfeanspruch besteht) erhält nur noch diejenige den erhöhten Bemessungssatz, die die entsprechenden Kinderanteile im Familienzuschlag erhält.
Beispiel: Frau arbeitet in Hessen und erhält von Hessen den Familienzuschlag für das Kind. Dann kann das Kind nicht in NRW beihilfeberechtigt sein.
Die Fußnote hat m.E. nur Relevanz, wenn ihr nicht beide in NRW verbeamtet seid. Dann wird alles ein wenig komplizierter.
Wenn der Arbeitgeber mich zu einer Fortbildung verpflichtet, dann erwarte ich im Gegenzug aber auch die Übernahme der Fahrtkosten. Und nein, das heißt nicht Einreichen bei der Steuer. Und auch nicht 30 Cent einfache Strecke. Ansonsten gerne online.
Nach Landesreisekostengesetz NRW gibt es 35 Cent je gefahrenen Kilometer.
Haben denn so viele hier Probleme, die ihnen entstandenen Kosten erstattet zu bekommen? Ich hatte das bei Reisekosten/Kosten für Klassenfahrt in NRW tatsächlich noch nie. Es wurde bisher immer alles erstattet bei mir.
Ich finde, dass es ein Schritt in die Richtung ist. Es ist in NRW längst nicht so, dass alle Kolleginnen und Kollegen regelmäßig Fortbildungen besuchen. Eine abstrakte Pflicht reicht an der Stelle einfach nicht.
Hierdurch entstehende Mehrarbeit muss zukünftig durch Arbeitszeiterfassung (oder zumindest ein anderes Arbeitszeitmodell) berücksichtigt werden. Bis zur Umsetzung sollten andere Möglichkeiten der Entlastungen gefunden werden - womit ich aber nicht rechne. Das Problem sind dabei aber nicht verpflichtende Fortbildungen, sondern die weiterhin ausbleibende Arbeitszeiterfassung.
DIe Brüder brauchen an dem Gespräch nicht mitteilnehmen. Das Gespräch würde ich nur mit Schulleitungsmitglied führen. Zeugen sind wichtig, da es vorstellbar ist, dass hier noch einiges hinterherkommt (Beschwerde, Widerspruch gg. die Note usw.)
Da macht es sich die Familie aber sehr einfach. Die Note passt nicht und es soll Diskriminierung sein. In der Opferrolle lässt es sich ja bekanntlich ganz gut leben.
Es ist halt ein sehr bekanntes/beliebtes Spiel, das schon seit Ewigkeiten gespielt wird. Solange es nun keinen konkreten Anlass gibt, es in einer Lerngruppe nicht zu spielen, sehe ich auch keinen Grund, es abzuändern. Kinder und Jugendliche haben in Film und Fernsehen schon weitaus schlimmere Dinge gehört und gesehen und sind nicht so empfindlich, wie so mancher vllt. glaubt. Die belasten zwischenmenschliche Probleme weitaus mehr als ein Spiel, bei dem man Wörter errät und ein Strichmännchen um sein Leben bangt.
Ich würde da nicht allzu viel reininterpretieren.
Irgendwelche Gehaltsboni für Eltern können einem hingegen völlig egal sein. Dadurch hat man als Kinderloser keinen Nachteil.
Anstatt die Besoldung für alle Beamten zu erhöhen, hat sich insb. NRW dazu entschieden, die Familienzuschläge drastisch zu erhöhen - besonders auffällig ab dem 3. Kind. Es handelt sich also durchaus um einen Nachteil, da es darum geht, wie das Geld, das für die Besoldungen der Beamten bereitgestellt wird, verteilt wird.
Wieso man für eine Ehe einen Zuschlag erhält, erschließt sich mir auch nicht. Eine Ehe ohne Kinder - die sparen doch sogar noch bei der Miete. Für Bundesbeamte wird dieser Zuschlag (für neue Ehen) abgeschafft, was ich auch für richtig halte.
Geld ist eine begrenzte Ressource. Je mehr Geld für eben diese Zuschläge verwendet wird, desto weniger bleibt an anderer Stelle übrig.
Ich würde wie folgt vorgehen:
Kontakt zur einstellenden Behörde, dass du die Einschätzung des Amtsarztes für falsch hältst und er sich geweigert hat, Gutachten deiner Fachärzte zu berücksichtigen. Du kannst sie darum bitten, dies zu prüfen und ihnen mitteilen, dass du auch bereit bist, ggf. Unterlagen einzureichen. Dabei kannst du natürlich auch erwähnen, dass du eine Klage vor dem Verwaltungsgericht in Betracht ziehst. Dann werden sie sich das Ganze wohl schon anschauen, da eine solche Klage mit Aufwand verbunden ist. Der Amtsarzt entscheidet nicht, sondern die Behörde. Das kostet erstmal nichts und kann vllt klappen. Das hängt immer davon ab, wer dort sitzt.
Währenddessen schauen, dass du einen GdB von 30 erhältst. Hier ggf. Widerspruch einlegen und ggf. Klage in Betracht ziehen, um den GdB zu erlangen.
Sonst bleibt dir noch die Klage vor dem Verwaltungsgericht gg. die Entscheidung.
Wenn man sich so die Rechtsprechung ansieht... würde ich nicht so schnell aufgeben. Es gibt so einige Amtsärzte, die die Rechtsprechung nicht beachten.
Dass er sich die Gutachten deiner Fachärzte nicht einmal anschauen will, weil diese dich ja behandeln, ist eine mehr als fragwürdige Aussage eines Arztes. Das würde ich so nicht stehen lassen.
Zu den Fragen 2 und 4: Du kannst dich später erneut begutachten lassen. Anfragen kannst du das jederzeit. Hier hättest du auch wieder die Gelegenheit zu klagen... (bei erneuter Ablehnung oder, weil sie dich nicht vor Datum x erneut begutachten wollen).
(Noch eine Ergänzung: Am besten bringst du zu einem erneuten Termin direkt alles mit.)
TVL Vertrag §30 Absatz 1-5.
Wieso soll man als Arbeitnehmer befristete Verträge nicht kündigen dürfen?
§30 Abs. 5
(5) 1Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt.
Die Kündigung ist dann nur möglich, wenn die Probezeit noch nicht abgelaufen ist. IdR werden solche Fälle mittels Aufhebungsvertrag gelöst.
IdR wirst du nach Annahme des Einstellungangebots von der SL kontaktiert, um alles weitere zu klären. So kenne ich es zumindest. Aus den Unterlagen sollte auch hervorgehen, wie die Stelle vergütet wird. Das sollte dir aber schon bei der Bewerbung klar sein müssen?
Die amtsärztliche Untersuchung ist maßgeblich, wenn es um die Verbeamtung geht - vorausgesetzt du hast die Altersgrenze nicht überschritten. Von diesem wirst du idR eine Rückmeldung erhalten. Er gibt sein Gutachten an die einstellende Behörde weiter, die (fast immer) seiner Empfehlung folgt.
Dann erfolgt die Vereidigung als Beamter mit Übergabe der Urkunde oder - wenn du tarifbeschäftigt bist - das Unterschreiben des (unbefristeten) Arbeitsvertrags.
Die zwei Wochen sind genau vierzehn Tage. Wenn du also möglichst schnell aus dem Vertrag willst, sind es 14 Tage nach Erhalt der Kündigung. Diese bedarf der Schriftform (handschriftlich unterschrieben - sonst ist sie nicht gültig).
An wen diese zu richten ist, würde ich die SL fragen oder bei der zuständigen Bezirksregierung anrufen. Ich würde aber wahrscheinlich der Einfachheit halber zum Monatsende kündigen - dann bleibt noch genügend Zeit für den Postweg (falls nötig) und auch mehr Zeit für die SL, sich darauf einzustellen.
Du hattest so viele Erwartungen an den Beruf und an "Schule", was unweigerlich dazu führen muss, dass du enttäuscht wirst.
Zudem sind längst nicht alle "geborene Lehrer" - man lernt vieles mit der Zeit, über Jahre. Einige sind schon direkt zu Beginn sehr sicher in dem, was sie tun, während andere mehr Zeit brauchen. Sich daran zu gewöhnen, dass man von Schülern nunmal als "Teil des Systems" angesehen wird, gehört natürlich auch dazu. Ich denke, dass hier z. B. das Leiten von Jugendgruppen sehr hilfreiche Erfahrungen bieten kann.
Es erscheint mir ein deutsches Phänomen, dass der Beruf eine "Berufung" sein soll oder man besonderes "Talent" haben muss. In Deutschland ist MINT "Talent", während in anderen Ländern der Fleiß im Vordergrund steht (und zugegebenermaßen häufig auch viel Druck) mit den entsprechenden Ergebnissen. Wenn wir uns selbst die Frage stellen "Was kann ich besser machen?" anstatt von vornherein zu sagen "Das kann ich doch eh nicht"... das würde unserer Gesellschaft ganz gut tun, glaube ich. Das soll natürlich nicht heißen, dass man partout etwas anstreben soll, worin man sich selbst nicht sieht. Jedoch erscheint es mir genauso fragwürdig, über eine Tätigkeit zu urteilen, die man gar nicht kennt. Praktika, Praxissemester, Betreuung im Ganztag... all das ist nicht das "Lehrerdasein". Es ist ein Einblick in das System, vermittelt einem aber eben noch nicht, wie es ist, plötzlich als Lehrer zu arbeiten.
Jede Schule ist anders. Jedes Lehrerkollegium ist anders. Es gibt Schulen, an denen ein Kollege äußerst unzufrieden wäre, während jemand anderes sich dort vllt. sogar wohlfühlen würde. Du kannst durch einen Einblick in eine Schule nicht wirklich über die Tätigkeit urteilen, weil der Beruf je nach Schulform, Kollegen, Schülerschaft etc. ein ganz anderer sein kann.
Zum Thema: Schüler müssen funktionieren.
Das müssen wir doch alle. Das klingt immer so negativ, aber wenn man nicht funktioniert... dann sitzt man halt den ganzen Tag rum und ist mit allem heillos überfordert. Ich finde den Gedanken, dass Kinder und Jugendliche sich in ein System einfügen müssen nicht so negativ, wie es häufig klingt und dargestellt wird. Man muss seine eigene Bedürfnisse ein Stück weit zurückstellen und auch auf andere Rücksicht nehmen. Genau das wollen wir doch für unsere Gesellschaft.
Zudem bieten deutsche Schulen viele Freiheiten und sind insg. sehr nachsichtig. Das ist in anderen Ländern und Gesellschaften ganz anders. Ein Schüler muss schon großen Mist bauen, um ernsthaft Ärger zu bekommen. Ein wenig mehr Einschränkungen würde vielen Schulen eher guttun.
Am Ende fließen die Beurteilungen der Ausbildungslehrer in das Schulleitergutachten mit ein. So gesehen kann man das pauschal nicht beurteilen. Inwiefern diese Gutachten am Ende in das Schulleitergutachten mit einfließen entscheidet die SL.
Die SL wird aber idR (verständlicherweise) die Einschätzungen von Kollegen, die sie schätzt, entsprechend berücksichtigen.
Man soll ja so oder so eine Vielzahl an Ausbildungslehrern haben. Wenn der Ausbildungsunterricht anderswo gut verläuft, wird sich das sicherlich auch rumsprechen. Jeder hat seine eigene Art und man fühlt sich nicht bei jedem gleich gut aufgehoben. Das ist normal und lässt sich nicht verhindern. Wirklich problematisch wird es erst bei kleinen Schulen, bei denen du weniger Auswahl hast.
Letztendlich versuche das, was du als konstruktiv ansiehst, zu nutzen und setze einen Haken dran.
Ist ja auch interessant, dass von Storch höchst persönlich Anzeige erstattet. Das kann nicht die Mutter oder die Jugendliche selbst, wenn sie sich zu Unrecht befragt fühlt, sondern da müssen alle Hebel in Bewegung gesetzt werden.
Der Vorfall passt für die AfD in ihr Narrativ, dass sie ihrer Ansicht nach zu Unrecht verunglimpft wird. Sie können damit von den völkisch-nationalen Strömungen in ihrer Partei ablenken.
Ich glaube, dass wir bei Schülern viel erreichen können, wenn wir aktiv über diese Themen und über die gezielte Einflussnahme in den sozialen Medien sprechen. Die Polizei hätte z. B. für eine Infoveranstaltung in die Schule kommen können.
Werbung