Beiträge von k_19

    Welches Bundesland?


    An sich muss die SL dir nur schriftlich bestätigen, dass sie dich angewiesen hat, dorthin anzureisen.


    Ohne schriftliche Bestätigung, dass du mit dem privaten PKW anreisen sollst, würde ich der SL ankündigen, dass ich gegen die (mündlich erfolgte) Weisung remonstriere.


    edit: Da bsw. in NRW die Nutzung des privaten PKWs bei Dienstreisen begründet werden muss, sollte auch dies schriftlich vermerkt werden. Andernfalls hat man am Ende noch Diskussionen, wieso man nicht mit ÖPNV angereist ist.

    Such dir für Englisch einen Tandempartner. Das geht auch online - da gibt es zahlreiche Angebote und es kostet dich keinen einzigen Cent. Mach das ein-bis zweimal die Woche und du wirst den Unterschied merken.


    Wenn du schon positives Feedback erhalten hast, bist du ja vllt. doch besser als du denkst. Wenn bei Praktikanten oder Referendaren erkennbar ist, dass es klare fachliche Mängel gibt, werden sie auch darauf hingewiesen.


    Dein Erscheinen und deine Körpergröße heißen längst nicht, dass man dich nicht ernst nehmen wird... Da kannst du ja auch nichts dran ändern. Es geht insbesondere darum, wie du auftrittst. Nur weil die Schüler jünger sind, heißt es nicht, dass dieses Problem nicht mehr existent sein wird.


    Das Arbeiten in Kleingruppen ist nicht wirklich vergleichbar mit der Arbeit in der Schule. Wenn du aber merkst, dass du lieber mit Grundschülern arbeitest und sich das bei einer Vertretungsstelle an der Grundschule bestätigt... dann ist es sicherlich eine gute Idee, den Weg auch zu gehen.

    In einigen Bundesländern muss man bei bestimmten Voraussetzungen am Ende der Probezeit noch einmal beim Amtsarzt vorstellig werden. Wenn das nicht der Fall ist und du nicht langfristig erkrankst, solltest du auch keine Schwierigkeiten haben. Selbst, wenn du erneut vorstellig werden müsstest, ist es mitnichten so, dass man dann die Probezeit einfach verlängert - insbesondere, wenn du nicht langfristig krank geworden bist.


    Die Beihilfestelle gibt keine Daten weiter, wie hier schon mehrfach betont wurde.


    Die PKV wird - insbesondere innerhalb der ersten 3 Jahre nach Vertragsabschluss, ggf. aber auch später - bei bestimmten Diagnosen eine Prüfung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vornehmen. Das ist bei einer Psychotherapie tatsächlich wahrscheinlich. Jede Versicherung handelt hier anders. Zunächst schicken dir fast alle Versicherer ein Schreiben zu mit der Bitte um Schweigepflichtentbindung zu. In dem Schreiben steht idR. auch, dass du die Unterlagen selbst beschaffen kannst und hierzu Kontakt aufnehmen sollst. Es wird stets davon abgeraten, diese zu unterschreiben, weil du dann die Unterlagen nicht mehr vorher sichten und prüfen kannst.


    Die PKV schickt dir dann einen Fragebogen zu für den behandelnden Arzt bzw. alle Ärzte, die von der Erkrankung wissen. Diesen lässt du vor Ort beim Arzt ausfüllen und schickst ihn zurück.


    Einige PKV möchten evtl. auch die Daten der gesetzlichen Krankenversicherung haben. Diese kann man anfordern und sollte genau auf die Diagnosen schauen. Am besten hat man aber genau das schon vor Vertragsabschluss gemacht. Das machen aber längst nicht alle. Es ist durchaus möglich, dass hier falsche Diagnosen vorzufinden sind. Hierbei muss es sich nicht um falsche Diagnosen handeln, die Bezug zu der Erkrankung haben, für die du dich behandeln lassen willst/behandeln lässt. Sollten hier falsche Diagnosen vorzufinden sein, wird es kompliziert.

    Jap, um Mathelehrämtler (die Problemstudis bei uns!) „rauszustempeln“ bedarf es auch nicht viel. :saint:

    Da können sich deine Kollegen ja auf was gefasst machen. Du kannst ihnen ja dann deine Ansprüche erläutern und allen beibringen, wie es "richtig" läuft. Sonst stempelst du die Kollegen einfach raus. So muss das.

    Und wie funktioniert das dann? Lässt sich ein Taxiunternehmen tatsächlich darauf ein, ohne Vorfinanzierung zu fahren? Und diskutiert das dann am Zielort mit den Eltern aus? Die evtl. gar nicht zu Hause sind?


    Das ist eine ernstgemeinte Frage, darüber mache ich mir schon Gedanken, wie so etwas praktisch funktioniert.


    Bei Bahnfahrten etc.: Muss ich als Lehrer dann das Ticket vorstrecken??? Und darauf hoffen, dass ich es bezahlt bekomme? Oder erst klagen muss???

    Das wird dann in Absprache mit der SL erfolgen. Evtl. findet sich keine bessere Lösung, als die Kosten vorzustrecken. Die Erstattung erfolgt dann aber vonseiten der Schule an dich. Es ist nicht deine Aufgabe, das Geld von den Eltern einzufordern.

    Ja, aber es geht mir ja um das Abholen. Wenn die Eltern einfach nicht kommen???? Da nützt dir das Urteil, das 3 Monate später gefällt wird, rein gar nichts.

    Eine "Abholregelung" würde ich sowieso nicht nutzen, genau aus den von dir genannten Gründen. Ein weiteres Problem ist, dass Eltern dann auch das "Recht" sehen, das Kind abzuholen - dann aber nur zur Zeit X können, weil sie ja arbeiten müssen und man am Ende nur noch mehr Aufwand hat.


    Je nach Fall muss halt eine Lehrkraft mitfahren, wenn es nicht sinnvoll/zielführend ist, dass Eltern das Kind abholen.

    Das ist in NRW nicht möglich, außer es handelt sich um eine Angebotsfahrt. Aber hier ist der Prozess ja schon weiter fortgeschritten.

    Die Kostenübernahmeerklärung müssen die Eltern vorher unterschreiben. Es spricht nichts dagegen, auch ggf. entstehende Kosten durch die Rückreise bei Regelverstößen hier mit aufzunehmen. Wenn die Eltern nicht unterschreiben wollen und ein Gespräch mit der Schulleitung zu keinem Erfolg führt, würde die Bezirksregierung an der Stelle entscheiden. Vllt. sehen diese es ja auch so wie du - wobei ich nicht wüsste, wieso die Bezirksregierung(en) dieses Vorgehen als unzulässig sehen würden, insbesondere, weil zu diesem Vorgehen schon Gerichtsurteile vorliegen.


    Ich kenne bisher keinen einzigen Fall, bei dem es soweit gekommen ist.

    Wenn ich morgens für Stunden nicht eingeplant wurde, kann ich den Freistunden tun und lassen, was ich will. Ich fände es unsinnig, Kollegen dazu zu zwingen, in den Stunden anwesend zu sein, wenn der Vertretungsplan schon steht. So viele KuK werden ja nun auch nicht plötzlich im Laufe des Tages krank.


    Zu dem Elternbrief:

    Unbedingt reinschreiben, dass die Schüler bei Verstoß gegen die Regeln nach Hause geschickt werden und die Eltern für die Kosten aufkommen.


    Hier ein aktuelles Urteil dazu:

    Zitat

    Das VG Berlin entschied nun durch Gerichtsbescheid gemäß § 84 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Der Anspruch des Landes auf Zahlung ergebe sich vorliegend aus öffentlich-rechtlichem Vertrag, der wirksam zustandgekommen sei. Im Vorfeld der Klassenfahrt hätten sich die Eltern verpflichtet, im Falle einer vorzeitigen Heimreise wegen einer disziplinarischen Maßnahme zu zahlen, so das Gericht.


    https://www.lto.de/recht/nachr…uer-verfruehte-heimreise/

    Das sehe ich etwas anders, Berlin sagt klar, durchgängig aktiv zu führen oder Vorkehrungen zu treffen. Und solange ich weiß, dass noch Schüler wach sind, kann ich eben nicht einfach schlafen gehen.
    Durchgängig die ganze Nacht wach zu bleiben hat hier auch niemand gesagt, aber trotzdem ich weiß, die Schüler sind noch wach zu sagen, meine Arbeitszeit ist beendet, wird schon nichts passieren, das ist mindestens grob fahrlässig.

    Wie sagt die Berliner AV Aufsicht so schön.
    "Es darf keine unbeaufsichtigten Stellen geben."

    "mindestens grob fahrlässig" ganz sicher nicht. Vorsatz (durch Unterlassen) ist offensichtlich nicht gegeben, nur weil ein paar Kinder noch wach sind.


    Von Fahrlässigkeit könnte man ausgehen, wenn aufgrund voriger Ereignisse davon auszugehen war, dass etwas passieren könnte und der Lehrer das durch sein Handeln hätte verhindern können. Bezogen auf dieses Beispiel ist es aber einfach nur realitätsfern. Was soll der Lehrer denn bitte machen? Permanent überwachen? Jede Stunde in die Zimmer reinplatzen? Wenn ein Lehrer keine realistische Möglichkeit hat, Abhilfe zu schaffen - dann kann er ja wohl auch nicht haften.


    Es hängt vom Alter der Schüler und ihrem bisherigen Verhalten ab, wenn man mal einen Blick auf die Rechtsprechung wirft. Letztendlich kann aber niemand Wunder vollbringen und eine Dauerüberwachung aufrecht erhalten, egal, um was für Schüler es sich handelt.


    Der Satz "Es darf keine unbeaufsichtigten Stellen geben." ist eine realitätsferne Behauptung. Niemand kann überall sein. Dass Vorgesetzte ihre "Untergebenen" gerne in der Verantwortung sehen möchten, ist doch nichts Neues.

    Wenn das Urteil rechtskräftig wird, wird das Land Hessen wohl aktiv werden müssen, da er ja dort Beamter ist... Ich bin gespannt, ob Hessen hier die Entlassung anstreben wird. Auch das würde dann wieder vor Gericht landen.

    Die Einschränkung für "berechne" wurde für den GTR durch ein Dokument präsiziert. Dieses ist eingezogen, weil wir seit dem letzten Abiturjahrgang eine neue Operatorenliste haben (IQB).

    Der Operator berechne erfordert daher nicht mehr die Angabe des Hauptsatzes oder einer Stammfunktion ( war eh nur eine Einschränkung für GTR, für CAS galt diese Einschränkung nie).

    Die Angabe einer Ableitungsfunktion ist beim GTR für Extrempunktberrchnung noch notwendig, da der GTR hier nur Nullstellen berechnen kann, wenn die Funktionsgleichubg der Ableitung bekannt ist.


    Man darf bei berechne übrigens auch seit letztem Jahr mit Beobachtungen am Graphen argumentieren, sofern der Graph in der Aufgabenstellung gegeben und es nicht durch die Aufgabenstellung expliziet verboten ist.

    Man sollte sich wirklich mal Gedanken machen, ob das alles so richtig ist. Ein LK soll doch auch aufs Studium vorbereiten. Taschenrechnerbefehle ausführen empfinde ich jetzt nicht als große Kunst, muss ich sagen.


    Wenn man's positiv sieht: Zumindest können die SuS dann nur noch falsch abschreiben und keine Brüche mehr falsch addieren.

    https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/he/


    Mit Stufe und Familienzuschlag lässt sich das Gehalt für 2025 berechnen. Du musst dafür alle drei Rechner benutzen (Januar 2025 / Februar bis Juli 2025 / August bis Dezember 2025) und kannst dein Bruttogehalt für 2025 bei Vollzeit berechnen.


    Dann noch Folgendes ausrechnen und du hast es (wenn 25 Std. in Hessen Vollzeit sein sollten): Jahresbrutto * x/25 = JAEG


    DIe jetzige JAEG ist 69300.

    Auch ganz schön armseelig, dass Kollegen sich so rumschicken lassen.

    Mir ist bewusst, dass zur Schulleitung ein gewisses Anhängigkeitsverhältnis herrscht, aber come on, so vor den Karren spannen lassen, braucht sich ja nun wirklich niemand.

    Es gibt immer einige, die denken, dass sie "Schlimmes erwartet", wenn sie einfach mal Nein sagen. Ich glaube, das liegt auch einfach am System. Es vermittelt so viel Sicherheit, dass zumindest einige Sorge haben, eben diese Sicherheit durch vermeintliche Fehltritte zu verlieren.


    In diesem Fall wäre das "Nein" vllt. sogar eine Pflicht, keine Option gewesen.


    Die Sicherheit des Beamtentums sollte eigtl. eher begünstigen, dass das Personal problematische Weisungen kritisch hinterfragt. Paradoxerweise zeigt sich aber, wie hier, häufig das Gegenteil.

    Zunächst einmal geht es ja um die Eignung für das Referendariat als Beamter auf Widerruf.


    Folgender Beitrag aus dem Forum legt nahe, dass in Bayern tatsächlich ein Abgleich mit dem Bundeszentralregister erfolgt...
    Einschätzung Bayern Eintrag im Bundeszentralregister Referendariat und spätere Verbeamtung


    Es wird vom genauen Wortlaut des Schreibens abhängen, das zu unterschreibst. Ich würde mich aber selbst dann nicht darauf verlassen, dass nicht doch ein Abgleich mit dem Bundeszentralregister erfolgt.


    Dein Eintrag wird nach 5 Jahren aus dem Bundeszentralregister getilgt:

    Zitat

    Die Fristen für die Tilgung aus dem Bundeszentralregister (§ 46 BZRG) lauten:


    fünf Jahre: bei Verurteilungen zu Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen, wenn keine Freiheitsstrafe, kein Strafarrest und keine Jugendstrafe im Register eingetragen ist, zu Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist, zu Jugendstrafe von nicht mehr als einem Jahr, zu Jugendstrafe von nicht mehr als zwei Jahren, wenn die Vollstreckung der Strafe oder eines Strafrestes gerichtlich oder im Gnadenweg zur Bewährung ausgesetzt worden ist, zu Jugendstrafe von mehr als zwei Jahren, wenn ein Strafrest nach Ablauf der Bewährungszeit gerichtlich oder im Gnadenweg erlassen worden ist, zu Jugendstrafe, wenn der Strafmakel gerichtlich oder im Gnadenweg als beseitigt erklärt worden ist, durch welche eine Maßnahme mit Ausnahme der Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis für immer und des Berufsverbots für immer, eine Nebenstrafe oder eine Nebenfolge allein oder in Verbindung miteinander oder in Verbindung mit Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln angeordnet worden ist;

    https://de.wikipedia.org/wiki/Tilgung_(Bundeszentralregister)


    Zitat

    (3) Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst kann versagt werden,

    2. wenn Tatsachen vorliegen, die den Bewerber oder die Bewerberin für die Tätigkeit als Lehrkraft als ungeeignet erscheinen lassen,

    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayZALGH


    Solltest du verpflichtet sein, die Verurteilung anzugeben, ist es sicherlich auch wichtig, darzulegen, dass du es bereust, es nie wieder vorkommen wird und du daraus gelernt hast.


    Auch, wenn es nicht "das Gleiche" ist: https://www.welt.de/politik/ar…-und-bleibt-Pastorin.html

    Ihr wurde am Ende auch vergeben.

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