Das ist alles falsch, dann schreibst du sinngemäß fast das gleiche wie ich. 👌
Man ist an einer Ersatzschule in NRW kein Beamter, wird aber in vielerlei Hinsicht wie einer behandelt, wenn man eine Planstelle hat.
Das ist alles falsch, dann schreibst du sinngemäß fast das gleiche wie ich. 👌
Man ist an einer Ersatzschule in NRW kein Beamter, wird aber in vielerlei Hinsicht wie einer behandelt, wenn man eine Planstelle hat.
Vielen Dank für deine ausführliche Erläuterung! Hast du Erfahrungen, wie wahrscheinlich eine Ablehnung seitens der PKV in diesem Status ist?
Das hat mit dem "Status" selber nichts zu tun, sondern mit möglicherweise vorliegenden Vorerkrankungen.
Wenn du regulär nicht in eine PKV kommst, hast du als Beamter bis 6 Monate nach Verbeamtung die Möglichkeit, per "Öffnungsaktion" in die PKV zu kommen.
In NRW hat man bei einer Planstelle an Ersatzschulen einen "beamtenähnlichen Status", ist aber rechtlich gesehen Angestellter. Solltest du also aufgrund von Vorerkrankungen nicht in eine PKV kommen, bleibt dir nur, freiwillig gesetzl. krankenversichert zu sein. Dann zahlst du den vollen Betrag (14,6% + Zusatzbeitrag).
Das scheint die Quelle zu sein: https://lbv.landbw.de/-/bemessungssatz
Hier eine weitere:
Zitat
- Baden-Württemberg: Beamte mit drei und mehr Kindern erhalten dauerhaft 70 % Beihilfe, auch wenn Kindergeld entfällt.
https://www.hallesche.de/priva…e-und-beihilfeberechtigte
Wenn sie es nach einem Anruf nicht von selbst korrigieren sollten, solltest du den Bescheiden widersprechen.
Aber er hatte doch von montags bis donnerstags Zeit, sich zu entschuldigen. Das hat er wohl nicht getan. Ist es nicht so, dass der, der kurzfristig nicht mitfährt, trotzdem zahlen muss, auch wenn er krank ist, da sonst die Kosten für den Rest der Gruppe steigen?
IdR wird von den Eltern zuvor eine Kostenübernahmeerklärung unterschrieben. Dabei handelt es sich um einen gültigen Vertrag, der die Basis für das Einbehalten des Geldes in gewissen Fällen darstellt. Eltern können eigenständig eine Reiserücktrittsversicherung abschließen für den Fall, dass die Schülerin/der Schüler erkrankt.
Die Frage, die sich halt stellt, ist: Wieso soll es nicht aktenkundig werden? Du hast ja selber die Sorge geäußert, dass du nicht verbeamtet werden könntest.
Welche Schlussfolgerung soll man denn da ziehen?
Die Speicherung der Daten ist Pflicht. Kein Arzt und kein Therapeut wird die Vorschriften hierzu missachten. Wieso sollten sie das?
Es ist für keinen hier nachvollziehbar, dass du hier eine "Datenspur" vermeiden willst. Schließlich sind Gesundheitsdaten in Deutschland sehr gut geschützt. Deshalb geht man hier davon aus, dass das Ziel wohl ist, Informationen vorzuenthalten und das eigene Risiko, "aufzufliegen", zu minimieren.
Dafür ist dieses Forum halt nicht gedacht. Die Menschen schreiben hier, um dir zu helfen, aber nicht um dir dabei zu helfen, gg. Gesetze und Vorschriften zu verstoßen.
Nimm die Leistungen der GKV in Anspruch und gib alles wahrheitsgemäß an. Dir wurde schon zig mal erläutert, dass eine Verbeamtung wahrscheinlich weiterhin möglich ist.
Zudem steigerst du dich mittlerweile vollkommen in die Sache hinein. Das ist nicht gesund...
Da einige Beiträge in denen Tipps gegeben werden welche Diagnose der Arzt am besten stellen soll, das Privatrezepte nirgendswo auftauchen usw. Ehrlich gesagt es mir zu Blöde, die einzelnen Nummern hier zu nennen.
Eigentlich war nach #3 von Sega der Drops schon gelutscht.
Okay, verstanden. Ich möchte nur Missverständnisse vermeiden.
Die Kritik am TE ist berechtigt und nachvollziehbar. Ich denke, viele hier wollten dem TE deutlich machen, dass es nicht der richtige Weg ist. Leider hat er sich von dem Gedanken immer noch nicht ganz verabschiedet, da es in den letzten Beiträgen weiterhin darum geht, ob/wann Dinge aktenkundig werden.
Es geht mir nicht um die TE. Mir geht es um die „erfahrenen“ Foristen, die sie dabei beraten, wie das geht.
@ CDL Das dein Weg der Beratung der Richtige ist, steht außer Frage! Ebenso, wie die Beratung derer, die sagen, sie solle die Sache offen und ehrlich angehen.
Wenn man schon so etwas in den Raum stellt, sollte man auch konkret Stellung beziehen. Andernfalls ist so ein Beitrag einfach nur unangebracht.
Was und wen meinst du konkret?
Warum? Weil irgendjemand behauptet es wäre Betrug, was es nicht ist?
Weil die Diskussion m.E. zu nichts mehr führt und sich im Kreis dreht. Es wurde alles gesagt, was es zu sagen gibt.
Du hast hier von vielen gute und ausführliche Ratschläge erhalten. Viel Erfolg.
Vllt. sollte man die Diskussion hier tatsächlich einstellen ...
Du kannst/solltest dich "normal" behandeln lassen und wie zuvor erwähnt beim Amtsarzt alles angeben. Es wurde ja nun schon mehrfach erläutert, dass es gar nicht so einfach ist, jdn. die Verbeamtung zu verwehren.
Aktenkundig wird es, auch wenn du dich als Selbstzahler behandeln lässt, da Arzt und Therapeut die Daten speichern müssen.
Aber doch nur für einen Zeitraum von 5 Jahren, oder?
Was wäre wenn ich erst einmal im Angestelltenverhältnis bleibe und erst nach 5 Jahren den Antrag stelle?
Die Fragebögen variieren je nach Amtsarzt. Es können 10 Jahre abgefragt werden oder auch gar kein Zeitraum angegeben werden. Es kann gut sein, dass du den Fragebogen für die Verbeamtung des für dich zuständigen Amtsarztes online finden kannst.
Ärzte und Therapeuten müssen die Daten bis 10 Jahre nach Behandlungsende aufbewahren.
Lass dich behandeln und geh vorbereitet zum Amtsarzttermin, wenn es soweit ist.
Im Seminar geht das Schreckgespenst Psychotherapie oder Psychiater herum und keiner traut sich mehr dadurch überhaupt noch zum Arzt zu gehen. So auch in meinem Seminar.
Ergänzend dazu: Das ist in nahezu allen Seminaren in der BRD so und wird sich so schnell nicht ändern. Davon darf man sich nicht beeindrucken lassen.
Alles anzeigenIch verstehe was du mir sagen willst und lieben Dank dafür.
Bei uns ist es wirklich so, wie du hier schilderst.
Im Seminar geht das Schreckgespenst Psychotherapie oder Psychiater herum und keiner traut sich mehr dadurch überhaupt noch zum Arzt zu gehen. So auch in meinem Seminar.
Wie viel Zeit sollte dann zwischen den Begutachtungen liegen und kann man dies dann beantragen?
Die Frage ist, taucht die Diagnose dann trotzdem in den Akten des Arztes auf und macht der mit, mich nicht aktenkundig in den Schlammassel zu reiten. Dürfte er das?
Bevor du zum Amtsarzt gehst, kannst du dir ein Schreiben von deinem Arzt und Therapeuten ausstellen lassen. Es ist immer empfehlenswert, vorbereitet zum Termin zu kommen, wenn Erkrankungen vorliegen oder vorlagen, die der Arzt sich genauer anschauen möchte.
Wenn es dir bis dahin besser geht und du dich wieder gefangen hast und dies dort auch so steht, kann es gut sein, dass man dich direkt verbeamtet.
Wenn nicht, Kontakt mit der einstellenden Behörde aufnehmen und ggf. schon einmal die Klage ankündigen, falls man dich "nur" unbefristet als Tarifbeschäftigten einstellt. Eine Rechtsschutz oder eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft ist ratsam. In beiden Fällen sollte man mögl. Wartefristen beachten. Meist kann man z. B. erst den Rechtsschutz nach 3 Monaten o.Ä. beanspruchen.
Sollte die Klage scheitern, arbeitest du zunächst als Angestellte(r). Das "Beantragen" eines neuen Termins beim Amtsarzts ist idR. unkompliziert. Hierzu kannst du den zuständigen Sachbearbeiter kontaktieren. Wahrsch. wird aber eine Änderung der vorliegenden Problematik vorausgesetzt bzw. man möchte, dass du x Jahre wartest, bis du wieder vorstellig wirst. Das sind alles Einzelfallentscheidungen und hängt sehr von den Entscheidungsträgern ab.
Ich glaube aber wie gesagt, dass du gute Karten hast, direkt verbeamtet zu werden.
Danke.
Ich weiß, das ist nur eine hypothetische Frage, aber denkst du, es gibt Ärzte, die das machen und ggf. ein Auge zudrücken und das in ihren Akten so nicht schreiben?
Meine Therapeutin sagte, wir können das unter Anpassungsstörung durch die Todesfälle laufen lassen.Ob ein Psychiater/oder mein Hausarzt das auch so machen würde, weiß ich nicht.
Sprich mit deinem Arzt. Eine Diagnose muss natürlich gestellt werden.
Die Daten zur Behandlung liegen zum einen dem Arzt vor (Patientenakte) sowie der gesetzl. Krankenkasse und der kassenärztlichen Vereinigung.
Puh, wo soll man hier anfangen?
Das Thema kommt ja immer wieder auf. Solange du nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vorzeitig dienstunfähig wirst, wirst du verbeamtet.
Zitat1. Bei der Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Beamtenbewerbern steht dem Dienstherrn kein Beurteilungsspielraum zu.
2. Ein Beamtenbewerber ist gesundheitlich nicht geeignet, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze auszugehen ist (Änderung der Rechtsprechung).
https://www.bverwg.de/250713U2C12.11.0
ZitatEine weitere Änderung der bisherigen Rechtsprechung besteht darin, dass die Feststellung des Dienstherrn zur gesundheitlichen Eignung der Beamtenbewerberin oder des Beamtenbewerbers nicht länger für eine gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Ermessensentscheidung gehalten wird.
https://www.verwaltungsvorschr…nd_02122013_D23010118.htm
Das heißt also, dass die Gerichte hier das letzte Wort haben. Eine depressive Episode nach einem Auslöser - in diesem Fall der Tod naher Angehöriger - wird anders gewertet, als wenn jemand schon seit einem Jahrzehnt mit depressiven Episoden zu kämpfen hat.
Was mittlerweile einfach nur noch nervt, ist, dass es ganze viele Leute gibt - in den Schulen, in den Seminaren - die einfach absolut keine Ahnung haben, andere aber belehren. Da sagt dann der Seminarleiter irgendwas und alle Referendare glauben das, ohne sich selbst zu erkundigen.
Hinzu kommt, dass du zahlreiche Möglichkeiten hast, wenn man dich nicht verbeamten sollte:
Die einstellende Behörde entscheidet, nicht der Amtsarzt. Der Amtsarzt stellt ein Gutachten aus. Die einstellende Behörde muss der Empfehlung in dem Gutachten nicht folgen, wenn sie der Ansicht ist, dass du in einem Klageverfahren vorm Verwaltungsgericht wahrscheinlich gewinnen wirst. Du kannst also im nächsten Schritt mit der einstellenden Behörde und ggf. auch mit dem Personalrat Kontakt aufnehmen.
Sollte es dabei bleiben, kannst du den Klageweg beschreiten.
Ebenfalls kann man zunächst als Angestellter arbeiten und später eine neue Begutachtung durch den Amtsarzt anfordern. Wenn man bsw. für längere Zeit in Vollzeit tätig war, ohne für längere Zeit aus psychischen Gründen auszufallen, zeigt man damit seine Belastbarkeit und es wird schwieriger für die einstellende Behörde den Standpunkt zu vertreten, dass man mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vorzeitig dienstunfähig wird.
Die Vorstellung, dass die Entscheidung auf immer und ewig gilt, stimmt nicht. Wenn sich die Gegebenheiten ändern, kann man sich neu begutachten lassen und eine Verbeamtung erneut einfordern.
Und da hört es noch nicht auf: Wenn man schwerbehindert ist oder eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen erfolgt (ab GdB 30 / die Gleichstellung muss man dann beantragen), muss nur gezeigt werden, dass man innerhalb der nächsten fünf Jahre nicht vorzeitig dienstunfähig wird.
Zum Privatrezept: Natürlich kann ein Arzt dir ein Privatrezept ausstellen, welches auch gültig ist.
"Schwach" 3 gibt es der Sekundarstufe I nicht, hier gibt es nur ganze Noten.
Ansonsten ist das, zumindest in NRW, keine mündliche Note - sondern "sonstige Mitarbeit" bzw. "sonstige Leistungen". Da ist die sonstige Mitarbeit nur ein Teil von.
Als offizielle Note sicherlich nicht.
Jedoch sehe ich es so, dass jemand im Bereich der sonstigen Mitarbeit oder auch schriftlich "gerade noch 4" stehen kann.
Beispiel: Jemand schrieb in den Klassenarbeiten 3x eine 4 und 3x eine 5 / Jemand stand im Bereich der sonstigen Mitarbeit lange 4, ließ aber zu Ende deutlich nach und "nähert" sich der 5.
Noten werden in NRW nicht berechnet/arithmetisch entwickelt. Jedoch wird am Ende eine Gesamtnote vergeben, die sich aus den schriftlichen Leistungen und der sonstigen Mitarbeit zusammensetzt. Da könnte ich in der Notenbegründung auch sagen, dass er schriftlich "zwischen 4 und 5" stand und Bezug nehmen auf die Gesamtentwicklung.
Man darf auch nicht alles vermischen.
Bei dem zunächst diskutieren Fall habe ich deutliche Fehler bei den begleitenden KuK gesehen. Die kann ich hier bisher nicht erkennen (und hoffentlich bleibt es dabei). Hier sehe ich nach dem, was bisher bekannt ist eher ein Versäumnis bei der Schulleitung, die einen offensichtlich stark betreuungspflichtigen Schüler mit auch eine Fahrt fahren lässt, bei dem die Betreuung offensichtlich nicht sicher gestellt ist (bei einem Schüler mit 80% gdB muss jemand mitfahren, der sich im Bedarfsfall ausschließlich um diesen Schüler kümmern kann, wenn das nicht möglich ist, kann er nicht mitfahren) und den Eltern, die diesen Schüler mit einer zusätzlich noch akuten Erkrankung mit auf eine Fahrt schicken, weil "er so gerne mitwollte", obwohl sie wohl wussten, wie die Betreuungssituation auf der Fahrt ist.
Die Lehrer, die sich mit auf der Fahrt befinden, müssen allerdings auch die SL darauf hinweisen, dass die Situation so nicht tragbar ist und ggf. Remonstrieren und das Mitfahren bei der Klassenfahrt verweigern. Auch, wenn während der Fahrt Probleme erkennbar werden (ausreichende Betreuung kann nicht gewährleistet werden), müssen die Lehrer aktiv werden und nach Absprache ggf. dafür sorgen, dass der Schüler wieder nach Hause kommt.
Am Ende haftet jeder selbst für sein Verhalten. Die SL trägt Verantwortung, ja. Die Lehrer aber ebenfalls. Außer vllt, wenn sie keinen blassen Schimmer über das Krankheitsbild des Schüles hatten und davon überrascht wurden. Das ist aber eher unwahrscheinlich. Lehrer müssen sich mehr ihrer Remonstrationspflicht bewusst werden und nicht zu sehr Konflikte scheuen. Das gehört nunmal dazu.
Das habe ich auf die Schnelle gefunden und so hatte ich es auch in Erinnerung:
ZitatWenn ein Film ausgeliehen oder privat erworben wurde (z.B. DVD, Videokassette), darf dieser im Unterricht ohne das Einholen einer Erlaubnis und ohne das Zahlen einer Vergütung gezeigt werden. Es handelt sich nicht um eine öffentliche Wiedergabe nach §53 UrhG.
https://lehrerfortbildung-bw.d…/urheber/urh/film/schule/
ZitatWie greift das Urheberrecht bei längeren Videos, wenn beispielsweise vor den Ferien ein längeres Video ohne Unterrichtsbezug geschaut werden soll? Hier ist die gute Nachricht: Das Zeigen von Videos in der Klasse ist juristisch nicht als "öffentlich" einzustufen. Eine Vorführung auf dem Beamer ist damit gar keine urheberrechtlich relevante Nutzung.
https://www.internet-abc.de/le…it-meiner-klasse-ansehen/
Somit besteht "nur" das Problem bzgl. der AGB der Streamingdienste.
Wie häufig kommt bei euch denn sowas vor? Ich werde nur selten angerufen. Das Meiste läuft persönlich oder per E-Mail und die kann ich auch am nächsten Tag abrufen.
Ich frage mich, was so dringend ist, dass einige hier ständig angerufen werden?
Die SL genehmigt die Dienstfahrt. Anders geht es nicht. Wenn du also dazu bereit bist, brauchst du die direkte Genehmigung.
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