Wenn du eine Planstelle erhältst und bei der der amtsärztlichen Untersuchung die gesundheitliche Eignung zur Verbeamtung festgestellt wird, würde diese auch im Regelfall erfolgen. Du kannst sicherlich die einstellende Behörde darum bitten, dich nicht zu verbeamten und stattdessen als Tarifbeschäftigter anfangen. Die werden sicherlich verwirrt/verwundert sein, aber deinem Wunsch wohl nachkommen.
Aber wieso solltest du? Als Beamter kannst du auch jederzeit um Entlassung bitten und das schließt eine erneute Verbeamtung nicht aus.
In Bayern gibt es m.W. kein Altersgeld (wie in NRW leider auch). Wenn du also länger Beamter bist und dann um Entlassung bittest, weil du z. B. nicht mehr Lehrer sein möchtest, würdest du "nur" in der gesetzl. Rentenversicherung nachversichert werden und kein Altersgeld erhalten, welches dem Anteil der Pension entspricht, den du dir erarbeitet hast. Das wäre ein Nachteil gegenüber dem Angestelltendasein. Aber auch das spielt erst eine nennenswerte Rolle, wenn du schon länger im Dienst bist.
Ob das Recht zu streiken nun den finanziellen Unterschied zwischen Beamter und Tarifbeschäftigter "ausgleicht"... ich weiß ja nicht. Gerade, weil die Besoldung in Bayern vergleichsweise hoch ist und der Unterschied zwischen A13 und E13 noch höher ist als in anderen Bundesländern.
In Bayern erhältst du in Steuerklasse 1 mit Berücksichtigung der Sonderzahlung bei Berufseinstieg etwa 3920€. Abzgl. PKV hättest du bestimmt noch 3600€ netto. Bei E13 erhältst du in SK 1 etwa 2590€; bei Stufe 2, die du nach 6 Monaten erreichst (das Ref wird mit 6 Monaten angerechnet) sind es etwa 2740€.
Du willst also freiwillig auf über 800€ im Monat verzichten?
edit: Und das ohne Orts- und Familienzuschlag. Dann wäre es noch mehr...