Beiträge von k_19

    Die Grundschule ist schon noch etwas "anderes". Ich finde aber auch, dass man ernsthaft über die Abschaffung des Lehramtsstudiums in seiner jetzigen Form nachdenken sollte.


    In NRW sehe ich schon jetzt keinen Grund mehr, Lehramt zu studieren - außer eben im Fall der Grundschule. Der Seiteneinstieg über OBAS mit anschl. Verbeamtung könnte meinetwegen auch zur Norm werden und wir schaffen das jetzige Konstrukt ab.

    Zitat

    Was bedeutet die Tarifeinigung für die Bundesbeamt*innen?

    DGB und Gewerkschaften fordern stets eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung von Tarifergebnissen für Tarifbeschäftigte auf die Beamt*innen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betonte von Beginn der Verhandlungen an, dass eine Tarifeinigung auf die Beamt*innen des Bundes übertragen würde. Für den DGB bedeutet dies im Fall der vorliegenden Tarifeinigung, dass die Kombination aus einem Sockelbetrag von 200 Euro zum 1. März 2024 und einer prozentualen Erhöhung um 5,5 % in dieser Form auf die Besoldungs- und Versorgungsempfänger*innen des Bundes übertragen wird. Nach Berechnungen des DGB stellt eine solche Lösung keine Verletzung des Abstandsgebots innerhalb des Besoldungsgefüges dar.

    https://www.dgb.de/uber-uns/dg…c1-11ed-9700-001a4a160123


    Es bleibt spannend... wenn der Sockelbetrag hier übernommen wird, befürchte ich, dass es bei den Besoldungsrunden der Länder auch zur Übernahme eines Sockelbetrages kommen wird nach erfolgter Tarifverhandlung. Verdi wird nämlich definitiv auch beim TV-L auf Sockelbeträge setzen.


    Verrückterweise würde eine prozentuale Erhöhung ohne Sockelbetrag bei den Landesbeamten zu einem noch größeren Unterschied bei angestellten und verbeamteten Lehrern führen. Das wäre aber auch verdi schuld. Die Sockelbeträge sind eine Katastrophe - egal, ob angestellt oder verbeamtet.

    Wenn es nach Nancy geht schon.

    2018 wurde in der Besoldungsrunde der Durchschnittwert herangezogen und das Ergebnis der Tarifrunde nicht eins zu eins übernommen:


    Zitat

    TVöD VKA (Kommunen) und TVöD Bund

    Entgelterhöhung in 3 Stufen.

    Individuelle Erhöhungsbeträge pro Entgeltgruppe und -stufe:

    • 01.03.2018: mindestens 2,85% (64,44 €), durchschnittlich 3,19%, höchstens 5,70%
    • 01.04.2019: mindestens 2,81% (71,00 €), durchschnittlich 3,09%, höchstens 5,39%
    • 01.03.2020: mindestens 0,96% (22,78 €), durchschnittlich 1,06%, höchstens 1,81%

    https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2018/


    Zitat
    lineare Besoldungserhöhung in 3 Stufen:


    • 01.03.2018: +2,99%
    • 01.04.2019: +3,09%
    • 01.03.2020: +1,06%
    der erste Erhöhungsschritt ist gegenüber dem Tarifergebnis TVöD gemäß § 14a BBesG um 0,2 Prozentpunkte vermindert.

    https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/tr/2018/


    Das Ergebnis soll systemgerecht übernommen werden. Ich gehe nicht davon aus, dass der Sockelbetrag übernommen wird. Die Frage ist dann eben... was ist systemgerecht und wie wird der Durchschnitt berechnet?

    Zitat

    Die Kosten des Tarifabschlusses liegen für die Laufzeit von 24 Monaten bei rund 1,43 Milliarden Euro allein für die Tarifbeschäftigten des Bundes. Bei zeitgleicher und systemgerechter Übertragung auf den Beamtenbereich liegen die Kosten für den Bund bei rund 4,95 Milliarden Euro. Ab 2025 rechnet der Bund mit jährlichen zusätzlichen Kosten von rund 3,75 Milliarden Euro für Tarifbeschäftigte und Beamte.

    https://www.bmi.bund.de/Shared…4/tarifverhandlungen.html

    Naja, über 24 Monate handelt es sich weiterhin um einen beträchtlichen Reallohnverlust. Wenn man die vergangenen schlechten Tarifabschlüsse mit berücksichtigt, gibt es hier keinen Grund zur Freude. Die anfängliche Nullrunde ist nun auch kein großer Wurf.


    Ich bin gespannt, wie bei der Besoldungsrunde für den Bund vorgegangen wird, da das Konzept der Sockel- und Mindestbeträge mit dem Abstandsgebot bei Beamten (zwischen den Besoldungsgruppen) nicht wirklich vereinbar ist. Der Mindestbetrag beim Tarifabschluss scheint aber nur die Entgeltgruppen E1 und E2 im Tvöd zu betreffen.


    Verdi empfand die Erhöhung der JSZ im Tvöd ja als "krass unsozial" und konnte den Vorschlag der AG "erfolgreich" abwehren. Es findet durch Verdis Vorgehen ein Zusammenstauchen der Entgeltgruppen statt und das Übernehmen von Verantwortung im ÖD wird immer unattraktiver, während die Stellen in den unteren EGs attraktiv sind, da das dort gezahlte Entgelt mit der Privatwirtschaft mithalten kann oder häufig auch höher ist.


    Bei Beamten ist ein solches Vorgehen eigtl. nur schwer möglich - da riskieren der Bund bzw. die Länder, dass die Gerichte dies als verfassungwidrig erachten. Vllt. ist es denen aber auch egal. Sie ignorieren ja eh alle Urteile zur amtsangemessenen Alimentation. Ein Problem mehr oder weniger macht den Kohl dann auch nicht fett.


    Ich hoffe, dass die radikalen sozialistischen Vorstellungen von verdi bei den Beamten nicht zum Tragen kommen.

    Nur, weil es auf dem Fragebogen ist, heißt das nicht, dass es etwas "Schlimmes" ist.


    Selbst, wenn es nicht explizit aufgelistet ist, müsste man es trotzdem angeben, da schließlich auch nach der Einnahme von Medikamenten gefragt wird - in so ziemlich jedem Fragebogen und meist auch nochmal persönlich.


    Da eine Schilddrüsenunterfunktion nicht darauf schließen lässt, dass man mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vorzeitig dienstunfähig wird, brauchst du dir auch keine Gedanken machen.

    Wenn man von 28 Wochenstunden bei Grundschullehrern ausgeht und 41 Stunden Arbeitszeit pro Woche bei Beamten ansetzt... kommt man auf

    1h 28 Min pro Unterrichtsstunde (etwa 1,46h)


    Bei der durchschnittlichen, wöchentlichen Arbeitszeit des TV-L von 39 Stunden und 24 Minuten (https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/berlin/) käme man auf

    1h 24 Min pro Unterrichtsstunde (etwa 1,41h)


    Somit würde es sich umgerechnet um einen Stundenlohn von 13,70€ bzw. 14,18€ handeln.


    Wobei die Rechnung wohl nur als Orientierung dienen kann... insb. muss man berücksichtigen, dass Festangestellte (oder Beamte) durch zusätzl. Aufgaben und Klassenleitung noch mehr Arbeit haben, was aber mit dem Deputat abgegolten ist.


    Ob das jetzt zu wenig ist oder nicht musst du selbst entscheiden. Die Erfahrung, die du sammelst, hat aber auch ihren Wert.

    Was ich nicht verstehe...


    - Wenn ein neues Sicherheitsverfahren eingeführt wird, wieso wird dies nicht ausreichend getestet? Auch mit Blick auf die zu erwartende Auslastung des Systems?

    - Und wieso gibt es keine Möglichkeit im worst-case zur "alten Methode" zurückzukehren?

    - Wieso gibt es nicht generell eine Backup-Lösung für solche Fälle?

    - Wieso hat man bei einem neu eingeführten Verfahren keinen landesweiten Probelauf durchgeführt?


    Da kann man auch nicht von "Fehler" sprechen. Das ist einfach ein totales Versagen des Ministeriums. Einfach nur peinlich.


    Und als ob das noch nicht reicht, kriegen die es noch nichtmal hin, vernünftig zu kommunizieren. Stattdessen herrschen wieder Gebauer'sche Verhältnisse, wo jeder in den Medien und auf Twitter verzweifelt nach Infos sucht.


    Oh man... Kein Wunder, dass NRW bildungstechnisch so weit abgeschlagen ist. Selbst die grundlegenden Dinge laufen hier schief.

    Übrigens prophezeite ich an dieser Stelle bereits die nächste Katastrophe:

    Die Abiturklausuren sich an vielen Schulen angekommen und fertig gedruckt, eine mittlere dreistellige Anzahl an Personen hatte sie bereits in der Hand.

    Nie und nimmer bleiben die bis Freitag vertraulich und unter Verschluss, spätestens Donnerstag tauchen die irgendwo im Netz auf.


    Ich finds eigentlich ganz schön, von der niedersächsischen Grenze aus zugucken zu können, wen man nicht selbst in den Arsch gekniffen ist, ist es ganz unterhaltsam.

    Dann wohl eher fahrlässig. Ich glaube nicht, dass es viele gibt, die eine Verurteilung und die Entlassung aus dem Dienst riskieren.

    Für Brennpunktschulen in Zweifel nicht so viel. Aber für Schulen mit einem niedrigen Sozialindex mitunter schon, da sie sich damit werben können, welch gute Schülerschaft sie haben.


    Bei den VERA 8, ZP 10 etc. werden die Prüfungsergebnisse der Schule aber mit Schulen mit dem gleichen Standortfaktor verglichen. Denn da ist es ja durchaus ein Unterschied, welchen Sozialindex eine Schule hat. Man kann eine Schule mit einem Index von 7 nun mal nicht mit einer Schule mit einem Index von 2 vergleichen. Dass man dort unterschiedliche Ergebnisse hat, ist verständlich.

    Wenn bei dem Vergleich aber rauskommt: Die Schule A mit den Sozialindex 7 schneidet im Vergleich mit anderen Schulen mit einem Sozialindex von 7 besonders gut ab, dann kann sich daraus durchaus ein Rückschluss auf die gute Arbeit ableiten lassen. Würde sie jetzt jedoch im Vergleich eher schlecht abschneiden, könnten sich dadurch Ansatzpunkte für eine effektivere Förderung ableiten lassen (zumindest auf dem Papier. Wie es dann in der Realität aussieht, steht in den Sternen)

    Das setzt voraus, dass alle gleich streng korrigieren. Selbst bei VERA8 besteht noch viel "Freiraum" bei Kurzantworten.


    Wenn an der Schule also eine bestimmte Kultur herrscht und großer Druck auf KuK ausgeübt wird, was die Notengebung angeht, dann werden die mit der Zeit auch großzügiger sein, was die Bewertungen angeht. Nur eine reine Multiple-Choice-Prüfung wäre für einen Vergleich der Leistungen geeignet.


    Dann muss man auch noch die Stichprobe beachten. Diese ist meist nicht groß genug, um sinnvoll zu vergleichen. In NRW muss man ja nach VERA immer "Schlüsse" ziehen aus den Ergebnissen und diese ausformulieren. Vollkommener Unsinn, weil die Stichprobe einfach zu klein ist. Aber wen interessiert schon die Realität - hauptsache es wird dokumentiert, was das Zeug hält.

    Wenn es sich ausschließlich um den erhöhten LDL-Cholesterin handelt, wird die Verbeamtung wohl erfolgen. Hättest du jetzt beispielsweise noch Bluthochdruck oder einen BMI über 30, könnte es dabei zu Problemen kommen. Letztendlich sind es aber alles Einzelfallentscheidungen und es hängt vom jeweiligen Arzt ab. Sollte aber wirklich nur der eine Blutwert dazu führen, dass der Amtsarzt die Verbeamtung verweigert, hat man gute Chancen dagegen vorzugehen. Wenn ein Gespräch mit der einstellenden Behörde auch keine Änderung herbeiführt, bleibt noch der Anwalt.


    Wobei es unabhängig von der Untersuchung sinnvoll ist, den LDL zu senken. Weniger gesättigte Fettsäuren und mehr Gemüse und er geht runter. Hat bei mir auch gut geklappt.


    Die Werte - auch der Wert von 115 - sind recht großzügig angesetzt. Das liegt in erster Linie daran, dass im Westen die Mehrheit die optimalen Werte nicht erreicht und man nicht einen Großteil der Bevölkerung als "krank" abstempeln will. Man sollte aber schon einen Wert von unter 100 anstreben. Am besten aber liegt er bei 50 bis 70.

    Ich glaube, da machst du dir zu viel Gedanken. Solange auf der Haribo-Tüte keine politischen Botschaften stehen ...


    Und selbst, wenn es nicht "okay" wäre, wovon ich nicht ausgehe: Wir sind alle nicht perfekt. Bei Lappalien passiert nichts, außer, dass man darauf hingewiesen wird, es zukünftig anders zu handhaben.

    Dass Kollegen sich austauschen ist das eine. Das lässt sich nicht verhindern.


    Letztendlich geht es aber darum, wie man mit dir umgeht.


    Das würde ich an deiner Stelle auch so ganz klar kommunizieren, wie hier auch schon empfohlen wurde. Wenn ein Kollege zu dir hinkommt und sagt, dass man dich genau im Blick hat, geht das nunmal gar nicht.

    Schon mal danke für eure Tipps! Das baut etwas auf! Heute kam der nächste Kritikpunkt. Mein Ausbildungslehrer in dem Problemfach meinte es hätte sich bereits rumgesprochen wie schlecht ich alles mache und auch die Schulleitung hätte wohl jetzt behauptet man müsste mich intensiv beobachten. Also läuft wohl alles auf einen Schrecken ohne Ende hinaus…

    Das ist ein Unding und auch nicht normal. Viele Menschen geben scheinbar gerne ihre schlechten Erfahrungen und "Reftraumata" weiter. Schließlich hatten sie es ja auch nicht besser... Stattdessen sollte man doch versuchen, den Teufelskreis zu durchbrechen und es besser machen, als man es selbst erlebt hat. Aber viele Menschen können das nicht.


    Selbst, wenn ein Referendar ganz viel falsch machen sollte, würde ich dem doch nicht sagen, dass "er intensiv beobachtet wird". Wie krank ist das denn?


    Das Problem ist, dass dieses Verhalten an einigen Schulen Usus ist. Das fällt den Beteiligten nichtmal mehr auf, dass das nicht okay ist. Die Idee ist ja, dass du deinen Job gut machst und nicht, dass die Leute dir das Gefühl geben, dass man von dir nichts hält.


    Wie sieht es mit den Ausbildungsbeauftragten/Mentoren aus? Stehen diese dir unterstützend zur Seite? Kann man mit der SL reden?

    So ist es.


    Hattest du aber vorher noch nie eingezahlt?

    Wenn du insgesamt unter 60 Monate bleibst, kannst du dir dann (5 Jahre Verbeamtung?) die Beiträge zurückholen.

    Das würde ich mir sehr gut überlegen, da man vllt. später doch einmal aus dem Beruf aussteigt und dann wieder "bei null" anfängt. Da man diese meines Wissens jederzeit noch auszahlen lassen kann, wenn man die 60 Monate unterschreitet, erscheint es mir sinnvoll, eine Beitragsrückerstattung nicht sobald wie möglich zu beantragen, sondern sich das Ganze gut zu überlegen.

    Dies ist meines Wissens bundeslandabhängig. In NRW sind die Zeiten trotz Nachversicherung ruhegehaltsfähig.


    https://www.finanzverwaltung.n…t/document/ruhegehalt.pdf

    Zitat

    Anzurechnen sind Dienstzeiten in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf, auf Probe, auf Lebenszeit, und auf Zeit bei einem öffentlich- rechtlichen Dienstherrn im Sinne des § 2 BeamtStG. Der Dienstzeit im Beamten-verhältnis gleichgestellt sind u. a. Dienstzeiten im Richterverhältnis, die Zeit des vorgeschriebenen Vorberei-tungsdiensts im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.

    Auch die Zeit eines früheren (z.B. durch Ablegen der Laufbahnprüfung oder Entlassung auf Antrag beende-ten) Beamtenverhältnisses ist ruhegehaltfähig; das gilt auch dann, wenn hierfür Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nachentrichtet wurden (Nachversicherung).

    Ausgeschlossen von der Anrechnung sind Zeiten, für die bei der Entlassung eine Abfindung gewährt wurde, es sei denn, die Abfindung wurde nach der erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis zurückgezahlt.

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