Beiträge von k_19

    So ist es.


    Hattest du aber vorher noch nie eingezahlt?

    Wenn du insgesamt unter 60 Monate bleibst, kannst du dir dann (5 Jahre Verbeamtung?) die Beiträge zurückholen.

    Das würde ich mir sehr gut überlegen, da man vllt. später doch einmal aus dem Beruf aussteigt und dann wieder "bei null" anfängt. Da man diese meines Wissens jederzeit noch auszahlen lassen kann, wenn man die 60 Monate unterschreitet, erscheint es mir sinnvoll, eine Beitragsrückerstattung nicht sobald wie möglich zu beantragen, sondern sich das Ganze gut zu überlegen.

    Dies ist meines Wissens bundeslandabhängig. In NRW sind die Zeiten trotz Nachversicherung ruhegehaltsfähig.


    https://www.finanzverwaltung.n…t/document/ruhegehalt.pdf

    Zitat

    Anzurechnen sind Dienstzeiten in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf, auf Probe, auf Lebenszeit, und auf Zeit bei einem öffentlich- rechtlichen Dienstherrn im Sinne des § 2 BeamtStG. Der Dienstzeit im Beamten-verhältnis gleichgestellt sind u. a. Dienstzeiten im Richterverhältnis, die Zeit des vorgeschriebenen Vorberei-tungsdiensts im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.

    Auch die Zeit eines früheren (z.B. durch Ablegen der Laufbahnprüfung oder Entlassung auf Antrag beende-ten) Beamtenverhältnisses ist ruhegehaltfähig; das gilt auch dann, wenn hierfür Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nachentrichtet wurden (Nachversicherung).

    Ausgeschlossen von der Anrechnung sind Zeiten, für die bei der Entlassung eine Abfindung gewährt wurde, es sei denn, die Abfindung wurde nach der erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis zurückgezahlt.

    Wenn du eine Planstelle erhältst und bei der der amtsärztlichen Untersuchung die gesundheitliche Eignung zur Verbeamtung festgestellt wird, würde diese auch im Regelfall erfolgen. Du kannst sicherlich die einstellende Behörde darum bitten, dich nicht zu verbeamten und stattdessen als Tarifbeschäftigter anfangen. Die werden sicherlich verwirrt/verwundert sein, aber deinem Wunsch wohl nachkommen.


    Aber wieso solltest du? Als Beamter kannst du auch jederzeit um Entlassung bitten und das schließt eine erneute Verbeamtung nicht aus.


    In Bayern gibt es m.W. kein Altersgeld (wie in NRW leider auch). Wenn du also länger Beamter bist und dann um Entlassung bittest, weil du z. B. nicht mehr Lehrer sein möchtest, würdest du "nur" in der gesetzl. Rentenversicherung nachversichert werden und kein Altersgeld erhalten, welches dem Anteil der Pension entspricht, den du dir erarbeitet hast. Das wäre ein Nachteil gegenüber dem Angestelltendasein. Aber auch das spielt erst eine nennenswerte Rolle, wenn du schon länger im Dienst bist.


    Ob das Recht zu streiken nun den finanziellen Unterschied zwischen Beamter und Tarifbeschäftigter "ausgleicht"... ich weiß ja nicht. Gerade, weil die Besoldung in Bayern vergleichsweise hoch ist und der Unterschied zwischen A13 und E13 noch höher ist als in anderen Bundesländern.


    In Bayern erhältst du in Steuerklasse 1 mit Berücksichtigung der Sonderzahlung bei Berufseinstieg etwa 3920€. Abzgl. PKV hättest du bestimmt noch 3600€ netto. Bei E13 erhältst du in SK 1 etwa 2590€; bei Stufe 2, die du nach 6 Monaten erreichst (das Ref wird mit 6 Monaten angerechnet) sind es etwa 2740€.


    Du willst also freiwillig auf über 800€ im Monat verzichten?


    edit: Und das ohne Orts- und Familienzuschlag. Dann wäre es noch mehr...

    Ja, das ist gerade auch so. Ich bin in der Schule. Meist bis 13 oder 15 Uhr, bespaße kurz im Anschluss mein Kind bis 20 Uhr und hänge jeden Abend bis ca. 24 Uhr am Schreibtisch. Plus Wochenende. Wobei ich es mir da angewöhnt habe, jetzt einen Tag einfach nichts zu machen. Egal, was ist. Aber es ist trotzdem zu viel. Und ich bin dauermüde und dauergereizt viel zu oft. Vor allem auch zu Hause.

    Woran liegt's? Sind es die Korrekturen? Da wirst du dann Abstriche machen müssen und eben "minimalistischer" korrigieren müssen.


    Die Unterrichtsplanung kann man auch minimalistischer gestalten. Viel präsentieren lassen, eigenständiges Arbeiten etc. Nimm dich ein wenig raus. Verzichte auf alle weiteren Leistungsnachweise, die nicht zwingend nötig sind. Die Klausuren müssen reichen.


    Aufgrund deiner Situation würde ich an deiner Stelle genau überlegen, wie du die Arbeitslast verringern kannst. Die SuS im Leistungskurs sind alt genug.

    Lasst euch nicht an der Nase herumführen... die, die immer alles hinnehmen, kriegen dafür am Ende keine Medaille. Ganz im Gegenteil.


    In diesem System muss man auf sein Recht pochen und sich aktiv für sich selbst einsetzen. Sonst wird das keiner für euch tun.

    Was ist denn da bei euch in Hessen los? Zur Vergütung von Teilzeit bei Lehrkräften gibt's Gerichtsurteile - da kann man nicht einfach willkürlich über ewig lange Zeiträume mit Minusstunden verrechnen. Wie absurd.


    In NRW dürfen bei Teilzeit Minusstunden nur innerhalb einer Woche angerechnet werden - keine Ahnung, wie es in Hessen ist. Aber die Abrechnung erfolgt definitiv auch monatsweise wie in NRW:


    Zitat

    Teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte im Arbeitsverhältnis müssen ebenfalls Mehrarbeit leisten, jedoch nicht ohne Vergütung. Sie müssen also keine unentgeltliche Mehrarbeit leisten.

    Die Rechnung, wie viel Mehrarbeit im Sinne von § 61 HBG geleistet wurde, erfolgt monatsweise.

    Zitat

    Für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte im Arbeitsverhältnis gibt es keine Verpflichtung zur Leistung unentgeltlicher Mehrarbeit, unabhängig vom verlangten Umfang. Nach der Rechtsprechung des BAG greift die Verweisung auf die für die Beamtinnen und Beamten geltenden Arbeitszeitregelungen in dieser Konstellation nicht. Lehrkräfte im Arbeitsverhältnis, die teilzeitbeschäftigt sind, erhalten bis zur Grenze der Vollzeitbeschäftigung den anteiligen Stundenlohn. Über diese Grenze hinaus erhalten sie als Ausgleich für die geleistete Mehrarbeit Vergütung nach der Mehrarbeitsvergütungsverordnung.

    https://www.gew-hessen.de/file…_von_lehrkraeften_web.pdf


    Das Problem ist, dass der Personalrat sagt, ich solle mich an den Juristen wenden (was ich dann auch getan habe), daher weiß ich, dass die Schulleitung mit ihm Rücksprache gehalten hat.

    Ich habe außerdem versucht, bei einem anderen hessischen Schulamt nachzuhaken (da ich der Aussage unseres Juristen nicht traue), doch das andere Schulamt verweigert die Aussage, mit der Begründung der Zuständigkeit.

    Hier im Forum muss doch jemand (außer mir) zu finden sein, der als Angestellte(r) in Hessen teilzeitbeschäftigt ist und immer mal zur Vertretung herangezogen wird.

    Was für ein schwacher Personalrat. Handelt es sich dabei um den Schulpersonalrat in Hessen? Wie sieht es mit dem Hauptpersonalrat aus?


    Ich gehe mal davon aus, dass der Schulpersonalrat in Hessen dem Lehrerrat in NRW entspricht: Diesen würde ich (fast) nie für rechtliche Fragen ansprechen, da diese im Regelfall nur wenig oder keine Ahnung haben. Dafür wende ich mich in NRW an den Bezirkspersonalrat, der auch wirklich Ahnung hat.


    Ich würde es an deiner Stelle auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

    Solang die Lehrer dann nicht als nächsten Schritt die dringliche Anweisung von oben kriegen, die Schüler doch unbedingt alle zu motivieren, sprich: Verantwortungsverlagerung weg von den Schülern hin zu den Lehrern ("Wenn Jordan-Pascal in Ihrem Fach schlecht ist und nicht lernt, dann liegt das nur daran, dass Ihr Unterricht nicht motivierend genug ist!!!!1111einself"). Den Schritt könnte ich mir bei uns tatsächlich gut vorstellen, würde die Lernmotivation durch Notendruck abgeschafft.

    Ganz ehrlich? Sollen sie doch... dadurch verdiene ich keinen Deut weniger.


    Stressig ist das Ganze sicherlich, aber hier in NRW (eine der Vorzüge) kann die SL nicht einfach Noten abändern, wie das in manch anderen Bundesländern geht.

    Bist du der Meinung, dass das in Deutschland nicht so ist?

    Vllt. ist das in Bayern noch so. Für NRW kann ich das klar verneinen. Jemand mit Abitur muss noch längst nicht studierfähig sein. Ich glaube, wir sind vllt. sogar das einzige Bundesland in ganz Deutschland, in dem man in einer Abiturprüfung ein ungenügend haben darf und trotzdem besteht (man muss es mit den anderen 3 Abiturprüfungen nur ausgleichen können).

    Schau mal hier und vergleiche das mit E13 Stufe 6:

    https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/be?id=beamte-berlin-2023


    Folgendes bezieht sich alles auf Steuerklasse 1. Ich habe hier angenommen, dass du verheiratet bist. Sonst sind es etwa 100€ weniger pro Monat.


    Bei E13 Stufe 6 (hier in der Rechnung gesetzl. krankversichert) erhältst du netto etwa 3650€ (inkl. Jahressonderzahlung). Bei A13 Stufe 8 als Beamter in Berlin erhältst du etwa netto 4370€. Wenn wir nun "pi mal daumen" 300€ für die PKV abziehen, sind es 4070€. Am Ende deiner Berufslaufbahn verdienst du also jeden Monat 400€ mehr. Schon bei Stufe 4 stehst du in etwa gleich/geringfügig finanziell besser da als bei E13 Stufe 6.


    Die Stufen werden wie folgt durchlaufen: https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/be/stufen.html.

    In 2 Jahren bist du dann in Stufe 5 mit einem Netto von etwa 4140€. Ziehen wir dabei 300€ pauschal ab, sind es 3840€ und somit knapp 200€ mehr jeden einzelnen Monat.


    Im Alter bist du dann zu 70% versichert über die Beihilfe und musst weniger für die private Krankenversicherung zahlen. Des Weiteren erhältst du neben deiner Pension ja auch Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der Zusatzversorgungskasse (solange der "Höchstsatz" nicht überschritten wird). Bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit erhältst du zumindest eine Mindestpension; im Vergleich droht dir als Angestellter Altersarmut und leben auf "Bürgergeld-Niveau". Die Absicherung kann sich also auch sehen lassen.


    Selbst ohne Pension würde sich die Verbeamtung für das bessere Nettogehalt lohnen. Vor allem weil du die PKV dann auch nicht mehr zu 100% tragen musst (ich finde es völlig absurd freiwillig in die PKV zu gehen, aber das ist eine andere Diskussion.)

    Der Arbeitgeber zahlt doch auch 50% des Beitrags bei der PKV. Da ergibt sich keine Ersparnis. Eher mehr Stress, weil man sich dann mit der Beihilfe rumschlagen muss. Erst in der Pension "profitiert" man wirklich von der Beihilfe.

    Zitat

    (4) 1Bei befristeten Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund gelten die ersten sechs Wochen und bei befristeten Arbeitsverträgen mit sachlichem Grund die ersten sechs Monate als Probezeit. 2Innerhalb der Probezeit kann der Arbeitsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsschluss gekündigt werden.

    (5) 1Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. 2Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinander gereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber

    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/TV_L-30

    Ist die Verweigerung eines Aufhebungsvertrages bei Aussicht auf eine unbefristete Stelle wirklich durchsetzbar? Wenn die SL dies verweigert, würde ich mich an die zuständige Bezirksregierung wenden / den Personalrat / die neue SL...


    Wird das wirklich in anderen BL (als NRW) so gehandhabt? Das wäre ja schon skandalös, wenn man Leuten einen Aufhebungsvertrag verweigert, um eine unbefristete Stelle zu erhalten und gar Schadensersatz androht... da es doch der gleiche Arbeitgeber bzw. Dienstherr ist, fände ich das noch verwirrender.


    ... oder kann man sich erst gar nicht bewerben / erhält die Stelle erst gar nicht in Niedersachsen, wenn man noch bis zu einem bestimmten Zeitpunkt befristet angestellt ist?

    Du kannst ohne Probleme jederzeit eine unbefristete Stelle antreten, wenn du zzt. eine befristete Stelle hast. Bitte deine SL um einen Aufhebungsvertrag. Es ist alles andere als unüblich, dass Vertretungslehrkräfte nur mit wenigen Tagen Ankündigung "verschwinden". Unschön für die betreffenden Schulen, aber so ist das System nunmal.


    Bei einer Verbeamtung wäre m.W. ein Aufhebungsvertrag nicht zwingend erforderlich; ich würde aber trotzdem diesen Weg gehen.

    Einfach "Bezirksregierung X Teilzeitantrag" googeln und du findest das passende Formular. Normalerweise muss der Antrag 6 Monate vorher gestellt werden. Die TZ ließe sich im Regelfall also erst zum nächsten Halbjahr beantragen.

    Hier findet man übrigens einen Rechner dazu:

    https://oeffentlicher-dienst.i…mte/nw?id=beamte-nrw-2023


    verheiratet: 152,68€

    + 1 Kind, Mietstufe 1: 132,94€

    = 285,62€


    verheiratet: 152,68€

    + 2 Kinder, Mietstufe 1: 493,43€

    = 646,11€


    verheiratet: 152,68€

    + 3 Kinder, Mietstufe 1: 1323,18€

    = 1475,86€


    verheiratet: 152,68€

    + 3 Kinder, Mietstufe 7: 2192,26€

    = 2344,94€



    Allein für das 3. Kind gibt es 830€ im Monat. Jedes weitere Kind gibt auch etwa 800€ im Monat zusätzlich.


    Ich sehe folgende Probleme:

    1) Es ist mir unverständlich, wieso man ab dem 3. Kind so horrende Summen zahlt. Es wäre sinnvoller und fairer, für jedes Kind die gleiche Summe auszubezahlen oder evtl. geringfügig höhere ab Kind x.


    Der Grund für diesen Unsinn ist offensichtlich: Es gibt nicht so viele Familien mit 3 oder mehr Kindern und es ist deutlich billiger für den Dienstherrn, der alles probiert, um die Gerichtsurteile zur amtsangemessenen Besoldung möglichst kostengünstig zu "lösen". Letztendlich gibt es aber keine Alternative zur Anhebung der Besoldungen der Beamten. Das wird sich noch über Jahre (Jahrzehnte?) ziehen, bis die Gerichte irgendwann "Schluss" sagen...


    2) Die Mietzuschläge gibt es nur für Familien. Auch, wenn ich eh nicht profitieren würde, finde ich das ein Unding. Wenn man soetwas einführt, dann muss man die Zuschläge auch an kinderlose Beamte auszahlen.

    Ich habe auch keine Bestätigungen erhalten.


    Ich habe den Widerspruch 2021 und 2022 als Einwurfeinschreiben verschickt. Die Schreiben habe ich vorab eingescannt; die Sendungsnummern für beide Schreiben habe ich ebenfalls noch. Vllt. muss ich das Ganze ja doch mal nachweisen können...

    Da gab es nach meinen Infos eine Kostendämpfungspauschale, ab der erst ein Anteil übernommen wurde.

    Genaueres kann man ergoogeln. Hatte mich nie interessiert, da ich unter 200€/ Jahr lag.


    Mittlerweile hat sodass anscheinend geändert. Muss da mal recherchieren.

    In NRW wurde sie ab dem 1.1.22 abgeschafft. Das Ganze war wohl eine der "Maßnahmen" aufgrund der Urteile zur amtangemessenen Alimentation.


    Dadurch gibt's natürlich viel mehr Anträge bei der Beihilfe und die Bearbeitungszeiten sind dementsprechend... mindestens 3 Wochen dauert es bei mir zzt. immer, manchmal auch 4 oder 5 Wochen.

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