Beiträge von k_19

    3. Mit dem ganzen Paket von Problemen, das du hier aufgelistet hast, kannst du drei Kreuze machen, wenn es mit der Verbeamtung auf Lebenszeit klappt. Mit einem BMI von "nur noch 33" wärst du vor wenigen Jahren noch sofort raus gewesen.

    Wieso sollte sie nicht verbeamtet werden?


    Das Asthma liegt nicht mehr vor, die Schilddrüsenunterfunktion ist eine Volkskrankheit, die mit Hormonen erfolgreich behandelt wird, die Hausstauballergie ist unerheblich, der erhöhte BMI ist nach heutiger Rechtsprechung nur wirklich relevant, wenn weitere Anzeichen eines metabolischen Syndroms vorliegen (Bluthochdruck, Hyperlipidämie etc.). Sobald das mit der Sinusitis abgeklärt ist, ist die Sache erledigt. Da gibt's ganz andere Fälle...

    Du kannst regulär höchstens auf 50% Teilzeit reduzieren. Weniger geht nur bei familienbedingter Beurlaubung oder bei Pflegezeit.

    Das große, sich derzeit abzeichnende Problem ist, dass die voraussetzungslose Teilzeit, von der ich jetzt mal bei dir ausgehe, in Zukunft nur noch sehr restriktiv genehmigt werden wird.


    Die Idee eine halbe Stelle woanders zu arbeiten wird vermutlich an den Zeit- und Verdienstobergrenzen für Nebentätigkeiten scheitern.

    Bei uns wird mitterweile alles rigoros abgelehnt (voraussetzungslos)... da geht gar nichts mehr durch.

    Ich hänge mich mal an die Frage an: in NRW gibt es soweit ich weiß keine pauschale Beihilfe, ich bin aber noch in der GKV. Was würdet ihr dann sagen? Ich bekomme durch die Steuererklärung recht viel wieder, aber der monatliche Beitrag ist verdammt viel. Und eben wegen chronischer Erkrankungen stehe ich vor der gleichen Frage, v.a. da meine Probezeit jetzt durch ist.

    Die Öffnungsklausel steht dir nicht mehr zur Verfügung.


    Zitat

    Im Rahmen der Öffnungsaktionen werden die folgenden Personengruppen

    in die Private Krankenversicherung aufgenommen:

    "Beamte auf Zeit oder Lebenszeit, wenn kein Dienstverhältnis

    auf Probe vorangegangen ist;"

    https://www.pkv.de/fileadmin/u…Beamtinnen_und_Beamte.pdf


    Es wäre sinnvoll gewesen, das Ganze eher anzugehen. Ich würde an deiner Stelle mit einem Makler anonyme Voranfragen durchführen, um zu schauen, ob es Krankenversicherungen gibt, die dich aufnehmen würden. Da du ja nicht unter Zeitdruck stehst, würde ich zuvor die Daten der zuständigen kassenärztlichen Vereinigungen und der gesetzlichen Krankenkasse(n) anfordern und eine genaue Übersicht über die Diagnosen erstellen. Bei gesetzlich Versicherten sind falsche Diagnosen leider die Regel und nicht die Ausnahme und können zu einem späteren Zeitpunkt zu größeren Problemen führen, wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung beschuldigt.


    Innerhalb der ersten drei Jahre prüfen die Versicherer verstärkt, insb. bei bestimmten Diagnosen. Hierzu gehören insbesondere (kostspielige) chronische Erkrankungen, psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Bewegungsapparates. Typisches Beispiel wäre z. B. das Einreichen einer Rechnung zur Physiotherapie kurz nach Vertragsabschluss. Wenn die Diagnose zuvor angegeben wurde, braucht man sich hier keine Sorgen zu machen und es wird wahrsch. auch nicht zu einer erneuten Prüfung kommen.


    Rein theoretisch kann die Versicherung auch in den ersten 10 Jahren noch eine Prüfung vornehmen und ggf. auch nach 10 Jahren, wenn die Rechnung innerhalb der ersten 10 Jahre nach Vertragsabschluss gestellt wurde. Danach "bringt" es ihnen nicht mehr wirklich etwas. Viele Versicherer prüfen meines Wissens nur in den ersten Jahren.


    Eine Prüfung bedeutet meist, dass der behandelnde Arzt einen Fragebogen ausfüllen muss. Es kann aber auch sein, dass der Versicherer fordert, dass man die Abrechnungen der GKV oder gar der kassenärztl. Vereinigung einreicht. Der Versicherer darf diese Prüfung durchführen - wie weit er hierbei gehen kann, ist m.W. noch nicht ausreichend durch die Gerichte geklärt und hängt wahrsch. auch vom Einzelfall ab.


    Die Versicherer verhalten sich hier nicht alle gleich. Es gibt Versicherer, die deutlich eher prüfen und auch eher Druck ausüben als andere. Ein guter Makler wird hier Bescheid wissen. Der Grund, wieso ich das erwähne, ist, dass man mit mehreren Krankheiten durchaus in die Situation der "Prüfung" kommen kann. Wenn man ahnungslos in die PKV wechselt, ohne darüber informiert zu sein, ist das keine schöne Situation. Genau deshalb ist es auch so wichtig, nicht "aus dem Gedächtnis" die Daten anzugeben, sondern eine Datenabfrage bei GKV und kassenärztl. Vereinigung vorzunehmen. Ist man dazu gesetzlich verpflichtet? Nein. Ist es dringend anzuraten? Ja.


    Als Beamter hat man in so einer Situation ein ernsthaftes Problem. Ein Angestellter oder Selbstständiger (wobei es hier - je nach Fall - auch schwierig sein kann) kann einem Basistarif der PKV noch entkommen, wenn er "rausgeschmissen" wird. Dem Beamten bleibt nur die Kündigung, um wieder in die Gesetzliche zu kommen.


    Also: Alles Nötige angeben und wenn du dann abgelehnt wirst... auf die pauschale Beihilfe hoffen und warten.


    Diese könnte in absehbarer Zeit kommen: https://www.abgeordnetenwatch.…ehen-die-auch-beamten-die

    Ja, du hast schon recht. Es ist ungenau und ein Fehler in der Aufgabenstellung. Aber ein Fehler, der zumind. für uns gut erkennbar ist. SuS würden das Problem wahrscheinlich gar nicht erkennen.


    Man könnte vllt. schreiben "folgende Angaben sind in cm: ..." oder "die Kantenlängen eines Quaders sind a [cm], a+3 [cm], 3*a [cm]" oder Ähnliches.


    Oder man arbeitet ganz ohne Einheiten wie cm, m etc. und schreibt "LE" oder "Längeneinheiten" dazu.

    Die Kantenlängen können auch a^5, a^2 und a^7 sein. Das spielt doch keine Rolle. Es handelt sich dann in diesem Fall eben um "Längeneinheiten", nicht um Meter oder Centimeter.


    Wenn a eine reelle Zahl größer null ist (in diesem Sachzusammenhang eine sinnvolle Definition für a), kann man auch ganz normal "a+3" berechnen.



    Wenn dort nun steht a = 3 cm und man soll a+3 berechnen... das wäre unsauber, aber nun auch kein gravierendes Problem, da klar ist bzw. sein sollte, was gemeint ist.

    Wir sind immer froh, wenn wir neue Leute bekommen. Ob das jetzt Studenten oder sonst wer ist, ist doch vollkommen egal.


    Außerdem finde ich es gut, wenn Leute, die vorher in anderen Branchen tätig waren, in die Schulen kommen - einfach, weil sie eine andere Perspektive mitbringen.


    Wenn sich Leute als nicht geeignet erweisen sollten, erfolgt eben die Kündigung in der Probezeit. Dafür ist die Hürde aber schon verdammt hoch.

    Zitat

    § 49 Probezeit

    (3) 1 Die oberste Dienstbehörde soll Zeiten einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst nach Erwerb der Laufbahnbefähigung, die nach Art und Bedeutung mindestens der Tätigkeit in einem Amt der betreffenden Laufbahn entspricht, im Umfang von höchstens einem Jahr und sechs Monaten, mit Zustimmung des Landespersonalausschusses im Umfang von höchstens zwei Jahren auf die Probezeit anrechnen. 2 Zeiten, die in einem dem Hochschulpersonalgesetz unterliegenden Beamtenverhältnis auf Widerruf oder auf Zeit abgeleistet wurden, können mit Zustimmung des Landespersonalausschusses in vollem Umfang angerechnet werden, soweit die Tätigkeit funktionell der Tätigkeit während der Probezeit entspricht. 3 § 12 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden.

    https://www.besoldung-bayern.d…ahnverordnung_paragraf_49


    Ich könnte mir gut vorstellen, dass die Zeiten anerkannt werden. Schließlich handelte es sich um eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst nach Erwerb der Laufbahnbescheinigung... Aber wer weiß, wie das Ganze vor Ort interpretiert wird.

    Sind hier denn so viele Trolle unterwegs? Hier macht sich doch jemand einen Spaß mit diesen abgedrehten Beiträgen.


    Oder gibt es diese Leute alle wirklich?


    Viel Spaß bei der Hochzeit. Wer braucht schon einen Job?

    Es kann ja auch sein, dass die Chemie einfach nicht stimmte und natürlich auch, dass die SL voreingenommen war... Nicht jeder Lehrer passt zu jeder Schule.


    Wir können hier natürlich nicht beurteilen, wie die Dinge nun tatsächlich abliefen. Es gibt Fälle, in denen die Entlassung aufgrund mangelnder Eignung gerechtfertigt ist und sicherlich auch Fälle, in denen die SL unliebsame Personen absägt, die ansich durchaus geeignet für den Beruf sind. Beides ist aber vergleichsweise selten...


    Auch, wenn eine Entlassung aufgrund mangelnder Eignung für die SL mit einem gewissen Aufwand verbunden ist, heißt das natürlich noch lange nicht, dass die Entlassung vor Gericht keinen Bestand hat. Schließlich hat die SL einen Ermessensspielraum, der vom Gericht nur eingeschränkt geprüft werden kann.


    Bei einer Verlängerung der Probezeit sollte man natürlich auch aktiv werden und den Personalrat als Unterstützung hinzuziehen.


    Wenn dir deine neue SL wohlgesonnen zu sein scheint, würde ich an deiner Stelle die Verbeamtung in BW beantragen. Ein plötzlicher Sinneswandel der SL ist dann doch sehr unwahrscheinlich - das würde ja heißen, dass sie sich vorher die ganze Zeit getäuscht hat... und wer gibt schon gerne Fehler zu?

    Beamter auf Widerruf bist du nur während des Refs. Keiner zwingt dich, nach dem Referendariat direkt in den Beruf einzusteigen.


    In einigen Bundesländern gibt es Altersgeld, allerdings nicht in Bayern. Wenn man dann bsw. nach 10 Jahren aufhört, erhält man später seinen Anteil an der Pension, den man sich "erarbeitet" hat. In Bayern (oder bsw. auch NRW) wird man hingegen nur in der gesetzl. RV nachversichert, siehe bsw.: https://www.michaelbertling.de…herung_und_altersgeld.htm


    Ich würde nicht davon ausgehen, dass es im System irgendwann "ruhiger" zugeht. Es gibt immer wieder neue Herausforderungen. Es wird auch noch dauern, bis sich die Situation an den Grundschulen "beruhigt".


    "Entspannt Teilzeit" klingt für mich ein wenig naiv. Der Rest der Zeit ist dann eben gefüllt mit der Kindererziehung und du musst versch. Termine unter einen Hut bringen.


    Teilzeit befreit dich auch nicht einfach von einer Klassenleitung. Ich komme zwar nicht aus dem System Grundschule, kann aber nicht vorstellen, dass es da so viel anders läuft.

    Bei mir am Seminar fielen einige durch... und das definitiv nicht immer gerechtfertigt. Es kam auch vor, dass gute Kandidaten im Erstversuch überraschend durchfielen. Ich bin doch recht verwundert über die Aussagen hier. Es scheint da wohl große lokale Unterschiede zu geben.


    Das ist wohl auch einer der Gründe, wieso ich das Ref eben häufig mit "Willkür" verbinde.

    Ich glaube, da wirst du schlechte Karten haben... Du bist ja auch verpflichtet, die Bezügemitteilungen auf Richtigkeit zu prüfen.


    Ich würde mich trotzdem rechtlich beraten lassen - gerade, weil es auch um eine nicht unerhebliche Menge an Geld geht. Vllt. findet sich ja doch noch ein Weg.

    Die Verjährung erfolgt doch erst nach über 3 Jahren?


    edit: Also müsste doch zumindest für die letzten drei Jahre ausgezahlt werden oder irre ich mich bei der Verjährung? Da wir ja keinen Arbeitsvertrag haben, gilt meines Wissens die Verjährungsfrist aus dem BGB.

    Ne, ich würde mich nicht auf Diskussionen einlassen. Als Schülerin hätte ich das auch ungerecht empfunden, wenn die anderen Zuspätkommer noch schreiben durften. Aber dann muss man entweder einlenken oder das durchziehen ohne Diskussionen


    Mh, das wäre ein Grund für mich, sie aus dem Unterricht zu verweisen. Du lässt Dir zu viel gefallen. Raus mit den Störern. Sie dürfen dann direkt zur Schulsozialarbeiterin und erklären, warum sie aus dem Unterricht gelogen sind. Wenn ihr sowas habt: Prima.


    Und der Faden hier endet genauso wie in allen anderen von Dir eröffneten Themen: Du hast ein Problem, ganz viele wollen helfen, Du nimmst keinen Tipp an oder reflektierst Dein Verhalten.

    Genauso sehe ich das auch. Volljährige SuS, die sich daneben benehmen, müssen damit rechnen, des Unterrichts verwiesen zu werden. Wobei ich das bisher nur ein einziges Mal tun musste. Aber gut, das liegt wohl auch daran, dass die SuS in unserer Oberstufe einem kaum Ärger bereiten... das Abenteuerliche passiert fast nur in der Sek1 und da ist es ja weitaus komplizierter.


    Haubsi1975, du regst dich zu viel auf. Verschwendete Lebensenergie. Nachprüfen und fertig. Wenn ich selbst nicht sicher bin, ob jemand noch nachgeprüft werden soll, bleibt mir wohl nichts anderes als "in dubio pro reo" nachprüfen zu lassen, außer die zuständige Abteilungsleitung (oder wie auch immer es an der jeweiligen Schulform bzw. BL heißt) ist anderer Ansicht.


    Das Weitergeben von Interna durch die Schulsozialarbeiterin würde ich auf einer anderen Ebene ausdiskutieren, ggf. auch mit der SL. Das geht gar nicht.

    Einige Kollegen vermitteln leider immer noch ein problematisches Menschenbild, wenn's ums Abitur geht. Wenn man bedenkt, dass quasi jeder Zweite das Abitur erhält, ist es sowieso nichts "Besonderes". Die Bedeutung dieser Abschlussprüfung wird massiv überschätzt.


    Die Unis sollten Aufnahmeprüfungen einführen und man sollte endlich den notwendigen und zumindest konsequenten Schritt gehen und diesen Bildungsabschluss vollständig entwerten.

    Einfach der Schulleitung, Vertretungsplanung Bescheid geben mit dem Hinweis, dass es sich um einen dringenden Facharzttermin handelt und es nicht möglich war, diesen außerhalb deiner Arbeitszeiten wahrzunehmen. Und daran denken, sich beim Arzt eine Bescheinigung mitgeben zu lassen.


    Ich bin verwundert, dass bei einigen scheinbar extra ein Formular ausgefüllt werden muss. Meines Erachtens handelt es sich hier nicht um Sonderurlaub o.Ä.


    Wenn es nicht möglich ist, den Termin außerhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen, dann ist das eben so. Natürlich wirst du "ganz normal" bezahlt. Du musst auch die Arbeit nicht nachholen o.Ä. Die Freistellung darf dir an der Stelle nicht verweigert werden - außer, es wäre eben offensichtlich, dass der Termin verschiebbar wäre. Um es nicht am Ende zu einer unnötigen Diskussion kommen zu lassen, ob der Termin denn wirklich so wichtig sei (je nach SL), würde ich keine nähere Auskunft geben.

    Genau dafür sind Anwälte da - um dich durch diesen unschönen und bürokratischen Prozess zu begleiten und zu unterstützen. Es ist absolut nichts Ungewöhnliches, einen Anwalt in einem solchen Fall einzuschalten, um sicherzustellen, dass alles ordnungsgemäß abläuft.


    So gesehen finde ich, dass der Begriff "befürchte" nicht der passende Begriff ist. Sieh es eher als etwas Positives an: Du holst dir Unterstützung.


    So ein Schreiben des Anwalts könnte ja vllt. auch dafür sorgen, dass plötzlich ein früherer Termin zustande kommt. Solche Schreiben wirken manchmal Wunder.

    Der Vertrag läuft mit 25 Std. Die Stunden müssen bezahlt werden und werden auch bezahlt. Mehrarbeit ist nicht zulässig. Bei Unterschreitung der vorgegebenen Stundenzahl (bei Unterrichtsausfall - aber nicht, wenn du zu der Zeit anderweitig schulisch tätig bist) kann es aber durchaus innerhalb einer Woche zu einer Verrechnung mit entfallenen Stunden kommen (meist in Form von zusätzlichen Vertretungsstunden, um wieder auf die 25 Std. zu kommen).


    Dieses "Modell" der Vertretungsreserve wird verstärkt genutzt, wenn jmd. im laufenden Schuljahr zur Schule kommt.


    Da die Stunden bezahlt sind, musst du im Regelfall auch anwesend sein.


    Sollten die Std. bsw. in der 5. und 6. Std. liegen und du nicht zur Vertretung eingeplant werden... hängt es wohl davon ab, wie die Schule es handhabt. Hier kann es auch sein, dass die Schule dich anderweitig einsetzt - zum Beispiel zur zusätzl. Förderung (Doppelbesetzung). Oder auch erwartet, dass du als "Notfallreserve" die ganze Zeit über anwesend bist. Genau deshalb würde ich noch einmal genau nachfragen, welche Erwartungen an dich gestellt werden, damit es nicht zu Missverständnissen kommt.


    edit: In den ersten beiden Std. stellt sich häufig die Frage nicht wirklich - außer vllt., wenn man 5 Minuten von der Schule entfernt wohnt.

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