Beiträge von k_19

    Das gibt es in NRW so nicht. Einige Ersatzschulen - vor allem mit kirchlichem Träger - haben selber Planstellen, die ein beamtenähnliches Arbeitsverhältnis darstellen. Das Gehalt kommt aber nicht direkt vom Land NRW, außerdem werden nur 89 % des Gehalts und auch der späteren Pension refinanziert, den Rest muss der Schulträger selbst aufbringen.

    Was würde denn dann passieren, wenn der ganze Laden "Pleite geht"? Würde dann das Land bei einem Pensionär mit beamtenähnlichen Arbeitsverhältnis einspringen?

    Krass, dann muss ich wohl doch nochmal nachhaken. Was reicht man dann ein... die Abrechungstabellen der Beihilfe? Die Rechnungen selbst sind ja weg bzw. bei der Krankenkasse

    Normalerweise der vollständige Beihilfebescheid. Die Rechnungen sollten aber doch noch bei dir sein? Du sollst ja schließlich nur die Kopien einreichen. Mit App ist es aber auch beiden Seiten - Beihilfe und PKV - deutlich einfacher und es kann nichts auf dem Postweg verloren gehen.


    edit: Da du die Rechnungen ja bei der PKV schon eingereicht hast, brauchst du sie ja nicht nochmal einreichen.

    Die Beihilfe streicht bei Schwellenwertüberschreitungen zum Teil rigoros zusammen. Du hast die Möglichkeit, innerhalb von einem Monat Widerspruch einzrureichen. Nach Erhalt des Widerspruchbescheids hast du wiederum einen Monat Zeit, vor dem Verwaltungsgericht zu klagen.


    Der Widerspruch kostet erst einmal nichts. Zwar können bei Ablehnung deines Widerspruchs Kosten durch die Beihilfestelle festgesetzt werden. Ich glaube aber nicht, dass dies allzu gängig ist.


    Bei den vorgegebenen Sätzen zur Physiotherapie der Beihilfe wirst du nicht viel bewirken können. Bei Streichung von Leistungen und Nichtanerkennung von Schwellenwertüberschreitungen lohnt es sich ggf., dagegen vorzugehen.


    Du bist definitiv nicht der Einzige, der Probleme mit der Beihilfe hat. Letztendlich kommt es darauf an, wie lange dein Atem ist und, ob du bereit bist, selbst ein wenig Recherche zu betreiben, um ein Widerspruchsschreiben aufzusetzen.

    Mittlerweile habe ich auch immer mehr das Gefühl, dass man an vielen Stellen immer mehr die Bereitschaft haben muss, vor Gericht zu ziehen.


    Die meisten versuchen ja eigtl. immer Kompromisse zu schließen und anderen entgegen zu kommen, in der Hoffnung, dass sich für beide Seiten eine akzeptable Lösung findet. Stattdessen passiert aber - sei es nun hier oder auch in anderen außerberuflichen Situationen - häufig das genaue Gegenteil und man wird hingehalten oder mit unzufriedenstellenden Antworten abgespeist.


    Wir befinden uns in diesem System, in dem von uns erwartet wird, dass wir uns immer wieder für die eigenen Rechte einsetzen müssen. Es ist nervig und kräftezehrend, aber die Alternative ist, dass von uns immer mehr und mehr eingefordert wird. In solchen Situationen bleibt einem ja nur die Remonstration und ggf. Klage vor dem Verwaltungsgericht. Traurig, aber wahr.

    Falls irgendjemand das noch verfolgt oder sich mit ähnlichen Themen beschäftigt:

    - Eine Antwort der Behörde steht weiterhin aus, Dez 47 scheint Personalprobleme zu haben

    - Bezirkspersonalrat tendiert weiterhin zu "lega" und empfiehlt den Juristen des Phv zu kontaktieren - es wird wohl ohnehin Zeit, da Mitglied zu werden


    Insgesamt auf jeden Fall eher ernüchternd. I'll keep you posted :).

    Das Schreiben aus 2012 hat hierzu eigtl. alles geklärt. Die Argumentation des Personalrats würde mich an der Stelle interessieren.


    Wenn man dir an der Stelle nicht rechtgeben sollte, steht dir ja noch der Klageweg offen. Vllt. kann man ja schonmal an der ein oder anderen Stelle darauf hinweisen? Anhand der vorigen Urteile ist es doch offensichtlich, dass sie verlieren würden.


    Bisher habe ich es immer so erlebt, dass die Bezirksregierung Gerichtsverfahren meidet, die sie voraussichtlich verlieren.

    Es handelt sich um Mehrarbeit. Als Nächstes musst (oder kannst) du nun darum kämpfen. Da kommt es darauf an, wie lang dein Atem ist. Wenn du die Stunde bezahlt haben willst, wirst du wohl den für dich zuständigen Bezirkspersonalrat einschalten müssen.


    edit: Wenn du in Vollzeit tätig bist, fällt die Std. vllt. sowieso unter den Tisch, wenn du nicht mehr als 3 Std. Mehrarbeit im August leistest. Da kannst du dir ggf. auch den Stress sparen und vorerst abwarten, ob es letztendlich für dich einen Unterschied macht.

    Naja, besser als nichts...


    Ich verstehe sowieso nicht, was das mit den 6 Klassenarbeiten soll, die es ja weiterhin in der Unterstufe geben wird. Dadurch wird kein Schüler klüger und der organisatorische Aufwand ist enorm. Dann darf man sich für eine Klasse noch darum kümmern, dass 6x nachgeschrieben wird. Die Schüler muss ich dann auch wieder irgendwo unterbringen. Die Terminierung so vieler Klassenarbeiten ist auch immer wieder ein großes Problem, weil die Kollegen im Regelfall selbst um die Klassenarbeitstermine "kämpfen" müssen und die Anzahl der Klassenarbeiten pro Woche beschränkt ist.


    Eine echte Entlastung wäre es, wenn man die Anzahl der Klassenarbeiten in allen Jahrgängen auf 4 pro Schuljahr kürzt. Dann würde ich bei Bedarf vllt. mal den ein oder anderen Test schreiben. Das wäre aber zu "revolutionär".


    In Deutschland traut man sich ja nichts - deshalb liegt hier ja auch die Infrastruktur brach und Baustellen sind auch noch nach Jahren Baustellen.

    Zitat

    An den weiterführenden Schulen soll künftig in den Klassen 7 und 8 auf jeweils eine Klassenarbeit in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch verzichtet werden können. Das entlaste die Lehrkräfte, so Feller: "Dadurch setzen wir Ressourcen frei, die in die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts investiert werden können." Aufgrund der zentralen Prüfungen in Mathematik, Englisch und Deutsch kann im 10. Jahrgang weiterhin je eine Klassenarbeit entfallen.

    Gleichzeitig kündigte die Schulministerin an, über "alternative Prüfungsformate" nachzudenken. Eine Arbeitsgruppe im Schulministerium werde in den nächsten Monaten neue Prüfungsformate entwickeln.


    https://www.tagesschau.de/inla…n-zum-schulstart-100.html


    Meines Erachtens ein sinnvoller Schritt. 5 Klassenarbeiten reichen vollkommen. Es kostet keinen Cent und wirkt sich auch nicht negativ auf die Schüler aus. Also eine leicht umsetzbare Entlastungsmaßnahme.


    Die dünne Personaldecke bleibt natürlich weiterhin ein Problem und auch das vollständige Verbot voraussetzungsloser Teilzeit bleibt wohl bestehen. Ich verstehe immer noch nicht, wieso man nicht stattdessen eine Mindestzahl an Stunden bei voraussetzungsloser Teilzeit festgelegt hat hat wie in anderen Bundesländern. Auch das wäre alles andere als ideal, gäbe aber so manchen Kollegen zumindest noch die Möglichkeit, dem Burnout zu entkommen.


    Es wäre gut, wenn sich auch bei Sek2-Lehrern Möglichkeiten finden würden, um sie zu entlasten...

    ... und es gibt keinen Grund, dem Makler für eine anonyme Voranfrage ein Honorar auszuzahlen. Die 200€ hast du verschenkt.


    Ggf. möchten Makler ein Honorar bei Nutzung der Öffnungsaktion. Jedoch kannst du bei Nutzung der Offnungsaktion auch einfach direkt zum Versicherer deiner Wahl und dir das Geld gleich sparen.

    Such dir einfach eine der zigtausenden Makler und stell mit ihm die anonyme Anfrage, fertig. Der muss nicht in der Nähe sein und du musst da auch nicht persönlich erscheinen.


    Solltest du vorher nicht-anonym einen Antrag bei einem Versicherer gestellt haben, der abgelehnt wurde, wird's schwierig, da du dies bei anderen Versicherern i.d.R ab dann mitangeben musst.


    Das einzig Wichtige ist, dass man vor dem Maklertermin alle Diagnosen/Gesundheitsdaten vorher vernünftig aufbereitet hat und nicht "spontan" aus dem Gedächtnis die Angaben macht. Da kann es zu Fehlern kommen, die später zu Problemen führen können.


    Willst du über die Öffnungsklausel rein, geh einfach direkt zu dem Versicherer.


    Ich verstehe nicht, wieso du es dir so kompliziert machst. Jeder Makler macht solche Anfragen. Sonst nimm einfach eins der großen Maklerportale. Ich möchte jetzt aber auch hier keine Werbung für irgendwen machen.

    Vielen Dank euch.


    CDL habe schon 25 angefragt. Leider haben die meisten keinen online Service. Einige haben aufgrund meiner Vorgeschichte auch gesagt, dass sie mich nicht als Kundin aufnehmen, weil sie nur mit bestimmten Versicherungen zusammenarbeiten und diese die öffnungsklausel nicht haben.


    Danke Kiggie

    Ich weiß nicht, wo du suchst... du musst wirklich sehr ineffizient gesucht haben, um 25 Mal ins Klo gegriffen zu haben.


    Eine anonyme Voranfrage sollte immer erfolgen - außer es ist wirklich aussichtslos (schwere chronische Erkrankung). Dann kann man wohl auch gleich auf die Öffnungsklausel zurückgreifen. Solange noch keine Anfrage erfolgt ist, erscheint es mir doch dubios, dies bei den von dir genannten Erkrankungen nicht einmal zu probieren. Hinzu kommt, dass viele PKV an der Öffnungsklausel teilnehmen. Das deutet darauf hin, dass der Makler mit nur sehr wenigen PKV zusammenarbeitet - kein gutes Zeichen.

    Es gibt viele Makler, die auch alles online machen. Wenn du "gar nichts" findest - was mich doch wundert - kannst du dich natürlich auch an eines der größeren Vergleichsportale wenden. Die machen immer alles online und sind nicht per se schlecht, nur weil sie groß sind.


    Die anonyme Anfrage muss m.W. von einem Makler erfolgen.


    Sicherheitshalber solltest du vorab die Daten der gesetzlichen Krankenkasse / der kassenärztl. Vereinigungen anfordern. Manchmal gibt es dort Überraschungen.


    Viele Makler sind bei den Gesundheitsfragen zu schnell - da muss man also selbst einen guten Blick drauf haben, dass alles richtig und wahrheitsgemäß angegeben wurde. Besser wäre natürlich, einen Makler zu wählen, der sich ausreichend Zeit nimmt.

    Zitat

    Fall 3: Leserbrief geschrieben

    Ein Lehrer nennt in einem kritischen Leserbrief über die aktuelle Schulsituation Fakten seiner Schule. Der Leserbrief ist nur mit seinem Namen, nicht mit seiner Amtsbezeichnung unterschrieben. Nach der Veröffentlichung wird er von seinen Vorgesetzten zu einer Stellungnahme aufgefordert, er habe gegen seine Loyalitätspflicht verstoßen.

    [...]

    Im dritten Fall kann sich der Beamte als Bürger im Rahmen der freien Meinungsäußerung selbstverständlich auch in einem Leserbrief kritisch mit dem Schulsystem auseinandersetzen, solange er dabei nicht seine berufliche Situation kritisiert und nicht den Eindruck erweckt, als Beamter beziehungsweise als Lehrer zu kritisieren (etwa durch Verwendung seiner Amtsbezeichnung). Inwieweit gegen die Amtsverschwiegenheit tatsächlich verstoßen wurde, muss im konkreten Einzelfall durchleuchtet werden. Sind benannte Fakten wahr, offenkundig oder erwirken wegen ihrer mangelnden Bedeutung keine Verschwiegenheitspflicht, kann der Leserbriefschreiber ebenfalls nicht belangt werden.

    https://www.bllv.de/vollstaend…ntlich-schule-kritisieren


    Zitat

    Was gilt in der Freizeit?

    Außerhalb des Schulbetriebs steht es beamteten und angestellten Lehrkräften als Privatpersonen grundsätzlich frei, sich politisch zu äußern und zu betätigen. So darf ein Lehrer als Privatperson etwa auch die Bildungspolitik etc. seines Landes öffentlich kritisieren. Einschränkungen ergeben sich durch das „Mäßigungsgebot“. Mit Rücksicht auf seine Stellung gegenüber der Allgemeinheit ist eine bestimmte Form zu wahren. Kritik sollte stets besonnen, tolerant und sachlich geäußert werden. Inhaltliche Einschränkungen folgen, wie für jeden anderen Bürger, zunächst aus den Strafgesetzen, wonach beleidigende oder verleumderische Äußerungen verboten sind, vgl. §§ 185 ff. StGB. Zudem wird die Meinungsfreiheit von Lehrern auch in ihrer Freizeit durch ihre Pflicht zur Verfassungstreue beschränkt. Zwar ist es ihnen als Privatmann unbenommen, die bestehenden politischen, rechtlichen und auch verfassungsrechtlichen Verhältnisse zu kritisieren. Hinsichtlich der freiheitlichen demokratischen Grundordnung muss jedoch zumindest ein „Minimalkonsens“ bestehen. So wäre z.B. ein öffentliches Sympathisieren mit rechtsextremem Gedankengut unzulässig. Insoweit ist bereits jeglicher „böser Schein“ zu vermeiden.

    Immer ist eine klare Trennung zwischen dem Lehreramt und privater Teilnahme am politischen Meinungskampf einzuhalten. In einer Grauzone bewegt sich ein Lehrer demnach, wenn er sich unter Verwendung seiner Amtsbezeichnung, etwa in Leserbriefen, in eine öffentliche Diskussion einschaltet. Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 1983 kann darin ein sachlich nicht gerechtfertigter Missbrauch des „Amtsbonus“ liegen, wenn der Lehrer seiner Meinung durch den Hinweis auf sein Amt ein gegenüber anderen Staatsbürgern höheres Gewicht verleihen will. Allerdings hat sich offenbar auch insoweit die öffentliche Wahrnehmung geändert. So bezweifelt das Verwaltungsgericht Münster in einer Entscheidung aus dem Jahre 2014, ob heutzutage eine aufgeklärte Öffentlichkeit einem Amtsträger wirklich noch einen Bonus in dem Sinne zuerkennt, dass seine Meinung schon allein wegen seiner Amtsstellung als besonders maßgeblich und verbindlich angesehen wird. Unabhängig von diesen rechtlichen Erwägungen dürfte es jedoch auch immer eine Frage des guten Stils sein, durch gute Argumente überzeugen zu wollen und sich nicht hinter seiner Amtsbezeichnung zu verstecken.

    https://info.wolterskluwer.com…im-fokus-meinungsfreiheit

    Ein (verbeamteter) Lehrer darf politisch aktiv sein und auch politische Entscheidungen kritisieren bzw. zu diesen Stellung nehmen. Das schließt auch die Bildungspolitik mit ein. Andernfalls wäre es ja Lehrern - auch wenn sie freigestellt sind - ja gar nicht möglich, in der Politik tätig zu sein.


    Wenn es um konkrete Vorgänge an der eigenen Schule gehen sollte - also interne Konflikte - wäre, wie zuvor schon genannt, ein öffentliches Austragen ein Dienstvergehen.


    Politisch-satirische Videos zur Bildungspolitik hingegen wird ein Gericht nicht mal "eben so" verbieten. Sollte der Dienstherr einem dies untersagen, müsste man eben die Gerichte entscheiden lassen.

    Wenn du mehr als 3 Monate krank sein solltest, schickt man dich zum Amtsarzt. Schlimmstenfalls würde wohl vorerst die Verlängerung der Probezeit auf bis zu 5 Jahre folgen, wenn die gesundheitliche Eignung in Frage gestellt wird.


    Dann wärst du aber so krank, dass das bei weitem nicht die größte Sorge wäre...


    Dass man Dinge bei der Behilfe nicht einreicht, habe ich noch nie gehört. Da hat man innerhalb der ersten drei Jahre bei der PKV mehr "Stress". Dort wird z.T. gezielt nachgefragt, wenn der Verdacht besteht, dass falsche Angaben gemacht wurden. Das gibt's bei der Beihilfe nicht.

    Das kann nur ein Versicherungsmakler für dich übernehmen. Der kann bei mehreren Versicherern gleichzeitig anonym eine Anfrage stellen.


    Hast du auch alle Diagnosen, die von den Ärzten gestellt wurden (nicht nur die Diagnosen der AUs)? Wenn ja, würde ich als Nächstes die Diagnosen durchgehen und diese alle notieren (Erkältungen etc. sind nicht relevant).


    Falls dir diese noch fehlen sollten, würde ich dies noch bei der Krankenkasse anfordern. Online findet man dafür Musterschreiben. Sicherheitshalber würde ich auch eine Datenabfrage bei den für dich relevanten kassenärztlichen Vereinigungen vornehmen.

    Das kannst du so pauschal nicht sagen. Das hängt vor allem vom Alter ab.

    Meines Wissens ist Beamten ein Wechsel von der PKV in die GKV nicht möglich. Der einzige Weg wäre, wenn man wieder sozialversicherungspflichtig wird - also einen Antrag auf Entlassung stellt.


    Bei Einführung der pauschalen Beihilfe hängt es von der Regelung in dem jeweiligen BL ab.


    Die pauschale Beihilfe existiert auch für Privatversicherte - hierfür müsste man dort dann aber zu 100% versichert sein und erhält nur 50% für die "Basisleistungen" - also nicht 50% des monatlichen Betrages.

    Da es in Bayern keine pauschale Beihilfe gibt, würde ich mich für die PKV entscheiden.


    Tipp: Vorher alle Diagnosen von der gesetzl. Krankenversicherung anfordern sowie von den kassenärztlichen Vereinigungen! Nur, weil man über die Öffnungsklausel in die PKV kommt, heißt das noch lange nicht, dass die PKV nicht später versuchen wird, dir eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung nachzuweisen. Schließlich haben Sie eh schon Sorge, dass du "teuer" bist.


    Da es leider gang und gäbe ist, dass Ärzte bei gesetzlich Krankenversicherten falsche Diagnosen angeben, ist dringend anzuraten, die Daten rechtzeitig vor Abschluss anzufordern. Damit kann man sich viel Ärger ersparen und muss sich keine Gedanken machen, wenn man Rechnungen einreicht.


    Ich würde aber immer zuvor eine anonyme Voranfrage durchführen lassen - manchmal klappt's dann doch bei einem Versicherer ohne die Öffnungsklausel.

Werbung