Du kannst als Beamte in die GKV und zahlst den vollen Beitrag oder in die PKV und zahlst 50% des PKV-Beitrags. Die anderen 50% laufen über die Beihilfe. In der GKV hast du keinen Anspruch auf Beihilfe.
Es gibt Bundesländer, die die sog. pauschale Beihilfe haben. Hierbei wird die Hälfte der GKV-Beiträge übernommen wie bei Angestellten. Du zahlst dann also auch nur 50%. NRW hat diese zurzeit nicht. Es ist aber gut möglich, dass diese in Zukunft eingeführt wird.
Du kannst als Beamter auf Widerruf und erneut als Beamter auf Probe innerhalb der ersten 6 Monate nach Ernennung die so genannte Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherungen nutzen. Hierbei wirst du mit max. 30% Risikozuschlag und ohne sog. Beihilfeergänzungstarif aufgenommen. Nicht alle, aber die meisten PKV nehmen daran teil. Das kann man online leicht herausfinden. Der Beihilfeergänzungstarif bei einer PKV soll gewisse Lücken bei den Leistungen der Beihilfe ausgleichen. Aber auch ohne diesen Tarif lässt es sich "aushalten". Mit dem Tarif bleibt man aber seltener auf Kosten sitzen, z.B. im zahnärztlichen Bereich.
Im Regelfall nutzt man aber zunächst eine so genannte anonyme Voranfrage bei mehreren Versicherern. Dafür braucht man einen Versicherungsmakler. Einige PKV würden dich vllt. nicht aufnehmen, einige unter bestimmten Bedingungen - je nach Krankheitsbild. Wenn dich gar keiner will, bleibt dir noch die Öffnungsaktion.
Wenn du im Ref in der PKV bist und danach erst einmal Vertretungslehrkraft bist, ist man wieder in der gesetzlichen. Man kann vorher eine sog. Anwartschaft abschließen bei der PKV. Man zahlt dann einen geringen monatlichen Beitrag, um den Gesundheitsstatus "einzufrieren" und kann bei erneuter Verbeamtung dann ohne Probleme wieder zurück in die PKV, in der man während des Refs war. Man kann aber natürlich auch einen neuen Vertrag bei einer anderen PKV abschließen, wenn man das denn möchte. Dann müssen aber erneut Gesundheitsfragen beantwortet werden.
Zu der Verbeamtung:
Man muss nachweisen, dass du mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vorzeitig dienstunfähig wirst, um dir die Verbeamtung zu verweigern. Soll heißen: Der Regelfall ist die Verbeamtung. Krankheiten, die erfolgreich behandelt werden und nicht äußerst schwerwiegend sind, wären kein Hindernisgrund. Ein Schreiben des behandelnden Arztes wird an der Stelle wohl ausreichen. Einige verpasste Tage im Jahr aufgrund einer Migräne sollte ebenfalls kein Hindernis sein. Wenn diese jetzt äußerst schwerwiegend wäre, sähe das ggf. anders aus.
Aber selbst dann gibt es Hoffnung: Bei Anerkennung einer Schwerbehinderung muss nur dargelegt werden, dass du innerhalb der nächsten 5 Jahre nicht vorzeitig dienstunfähig wirst.
Hinzu kommt, dass die gesundh. Beurteilung gerichtlich überprüfbar ist. Nicht alle Amtsärzte beachten immer im ausreichenden Maße die Rechtsprechung. Du kannst dann also immer noch vor dem Verwaltungsgericht klagen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass das Urteil des Amtsarztes von der einstellenden Behörde, die letztendlich zuständig ist, keine Beachtung findet, weil sie selbst der Auffassung ist, dass das Ganze später vor Gericht kassiert werden könnte.
Und selbst dann ist Hopfen und Malz noch nicht verloren: Wenn dein Gesundheitsstatus sich zu einem späteren Zeitpunkt nachweislich bessert, hast du bis zur Altersgrenze stets die Möglichkeit, dich erneut untersuchen zu lassen.
Es gibt in diesem Bereich immer noch viel Schwarzmalerei, obwohl die Verbeamtung mittlerweile der absolute Regelfall ist.