Puh, wo soll man hier anfangen?
Das Thema kommt ja immer wieder auf. Solange du nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vorzeitig dienstunfähig wirst, wirst du verbeamtet.
Zitat
1. Bei der Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Beamtenbewerbern steht dem Dienstherrn kein Beurteilungsspielraum zu.
2. Ein Beamtenbewerber ist gesundheitlich nicht geeignet, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze auszugehen ist (Änderung der Rechtsprechung).
https://www.bverwg.de/250713U2C12.11.0
Zitat
Eine weitere Änderung der bisherigen Rechtsprechung besteht darin, dass die Feststellung des Dienstherrn zur gesundheitlichen Eignung der Beamtenbewerberin oder des Beamtenbewerbers nicht länger für eine gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Ermessensentscheidung gehalten wird.
https://www.verwaltungsvorschr…nd_02122013_D23010118.htm
Das heißt also, dass die Gerichte hier das letzte Wort haben. Eine depressive Episode nach einem Auslöser - in diesem Fall der Tod naher Angehöriger - wird anders gewertet, als wenn jemand schon seit einem Jahrzehnt mit depressiven Episoden zu kämpfen hat.
Was mittlerweile einfach nur noch nervt, ist, dass es ganze viele Leute gibt - in den Schulen, in den Seminaren - die einfach absolut keine Ahnung haben, andere aber belehren. Da sagt dann der Seminarleiter irgendwas und alle Referendare glauben das, ohne sich selbst zu erkundigen.
Hinzu kommt, dass du zahlreiche Möglichkeiten hast, wenn man dich nicht verbeamten sollte:
Die einstellende Behörde entscheidet, nicht der Amtsarzt. Der Amtsarzt stellt ein Gutachten aus. Die einstellende Behörde muss der Empfehlung in dem Gutachten nicht folgen, wenn sie der Ansicht ist, dass du in einem Klageverfahren vorm Verwaltungsgericht wahrscheinlich gewinnen wirst. Du kannst also im nächsten Schritt mit der einstellenden Behörde und ggf. auch mit dem Personalrat Kontakt aufnehmen.
Sollte es dabei bleiben, kannst du den Klageweg beschreiten.
Ebenfalls kann man zunächst als Angestellter arbeiten und später eine neue Begutachtung durch den Amtsarzt anfordern. Wenn man bsw. für längere Zeit in Vollzeit tätig war, ohne für längere Zeit aus psychischen Gründen auszufallen, zeigt man damit seine Belastbarkeit und es wird schwieriger für die einstellende Behörde den Standpunkt zu vertreten, dass man mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vorzeitig dienstunfähig wird.
Die Vorstellung, dass die Entscheidung auf immer und ewig gilt, stimmt nicht. Wenn sich die Gegebenheiten ändern, kann man sich neu begutachten lassen und eine Verbeamtung erneut einfordern.
Und da hört es noch nicht auf: Wenn man schwerbehindert ist oder eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen erfolgt (ab GdB 30 / die Gleichstellung muss man dann beantragen), muss nur gezeigt werden, dass man innerhalb der nächsten fünf Jahre nicht vorzeitig dienstunfähig wird.
Zum Privatrezept: Natürlich kann ein Arzt dir ein Privatrezept ausstellen, welches auch gültig ist.