Beiträge von k_19

    Sie können nicht einfach nachträglich Leistungen ausschließen oder einen Risikozuschlag erheben. Der Versicherer kann nicht nach Gutdünken die Vertragsbedingungen ändern. Das wird er auch nicht. Genau deshalb prüft der Vesicherer ja auf vorververtragliche Anzeigepflichtverletzung.


    Die Öffnungsaktion oder Öffnungsklausel verpflichtet die teilnehmenden privaten Krankenversicherungen Beamte ohne Leistungsausschluss aufzunehmen mit einem maximalen Risikozuschlag von 30%. Man hat hierbei 6 Monate nach Verbeamtung auf Widerruf oder nach Verbeamtung auf Probe Zeit. Der Makler verdient daran nichts. Man kann den Antrag dann direkt beim Versicherer stellen.


    Nur in besonderen Fällen geht dies nicht, bsw. wenn man an einer privaten Ersatzschule in NRW anfängt und einen beamtenähnlichen Status hat. Bist du ganz normaler Beamter im öffentl. Dienst, hättest du diese Möglichkeit gehabt. Nun hast du diese Möglichkeit nicht mehr.

    Wenn eine anonyme Voranfrage ohne Erfolg bleibt, sollte ein guter Makler dich auf diese Möglichkeit hinweisen.

    Formal mag es wohl nicht erlaubt sein. Allerdings sollte man sich auch klar machen, dass man nie vollständige Kontrolle hat und haben wird.


    Hinzu kommt, dass das Ziel ja "erreicht" wurde. Mehr wird hier nicht möglich sein. Es wird ja wohl keiner ihr privates Gerät durchforsten und zusätzlich ihre Clouddienste checken...


    Man kann ja auch mal davon ausgehen, dass die von dir beschriebene Lehrerin ihren Job ernst nimmt und nicht willkürlich irgendwelche Bilder teilt.


    Die Handys der Mitschüler stellen für das Recht am eigenen Bild die weitaus größere Gefahr für das eigene Kind dar.

    Und jetzt noch eine Vermutung:
    Selbst wenn du körperlich und mental in der Lage wärst, dich bis Januar mit einzelnen Krankschreibungen durchzuschleppen: Bist du SICHER, dass du nirgendwo eine Frage übersprungen hattest, die entweder die Kurzzeittherapie abgedeckt hätte, oder einen Verdacht auf psychische Beschwerden? auch SICHER, dass 2024 nicht unter einer "Probezeit" fällt und es also unter Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht fällt?

    Ein Gespräch mit dem Makler ist unumgänglich.


    In diesem konkreten Fall sollte man sich die Gesundheitsfragen nochmal ganz genau anschauen und sicherstellen, dass auch alles seine Richtigkeit hat. Der neue Versicherer könnte recht umfassend prüfen, in der Hoffnung etwas zu finden - mit weitreichenden Folgen.

    Der Weg mit einem Leistungsausschluss ist milde gesagt ungünstig gewesen. Du hättest besser die Öffnungsaktion genutzt. Aber sei's drum.


    Der neue Vertrag ist abgeschlossen, die Gesundheitsfragen beantwortet. Du bist nicht verpflichtet, irgendetwas anzugeben, was danach eintritt - auch, wenn du noch keine Beiträge zahlst.


    Wenn du dich jetzt krankmeldest, zahlt ja zumindest die Beihilfe. Auf Antrag kann die Beihilfe in Ausnahmefällen bis zu 90% übernehmen. Wenn du zzt. 50% Beihilfe erhältst, steigt diese auf Antrag auf 70%. Dann hast du zumind. nur noch eine Lücke von 30%.


    Reiche die Rechnungen auch bei der PKV ein! Wenn sie nicht zahlt, kannst du mit der Ablehnung direkt den Antrag auf einen höheren Bemessungssatz stellen.


    Für Schleswig-Holstein §6 Abs. 3:

    siehe: https://www.schleswig-holstein…_blob=publicationFile&v=3

    Zitat

    (3) Für beihilfefähige Aufwendungen, für die trotz ausreichender und rechtzeitiger Versicherung wegen angeborener Leiden oder bestimmter Krankheiten aufgrund eines individuellen Ausschlusses keine Versicherungsleistungen gewährt werden oder für die die Leistungen auf Dauer eingestellt worden sind (Aussteuerung), erhöht sich der Bemessungssatz um 20 %, jedoch höchstens auf 90 %. Satz 1 gilt nur, wenn das Versicherungsunternehmen die Bedingungen nach § 257 Absatz 2 a Satz 1 Nummer 1 bis 4 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch erfüllt


    Ab 1. Januar bist du bei der neuen Versicherung. Diese müssen ab dann natürlich auch die Rechnungen bezahlen. Wenn eine Psychotherapie vorher begonnen wurde (über probatorische Sitzungen hinaus), müsste man diese wohl dort noch einmal genehmigen lassen zusätzl. zur Beihilfe. Da sollte man Rücksprache mit der Versicherung halten.


    Die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer Prüfung kommt, ob es zu Falschangaben kam bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen, ist in dem hier geschilderten Fall hoch, da du direkt mit Versicherungsbeginn Rechnungen wg. einer psych. Erkrankung einreichst. Dein Makler sollte dich hier beraten bzw. sich auskennen. Solange du alles wahrheitsgemäß angegeben hast, musst du dir keine Sorgen machen.


    Eine pauschale Schweigepflichtentbindung sollte möglichst nicht erteilt werden. IdR. hast du die Option bei so einer Prüfung, Unterlagen selber zu beschaffen / einen Fragebogen für den behandelnden Arzt zu erhalten, der von diesem ausgefüllt wird. Es wird immer dazu geraten, alle Unterlagen, die an die Versicherung gehen, vorher zu sichten.


    Du könntest auch die teuren Behandlungen, wenn möglich, ins neue Jahr schieben, damit du vollumfänglichen Versicherungsschutz hast.

    Der Ehezuschlag soll bei Bundesbeamten abgeschafft werden. Wieso sollen "DINK"-Haushalte (double income no kids) finanziell unterstützt werden?


    Die Familienzuschläge werden zudem auch genutzt, um eine Erhöhung der Besoldung für alle zu verhindern. Das ist günstiger, weil nicht jeder hohe Familienzuschläge erhält und diese sich auch nicht auf das spätere Ruhegehalt auswirken.


    Nur weil man den Ehezuschlag und die Höhe der Familienzuschläge i.A. kritisiert, heißt das noch lange nicht, dass man das Prinzip der Alimentation "nicht versteht".


    Ab Februar 2025 gibt's in NRW in den Mietstufen I bzw. VI...


    Familienzuschlag Ehe: 168.75 €

    + 1. Kind, Mietenst. I: 146.93 € [Famz. 1. Kind, Mst I, Mietenstufe I ]

    + 2. Kind, Mietenst. I: 398.41 € [Familienzuschlag 2. Kind, Mietenstufe I ]

    + 3. Kind: 917.06 €



    Familienzuschlag Ehe: 168.75 €

    + 1. Kind, Mietenst. VI: 604.00 € [Familienzuschlag 1. Kind, Mietenstufe VI ]

    + 2. Kind, Mietenst. VI: 711.77 € [Familienzuschlag 2. Kind, Mietenstufe VI ]

    + 3. Kind: 917.06 €


    Dass die, die vom System profitieren, das alles für richtig halten, verwundert nicht. Kritik ist jedoch berechtigt. Die hohen Familienzuschläge gehören gekürzt und der Familienzuschlag für die Ehe ersatzlos gestrichen. Stattdessen muss die Grundbesoldung für alle erhöht werden.

    Vielen Dank für deine ausführliche Erläuterung! Hast du Erfahrungen, wie wahrscheinlich eine Ablehnung seitens der PKV in diesem Status ist?

    Das hat mit dem "Status" selber nichts zu tun, sondern mit möglicherweise vorliegenden Vorerkrankungen.


    Wenn du regulär nicht in eine PKV kommst, hast du als Beamter bis 6 Monate nach Verbeamtung die Möglichkeit, per "Öffnungsaktion" in die PKV zu kommen.


    In NRW hat man bei einer Planstelle an Ersatzschulen einen "beamtenähnlichen Status", ist aber rechtlich gesehen Angestellter. Solltest du also aufgrund von Vorerkrankungen nicht in eine PKV kommen, bleibt dir nur, freiwillig gesetzl. krankenversichert zu sein. Dann zahlst du den vollen Betrag (14,6% + Zusatzbeitrag).

    Aber er hatte doch von montags bis donnerstags Zeit, sich zu entschuldigen. Das hat er wohl nicht getan. Ist es nicht so, dass der, der kurzfristig nicht mitfährt, trotzdem zahlen muss, auch wenn er krank ist, da sonst die Kosten für den Rest der Gruppe steigen?

    IdR wird von den Eltern zuvor eine Kostenübernahmeerklärung unterschrieben. Dabei handelt es sich um einen gültigen Vertrag, der die Basis für das Einbehalten des Geldes in gewissen Fällen darstellt. Eltern können eigenständig eine Reiserücktrittsversicherung abschließen für den Fall, dass die Schülerin/der Schüler erkrankt.

    Die Frage, die sich halt stellt, ist: Wieso soll es nicht aktenkundig werden? Du hast ja selber die Sorge geäußert, dass du nicht verbeamtet werden könntest.


    Welche Schlussfolgerung soll man denn da ziehen?


    Die Speicherung der Daten ist Pflicht. Kein Arzt und kein Therapeut wird die Vorschriften hierzu missachten. Wieso sollten sie das?


    Es ist für keinen hier nachvollziehbar, dass du hier eine "Datenspur" vermeiden willst. Schließlich sind Gesundheitsdaten in Deutschland sehr gut geschützt. Deshalb geht man hier davon aus, dass das Ziel wohl ist, Informationen vorzuenthalten und das eigene Risiko, "aufzufliegen", zu minimieren.


    Dafür ist dieses Forum halt nicht gedacht. Die Menschen schreiben hier, um dir zu helfen, aber nicht um dir dabei zu helfen, gg. Gesetze und Vorschriften zu verstoßen.


    Nimm die Leistungen der GKV in Anspruch und gib alles wahrheitsgemäß an. Dir wurde schon zig mal erläutert, dass eine Verbeamtung wahrscheinlich weiterhin möglich ist.


    Zudem steigerst du dich mittlerweile vollkommen in die Sache hinein. Das ist nicht gesund...

    Da einige Beiträge in denen Tipps gegeben werden welche Diagnose der Arzt am besten stellen soll, das Privatrezepte nirgendswo auftauchen usw. Ehrlich gesagt es mir zu Blöde, die einzelnen Nummern hier zu nennen.



    Eigentlich war nach #3 von Sega der Drops schon gelutscht.

    Okay, verstanden. Ich möchte nur Missverständnisse vermeiden.


    Die Kritik am TE ist berechtigt und nachvollziehbar. Ich denke, viele hier wollten dem TE deutlich machen, dass es nicht der richtige Weg ist. Leider hat er sich von dem Gedanken immer noch nicht ganz verabschiedet, da es in den letzten Beiträgen weiterhin darum geht, ob/wann Dinge aktenkundig werden.

    Es geht mir nicht um die TE. Mir geht es um die „erfahrenen“ Foristen, die sie dabei beraten, wie das geht.


    @ CDL Das dein Weg der Beratung der Richtige ist, steht außer Frage! Ebenso, wie die Beratung derer, die sagen, sie solle die Sache offen und ehrlich angehen.

    Wenn man schon so etwas in den Raum stellt, sollte man auch konkret Stellung beziehen. Andernfalls ist so ein Beitrag einfach nur unangebracht.


    Was und wen meinst du konkret?

    Du kannst/solltest dich "normal" behandeln lassen und wie zuvor erwähnt beim Amtsarzt alles angeben. Es wurde ja nun schon mehrfach erläutert, dass es gar nicht so einfach ist, jdn. die Verbeamtung zu verwehren.


    Aktenkundig wird es, auch wenn du dich als Selbstzahler behandeln lässt, da Arzt und Therapeut die Daten speichern müssen.

    Aber doch nur für einen Zeitraum von 5 Jahren, oder?

    Was wäre wenn ich erst einmal im Angestelltenverhältnis bleibe und erst nach 5 Jahren den Antrag stelle?

    Die Fragebögen variieren je nach Amtsarzt. Es können 10 Jahre abgefragt werden oder auch gar kein Zeitraum angegeben werden. Es kann gut sein, dass du den Fragebogen für die Verbeamtung des für dich zuständigen Amtsarztes online finden kannst.


    Ärzte und Therapeuten müssen die Daten bis 10 Jahre nach Behandlungsende aufbewahren.


    Lass dich behandeln und geh vorbereitet zum Amtsarzttermin, wenn es soweit ist.

    Bevor du zum Amtsarzt gehst, kannst du dir ein Schreiben von deinem Arzt und Therapeuten ausstellen lassen. Es ist immer empfehlenswert, vorbereitet zum Termin zu kommen, wenn Erkrankungen vorliegen oder vorlagen, die der Arzt sich genauer anschauen möchte.


    Wenn es dir bis dahin besser geht und du dich wieder gefangen hast und dies dort auch so steht, kann es gut sein, dass man dich direkt verbeamtet.


    Wenn nicht, Kontakt mit der einstellenden Behörde aufnehmen und ggf. schon einmal die Klage ankündigen, falls man dich "nur" unbefristet als Tarifbeschäftigten einstellt. Eine Rechtsschutz oder eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft ist ratsam. In beiden Fällen sollte man mögl. Wartefristen beachten. Meist kann man z. B. erst den Rechtsschutz nach 3 Monaten o.Ä. beanspruchen.


    Sollte die Klage scheitern, arbeitest du zunächst als Angestellte(r). Das "Beantragen" eines neuen Termins beim Amtsarzts ist idR. unkompliziert. Hierzu kannst du den zuständigen Sachbearbeiter kontaktieren. Wahrsch. wird aber eine Änderung der vorliegenden Problematik vorausgesetzt bzw. man möchte, dass du x Jahre wartest, bis du wieder vorstellig wirst. Das sind alles Einzelfallentscheidungen und hängt sehr von den Entscheidungsträgern ab.


    Ich glaube aber wie gesagt, dass du gute Karten hast, direkt verbeamtet zu werden.

    Danke.

    Ich weiß, das ist nur eine hypothetische Frage, aber denkst du, es gibt Ärzte, die das machen und ggf. ein Auge zudrücken und das in ihren Akten so nicht schreiben?
    Meine Therapeutin sagte, wir können das unter Anpassungsstörung durch die Todesfälle laufen lassen.

    Ob ein Psychiater/oder mein Hausarzt das auch so machen würde, weiß ich nicht.

    Sprich mit deinem Arzt. Eine Diagnose muss natürlich gestellt werden.


    Die Daten zur Behandlung liegen zum einen dem Arzt vor (Patientenakte) sowie der gesetzl. Krankenkasse und der kassenärztlichen Vereinigung.

    Puh, wo soll man hier anfangen?


    Das Thema kommt ja immer wieder auf. Solange du nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vorzeitig dienstunfähig wirst, wirst du verbeamtet.


    Zitat

    1. Bei der Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Beamtenbewerbern steht dem Dienstherrn kein Beurteilungsspielraum zu.

    2. Ein Beamtenbewerber ist gesundheitlich nicht geeignet, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze auszugehen ist (Änderung der Rechtsprechung).

    https://www.bverwg.de/250713U2C12.11.0


    Zitat

    Eine weitere Änderung der bisherigen Rechtsprechung besteht darin, dass die Feststellung des Dienstherrn zur gesundheitlichen Eignung der Beamtenbewerberin oder des Beamtenbewerbers nicht länger für eine gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Ermessensentscheidung gehalten wird.

    https://www.verwaltungsvorschr…nd_02122013_D23010118.htm


    Das heißt also, dass die Gerichte hier das letzte Wort haben. Eine depressive Episode nach einem Auslöser - in diesem Fall der Tod naher Angehöriger - wird anders gewertet, als wenn jemand schon seit einem Jahrzehnt mit depressiven Episoden zu kämpfen hat.


    Was mittlerweile einfach nur noch nervt, ist, dass es ganze viele Leute gibt - in den Schulen, in den Seminaren - die einfach absolut keine Ahnung haben, andere aber belehren. Da sagt dann der Seminarleiter irgendwas und alle Referendare glauben das, ohne sich selbst zu erkundigen.


    Hinzu kommt, dass du zahlreiche Möglichkeiten hast, wenn man dich nicht verbeamten sollte:


    Die einstellende Behörde entscheidet, nicht der Amtsarzt. Der Amtsarzt stellt ein Gutachten aus. Die einstellende Behörde muss der Empfehlung in dem Gutachten nicht folgen, wenn sie der Ansicht ist, dass du in einem Klageverfahren vorm Verwaltungsgericht wahrscheinlich gewinnen wirst. Du kannst also im nächsten Schritt mit der einstellenden Behörde und ggf. auch mit dem Personalrat Kontakt aufnehmen.


    Sollte es dabei bleiben, kannst du den Klageweg beschreiten.


    Ebenfalls kann man zunächst als Angestellter arbeiten und später eine neue Begutachtung durch den Amtsarzt anfordern. Wenn man bsw. für längere Zeit in Vollzeit tätig war, ohne für längere Zeit aus psychischen Gründen auszufallen, zeigt man damit seine Belastbarkeit und es wird schwieriger für die einstellende Behörde den Standpunkt zu vertreten, dass man mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vorzeitig dienstunfähig wird.


    Die Vorstellung, dass die Entscheidung auf immer und ewig gilt, stimmt nicht. Wenn sich die Gegebenheiten ändern, kann man sich neu begutachten lassen und eine Verbeamtung erneut einfordern.


    Und da hört es noch nicht auf: Wenn man schwerbehindert ist oder eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen erfolgt (ab GdB 30 / die Gleichstellung muss man dann beantragen), muss nur gezeigt werden, dass man innerhalb der nächsten fünf Jahre nicht vorzeitig dienstunfähig wird.


    Zum Privatrezept: Natürlich kann ein Arzt dir ein Privatrezept ausstellen, welches auch gültig ist.

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