Der Weg mit einem Leistungsausschluss ist milde gesagt ungünstig gewesen. Du hättest besser die Öffnungsaktion genutzt. Aber sei's drum.
Der neue Vertrag ist abgeschlossen, die Gesundheitsfragen beantwortet. Du bist nicht verpflichtet, irgendetwas anzugeben, was danach eintritt - auch, wenn du noch keine Beiträge zahlst.
Wenn du dich jetzt krankmeldest, zahlt ja zumindest die Beihilfe. Auf Antrag kann die Beihilfe in Ausnahmefällen bis zu 90% übernehmen. Wenn du zzt. 50% Beihilfe erhältst, steigt diese auf Antrag auf 70%. Dann hast du zumind. nur noch eine Lücke von 30%.
Reiche die Rechnungen auch bei der PKV ein! Wenn sie nicht zahlt, kannst du mit der Ablehnung direkt den Antrag auf einen höheren Bemessungssatz stellen.
Für Schleswig-Holstein §6 Abs. 3:
siehe: https://www.schleswig-holstein…_blob=publicationFile&v=3
Zitat
(3) Für beihilfefähige Aufwendungen, für die trotz ausreichender und rechtzeitiger Versicherung wegen angeborener Leiden oder bestimmter Krankheiten aufgrund eines individuellen Ausschlusses keine Versicherungsleistungen gewährt werden oder für die die Leistungen auf Dauer eingestellt worden sind (Aussteuerung), erhöht sich der Bemessungssatz um 20 %, jedoch höchstens auf 90 %. Satz 1 gilt nur, wenn das Versicherungsunternehmen die Bedingungen nach § 257 Absatz 2 a Satz 1 Nummer 1 bis 4 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch erfüllt
Ab 1. Januar bist du bei der neuen Versicherung. Diese müssen ab dann natürlich auch die Rechnungen bezahlen. Wenn eine Psychotherapie vorher begonnen wurde (über probatorische Sitzungen hinaus), müsste man diese wohl dort noch einmal genehmigen lassen zusätzl. zur Beihilfe. Da sollte man Rücksprache mit der Versicherung halten.
Die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer Prüfung kommt, ob es zu Falschangaben kam bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen, ist in dem hier geschilderten Fall hoch, da du direkt mit Versicherungsbeginn Rechnungen wg. einer psych. Erkrankung einreichst. Dein Makler sollte dich hier beraten bzw. sich auskennen. Solange du alles wahrheitsgemäß angegeben hast, musst du dir keine Sorgen machen.
Eine pauschale Schweigepflichtentbindung sollte möglichst nicht erteilt werden. IdR. hast du die Option bei so einer Prüfung, Unterlagen selber zu beschaffen / einen Fragebogen für den behandelnden Arzt zu erhalten, der von diesem ausgefüllt wird. Es wird immer dazu geraten, alle Unterlagen, die an die Versicherung gehen, vorher zu sichten.
Du könntest auch die teuren Behandlungen, wenn möglich, ins neue Jahr schieben, damit du vollumfänglichen Versicherungsschutz hast.