Beiträge von k_19

    Ohne private Altersvorsorge geht es eben leider nicht mehr. Das hat die Politik verbockt.


    Das ist für einen Bürgergeldempfänger aber deutlich schwieriger als für jdn., der in Lohn und Brot ist. Ein Azubi wird nichts ansparen können. Nach der Ausbildung sollte man aber einen gewissen Betrag auf die hohe Kante legen. Man kann nur hoffen, dass das Thema private Altersvorsorge von der nächsten Regierung auch aufgegriffen und reformiert wird.


    Bei der gesetzlichen Rente könnte man sich bsw. an Schweden orientieren und eine Art Staatsfonds einführen, in den alle einzahlen müssen. Der andere Aspekt ist durch bessere Kinderbetreuung, Fördermittel und mehr Investitionen in Schule und Bildung Einfluss auf die Geburtenrate zu nehmen.


    Evtl. werden neue Beamte ja auch irgendwann in die gesetzliche Rente einzahlen müssen. Jedoch wird dann die Besoldung erhöht werden müssen und die gesetzl. Rente später bezuschusst werden müssen. Die gesetzlichen Gegebenheiten lassen sich nicht einfach außer Kraft setzen und die häufig in den Medien genannten Forderungen sind damit häufig nicht vereinbar. Die Ungleichbehandlung bei Rente und Pension wird also langfristig bestehen bleiben (müssen). Kürzungen sind zwar vorstellbar, jedoch nicht nach Belieben durchführbar.

    Ich habe einen Termin mit einem Vermögensberater und wollte vorab schon mal schauen, wie ich den generell bei Dienstunfähigkeit so darstehen würde, wobei mir gerade auffällt, dass Berufsunfähig, Dienstunfähig und Erwerbunfähig ja auch nochmal zu unterscheiden sind.

    Vor denen habe ich mich bisher erfolgreich fernhalten können. Undurchsichtige Finanzprodukte, bei denen die Kosten gezielt verschleiert werden.

    BU/Rente-Kombiprodukte, vor denen stets abgeraten wird etc. etc.


    Lieber ein wenig einlesen, ein Depot bei einer Direktbank eröffnen und eigenständig in ETFs anlegen. Soll's etwas anderes sein, würde ich ggf. auf das nächste Modell warten, das vllt eines Tages Riester ablöst. Das Altersvorsorgedepot der Ampel kommt ja nun erstmal nicht. Ich halt's aber für vorstellbar, dass hier eines Tages ein anderes Modell unter der nächsten Regierung kommt.


    Eine DU-Versicherung sollte eine echte DU-Klausel haben: In dem Fall prüft der Versicherer nicht erneut bei festgestellter Dienstunfähigkeit durch den Amtsarzt.


    edit: Bei 3 Kindern lohnt sich wahrsch. auch Riester aufgrund der Zuschläge.

    Bei Tarifbeschäftigten kommt's auch drauf an, ob man Kinder hat oder nicht (Pflegeversicherung). Der geringste Zusatzbeitrag bei der GKV für 2025 hat die BKK Firmus mit 1,84% (man muss also mindestens 16,44% in den Rechner von oeffentlicher-dienst.info eingeben).


    TV-L ab 2025:

    kinderlos, SK 1 mit günstigster GKV in Stufe 6 ergibt inkl. Jahressonderzahlung 3935€ netto.

    (mit einem Kind in SK1 erhält man 3968€)


    Man ist nach 15 Jahren in Stufe 6. In 15 Jahren ist man als Beamter in NRW in Stufe 9, ein Jahr später in Stufe 10.


    ledig, kinderlos, SK1: 4400€ -> minus 300€ ergibt es 4100€

    In Stufe 10 sind es dann 4480€ -> minus 300€ ergibt es 4180€


    Da fehlt übrigens noch die (häufig vergessene) Anrechnung der PKV auf die Steuer! Das sind idR meistens 80% des PKV-Beitrages. Das heißt, man muss bei den o.g. Summen des Beamten nochmal x Euro draufrechnen (ich denke 40-50€ sind hier realistisch).


    Es handelt sich also weiterhin um eine Differenz von 200€+ (insb., wenn man die höheren Stufen 11 und 12 noch miteinbezieht).

    Das Gespräch zwischen Klassenlehrer, Stufenleitung und mir hat letzte Woche noch stattgefunden. Vom Lehrerrat war auch ein Kollege anwesend.


    Laut Klassenlehrer waren Eltern an ihn herangetreten, (offenbar die Eltern eines Kindes; wer genau es war, wollte er nicht sagen), die ihm von körperlichen Übergriffen nach Unterrichtsende durch mich erzählt hätten. Er hätte sich 1,5 Stunden mit ihnen unterhalten, alles protokolliert und im Klassenraum die Situation nachgestellt. Er hätte danach versucht mit mir zu sprechen, wäre bei mir aber nicht weitergekommen. Außerdem hätte er verschiedene andere Schüler aus der Klasse getrennt voneinander dazu befragt, die alle übereinstimmend die Geschichte bestätigt und das gleiche gesagt hätten.

    Sehr kurios. Was gibt's denn da 90 Minuten lang zu besprechen? Es ist an der Stelle auch von Suggestivfragen auszugehen, die die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass die SuS unzutreffende Aussagen machen. Hinzu kommt, dass er dann noch alleine die Antworten interpretiert.


    Ich würde eine Dienstaufsichtsbeschwerde in Betracht ziehen gegen den Kollegen mit umfassender Schilderung der Vorgänge.


    Ebenfalls würde ich die SL bitten, ihn anzuweisen, dass er sich zu den Vorwürfen nicht mehr äußern darf (ggü. Eltern, Schülern und Kollegen). Andernfalls bleibt noch die einstweilige Verfügung mittels Rechtsanwalt. Die Situation ist viel zu ernst, als dass der offensichtlich befangene Kollege da noch mitmischen darf. Die Kommunikation sollte vollständig die Schulleitung übernehmen - auch kein Stufenleiter o.Ä.


    Der SL sollte man wohl ebenfalls ggü. erwähnen, dass es sich um Rufschädigung handelt und es nicht nur ggü. Eltern und Schüler, sondern evtl. auch aufgrund des Verhaltens des Kollegen zu Forderungen gg. den Dienstherrn/Arbeitgeber kommen kann.


    Gespräche mit vertrauten Kollegen zu diesen "Zuständen" scheinen ebenfalls eine gute Idee. So beugt man Gerüchten vor und verhindert, dass am Ende die Falschen die anderen im Kollegium über die vermeintlichen Vorgänge "informieren".

    Zitat

    Ich habe der Klasse schon etwas dazu gesagt und einer der wenigen etwas pfiffigeren meinte direkt, dass es Untersuchungen gebe, die zeigen, dass dieses Feature von ChatGPT auch Fehler mache. Darf ich da jetzt 0 Punkte auf die betreffenden Aufgaben geben oder nicht?

    Leider ist die Aussage von Prüfprogrammen und auch ChatGPT selber wirklich nicht immer zuverlässig. Das würde ich eher als Art "Indiz" erwähnen und nicht als Beweis heranziehen bzw. bezeichnen, da sich das durch Gegenbeispiele entkräften lässt.


    Ich würde in dem Fall wg. Täuschungsversuchs allen Beteiligten 0 Punkte geben. Sie müssten sich sonst entsprechend erklären und z. B. eine Art "Beispielseite" einer ähnlichen Aufgabe schreiben. Dann kann man den Wortlaut/Ausdruck sowie sprachliche Richtigkeit auch gut mit der vorigen Leistung vergleichen. Dann hat man noch mehr an der Hand, um die eigene Notengebung zu begründen.


    Nur eine Beschwerde ist möglich, kein Widerspruch, wie MarPhy schon erwähnt hat. Das ist auch für dich mit Arbeit verbunden, jedoch stehen dort die Chancen auf Erfolg noch einmal schlechter.


    Sie können am Ende des Halbjahres Widerspruch gg. die Zeugnisnote einlegen und sich auf die 0 Punkte der Prüfung dort beziehen. Dann wär das aber halt eben so und das Gute ist, dass du nach deinen Begründungen, die du einreichst, auch "raus" bist. Die Entscheidung wird dann auf anderer Ebene entschieden, wenn du dich weigerst, die Note zu ändern.


    (Noch als Ergänzung: Bei einer Beschwerde ist eine Klage vor Gericht nicht möglich, wenn die Beschwerde abgelehnt wird. Bei einem Widerspruch kann man Klage einreichen vor dem Verwaltungsgericht. Dafür hat man einen Monat Zeit nach Erhalt des Bescheides.)

    Ich würde nicht mehr über die Note reden. Darum geht's dir ja hauptsächlich nicht. Es geht ums Verhalten. Ein gemeinsames, klärendes Gespräch (edit: mit Zeugen, z. B. der von dir genannten Fachschaftsleitung), indem man ihr deutlich macht, dass das nicht akzeptiert wird und nicht wieder vorkommen kann, halte ich da für sinnvoller als überhaupt nochmal über die Note zu sprechen.


    Wenn sie in dem Gespräch wieder auf die Note zu sprechen kommt, direkt wieder auf ihr Verhalten zurückkommen, damit sie das Gespräch nicht nach ihrem Willen lenkt.


    Schüler dürfen ja gerne Kritik üben oder sich über eine Note ärgern - ob nun gerechtfertigt oder nicht. Der Ton macht die Musik. Neben einem gemeinsamen Gespräch evtl. auch noch den Kurs darauf ansprechen, wie man denn eigtl. angemessen Kritik äußert. Da kann sie sich das Ganze ja dann nochmal anhören.

    Mein Anwalt war bei dem Gespräch leider nicht anwesend. Er hatte (rückblickend eventuell fälschlicherweise) gesagt, dass es keine gute Idee sei bei einem BEM-Gespräch mit seinem Anwalt zu kommen. Ich kontaktiere ihn morgen, sobald seine Kanzlei öffnet.

    Der hat bestimmt auch nicht damit gerechnet, dass das Ganze so unprofessionell abläuft. Dann zieht man daraus eben jetzt seine Schlüsse.

    Schade, dass es so gelaufen ist.

    Was mir noch einfällt:


    Du könntest die verschriftlichten Aussagen mit Bestätigung des Personalrats als Zeugen deinem Arzt vorlegen mit der Bitte um Stellungnahme (z. B. die Aussagen zur Traumabewältigung in dem Gespräch) ... und das Ganze dann mitnehmen zum Amtsarzt.

    Wurde denn der Antrag auf Anerkennung als Dienstunfall bisher bearbeitet?


    Falls nein und wenn seitdem schon mehr als 3 Monate vergangen sind: Untätigkeitsklage ankündigen mit Fristsetzung. Dann Untätigkeitsklage einreichen. Man muss sie zwar nicht ankündigen, jedoch spart man sich so evtl. unnötigen Ärger, da sie ihn dann womöglich zügiger bearbeiten.


    Anhand deiner Schilderungen sollte klar sein, dass es eben ein qualifizierter Dienstunfall sein sollte.


    Das erhöhte Unfallruhegehalt ist ganz schön hoch. Die Motivation vonseiten des Landes, dich wieder "in Arbeit" zu bringen, wäre dann wohl um einiges höher.


    Ich würde an dieser Stelle die Kommunikation ggü. der Bezirksregierung vollständig an einen Rechtsanwalt abgeben und mich nur noch auf das einlassen, was zwingend nötig ist. Der Schulwechsel lässt sich vor dem Verwaltungsgericht auch einklagen. Gerade die grandiosen Schilderungen in deinem BEM-Gespräch mit Zeugen sollten deine Chancen deutlich erhöhen.


    Das Verhalten würde ich dokumentieren und mir durch das anwesende Personalratsmitglied bestätigen lassen. Du hättest bsw. auch die Möglichkeit, Dienstaufsichtsbeschwerde wg. Missachtung der Fürsorgepflicht gg. die Personen einzureichen. Mag sein, dass sie im "Sande verläuft". Zumindest verschafft man sich aber damit Gehör und macht deutlich, dass es so eben nicht geht.


    Weiterhin viel Erfolg.

    Genau. Und genau so eine Konferenz hat leider (trotz akribischer Dokumentation) noch nie stattgefunden. Da eben das Verhalten auf die ASS zurückgeführt wurde und es somit von oberster Instanz an unserer Schule es dann anscheinend nicht für eine Konferenz reicht.

    Für mich absolut unverständlich. Es müssen Ordnungsmaßnahmen folgen.


    Allein, dass sich Lehrer beleidigen lassen. Strafantrag bei der Polizei bei fehlender Einsicht, Ordnungsmaßnahme. Und das jedes einzelne Mal. Kein Zögern, kein Warten. Es muss immer sofort eine Konsequenz folgen mit möglichst wenig zeitlicher Verzögerung. Den Strafantrag stellt man ja privat, unabhängig von der Schule. Das geht auch online ohne großen Aufwand.


    Es ist schade, dass ihr nicht die nötige Unterstützung erhaltet. Offensichtlich dominiert hier mal wieder die Angst vor Beschwerden und Klagen. Da ist es dann doch "besser", die Lehrerschaft leiden zu lassen.


    Wieso sollte der Junge auch sein Verhalten ändern? Er hat die volle Aufmerksamkeit, alle schauen auf ihn. Er kann machen, was er will. Grenzen werden ihm nicht gesetzt. Er genießt diesen Zustand in vollen Zügen - und eure Schule lässt es zu. Pädagogisches Handeln sieht anders aus.

    In Niedersachsen wird das so gehandhabt:


    Zitat

    Bewerberinnen und Bewerber, die sich bereits auf Antrag aus dem Beamtenverhältnis bei ihrem bisherigen Dienstherrn haben entlassen lassen, können nur in einem Tarifbeschäftigungsverhältnis eingestellt werden.

    https://www.eis-online.nieders…e/Dokumente/Merkblatt.pdf


    Ich weiß nicht, ob das in anderen Bundesländern ebenfalls so gehandhabt wird. Bisher habe ich das nur von Niedersachsen gehört. Am besten einmal Kontakt mit den Behörden in HH oder auch dem Personalrat aufnehmen und sich das Ganze am besten schriftlich geben lassen, falls möglich.

    Bei häufigem, unentschuldigtem Fehlen ist eine Attestpflicht angebracht. Das ist doch an so ziemlich allen Schulen Tagesgeschäft.


    Das wird doch bei euch ebenfalls gang und gäbe sein? Dann sammelt er halt die unentschuldigten Fehlstunden mit allen Konsequenzen, bis hin zur Entlassung von der Schule (oder Bußgeldverfahren, je nachdem).

    Das wäre gut. Habe aber auch tatsächlich schon von mehreren Fällen gehört - auch alles gymnasiale Oberstufe - wo Lehrer und Eltern tatsächlich vor Gericht sind.

    Sie wollen sich beschweren? Können sie ja machen. Dann nimmst du dazu Stellung. Deinen Beschreibungen zufolge klingt das Ganze haltlos. Kein Grund, sich da groß Sorgen zu machen.


    Sie wollen klagen? Stellt sich die Frage, weswegen. Wegen der Noten, wegen einer Entscheidung der Schule? Da muss dann erstmal ein Widerspruch folgen mit anschließender einmonatiger Frist, um Klage einzureichen (edit: nach Erhalt des Bescheids). Dann geht es halt vors Verwaltungsgericht. Die Klage richtet sich ja dann nicht direkt gegen dich, sondern gegen das Land. Worst-case wäre, dass du dort wegen irgendwas aussagen müsstest.


    Man hört immer diese Horrorgeschichten von Gericht, man kann's ja aber auch anders sehen. Wir leben in einem Rechtsstaat: Wer klagen will, soll klagen.

    Das ist bedauerlich. So sollte das nicht ablaufen.


    1) Deine Meldeadresse landet in der Akte und bei Akteneinsicht hätte der Anwalt des Beschuldigten auch Zugriff auf die Adresse. Nach der Logik kann man aber gegen niemanden mehr Strafanzeige erstatten. Wenn er nicht strafmündig ist, kommt es sowieso erst gar nicht so weit.

    2) Die Wahrheit muss man ja nicht verheimlichen. (Gesundheitsdaten dürfen zudem nicht einfach so weitergegeben werden. Alle mit Zugriff auf die Diagnose sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.)

    3) Dann klagt man halt.

    4) Den Weg würde ich sowieso nicht einschlagen.


    Der Bezirkspersonalrat hat einen Vorsitzenden. Evtl. mal schriftlich per Mail an den wenden.

    Zumindest auf explizite Nachfrage meinerseits wäre das sehr nett.


    Ich kann hier öffentlich leider nicht schreiben, wie negativ (um es wirklich, wirklich nett auszudrücken) sich meine SL mir gegenüber nach dem Vorfall verhalten hat. Eine schriftliche (!) Bemängelung meines Verhaltens in der Krisensituation per Rundmail an alle Kolleg:innen ist da nur die Spitze des Eisbergs.

    Ein Ort des Grauens.


    Der Bezirkspersonalrat sollte dir da unterstützend zur Seite stehen.


    Ich würde hier alles ausreizen, was nur irgendwie möglich ist und jeden einzelnen Schritt mit dem Bezirkspersonalrat absprechen. Hauptsache, die Anerkennung als Dienstunfall ist im Gange - am besten mit tatkräftiger Unterstützung des Personalrats. Der Antrag geht über den Tisch der SL. Es ist gut, wenn diese schon weiß, dass dem Bezirkspersonalrat eine Kopie des Antrags vorliegt.


    Sollte die SL dich kontaktieren, kannst du sie darauf verweisen, dass alle weiteren Gespräche nur noch mit Beteiligung des Bezirkspersonalrats stattfinden.


    Zu einem späteren Zeitpunkt würde ich eine umfassende Dienstaufsichtsbeschwerde in Betracht ziehen.

    Ich zitiere mich mal selbst, da ich wirklich gerne das Protokoll lesen würde. Ich bin mir nur nicht ganz sicher, ob mir das zusteht.

    Ich fände es kurios, wenn man dir keine Einsicht gewähren würde. Einfach mal nachfragen. Es ist ja wohl das Mindeste, dass man dich als Betroffene über erfolgte Ordnungsmaßnahmen informiert.

    Auch, wenn es jetzt ein anderes Thema ist - noch kurz dazu:


    A13 Stufe 12 wird in NRW nach 24 Jahren erreicht. Ab 01.02.2025 sind das 6288,10€ pro Monat. Wenn man insg. auf 19 Jahre kommt ("ruhegehaltfähige Dienstzeit", also unter Berücksichtigung von Teilzeit), hat man mehr als die Mindestpension (19*1,79375%*6288,10€*0,99349 = 2129,11€).


    Jmd., der 15 Jahre mit 50% Teilzeit arbeitet (ruhegehaltfähige Dienstzeit: 7,5 Jahre), und im Anschluss Vollzeit arbeitet, überschreitet die Mindestpension. Hinzu kommt, dass das Referendariat ebenfalls angerechnet wird und das Studium (beim Studium heißt es allerdings, dass es angerechnet werden "kann")). Das sind nochmal fast 4 Jahre, die mitberücksichtigt werden (das Studium wird mit etwas über 2 Jahren angerechnet).


    Es lohnt sich also durchaus.


    Wenn man vorzeitig in den Ruhestand geht, kommt es zu Kürzungen von 0,3% pro Monat. Hierdurch kann es sein, dass man am Ende doch noch mehr hat mit der Mindestpension - je nachdem, wie früh man aufhört und wie lange man in Teilzeit/Vollzeit gearbeitet hat.

    Ich sehe gerade - die Info bezieht sich auf den Bund. Jedes Bundesland handhabt es etwas anders. Für NRW:

    Zitat

    Das Ruhegehalt beträgt mindestens 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge des zuletzt bekleideten Amtes (1.1.) - amtsabhängiges Ruhegehalt -. Es darf nicht hinter 61,6 % der jeweiligen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 5 (ggf. einschließlich Familienzuschlag der Stufe 1) zurückbleiben - amtsunabhängiges Ruhegehalt -.

    https://www.finanzverwaltung.n…t/document/ruhegehalt.pdf (siehe S. 5)


    Ab 01.02.2025 beträgt die Mindestpension in NRW 2120,67€ (ohne Familienzuschlag).

    Und wenn man vorher Teilzeit gearbeitet hat, wird die dann entsprechend gekürzt?


    Zitat

    Die amtsunabhängige Mindestversorgung beträgt 65 % der maßgeblichen Bezüge aus der Besoldungsgruppe A 4 Stufe 8 zuzüglich 30,68 €. Sie beträgt demnach ab 01.03.2024 2.032,23 + 30,68 = 2.062,91 € brutto pro Monat und erhöht sich je nach Familienzuschlag.


    https://www.evg-online.org/fil…ersorgung_2024_240424.pdf (siehe S. 8 )


    Sie wird nicht entsprechend gekürzt. Es handelt sich ja um die Mindestpension.

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