Beiträge von k_19

    Genau. Und genau so eine Konferenz hat leider (trotz akribischer Dokumentation) noch nie stattgefunden. Da eben das Verhalten auf die ASS zurückgeführt wurde und es somit von oberster Instanz an unserer Schule es dann anscheinend nicht für eine Konferenz reicht.

    Für mich absolut unverständlich. Es müssen Ordnungsmaßnahmen folgen.


    Allein, dass sich Lehrer beleidigen lassen. Strafantrag bei der Polizei bei fehlender Einsicht, Ordnungsmaßnahme. Und das jedes einzelne Mal. Kein Zögern, kein Warten. Es muss immer sofort eine Konsequenz folgen mit möglichst wenig zeitlicher Verzögerung. Den Strafantrag stellt man ja privat, unabhängig von der Schule. Das geht auch online ohne großen Aufwand.


    Es ist schade, dass ihr nicht die nötige Unterstützung erhaltet. Offensichtlich dominiert hier mal wieder die Angst vor Beschwerden und Klagen. Da ist es dann doch "besser", die Lehrerschaft leiden zu lassen.


    Wieso sollte der Junge auch sein Verhalten ändern? Er hat die volle Aufmerksamkeit, alle schauen auf ihn. Er kann machen, was er will. Grenzen werden ihm nicht gesetzt. Er genießt diesen Zustand in vollen Zügen - und eure Schule lässt es zu. Pädagogisches Handeln sieht anders aus.

    In Niedersachsen wird das so gehandhabt:


    Zitat

    Bewerberinnen und Bewerber, die sich bereits auf Antrag aus dem Beamtenverhältnis bei ihrem bisherigen Dienstherrn haben entlassen lassen, können nur in einem Tarifbeschäftigungsverhältnis eingestellt werden.

    https://www.eis-online.nieders…e/Dokumente/Merkblatt.pdf


    Ich weiß nicht, ob das in anderen Bundesländern ebenfalls so gehandhabt wird. Bisher habe ich das nur von Niedersachsen gehört. Am besten einmal Kontakt mit den Behörden in HH oder auch dem Personalrat aufnehmen und sich das Ganze am besten schriftlich geben lassen, falls möglich.

    Bei häufigem, unentschuldigtem Fehlen ist eine Attestpflicht angebracht. Das ist doch an so ziemlich allen Schulen Tagesgeschäft.


    Das wird doch bei euch ebenfalls gang und gäbe sein? Dann sammelt er halt die unentschuldigten Fehlstunden mit allen Konsequenzen, bis hin zur Entlassung von der Schule (oder Bußgeldverfahren, je nachdem).

    Das wäre gut. Habe aber auch tatsächlich schon von mehreren Fällen gehört - auch alles gymnasiale Oberstufe - wo Lehrer und Eltern tatsächlich vor Gericht sind.

    Sie wollen sich beschweren? Können sie ja machen. Dann nimmst du dazu Stellung. Deinen Beschreibungen zufolge klingt das Ganze haltlos. Kein Grund, sich da groß Sorgen zu machen.


    Sie wollen klagen? Stellt sich die Frage, weswegen. Wegen der Noten, wegen einer Entscheidung der Schule? Da muss dann erstmal ein Widerspruch folgen mit anschließender einmonatiger Frist, um Klage einzureichen (edit: nach Erhalt des Bescheids). Dann geht es halt vors Verwaltungsgericht. Die Klage richtet sich ja dann nicht direkt gegen dich, sondern gegen das Land. Worst-case wäre, dass du dort wegen irgendwas aussagen müsstest.


    Man hört immer diese Horrorgeschichten von Gericht, man kann's ja aber auch anders sehen. Wir leben in einem Rechtsstaat: Wer klagen will, soll klagen.

    Das ist bedauerlich. So sollte das nicht ablaufen.


    1) Deine Meldeadresse landet in der Akte und bei Akteneinsicht hätte der Anwalt des Beschuldigten auch Zugriff auf die Adresse. Nach der Logik kann man aber gegen niemanden mehr Strafanzeige erstatten. Wenn er nicht strafmündig ist, kommt es sowieso erst gar nicht so weit.

    2) Die Wahrheit muss man ja nicht verheimlichen. (Gesundheitsdaten dürfen zudem nicht einfach so weitergegeben werden. Alle mit Zugriff auf die Diagnose sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.)

    3) Dann klagt man halt.

    4) Den Weg würde ich sowieso nicht einschlagen.


    Der Bezirkspersonalrat hat einen Vorsitzenden. Evtl. mal schriftlich per Mail an den wenden.

    Zumindest auf explizite Nachfrage meinerseits wäre das sehr nett.


    Ich kann hier öffentlich leider nicht schreiben, wie negativ (um es wirklich, wirklich nett auszudrücken) sich meine SL mir gegenüber nach dem Vorfall verhalten hat. Eine schriftliche (!) Bemängelung meines Verhaltens in der Krisensituation per Rundmail an alle Kolleg:innen ist da nur die Spitze des Eisbergs.

    Ein Ort des Grauens.


    Der Bezirkspersonalrat sollte dir da unterstützend zur Seite stehen.


    Ich würde hier alles ausreizen, was nur irgendwie möglich ist und jeden einzelnen Schritt mit dem Bezirkspersonalrat absprechen. Hauptsache, die Anerkennung als Dienstunfall ist im Gange - am besten mit tatkräftiger Unterstützung des Personalrats. Der Antrag geht über den Tisch der SL. Es ist gut, wenn diese schon weiß, dass dem Bezirkspersonalrat eine Kopie des Antrags vorliegt.


    Sollte die SL dich kontaktieren, kannst du sie darauf verweisen, dass alle weiteren Gespräche nur noch mit Beteiligung des Bezirkspersonalrats stattfinden.


    Zu einem späteren Zeitpunkt würde ich eine umfassende Dienstaufsichtsbeschwerde in Betracht ziehen.

    Ich zitiere mich mal selbst, da ich wirklich gerne das Protokoll lesen würde. Ich bin mir nur nicht ganz sicher, ob mir das zusteht.

    Ich fände es kurios, wenn man dir keine Einsicht gewähren würde. Einfach mal nachfragen. Es ist ja wohl das Mindeste, dass man dich als Betroffene über erfolgte Ordnungsmaßnahmen informiert.

    Auch, wenn es jetzt ein anderes Thema ist - noch kurz dazu:


    A13 Stufe 12 wird in NRW nach 24 Jahren erreicht. Ab 01.02.2025 sind das 6288,10€ pro Monat. Wenn man insg. auf 19 Jahre kommt ("ruhegehaltfähige Dienstzeit", also unter Berücksichtigung von Teilzeit), hat man mehr als die Mindestpension (19*1,79375%*6288,10€*0,99349 = 2129,11€).


    Jmd., der 15 Jahre mit 50% Teilzeit arbeitet (ruhegehaltfähige Dienstzeit: 7,5 Jahre), und im Anschluss Vollzeit arbeitet, überschreitet die Mindestpension. Hinzu kommt, dass das Referendariat ebenfalls angerechnet wird und das Studium (beim Studium heißt es allerdings, dass es angerechnet werden "kann")). Das sind nochmal fast 4 Jahre, die mitberücksichtigt werden (das Studium wird mit etwas über 2 Jahren angerechnet).


    Es lohnt sich also durchaus.


    Wenn man vorzeitig in den Ruhestand geht, kommt es zu Kürzungen von 0,3% pro Monat. Hierdurch kann es sein, dass man am Ende doch noch mehr hat mit der Mindestpension - je nachdem, wie früh man aufhört und wie lange man in Teilzeit/Vollzeit gearbeitet hat.

    Ich sehe gerade - die Info bezieht sich auf den Bund. Jedes Bundesland handhabt es etwas anders. Für NRW:

    Zitat

    Das Ruhegehalt beträgt mindestens 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge des zuletzt bekleideten Amtes (1.1.) - amtsabhängiges Ruhegehalt -. Es darf nicht hinter 61,6 % der jeweiligen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 5 (ggf. einschließlich Familienzuschlag der Stufe 1) zurückbleiben - amtsunabhängiges Ruhegehalt -.

    https://www.finanzverwaltung.n…t/document/ruhegehalt.pdf (siehe S. 5)


    Ab 01.02.2025 beträgt die Mindestpension in NRW 2120,67€ (ohne Familienzuschlag).

    Und wenn man vorher Teilzeit gearbeitet hat, wird die dann entsprechend gekürzt?


    Zitat

    Die amtsunabhängige Mindestversorgung beträgt 65 % der maßgeblichen Bezüge aus der Besoldungsgruppe A 4 Stufe 8 zuzüglich 30,68 €. Sie beträgt demnach ab 01.03.2024 2.032,23 + 30,68 = 2.062,91 € brutto pro Monat und erhöht sich je nach Familienzuschlag.


    https://www.evg-online.org/fil…ersorgung_2024_240424.pdf (siehe S. 8 )


    Sie wird nicht entsprechend gekürzt. Es handelt sich ja um die Mindestpension.

    Das stimmt.

    Ich bin mir nur nicht so sicher, ob die Situation nicht sehr schnell (von meiner SL und von Kolleg:innen) "runtergespielt" wurde. Zumindest kann ich mir das gut vorstellen. Die Klassenleitung hat im Vorfeld Beschimpfungen und Drohungen gegen mich durch den Schüler und durch seinen besten Freund immer relativiert und die Schüler in Schutz genommen (ihrer Meinung nach muss man als Lehrer/in damit leben, übel beschimpft zu werden. "Sie werden schon sehen, was Sie davon haben" und "Sie stehen ganz oben auf meiner Abschussliste" seien zudem keine Drohungen).

    Es kann auch sein, dass ich da sehr weich bin. Ich kann Beschimpfungen und (wahrgenommene?) Drohungen schlecht aushalten. Daran arbeite ich.

    Schau, dass du da wegkommst. Toxischer geht's ja nicht mehr. Ebenfalls stellt sich ggf. die Frage, ob die Fürsorgepflicht von der SL eingehalten wurde.


    Da wird an der Schule offensichtlich alles falsch gehandhabt. Auch Drohungen sind Gewalt und die Schule muss bei Gewalt einschreiten - sonst hat die Schule nicht mehr die Macht, sondern es gilt das Recht des Stärkeren. Darunter leiden am Ende alle - selbst die Täter, denen nie ihre Grenzen aufgezeigt werden.


    Zitat

    Ich musste ehrlich gesagt etwas schlucken, als einige von euch angedeutet haben, dass es im schlimmsten Fall zu einer Dienstunfähigkeit kommen könnte. Das habe ich bisher nicht bedacht bzw wollte nicht daran denken.


    Es geht in erster Linie darum zu wissen, dass man finanziell "nicht so tief fällt", wenn es zum worst-case kommt und so der Behandlung mit weniger Druck/Sorge entgegenschauen kann.

    Mich wundert allerdings dann schon, weshalb du bei der Einschreibung ins Studium das "Lehramt für Gymnasien und Gesamtschulen" wählst

    Vllt. gab es keine Aussicht auf eine Stelle am Gymnasium? Häufig muss man dann abwägen und eine Entscheidung treffen, die man nicht mal eben zurücknehmen kann. Lässt man sich weiter mit Kettenverträgen abspeisen am Gymnasium oder entscheidet man sich für eine Gesamtschule? Hinzu kommt natürlich, dass man in NRW nur eben diesen Studiengang studieren kann, auch wenn man später am Gymnasium arbeiten möchte.


    Es kann ja auch sein, dass es gar nicht die Schulform an sich ist, sondern die Schule selber. Das, was hier von OP berichtet wird, klingt auf jeden Fall nicht zufriedenstellend.

    2 auf Lebenszeit. Es sind 5 Jahre Verbeamtung in NRW.

    Der Vorbereitungsdienst wird ebenfalls auf die 5-jährige Wartezeit angerechnet. Bei 3-jähriger Probezeit hat man idR nach weiteren 6 Monaten als Beamter auf Lebenszeit Anspruch auf die Mindestpension.


    Zitat

    Die Wartezeit wird vom Zeitpunkt der ersten Berufung in das Beamtenverhältnis ab gerechnet und nur berücksichtigt, sofern sie ruhegehaltfähig ist (Abs. 1 Satz 2). Es handelt sich zunächst um solche Dienstzeiten, die kraft Gesetzes ruhegehaltfähig sind, also in erster Linie die in § 6 geregelten Beamtenzeiten, und zwar auch Dienstzeiten im Beamtenverhältnis auf Widerruf sowie im Beamtenverhältnis auf Probe (Wittmer in Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, BeamtVG, § 4 Rn 56).

    https://www.rehm-verlag.de/eLi…amtenRBuLa_Ges_data%27%5D

    Der Schilderung nach könnte es sich sogar um einen "qualifizierten Dienstunfall" handeln.

    Zitat

    Qualifizierter Dienstunfall

    Das Beamtenrecht kennt neben dem Dienstunfall auch den sogenannten qualifizierten Dienstunfall. Ein qualifizierter Dienstunfall ist anzunehmen, wenn sich ein*e Beamte*in in Ausübung des Dienstes einer besonderen Lebensgefahr aussetzt und dabei einen Unfall erleidet.

    https://nrw.verdi.de/themen/na…d3-11e9-99c9-001a4a160100


    Ziel ist es natürlich, dass du schnell gesund wirst und wieder arbeiten kannst. Solltest du allerdings aufgrund des Geschehens dienstunfähig werden, würde dir bei Anerkennung ein erhöhtes Unfallruhegehalt zustehen.


    Die Anerkennung als Dienstunfall hat aber auch etwas mit Sichtbarkeit zu tun. Es ist wichtig, dass solche Fälle an oberster Stelle auch aktenkundig werden.

    Sie können nicht einfach nachträglich Leistungen ausschließen oder einen Risikozuschlag erheben. Der Versicherer kann nicht nach Gutdünken die Vertragsbedingungen ändern. Das wird er auch nicht. Genau deshalb prüft der Vesicherer ja auf vorververtragliche Anzeigepflichtverletzung.


    Die Öffnungsaktion oder Öffnungsklausel verpflichtet die teilnehmenden privaten Krankenversicherungen Beamte ohne Leistungsausschluss aufzunehmen mit einem maximalen Risikozuschlag von 30%. Man hat hierbei 6 Monate nach Verbeamtung auf Widerruf oder nach Verbeamtung auf Probe Zeit. Der Makler verdient daran nichts. Man kann den Antrag dann direkt beim Versicherer stellen.


    Nur in besonderen Fällen geht dies nicht, bsw. wenn man an einer privaten Ersatzschule in NRW anfängt und einen beamtenähnlichen Status hat. Bist du ganz normaler Beamter im öffentl. Dienst, hättest du diese Möglichkeit gehabt. Nun hast du diese Möglichkeit nicht mehr.

    Wenn eine anonyme Voranfrage ohne Erfolg bleibt, sollte ein guter Makler dich auf diese Möglichkeit hinweisen.

    Formal mag es wohl nicht erlaubt sein. Allerdings sollte man sich auch klar machen, dass man nie vollständige Kontrolle hat und haben wird.


    Hinzu kommt, dass das Ziel ja "erreicht" wurde. Mehr wird hier nicht möglich sein. Es wird ja wohl keiner ihr privates Gerät durchforsten und zusätzlich ihre Clouddienste checken...


    Man kann ja auch mal davon ausgehen, dass die von dir beschriebene Lehrerin ihren Job ernst nimmt und nicht willkürlich irgendwelche Bilder teilt.


    Die Handys der Mitschüler stellen für das Recht am eigenen Bild die weitaus größere Gefahr für das eigene Kind dar.

    Und jetzt noch eine Vermutung:
    Selbst wenn du körperlich und mental in der Lage wärst, dich bis Januar mit einzelnen Krankschreibungen durchzuschleppen: Bist du SICHER, dass du nirgendwo eine Frage übersprungen hattest, die entweder die Kurzzeittherapie abgedeckt hätte, oder einen Verdacht auf psychische Beschwerden? auch SICHER, dass 2024 nicht unter einer "Probezeit" fällt und es also unter Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht fällt?

    Ein Gespräch mit dem Makler ist unumgänglich.


    In diesem konkreten Fall sollte man sich die Gesundheitsfragen nochmal ganz genau anschauen und sicherstellen, dass auch alles seine Richtigkeit hat. Der neue Versicherer könnte recht umfassend prüfen, in der Hoffnung etwas zu finden - mit weitreichenden Folgen.

    Der Weg mit einem Leistungsausschluss ist milde gesagt ungünstig gewesen. Du hättest besser die Öffnungsaktion genutzt. Aber sei's drum.


    Der neue Vertrag ist abgeschlossen, die Gesundheitsfragen beantwortet. Du bist nicht verpflichtet, irgendetwas anzugeben, was danach eintritt - auch, wenn du noch keine Beiträge zahlst.


    Wenn du dich jetzt krankmeldest, zahlt ja zumindest die Beihilfe. Auf Antrag kann die Beihilfe in Ausnahmefällen bis zu 90% übernehmen. Wenn du zzt. 50% Beihilfe erhältst, steigt diese auf Antrag auf 70%. Dann hast du zumind. nur noch eine Lücke von 30%.


    Reiche die Rechnungen auch bei der PKV ein! Wenn sie nicht zahlt, kannst du mit der Ablehnung direkt den Antrag auf einen höheren Bemessungssatz stellen.


    Für Schleswig-Holstein §6 Abs. 3:

    siehe: https://www.schleswig-holstein…_blob=publicationFile&v=3

    Zitat

    (3) Für beihilfefähige Aufwendungen, für die trotz ausreichender und rechtzeitiger Versicherung wegen angeborener Leiden oder bestimmter Krankheiten aufgrund eines individuellen Ausschlusses keine Versicherungsleistungen gewährt werden oder für die die Leistungen auf Dauer eingestellt worden sind (Aussteuerung), erhöht sich der Bemessungssatz um 20 %, jedoch höchstens auf 90 %. Satz 1 gilt nur, wenn das Versicherungsunternehmen die Bedingungen nach § 257 Absatz 2 a Satz 1 Nummer 1 bis 4 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch erfüllt


    Ab 1. Januar bist du bei der neuen Versicherung. Diese müssen ab dann natürlich auch die Rechnungen bezahlen. Wenn eine Psychotherapie vorher begonnen wurde (über probatorische Sitzungen hinaus), müsste man diese wohl dort noch einmal genehmigen lassen zusätzl. zur Beihilfe. Da sollte man Rücksprache mit der Versicherung halten.


    Die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer Prüfung kommt, ob es zu Falschangaben kam bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen, ist in dem hier geschilderten Fall hoch, da du direkt mit Versicherungsbeginn Rechnungen wg. einer psych. Erkrankung einreichst. Dein Makler sollte dich hier beraten bzw. sich auskennen. Solange du alles wahrheitsgemäß angegeben hast, musst du dir keine Sorgen machen.


    Eine pauschale Schweigepflichtentbindung sollte möglichst nicht erteilt werden. IdR. hast du die Option bei so einer Prüfung, Unterlagen selber zu beschaffen / einen Fragebogen für den behandelnden Arzt zu erhalten, der von diesem ausgefüllt wird. Es wird immer dazu geraten, alle Unterlagen, die an die Versicherung gehen, vorher zu sichten.


    Du könntest auch die teuren Behandlungen, wenn möglich, ins neue Jahr schieben, damit du vollumfänglichen Versicherungsschutz hast.

    Der Ehezuschlag soll bei Bundesbeamten abgeschafft werden. Wieso sollen "DINK"-Haushalte (double income no kids) finanziell unterstützt werden?


    Die Familienzuschläge werden zudem auch genutzt, um eine Erhöhung der Besoldung für alle zu verhindern. Das ist günstiger, weil nicht jeder hohe Familienzuschläge erhält und diese sich auch nicht auf das spätere Ruhegehalt auswirken.


    Nur weil man den Ehezuschlag und die Höhe der Familienzuschläge i.A. kritisiert, heißt das noch lange nicht, dass man das Prinzip der Alimentation "nicht versteht".


    Ab Februar 2025 gibt's in NRW in den Mietstufen I bzw. VI...


    Familienzuschlag Ehe: 168.75 €

    + 1. Kind, Mietenst. I: 146.93 € [Famz. 1. Kind, Mst I, Mietenstufe I ]

    + 2. Kind, Mietenst. I: 398.41 € [Familienzuschlag 2. Kind, Mietenstufe I ]

    + 3. Kind: 917.06 €



    Familienzuschlag Ehe: 168.75 €

    + 1. Kind, Mietenst. VI: 604.00 € [Familienzuschlag 1. Kind, Mietenstufe VI ]

    + 2. Kind, Mietenst. VI: 711.77 € [Familienzuschlag 2. Kind, Mietenstufe VI ]

    + 3. Kind: 917.06 €


    Dass die, die vom System profitieren, das alles für richtig halten, verwundert nicht. Kritik ist jedoch berechtigt. Die hohen Familienzuschläge gehören gekürzt und der Familienzuschlag für die Ehe ersatzlos gestrichen. Stattdessen muss die Grundbesoldung für alle erhöht werden.

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