Muss man halt nur passend formulieren, z.B., dass man wieder gesund werden möchte und mit dem Amtsarzt zeitnah einen Weg finden möchte, wie man wieder eingesetzt werden kann. Detaillierte gesundheitl. Daten/Zusammenhänge würde ich da auch nicht reinschreiben.
Beiträge von k_19
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Imerhin erhältst du ja weiterhin wie gewohnt deine Besoldung. Du kannst Beschwerde bei der Bezirksregierung einreichen und die Lage schildern.
Die kannst du ganz unkompliziert per Mail verschicken (Jede Bezirksregierung hat online eine Infoseite zu Beschwerden). Die leiten es an die zuständige Stelle weiter. Das kann das Verfahren beschleunigen.
Damit ist die Beschwerde auch dokumentiert. Das könnte sich im weiteren Verlauf vllt. noch als nützlich erweisen. Es zeigt, dass du arbeiten willst, aber leider nicht kannst, weil die Bezirksregierung nicht reagiert.
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Ich frage mich auch, ob es im Anschluss zu Regressforderungen gegen die beiden Lehrerinnen kommen wird.
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Das Urteil ist nun rechtskräftig.
https://www.nordkurier.de/pano…en-rechtskraeftig-3244807
Als Nächstes wird dann die Entscheidung anstehen, wie viel Schmerzensgeld und Hinterbliebenengeld dem Vater zusteht.
Hier ein Bezahlartikel, in dem auch der Rechtsanwalt des Vaters zitiert wird:
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Je größer die Einkommensdifferenz, desto mehr profitiert man vom Ehegattensplitting. Ich denke aber nicht, dass es hier um große Summen geht. Das Ganze kann man ja mal in einen Rechner eingeben. Dann kann man den Unterschied abschätzen.
In NRW wird man bei Teilzeit, unabhängig von der Stundenzahl, ab der 1. Stunde Mehrarbeit bezahlt. Das wäre ein Vorteil, wenn sich beide in Teilzeit befinden. Auch da geht's aber nicht um Unsummen.
Ich würde es daher eher davon abhängig machen, was für euch persönlich am besten ist.
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Es gibt hier im Forum immer wieder Verunsicherung bei angehenden Lehrern wg. der Verbeamtung.
Es muss gezeigt werden, dass du mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vorzeitig dienstunfähig wirst, um dir die Verbeamtung zu verweigern (Änderung in der Rechtsprechung seit 2013). Die Hürde ist hoch und man kann gegen die Entscheidung auch klagen. Der Dienstherr hat hier keinen Ermessensspielraum.
Erfolgreich abgeschlossene Behandlungen, insbesondere bei schweren Schicksalsschlägen, sollten kein Hindernisgrund sein (insbesondere, wenn seitdem einige Zeit vergangen ist). Ein Schreiben des Psychotherapeuten/Arztes zur erfolgreich abgeschlossenen Behandlung ist sicherlich hilfreich. Am besten immer vorbereitet zum Amtsarzttermin gehen.
Genetische Vorbelastungen, die zu einer Krankheit führen könnten, interessieren nicht wirklich; insbesondere, wenn es noch viele andere Faktoren gibt, die eine solche Erkrankung (mit)verursachen können.
Chronische Erkrankung kann ja alles sein. Schonmal vorab: Sowas wie Hashimoto interessiert da überhaupt nicht, solange es vernünftig behandelt wird. Das haben so viele... und die werden alle trotzdem verbeamtet.
Bei schweren chronischen Erkrankungen kann man darüber nachdenken, einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen. Bei einem GdB von 30 kann man die Gleichstellung zur Schwerbehinderung beantragen, da man sonst bzgl. der Verbeamtung benachteiligt wird (hierzu gibt es schon ein Gerichtsurteil). Wenn also eine Schwerbehinderung oder eine Gleichstellung hierzu vorliegt, wird nur noch geprüft, ob du in den nächsten 5 Jahren mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vorzeitig dienstunfähig wirst.
Es kommt vor, dass Amtsärzte die Rechtsprechung nicht ausreichend beachten. Hier am besten erst mal das Gespräch mit der einstellenden Behörde suchen. Wenn die der Meinung sind, dass sie vor Gericht eine Schlappe kassieren, wirst du trotzdem verbeamtet. Sonst klagen. Am besten vorher eine Rechtsschutz abschließen und/oder in eine Gewerkschaft/Verband eintreten. Hierbei unbedingt die Wartezeiten zur Nutzung der Rechtsschutz beachten.
Du kannst übrigens immer wieder eine Begutachtung einfordern, auch als angestellter Lehrer, solange du nicht zu alt für die Verbeamtung bist. Selbst, wenn wirklich alles "schiefläuft" und du dann sogar vor Gericht verlierst, kannst du einfach in regelmäßigen Abständen wieder anfragen. Wenn sich z. B. zeigt, dass du nur selten krank bist und gute Arbeit leistest, wird es mit jedem Jahr immer schwieriger, die Argumente für die Verweigerung der Verbeamtung aufrecht zu erhalten.
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Ohne private Altersvorsorge geht es eben leider nicht mehr. Das hat die Politik verbockt.
Das ist für einen Bürgergeldempfänger aber deutlich schwieriger als für jdn., der in Lohn und Brot ist. Ein Azubi wird nichts ansparen können. Nach der Ausbildung sollte man aber einen gewissen Betrag auf die hohe Kante legen. Man kann nur hoffen, dass das Thema private Altersvorsorge von der nächsten Regierung auch aufgegriffen und reformiert wird.
Bei der gesetzlichen Rente könnte man sich bsw. an Schweden orientieren und eine Art Staatsfonds einführen, in den alle einzahlen müssen. Der andere Aspekt ist durch bessere Kinderbetreuung, Fördermittel und mehr Investitionen in Schule und Bildung Einfluss auf die Geburtenrate zu nehmen.
Evtl. werden neue Beamte ja auch irgendwann in die gesetzliche Rente einzahlen müssen. Jedoch wird dann die Besoldung erhöht werden müssen und die gesetzl. Rente später bezuschusst werden müssen. Die gesetzlichen Gegebenheiten lassen sich nicht einfach außer Kraft setzen und die häufig in den Medien genannten Forderungen sind damit häufig nicht vereinbar. Die Ungleichbehandlung bei Rente und Pension wird also langfristig bestehen bleiben (müssen). Kürzungen sind zwar vorstellbar, jedoch nicht nach Belieben durchführbar.
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Ich habe einen Termin mit einem Vermögensberater und wollte vorab schon mal schauen, wie ich den generell bei Dienstunfähigkeit so darstehen würde, wobei mir gerade auffällt, dass Berufsunfähig, Dienstunfähig und Erwerbunfähig ja auch nochmal zu unterscheiden sind.
Vor denen habe ich mich bisher erfolgreich fernhalten können. Undurchsichtige Finanzprodukte, bei denen die Kosten gezielt verschleiert werden.
BU/Rente-Kombiprodukte, vor denen stets abgeraten wird etc. etc.
Lieber ein wenig einlesen, ein Depot bei einer Direktbank eröffnen und eigenständig in ETFs anlegen. Soll's etwas anderes sein, würde ich ggf. auf das nächste Modell warten, das vllt eines Tages Riester ablöst. Das Altersvorsorgedepot der Ampel kommt ja nun erstmal nicht. Ich halt's aber für vorstellbar, dass hier eines Tages ein anderes Modell unter der nächsten Regierung kommt.
Eine DU-Versicherung sollte eine echte DU-Klausel haben: In dem Fall prüft der Versicherer nicht erneut bei festgestellter Dienstunfähigkeit durch den Amtsarzt.
edit: Bei 3 Kindern lohnt sich wahrsch. auch Riester aufgrund der Zuschläge.
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Bei Tarifbeschäftigten kommt's auch drauf an, ob man Kinder hat oder nicht (Pflegeversicherung). Der geringste Zusatzbeitrag bei der GKV für 2025 hat die BKK Firmus mit 1,84% (man muss also mindestens 16,44% in den Rechner von oeffentlicher-dienst.info eingeben).
TV-L ab 2025:
kinderlos, SK 1 mit günstigster GKV in Stufe 6 ergibt inkl. Jahressonderzahlung 3935€ netto.
(mit einem Kind in SK1 erhält man 3968€)
Man ist nach 15 Jahren in Stufe 6. In 15 Jahren ist man als Beamter in NRW in Stufe 9, ein Jahr später in Stufe 10.
ledig, kinderlos, SK1: 4400€ -> minus 300€ ergibt es 4100€
In Stufe 10 sind es dann 4480€ -> minus 300€ ergibt es 4180€
Da fehlt übrigens noch die (häufig vergessene) Anrechnung der PKV auf die Steuer! Das sind idR meistens 80% des PKV-Beitrages. Das heißt, man muss bei den o.g. Summen des Beamten nochmal x Euro draufrechnen (ich denke 40-50€ sind hier realistisch).
Es handelt sich also weiterhin um eine Differenz von 200€+ (insb., wenn man die höheren Stufen 11 und 12 noch miteinbezieht).
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Das Gespräch zwischen Klassenlehrer, Stufenleitung und mir hat letzte Woche noch stattgefunden. Vom Lehrerrat war auch ein Kollege anwesend.
Laut Klassenlehrer waren Eltern an ihn herangetreten, (offenbar die Eltern eines Kindes; wer genau es war, wollte er nicht sagen), die ihm von körperlichen Übergriffen nach Unterrichtsende durch mich erzählt hätten. Er hätte sich 1,5 Stunden mit ihnen unterhalten, alles protokolliert und im Klassenraum die Situation nachgestellt. Er hätte danach versucht mit mir zu sprechen, wäre bei mir aber nicht weitergekommen. Außerdem hätte er verschiedene andere Schüler aus der Klasse getrennt voneinander dazu befragt, die alle übereinstimmend die Geschichte bestätigt und das gleiche gesagt hätten.
Sehr kurios. Was gibt's denn da 90 Minuten lang zu besprechen? Es ist an der Stelle auch von Suggestivfragen auszugehen, die die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass die SuS unzutreffende Aussagen machen. Hinzu kommt, dass er dann noch alleine die Antworten interpretiert.
Ich würde eine Dienstaufsichtsbeschwerde in Betracht ziehen gegen den Kollegen mit umfassender Schilderung der Vorgänge.
Ebenfalls würde ich die SL bitten, ihn anzuweisen, dass er sich zu den Vorwürfen nicht mehr äußern darf (ggü. Eltern, Schülern und Kollegen). Andernfalls bleibt noch die einstweilige Verfügung mittels Rechtsanwalt. Die Situation ist viel zu ernst, als dass der offensichtlich befangene Kollege da noch mitmischen darf. Die Kommunikation sollte vollständig die Schulleitung übernehmen - auch kein Stufenleiter o.Ä.
Der SL sollte man wohl ebenfalls ggü. erwähnen, dass es sich um Rufschädigung handelt und es nicht nur ggü. Eltern und Schüler, sondern evtl. auch aufgrund des Verhaltens des Kollegen zu Forderungen gg. den Dienstherrn/Arbeitgeber kommen kann.
Gespräche mit vertrauten Kollegen zu diesen "Zuständen" scheinen ebenfalls eine gute Idee. So beugt man Gerüchten vor und verhindert, dass am Ende die Falschen die anderen im Kollegium über die vermeintlichen Vorgänge "informieren".
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Zitat
Ich habe der Klasse schon etwas dazu gesagt und einer der wenigen etwas pfiffigeren meinte direkt, dass es Untersuchungen gebe, die zeigen, dass dieses Feature von ChatGPT auch Fehler mache. Darf ich da jetzt 0 Punkte auf die betreffenden Aufgaben geben oder nicht?
Leider ist die Aussage von Prüfprogrammen und auch ChatGPT selber wirklich nicht immer zuverlässig. Das würde ich eher als Art "Indiz" erwähnen und nicht als Beweis heranziehen bzw. bezeichnen, da sich das durch Gegenbeispiele entkräften lässt.
Ich würde in dem Fall wg. Täuschungsversuchs allen Beteiligten 0 Punkte geben. Sie müssten sich sonst entsprechend erklären und z. B. eine Art "Beispielseite" einer ähnlichen Aufgabe schreiben. Dann kann man den Wortlaut/Ausdruck sowie sprachliche Richtigkeit auch gut mit der vorigen Leistung vergleichen. Dann hat man noch mehr an der Hand, um die eigene Notengebung zu begründen.
Nur eine Beschwerde ist möglich, kein Widerspruch, wie MarPhy schon erwähnt hat. Das ist auch für dich mit Arbeit verbunden, jedoch stehen dort die Chancen auf Erfolg noch einmal schlechter.
Sie können am Ende des Halbjahres Widerspruch gg. die Zeugnisnote einlegen und sich auf die 0 Punkte der Prüfung dort beziehen. Dann wär das aber halt eben so und das Gute ist, dass du nach deinen Begründungen, die du einreichst, auch "raus" bist. Die Entscheidung wird dann auf anderer Ebene entschieden, wenn du dich weigerst, die Note zu ändern.
(Noch als Ergänzung: Bei einer Beschwerde ist eine Klage vor Gericht nicht möglich, wenn die Beschwerde abgelehnt wird. Bei einem Widerspruch kann man Klage einreichen vor dem Verwaltungsgericht. Dafür hat man einen Monat Zeit nach Erhalt des Bescheides.)
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Ich würde nicht mehr über die Note reden. Darum geht's dir ja hauptsächlich nicht. Es geht ums Verhalten. Ein gemeinsames, klärendes Gespräch (edit: mit Zeugen, z. B. der von dir genannten Fachschaftsleitung), indem man ihr deutlich macht, dass das nicht akzeptiert wird und nicht wieder vorkommen kann, halte ich da für sinnvoller als überhaupt nochmal über die Note zu sprechen.
Wenn sie in dem Gespräch wieder auf die Note zu sprechen kommt, direkt wieder auf ihr Verhalten zurückkommen, damit sie das Gespräch nicht nach ihrem Willen lenkt.
Schüler dürfen ja gerne Kritik üben oder sich über eine Note ärgern - ob nun gerechtfertigt oder nicht. Der Ton macht die Musik. Neben einem gemeinsamen Gespräch evtl. auch noch den Kurs darauf ansprechen, wie man denn eigtl. angemessen Kritik äußert. Da kann sie sich das Ganze ja dann nochmal anhören.
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Mein Anwalt war bei dem Gespräch leider nicht anwesend. Er hatte (rückblickend eventuell fälschlicherweise) gesagt, dass es keine gute Idee sei bei einem BEM-Gespräch mit seinem Anwalt zu kommen. Ich kontaktiere ihn morgen, sobald seine Kanzlei öffnet.
Der hat bestimmt auch nicht damit gerechnet, dass das Ganze so unprofessionell abläuft. Dann zieht man daraus eben jetzt seine Schlüsse.
Schade, dass es so gelaufen ist.
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Was mir noch einfällt:
Du könntest die verschriftlichten Aussagen mit Bestätigung des Personalrats als Zeugen deinem Arzt vorlegen mit der Bitte um Stellungnahme (z. B. die Aussagen zur Traumabewältigung in dem Gespräch) ... und das Ganze dann mitnehmen zum Amtsarzt.
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Wurde denn der Antrag auf Anerkennung als Dienstunfall bisher bearbeitet?
Falls nein und wenn seitdem schon mehr als 3 Monate vergangen sind: Untätigkeitsklage ankündigen mit Fristsetzung. Dann Untätigkeitsklage einreichen. Man muss sie zwar nicht ankündigen, jedoch spart man sich so evtl. unnötigen Ärger, da sie ihn dann womöglich zügiger bearbeiten.
Anhand deiner Schilderungen sollte klar sein, dass es eben ein qualifizierter Dienstunfall sein sollte.
Das erhöhte Unfallruhegehalt ist ganz schön hoch. Die Motivation vonseiten des Landes, dich wieder "in Arbeit" zu bringen, wäre dann wohl um einiges höher.
Ich würde an dieser Stelle die Kommunikation ggü. der Bezirksregierung vollständig an einen Rechtsanwalt abgeben und mich nur noch auf das einlassen, was zwingend nötig ist. Der Schulwechsel lässt sich vor dem Verwaltungsgericht auch einklagen. Gerade die grandiosen Schilderungen in deinem BEM-Gespräch mit Zeugen sollten deine Chancen deutlich erhöhen.
Das Verhalten würde ich dokumentieren und mir durch das anwesende Personalratsmitglied bestätigen lassen. Du hättest bsw. auch die Möglichkeit, Dienstaufsichtsbeschwerde wg. Missachtung der Fürsorgepflicht gg. die Personen einzureichen. Mag sein, dass sie im "Sande verläuft". Zumindest verschafft man sich aber damit Gehör und macht deutlich, dass es so eben nicht geht.
Weiterhin viel Erfolg.
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Genau. Und genau so eine Konferenz hat leider (trotz akribischer Dokumentation) noch nie stattgefunden. Da eben das Verhalten auf die ASS zurückgeführt wurde und es somit von oberster Instanz an unserer Schule es dann anscheinend nicht für eine Konferenz reicht.
Für mich absolut unverständlich. Es müssen Ordnungsmaßnahmen folgen.
Allein, dass sich Lehrer beleidigen lassen. Strafantrag bei der Polizei bei fehlender Einsicht, Ordnungsmaßnahme. Und das jedes einzelne Mal. Kein Zögern, kein Warten. Es muss immer sofort eine Konsequenz folgen mit möglichst wenig zeitlicher Verzögerung. Den Strafantrag stellt man ja privat, unabhängig von der Schule. Das geht auch online ohne großen Aufwand.
Es ist schade, dass ihr nicht die nötige Unterstützung erhaltet. Offensichtlich dominiert hier mal wieder die Angst vor Beschwerden und Klagen. Da ist es dann doch "besser", die Lehrerschaft leiden zu lassen.
Wieso sollte der Junge auch sein Verhalten ändern? Er hat die volle Aufmerksamkeit, alle schauen auf ihn. Er kann machen, was er will. Grenzen werden ihm nicht gesetzt. Er genießt diesen Zustand in vollen Zügen - und eure Schule lässt es zu. Pädagogisches Handeln sieht anders aus.
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In Niedersachsen wird das so gehandhabt:
ZitatBewerberinnen und Bewerber, die sich bereits auf Antrag aus dem Beamtenverhältnis bei ihrem bisherigen Dienstherrn haben entlassen lassen, können nur in einem Tarifbeschäftigungsverhältnis eingestellt werden.
https://www.eis-online.nieders…e/Dokumente/Merkblatt.pdf
Ich weiß nicht, ob das in anderen Bundesländern ebenfalls so gehandhabt wird. Bisher habe ich das nur von Niedersachsen gehört. Am besten einmal Kontakt mit den Behörden in HH oder auch dem Personalrat aufnehmen und sich das Ganze am besten schriftlich geben lassen, falls möglich.
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Bei häufigem, unentschuldigtem Fehlen ist eine Attestpflicht angebracht. Das ist doch an so ziemlich allen Schulen Tagesgeschäft.
Das wird doch bei euch ebenfalls gang und gäbe sein? Dann sammelt er halt die unentschuldigten Fehlstunden mit allen Konsequenzen, bis hin zur Entlassung von der Schule (oder Bußgeldverfahren, je nachdem).
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Das wäre gut. Habe aber auch tatsächlich schon von mehreren Fällen gehört - auch alles gymnasiale Oberstufe - wo Lehrer und Eltern tatsächlich vor Gericht sind.
Sie wollen sich beschweren? Können sie ja machen. Dann nimmst du dazu Stellung. Deinen Beschreibungen zufolge klingt das Ganze haltlos. Kein Grund, sich da groß Sorgen zu machen.
Sie wollen klagen? Stellt sich die Frage, weswegen. Wegen der Noten, wegen einer Entscheidung der Schule? Da muss dann erstmal ein Widerspruch folgen mit anschließender einmonatiger Frist, um Klage einzureichen (edit: nach Erhalt des Bescheids). Dann geht es halt vors Verwaltungsgericht. Die Klage richtet sich ja dann nicht direkt gegen dich, sondern gegen das Land. Worst-case wäre, dass du dort wegen irgendwas aussagen müsstest.
Man hört immer diese Horrorgeschichten von Gericht, man kann's ja aber auch anders sehen. Wir leben in einem Rechtsstaat: Wer klagen will, soll klagen.
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