Beiträge von JayJay92

    Entschuldige die Unklarheit meiner Frage. Ich habe nur gehadert mit der Fomulierung, wieso der Dienst verlängert werden kann (Krankheit etc.). Danach stand erst der Punkt mit dem Nichterreichen des Ausbildungsziels. Nun fragte ich mich deshalb, ob ein Nichterreichen ohne die vorher genannten Gründe, also aufgrund mangelnder Leistung beispielsweise, ebenso eine Verlängerung rechtfertigt oder ob die vorher genannten Punkte ebenso erfüllt werden müssen.

    Hallo,


    Ich habe mal eine Frage. Und zwar habe ich eine Zusage aus dem Saarland und Rheinland-Pfalz und habe mal online recherchiert wie es mit einem Zweitversuch ist (der hoffentlich nicht nötig sein wird). Aber interessehalber. Und zwar steht auf der Seite von Rlp, dass es um 6 Monate verlängert werden kann bei Nichtbestehen. Die Aussagen auf der Seite vom Saarland sind dagegen leider sehr nichtssagen (siehe: https://www.gew-saarland.de/in…riat/78-a-z#verlaengerung unterm Punkt Wiederholung).

    Nun wollte ich mal fragen, ob es grundsätzlich die Möglichkeit gibt um 6 Monate zu verlängern in diesem Fall oder ob dies nur in wenigen Regionen möglich ist.


    Also wenn jemand etwas zum Saarland oder allgemein weiß, wäre ich sehr dankbar!!

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