Es geht um eine Probezeit in Niedersachsen. Gemäß §19 „können Zeiten beruflicher Tätigkeiten […] auf die Probezeit angerechnet werden“. Laut meiner Schulleitung aber entscheidet darüber die Landesschulbehörde und man dürfe keinen Einspruch einlegen.
Beiträge von Ma2021
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Ich habe nach dem Ref ein halbes Jahr als Vertretunglehrerin gearbeitet. Jetzt bin ich auf Probe verbeamtet, allerdings in einem anderen Bundesland.
Kann dieses halbe Jahr bei mir als Probezeit angerechnet werden?
Vielen Dank!
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Nein.
Auf die Probezeit werden nur hauptberufliche Zeiten nach dem Erwerb der Laufbahnbefähigung angerechnet, die gleichwertig sind.
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