Beiträge von Pepper91

    • im Zeitraum vom 01.12. bis 31.05. zurückkehren, stellen einen Antrag zum Versetzungsverfahren 01.02.
      In diesem Verfahren endet die Antragsfrist am 30.06. des Vorjahres. Der Antrag muss bis zu diesem Termin online übermittelt werden


    Da ich die Rückkehr im April anstrebe, hätte ich mich also wohl bis spätestens 01.06 Rückmelden sollen. Noch heute habe ich nichtmal eine Sicherheit einen Kindergartenplatz für mein Kind zu haben.


    Mit dem Personalrat bin ich im engen Kontakt, sie unterstützen bereits seit Jahren meine Gesuche zum Ländertausch. Im aktuellen Fall kennen sie sich leider auch nicht wirklich aus…


    Danke für den Link Bolzbold, werde die Nummern am Montag mal abtelefonieren.

    Da ich dem Fall wohl sowieso wieder an meine alte Schule komme, hatte gestern noch mit der Schulleitung gesprochen, die suchen weiterhin händeringend. Wäre das für mich kein Problem. Ansonsten müssten sie mich ja eher näher an meinen Wohnort einsetzen 🤷🏻‍♀️

    Dankeschön, ich habe da leider selber mittlerweile des Überblick verloren, wurde ich von einer zur nächsten Person weitergeleitet.

    Ein Anruf steht heute Mittag noch aus, mal sehen was dabei rauskommt.


    Dankeschön schon einmal für die Antwort

    Liebe Kollegen,

    Ich stehe leider vor einem großen Problem.


    Ich bin nun seit 1,5 Jahren in Elternzeit. Gearbeitet habe ich davor an einer Grundschule in NRW. Offiziell auslaufen tut diese Mitte April 2022.

    Da ich zuletzt 45 km entfernt von meinem Wohnort gearbeitet habe, stellte ich die letzten Jahre regelmäßig Versetzungsanträge im Ländertauschverfahren (NRW zu RLP). Diese wurden bisher aber abgelehnt. Trotzdem habe ich die Hoffnung nach meiner Elternzeit endgültig versetzt zu werden.


    In diesem Chaos habe ich nun leider vergessen einen Rückkehrantrag zu stellen. Ich dachte, leichtsinnigerweise dass ich mit dem Stellen meines Elternzeitantrages bereits klar gemacht hatte dass ich im April des nächsten Jahres wiederkommen möchte. Den Rückkehrantrag hätte ich anscheinend bereits am 01.02.2021 stellen müssen.


    Nun kann mir leider keiner weder beim Schulamt noch in der Bezirksregierung sagen wie es mit mir weitergeht.

    Darf ich nun nicht im April wieder einsteigen, egal ob an meiner alten Schule oder woanders? Wurde mit dem nicht stellen des Antrags meine Elternzeit quasi stillschweigend verlängert?


    Ich werde nun trotzdem noch einen Rückkehrantrag nachreichen, mal sehen was passiert. An meiner alten Schule herrscht übrigens starker Lehrermangel, gebraucht werde ich dementsprechend auf jeden Fall…


    Über Erfahrungen eurerseits würde ich mich sehr freuen, ich bin ein wenig verzweifelt.

    Liebe Grüße Lisa

Werbung