Hallo zusammen,
Erstmal Danke für eure Tipps und Anregungen.
Alles anzeigenGenau das!
Schau nach Berufskollegs in deiner Nähe, die deine berufliche Fachrichtung abdecken, dann Kontakt aufnehmen, hospitieren und Gespräche führen. Wenn Bedarf da ist, wird ne Stelle passend ausgeschrieben.
Das geht vorher auch mit Vertretungsstelle, wenn es keine Planstelle (benötigt für OBAS) verfügbar ist.
Bewerben kannst du dich an den Schulen hingegen so direkt nicht. Das geht dann nur, wenn eine Stelle ausgeschrieben ist. Aber vorher Interesse bekunden, siehe oben! Telefonisch probieren, ansonsten ne Mail.
Es ist schön zu sehen dass mehr potenzielle Lehrer gesucht werden als man auf den ersten Blick sieht. Dann ist die Strategie bei Berufskollegs mit geeigneten Lehrgängen proaktiv nachzufragen doch wahrscheinlich gar nicht so schlecht...
Genauso ist es. Wenn du örtlich flexibel bist, dürfte der Quereinstieg kein Problem sein. Die Stellen sind selten schon vorher vergeben. Meistens ist der Mangel wirklich da. Als Vertretungslehrer vorher schon zu arbeiten kann helfen, ist jedoch meistens nicht der Fall. Ich empfehle aber, mal einen oder mehrere Tage zu hospitieren. Ich erlebe so oft einen Praxisschock, da die Anforderungen sehr hoch sind. OBAS ist fordernd und viel Arbeit.
Die Stellen werden meist für den 1.2. und den 1.8. ausgeschrieben, aber auch der 1.5. und 1.11. kann dabei sein. Also ist aktuell wahrscheinlich wenig drin, da die Fristen gerade abgelaufen sind und die Gespräche meist im Dezember laufen.
In welcher Region schaust du denn?
Gut zu wissen, dass man nicht unbedingt vorher Vertretungslehrer sein muss. Hospitation hört sich sehr sinnvoll an. Ich will ja nicht direkt ins kalte Wasser springen und die Schule näher kennen lernen. Ich würde mich jetzt ersteinmal im westlichen Ruhrgebiet und Niederrhein umhören. Hier gibt es einige Schulen, die in Fragen kommen sollten. Falls Du gute Tipps hast, dann natürlich her damit.
Habt ihr da abweichende Klauseln? Haustarif oder Zusatzvereinbarungen? Oder hast du AN und AG-Kündigung verwechselt?
Es gibt nämlich eigentlich zwei Kündigungsfristen. Die des AG, die verlängert sich tatsächlich mit der Zugehörigkeit und die des AN. Bei IGM-Tarif gilt für mich beispielsweise: 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
Auch wenn das hier in diesem Forum off-Topic ist: Die 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende hören sich sehr nach gesetzlicher Kündigungsfrist an. Bei uns in der Firma ist es so, dass zumindest in dem Ingenieurs-relevanten Bereich beidseitig die gleichen Kündigungsfristen gelten und diese von der Entgeltgruppe abhängen (sofern natürlich die gesetzliche Frist nicht unterschritten wird). Offenbar ist das Thema Kündigungsfrist durch Zusatzvereinbarungen nicht brancheneinheitlich. Die IGM schreibt selbst dazu "... Regelungen sind sehr differenziert und in einer Datenbank nicht darstellbar".
LG Karman