das Problem ist bei dir, dass du deine Bewerbung zurückgezogen hast - es ist, als ob du nie angetreten wärst, dementsprechend kann es keine Beurteilung oder ein Gutachten der beiden Prüfungsteile, die du absolviert hast, geben. Wenn die beiden Dezernenten mit dir darüber noch einmal sprechen, ist das zwar "nett" aber ich befürchte, sie werden es nicht tun, erst recht nicht in einem offiziellen Termin - evtl. noch unter Teilnahme Dritter (Personalrat o.ä.).
Diese Praxis habe ich schon bei Kollegen erlebt und sie hat für den Prüfling den Vorteil, dass eben keine Bewerbungs"sperre" durch schlechte "Note" mitgenommen wird, es kann ja sein, dass es zwar für die jetzige Stelle niicht reicht aber in einem Jahr eine andere ausgeschrieben ist (gleiche Funktion) und dann würde die alte Beurteilung noch zählen.
Also so deprimierend es ist, ich denke, da hast du jetzt Lehrgeld gezahlt...