Beiträge von Roxy

    Sind die Schüler denn offiziell beschulbar ohne Schulbegleitung? Wenn nein, dann müssten sie ja "weg" (was auch immer das bedeutet). Ansonsten kenne ich das Problem. Aber keine Lösung. Einziger Vorschlag: Verzichte auf Inhalte, mach mehr, was gut ankommen ( bei den Schülern und bei dir!), wobei manchmal die Inhalte ja einfacher sind als "freiere" Sachen. Weißt, was ich mein?

    Wer beurteilt denn, ob sie offiziell beschulbar sind? Einer hat bereits Paragraph 15 und einer ist vor kurzem neu in die Klasse gekommen und da habe ich es für das nächste Schuljahr beantragt.

    Ich weiß, was du meinst mit Verzicht auf Inhalte, dass versuche ich bei den beiden bereits. Da aber die anderen Inhalte der Regelschule vermittelt bekommen müssen, fällt es mir schwer beides parallel zu schaffen. Das Arbeiten mit Tagesplänen erleichtert es zwar ein wenig, aber ich schaffe nicht überall die Unterstützung zu geben, die benötigt wird. Zumal der EsE Schüler sich nicht unbedingt durch Geduld auszeichnet.

    Hallo,

    in meiner Klasse an einer Förderschule EsE fehlen für 2 Schüler*innen Schulbegleiter aufgrund von Personalmangel. Die beiden haben zwar eine individuelle Stundentafel (20 und 12 Wochenstunden), aber es bereitet mir zurzeit große Schwierigkeiten, den SuS gerecht zu werden, bei einer Klassenstärke von 14 SuS, von denen 4 zudem Anspruch auf intentensivpädagogische Förderung haben. Ich unterrichte eine kombinierte Jahrgangsstufe 7/8. Leider haben wir nur einen Sozialpädagogen, der für die gesamte Schule zuständig ist und mich daher nicht unterstützen kann. Ich fahre mittags nach Hause und habe das Gefühl meinen Schülern nicht mehr gerecht zu werden, sie bräuchten mehr, als ich ihnen unter diesen Umständen bieten kann. Die (kommissarische) Schulleitung gab an, auch keine Lösung zu haben, es wäre nun mal Personalmangel.

    Gibt es an anderen Schulen ähnliche Probleme und wie geht man damit um? Mich macht das sehr unzufrieden und es zehrt allmählich sehr an meinen Kräften.

    Herzlichen Glückwunsch.

    Behördenmühlen mahlen langsam ...

    Vielen Dank 😊!!! Es wurde auch darauf hingewiesen, dass es mit dem Bescheid noch dauert. Ich wurde schon ein wenig nervös, als eine Kollegin letzte Woche erzählte, dass sie bereits Post bekommen hat. Sie wechselt allerdings den Kreis, vermutlich wurde es daher vorgezogen.

    Der Bescheid von der Bezirksregierung ist noch nicht da, aber immerhin ein Anruf vom Personalrat, dass ich an meine Wunschschule versetzt werde.

    Hallo,

    hat einer von euch schon seinen Versetzungsbescheid bekommen?

    Ich warte auch sehnsüchtig darauf. Eine mündliche Bestätigung habe ich zwar, aber ich glaube es erst wirklich, wenn ich es schriftlich habe.

    @karuna


    Ich fand das verwirrend, weil es UNGESUND ist, seinem Bedürfnis zu trinken nicht nachzukommen. Das kann man auch während Corona während des Unterrichts erledigen und sollte man auch. Das geht auch an der Förderschule. Auf den sonstigen Diss gehe ich nicht weiter ein.

    Da muss ich leider widersprechen,da ich das Problem auch kenne. Ich arbeite an einer Förderschule EsE und habe eine Klasse 7/8 mit 14 Schülern. Wenn ich den Raum verlassen würde, weil ich zur Toilette muss, könnte das schwerwiegende Folgen haben. Daher vermeide ich es vormittags zu trinken.

    Dazu kommt, dass ich täglich eine Pausenaufsicht habe.

    Die annehmende Schule hat eine freie Stelle ( Regelschule/Inklusion), meine derzeitige Schule (Förderschule) hat die Schulleiterstelle ausgeschrieben und meine Stelle, um Ersatz für mich zu bekommen, der Bewerber muss allerdings Sonderpädagoge sein und davon sind ja zurzeit nicht viele auf dem Markt. Kontakt hatte ich bereits vor einiger Zeit zum PR. Da werde ich aber jetzt nochmal Kontakt aufnehmen.

    Außerdem brauchst du eine aufnehmende Schule.

    Selbst mit Freigabe (seitens der SL, seitens der BezReg VOR dem Ablauf der 5 Jahre) wird man nicht automatisch versetzt, wenn es keine aufnehmende Schule gibt.

    Eine aufnehmende Schule habe ich. Dann kann ich also doch auf einen Wechsel hoffen?

    Ein Versetzungsantrag wurde nicht gestellt, da ich im September meinen Lehramtsanwärter noch durch seine Prüfung begleiten wollte. Ich hatte aber die Vereinbarung mit der Bezirksregierung, dass ich zum 01.11.21 die Schule wechseln kann, wenn meine Stelle neu besetzt werden kann. Da kein Bewerber da war, musste ich bleiben. Nun habe ich für das nächste Schuljahr wieder einen Versetzungsantrag gestellt.

    Hallo,

    2016 habe ich meinen ersten Versetzungsantrag gestellt. Gerade habe ich auf einer Seite der GEW gelesen, dass man 5 Jahre nach dem ersten Versetzungsantrag Anspruch auf eine Versetzung hat, auch wenn man den Antrag nicht jährlich gestellt hat. Ich verstehe das so, dass man mich dann zum Sommer 21 hätte versetzen müssen, auch wenn ich nur 3 Anträge bis dahin gestellt habe. Weiß jemand, wie das rechtlich aussieht?

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