Bezirksregierung Düsseldorf
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Der Antrag ist spätestens bis zum 15. Februar an die zuständige Schulaufsichtsbehörde zu richten, um die Bearbeitung bis zum Ende des Schuljahres abzuschließen.
Man kann auch später melden. Dieser Termin ist allerdings die Frist, dass wenn sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt, auch im kommenden Schuljahr die sonderpädagogische Förderung gewährleistet werden kann. Wer später meldet bekommt dann womöglich erst im darauffolgenden Jahr sonderpädagogische Unterstützung.