Beiträge von c. p. moritz

    c. p., ich wollte Dich in keiner Weise
    angreifen. Ich frage mich nur, warum in dem Text "ungünstigst" und nicht "ungenügend" steht.

    Tut mir leid, wenn ich den Eindruck erweckt habe, ich ereifere mich manchmal gern. :)
    Für mich die typische Euphemismusmühle.
    Interessanterweise war der aufzuhebende Erlass von 1969 sogar noch etwas schülerfreundlicher, finde ich:
    http://www.schulrecht-sh.de/archiv/texte/t/taeuschung_69.htm

    Genau ... Lesekompetenz.


    Du interpretierst "ungünstigst" als 0 Punkte, ich interpretiere "ungünstigst" als Nichtbewertung der fraglichen Aufgabe.

    Und genau das ist nach meinem Verständnis dein Fehler:
    "... pädagogischen Verantwortung und unter Berücksichtigung der Schwere der Täuschungshandlung zu entscheiden, ob die Klassenarbeit oder Klausur insgesamt nicht beurteilt oder mit der ungünstigsten Note beurteilt wird.
    Ist eine eigenständige Leistung zumindest teilweise noch erkennbar, so haben die Lehrkräfte bzw.
    die Schulleiterin oder der Schulleiter außerdem die Möglichkeit, diese Teilleistung unter Berücksichtigung der insgesamt zu erbringenden Anforderungen zu beurteilen." (http://ostsee-gymnasium.de/dow…Taeuschungserlass2013.pdf)


    1. Ist die Täuschung sehr schlimm oder nicht ganz so schlimm: Gib dememtsprechend gar keine Note oder die ungünstigste!
    2. Gibt es noch ein wenig Eigenleistung, also Passagen ohne Spickzettel z. B., dann entscheide, ob du diese "Teilleistung" beurteilst.

    Und auch hier: Worin bestand der erhebliche Schaden für den betreffenden Kollegen? Er hat halt ein Verfahren verloren, ein anderes Gericht in einem anderen Bundesland hätte vielleicht anders geurteilt.


    Hat er jetzt etwa einen Eintrag in seiner Akte?


    Ich für meinen Eteil brauche meine Kraft für wichtigere Tätigkeiten in der Schule.

    (was nicht mit "ungünstigst" identisch ist)

    Lies noch einmal den Abschnitt des S-H-Schulgesetzes (s. o.) im Kontext (Stichwort "Textkohärenz")!
    Es heißt dort, dass "nicht werten" oder "ungünstigste Note" dann zu entscheiden ist, wenn "eine eigenständige Leistung einer Schülerin oder eines Schülers aufgrund einer Täuschungshandlung bzw. des Gebrauchs unerlaubter Hilfsmittel nicht erkennbar" ist.
    Welche Note meinst du ist angemessen und gemeint, wenn es dem Sinne des obigen Zitats nach keine eigenständige Leistung gibt?


    Die Bewertung einzelner Abschnitte ist dagegen möglich, wenn diese noch eine eigenständige Leistung erkennen lassen (s. dort).
    Das sind also zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Und erneut: Ich kann nicht ermessen, wie oft ein_e Schüler_in das unerlaubte Hilfsmittel bereits gebraucht hat und wofür, wenn ich sie/ihn 20 Minuten vor Klausurende erwische, nachdem sie/er bereits zu Beginn wegen mündl. Täuschungsversuchs ermahnt worden ist


    Und "bei euch" mag es so sein, in S-H ist mein Verfahren gängige Praxis und mir ist bislang kein Fall bekannt, dass es nicht juristisch konform wäre. Obwohl ich kein Jurist bin, entspricht dies aber auch meinem Verständnis des Gesetzes.


    Und das und nichts anderes meinte ich mit meinem Verfahren, das keineswegs von "Willkür" gekennzeichnet ist, aber den Aufwand, um ein Vorgehen justiziabel zu machen zum gewünschten pädagogischen Effekt (Abschreckung und Unrechtssensibilisierung) zu gelangen, in ein angemessenes Verhältnis bringen will. Mit einem Wort: Ich kenne "meine" Gesetze und wenn nicht, lese ich nach und handle nach bestem Gewissen.
    Der Vorwurf, willkürlich zu handeln, ist imho deutlich von pädagogischem Ermessensspielraum abzugrenzen. Und den werde ich mir aufgrund klagewütiger Eltern und einer mehr und mehr um sich greifenden (pardon!) Schissermentalität von Kolleg_innen und Schulleitung nicht zerstören lassen. Geschrumpft ist dieser die vergangenen Jahre genug.

    Lesekompetenz?
    Da steht "ungünstigste". Ergo: 0 Punkte.


    Und wenn es an meiner Schule jemanden gibt, der juristisch firm ist, dann mein Oberstufenleiter. Und der liest wie ich aus dem Passus pädagogischen Ermessensspielraum für "nicht werten" oder "ungenügend".
    Ich setze mich nicht hin und verfahre vielleicht noch nach "in dubio pro reo" und werte einzelne Teile. Ich weiß doch gar nicht, wann das unerlaubte Hilfsmittel genutzt wurde und wann nicht.
    Wer betrügt, ist raus und wird sich das bis zum Abi dadurch hoffentlich gut gemerkt haben.
    Übrigens bezieht sich mein "immer" auf bislang 2 Fälle.
    Diese Schülerin war zudem bereits mündlich ermahnt worden, da sie zu Beginn eine Mitschülerin kontaktierte. 20 Minuten vor Klausurende dann der schriftliche Spickzettel.

    Ich fackel nicht lange, wenn es einen Täuschungsversuch oder eine Täuschung gibt. Ein Betrug(sversuch) darf sich nie lohnen.


    Aktueller Fall in meinem Unterricht: Schülerin der SEK II schaut während Philo-Klausur in kleines Heftchen, das zwischen ihren Beinen eingeklemmt ist.
    In S-H kann man die Klausur nicht oder mit 0 Punkten bewerten. Ich mache immer Letzteres. Die sog. "mündliche" Beteiligung (= Unterrichtsbeiträge jeglicher Art außer Klausuren) wiegt in der Zeugnisnote mit ca. 70 Prozent.


    Beweis: "Ihre Klausur ist hiermit wegen eines Täuschungsversuchs beendet, bitte geben Sie sie ab!"


    Entsprechende Dokumentation mit Datum und Uhrzeit unter der Arbeit, fertig.


    Edit: Ich weiß, der Fall ist hier ein bisschen anders, aber ich kümmere mich nicht um die evtl. Möglichkeit rechtlicher Einsprüche und frage von A bis Z, ob das so 100%ig möglich ist. Was kann mir denn im schlimmsten und an unserer Schule äußerst seltenen Fall einer juristischen Auseinandersetzung passieren? Ich könnte sie verlieren. Na und?

    Ich habe hier die interne Suche bedient, aber "fachfremdes Unterrichten" bislang (bin auf Seite 3 der Ergebnisse) nicht als eigenständiges Thema gefunden.


    Ich weiß, dass es für viele Grundschullehrkräfte und Kolleg_innen der SEK I Alltag ist, dennoch:
    Ich unterrichte von Haus aus Deutsch und Geschichte, zudem habe ich vor einigen Jahren die "Lehrerlaubnis" (so heißt das in Schleswig-Holstein) für die SEK I in Latein erworben. Philosophie habe ich immer mal wieder als "Notnagel" auf Bitten meiner damaligen Schulleiterin übernommen (stets SEK II). Mittlerweile reicht es mir, in 4 Fachkonferenzen mitzuarbeiten und den weiteren zusätzlichen Aufwand zu betreiben. Ich habe meine Unterrichtszeit für die Betreuung meiner Kinde reduziert und möchte "abspecken".


    Ich finde im Schulrecht für Schleswig-Holstein keine einschlägige Regelung dazu, bin mir aber ziemlich sicher, etwas zu dem Thema vor einiger Zeit gelesen zu haben. Mich interessiert dabei insbesondere, ob ich muss oder kann/darf.


    Hat jemand eine glücklichere Google-Hand (ich drehe mich zurzeit im Kreis) oder gar Erfahrungen und/oder Wissen?


    Das wäre fein! :)

    Warum nicht? Zur "Wiedervereinigung", ich sollte wohl besser schreiben zum Anschluß der DDR an die Bundesrepublik, hat man uns auch das Grundgesetz auf den Tisch gelegt und gesagt: "Das gilt ab jetzt.".

    Jetzt also auch noch Geschichtsrevisionismus!!! Ich kann viel vertragen, aber diese immer wiederholte Verdrehung der Tatsachen macht mich wütend!
    Ich werde das hier jetzt nicht ausführen, weil es jedem Kollegen zuzumuten ist, seriöse Quellen zu verstehen, wenn man es denn will.
    Nur EINE Frage zum Nachdenken: Welche Parteien erhielten eigentlich im Prozess der Wiedervereinigung seitens der DDR-(sic!)-BürgerInnen die Mehrheit? Jene, die eine schnelle WV nach Art. 23 plus D-Mark versprachen oder die ganzen Reform-Parteien, die die WV erst durch ihren Protest und ihren Mut ermöglicht hatten und einen langsameren Weg und damit eher Art. 23 oder gar eine 2-Staaten-Lösung bei Reform der DDR forderten?


    http://www.bpb.de/geschichte/d…at/38984/deutsche-einheit


    Und komm mir jetzt nicht damit, dass bpb als Quelle einseitig sei. Kannst du einfach selbst nachlesen, indem du dir den Verlauf 1989/90 erarbeitest, damit du nicht mehr solch einen Unsinn reden musst!

    komisch, dass gerade die christen es mit der nächstenliebe manchmal nicht so haben

    Seit Paulus den Griffel in die Hand nahm, bedeutet Christentum halt Diskrimierung in allen Bereichen: Juden, Muslime, Frauen, Homosexuelle ... etc. pp. Insofern eher naheliegend als "komisch". Von der rühmlichen Kirchengeschichte inkl. Hexenverbrennung, Wissenschaftlerfolter und Nazi-Akzeptanz gar nicht zu reden.


    Die biblische Legenden-Figur Jesus Christus war aber eben auch alles andere als ein Mensch, dem ich über den Weg getraut hätte. Da konnte aus der größten Sanftmut ("Liebet eure Feinde!", "Kommt, ich wasch euch die Füße!") recht schnell Jähzorn und Fanatismus werden bzw. der Kampf zwischen Dr. Jekyll und Mr. Hyde für den Lieben schlecht ausgehen:


    Matthäus 10,34
    Lukas 11,23
    Lukas 14,26
    ...


    Jesus war halt auch so der Schwarz-weiß-Typ, Differenzieren nicht so sein Ding.
    Seine Jünger machten es in über 2000-jähriger Ruhmesgeschichte kaum anders -- es sei denn, sie nannten sich "liberal" und waren in Wirklichkeit gar keine Christen mehr.


    Was mich aber immer wieder erschrickt, ist allerdings (s. Philologenverband) die weite Verbreitung von Xenophobie und Dümmlichkeit unter KollegInnen. Ein Universitätsabschluss scheint in dieser Hinsicht irrelevant.

    Ich habe mein 1. wie 2. Staatsexamen c. l. gemacht, und: Professoren waren durchweg qualifiziert, höchstens einmal ungerecht oder unfreundlich, FachleiterInnen dagegen zu 90 % SchulflüchterInnen, NarzisstInnen, Napoleon-SyndromistInnen und fachlich unfähigst -- nicht selten dem Peter-/Petra-Prinzip nach "aufgestiegen". Im besten Fall waren sie Mittelmaß.


    Meine Güte, wie habe ich mich öfter wundern dürfen, dass die größten kommunikationsgestörten SchleimerInnen und Flachpfeifen (teilweise Ex-KommilitonInnen) bei uns an der Schule mit einem Male sehr wichtig durchs LehrerInnenzimmer wehend an unserer Schule auftauchten und sich als FachleiterInnen vorstellten -- eine grauenvolle Vorstellung (sic!)!


    Eine Fachleiterin war hervorragend (DANKE, Frau Dr. W.!). Die hat es am IPTS (heute IQSH) allerdings -- verständlicherweise -- nicht lange ertragen und ist lieber Schulleiterin geworden.


    Aber es ist schön zu hören, dass es anderswo anders sein kann.


    In diesem Sinne: Wenn du Freude am Unterrichten hast, mit den SchülerInnen zurechtkommst -- zieh es durch -- vielleicht wirklich nach einer Phase des Durchatmens!

    Wenn man dem Folgenden glauben schenken darf, dann hast Du das in der Tat falsch verstanden ...


    scinexx.de/wissen-aktuell-19496-2015-11-06.html

    Natürlich geht jetzt sicher die Diskussion um die Verlässlichkeit von Studien im Allgemeinen und dieser im Speziellen los.
    Für mich bestätigt diese aber meine über Jahre erworbene Ansicht. Und ich bin selbst sehr religiös erzogen.
    Danke für den Link, wurde bereits gesharet!

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