Klar ist hier nichts, denn ich bin nicht der entscheidende Amtsarzt. Ich kann aber vorlegen, wie meine Ärztin die Sache sieht und was ich von der Diagnose wahrnehme und für wie gerechtfertigt ich diese Diagnose(n) halte. Persönlich vertrete ich die Auffassung, es ist falsch, jemanden, der ADHS/Asperger (...) diagnostiziert bekam, mit allen gleichzustellen, die diese Diagnose(n) bekommen haben. Es macht einen Unterschied, ob jemand unter diesen Dingen leidet, aber keine Einschränkungen hat, oder ob jemand diese Diagnosen hat, aber unter schwersten sozialen Problemen leidet.
Beiträge von Mathe-Lehrer123
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Die Ärztin verschreibt dir also seit Jahren ein überflüssiges Medikament? Ui. Ob sie das wohl auf Nachfrage gegenüber der Amtsärztin so erklären wird?
Sicherlich verschreibt sie mir die Medikamente auf der Grundlage, dass diese Diagnose erfolgte. Nötig ist sie aber nicht - aber eben optional. Auch wenn das Beispiel blöd ist, ist es sicherlich gut zum Verständnis: Stell dir vor, du bist leicht erkältet und eines deiner Nasenlöcher ist etwas "zu". Du bekommst weiterhin genügend Luft, es schränkt dich keineswegs ein, du benötigst keine Behanldung. Aber: optional kannst du natürlich trotzdem Nasentropfen nehmen. Dann ist die Nase frei. So ist es hier. Das vorhandene ADHS äußert sich bei mit mittlerweile nur noch dadurch, dass ich bei sehr lang anhaltender Tätigkeit irgendwann keine Lust mehr habe. Dennoch würde ich weiter machen, so viel Ehrgeiz besitze ich. Mit Medikation ist es dennoch leichter, dran zu bleiben. Wie du siehst: nötig ist es nicht, und ohne gibt es auch keine Einschränkungen, aber hilfreich ist es allemal. Die Gabe dieser Medikamente ist also durchaus gerechtfertigt, aber zwingend notwendig ist sie nicht. Sie erfolgt auf der Basis, dass es optional möglich ist und auf meinen Wunsch. Ich kann nicht sagen, ob bei angesprochener Thematik der langen Konzentration bei Menschen ohne ADHS dieses Verhalten weniger ausgeprägt ist oder gleich. Dafür müsste ich mich persönlich ja in einen Menschen ohne AHDS versetzen können. Fakt ist aber, dass es hilft. Demnach muss meine Ärztin auch nicht schreiben, dass sie die Medikamente überflüssig verschrieben hat, sondern dass sie aufgrund der Diagnose gerechtfertigt sind und dies mein Wunsch war - sie gemessen an dem Stand der Krankheit jedenfalls aber nicht zwingend notwendig gewesen sind, ich das also auch, wenn ich wollte, ohne Medikamente könnte. Was bereits mehrere Auslassversuche gezeigt haben - auch in Abschlussjahrgängen, bspw. beim Fachabitur. Zudem wird der Amtsarztbesuch frühestens 5 Jahre nach der letzten Medikation liegen. Es würde ausreichen, wenn die Ärztin dann nach fünf Jahren Abwesenheit und ohne Medikation einfach schreibt, dass kein Rückfall eingetreten ist und kein Nachteil durch die fehlende Medikation eingetreten ist.
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Es scheint mir, als hättest du, um es ganz deutsch zu halten, "deine Scheiße
Ich hab jetzt nicht alles gelesen, aber ich glaube, du vermischst ein paar Sachen.
- Wenn man eine Stelle als Lehrer*in antritt, gibt es keine Amtsarztuntersuchung, da fragt auch keiner nach deinen Diagnosen.
- der Beamtenstatus ist ein spezieller, bevor sich das Land jemanden ans Bein bindet, will er sichergehen, dass derjenige sich nicht 3 Jahre später in Ruhestand begeben muss. Das kann man ungerecht finden oder es lassen, das ist einfach ein Verfahren, was nichts mit deiner Befähigung als Lehrer oder die Anstellung im ÖD zu tun hat.
- die PKV interessiert sich nicht für das Amtsarztgutachten der Verbeamtung, die fragen dich selbst nach deinen Vorerkrankungen und wollen ggf. Nachweise und entscheiden völlig unabhängig davon, was beim Amtsarzt lief. Eine Autoimmunerkrankung kann z.B. fur die Verbeamtung egal sein, die PKV weiß aber, dass wer eine Autoimmunsache hat, in ein paar Jahren noch eine weitere kriegt und dann die Dauermedikation immer mehr und teurer wird-> unattraktiv.
- Moral interessiert jeweils bei der Einschätzung nicht. Völlig falsches Konzept an dieser Stelle.
- Schwerbehinderung könnte bei der Verbeamtung wiederum helfen
- ob du psychische Erkrankungen hast, weiß ich nicht, ich reagiere nur auf das, was du schreibst. Du hast gesagt, du hast die Diagnosen, aber keine Symptome, aber du nimmst fröhlich Medikamente, um deine Noten zu halten. Das finde ich seltsam. Entweder du bist krank, dann stimmt die Diagnose. Oder du bist nicht krank, dann stimmt die Diagnose nicht und brauchst auch keine Medikamente.
- ADHS ist nicht "ich frage gerne Sachen". Dass du (mit einem super Abitursschnitt) noch nicht auf die Idee gekommen bist, dich mit den beiden Erkrankungen auseinanderzusetzen finde ich Sam doch einigermaßen seltsam. Mir musst du aber nichts erklären, du solltest dich aber schleunigst damit befassen, wenn du dich demnächst bei Amtsärztinnen vorstellen willst. Ein 'ich habe nichts, nehme aber seit Jahren Medikamente dagegen' ist schwierig.
Danke für deine Antwort. Ich beantworte deine einzelnen Punkte Schritt für Schritt.
- Dass mich in der SL und beim Ministerium niemand danach fragt, ist mir bewusst.
- Das weiß ich. Mir ist auch völlig bewusst, dass ein Lehrer grundsätzlich verbeamten oder angestellt sein kann. Mir hat sich nur die Frage gestellt, ob (in meinem Fall) die Sache so gravierend sein kann, dass auch eine Anstellung versagt werden kann. Oder um es im Wortlaut von CDL zu halten: ob meine Diagnosen jene sind, die eine völlige Berufseignung ausschließen. Aber dem scheint nicht so zu sein, wie Karl-Dieter bereits schrieb.
- Nein, ich nehme die Medikamente nicht, um meine Noten zu halten - das habe ich bereits geschrieben. Ich zitiere mich an der Stelle selbst: "Was die Medikation des ADHS angeht: Ich habe bereits seit der ersten Diagnosestellung eine Medikation bekommen. In meiner Kindheit war ich auch wirklich stark "hyperaktiv", in meiner frühen Jugend vielleicht etwas anstrengend, weil ich alles hinterfragen musste. Es gab immer wieder Versuche mit dem Auslassen der Medikation. Früher war das problematisch, je älter ich wurde, desto weniger problematisch war es. Bereits 2017 war meine Ärztin schon der Meinung, eigentlich sei die Medikation überflüssig. Es ist bei mir so, dass durch das Auslassen dieser Medikation meine Noten sich nicht verschlechtern oder ich weniger aufpasse. Es ist nur so, dass es mir mit leichter fällt, zuhause beispielsweise meinem Schulzeug konsequent nachzugehen. Jetzt muss man fairerweise erwähnen, dass ich, wie eingangs erwähnt - ohne mich selbst zu loben - doch schon sehr hohe Notendurchschnitte habe. Gerade 1,3 beim Fachabitur bzw. aktuell um 1,2 beim Abitur kommt ja nicht von ungefähr. Dass ich da schon weit mehr als ein "0815-Schüler" mache, ist ohnehin klar. Dass man dann irgendwann keinen Bock mehr hat, dürfte auch jedem klar sein. Mit Medikation ist es eben so, dass mir das dann deutlich leichter fällt. Das wird jedem so gehen. Ob das bei mir ausgeprägter ist als bei jemandem ohne AHDS, das weiß ich nicht. Deshalb kann ich auch nur sagen, dass es mit Medikation eben einfacher ist."
- ich habe mich viel und lange mit den Erkrankungen auseinandergesetzt. Wie aber bereits erwähnt, beginnt das Studium erst im Oktober 2022, der Eintritt in das Referendariat demnach frühestens im Februar 2028. Also eine Vorstellung beim Amtsarzt wird auch erst in sechs Jahren an der Reihe sein. Ich war und bin der Meinung, dass die Diagnose Asperger eine falsche war oder zumindest längst nicht mehr aktuell ist. Da die Diagnose bisher keinerlei Relevanz in meinem Leben hat (warum auch?), war bisher noch keine Notwendigkeit vorhanden, etwas zu unternehmen. Mit Blick auf den Amtsarzt wird es das womöglich aber. Und dann ist ein entkräftendes, gegenfachärztliches Gutachten u. U. sinnvoll.
Dass die DIagnose ADHS stimmt, daran besteht kein Zweifel. Aber auch hier ist längst von keiner akuten Sache mehr zu sprechen. Jemand, der über die Diagnose nicht Bescheid weiß, würde auch niemals auf die Idee kommen, dass ich das haben könnte - weil einfach das entsprechende Verhalten dazu (mittlerweile) fehlt. Insofern sehe ich da keine Probleme bei der Verbeamtung, da die Medikation auf meinen Wunsch nächsten Sommer enden wird. Grund, weswegen ich sie freiwillig (!) bis dahin nehme, siehe oben. Es wird kein Problem sein, mir durch meine Ärztin schreiben zu lassen, dass die Symptomatik nicht mehr vorhanden und ein Rückfall ausgeschlossen ist. Magenschmerzen bereitet mir eher die Diagnose Asperger.
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Im Ref. war ich Beamtin auf Widerruf. Ich war in Thüringen. Dort musste ich vorher nicht zum AA.
Das kam erst nach Erhalt der Planstelle.
Ich habe aufgrund meiner Schwerhörigkeit (trage Hörgeräte) und zweier anderen Sachen, die man mir als Arzt auch ziemlich schnell anmerkt, das Gutachten nicht erhalten. Der AA meinte, dass ich diese Arbeit nicht lange durchhalten würde. Das ich das Ref. mit guten Noten und ohne Fehlzeiten (war tatsächlich nie krank) geschafft habe, zählte für ihn nicht.
Und was war für ihn - oder einen Amtsarzt - dann der ausschlaggebende Punkt, dich doch noch zu verbeamten?
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Gut, ist natürlich ein Punkt, dennoch fehlt mir hier noch die Basis. Zugegeben, ist es eher die moralische, denn die rechtliche scheint es ja zu geben, sonst wäre die Handhabung nicht möglich. Die Pension wird ja auch gestaffelt berechnet. Rund 72% stehen einem maximal zu, nach - ich glaube - 38 oder 40 Dienstjahren. Ich weiß, dass es eine Mindestzeit im Beamtentum gibt, um überhaupt Ansprüche zu haben. Keine Ahnung wie die sind, sagen wir der Einfachheit halber mal 5 Jahre. Person x scheidet als Beamter nach 10 Jahren aus. Er hat Anspruch auf y% an Pension. Person Z scheidet als Angestellter nach 10 Jahren aus, hat ebenfalls Anspruch auf eine Rente. Die ist natürlich geringer als die des Beamten. Aber ist es (wenn auch nur moralisch) wirklich eine Rechtfertigung zu sagen, dass man wegen einer gesundheitlichen Einbuße weniger verdienen soll, nur weil man dadurch spart? Da fehlt mir einfach der Grundsatz. Es ist im Prinzip egal, ob Person x oder z ausscheidet. Fakt ist, mir fehlt als Dienstherr eine Arbeitskraft. Der Grund, weswegen die Verbeamtung verweigert wird, ist folglich wirklich nur das Geld. Aber rechtfertigt eine Einbuße der Gesundheit eben diese Tatsache? Im Prinzip macht das nämlich einfach keinen Sinn, außer den wirtschaftlichen. Zudem gäbe es sicher mehrere Modelle, die sinnvoller wären. Zum Beispiel, dass die Person als Beamter auf Lebenszeit eingestellt wird und die gleiche Besoldung erhält, bei vorzeitigem Ausscheiden (wegen gesundheitlicher Mangel, die bereits bekannt waren) dann aber nur normale Rentenansprüche hat). Oder dass eben auf Grundlage von Erfahrungswerten die allgemeine Rentendauer berechnet wird und dann mit Faktoren gerechnet wird, die besagen, dass diese 10 Jahre im Dienst einer gewissen Zeit x an Pensionsansprüchen verrechnet werden und der Rest mit normalen Rentenansprüchen. Fände ich tausend Mal fairer.
Was die Sache mit der Schwerbehinderung angeht: Denkst du, dass man bei bescheinigter Schwerbehinderung (GdB > 50) eventuell Probleme bei einer Anstellung oder der Verbeamtung bekommt? Immerhin dürfte der Amtsarzt die Dienstfähigkeit nur auf 5-10 Jahre einschätzen und bei einer Bewerbung (auch im Angestelltenverhältnis) muss der Arbeitgeber diese Person bevorzugen.
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Nein, eine solche Nachzahlung gibt es nicht.
Verstehe ich ehrlich gesagt nicht ganz, was du an dieser Stelle sagen möchtest. Einerseits soll es nicht sinnvoll sein als Lehrkraft im Angestelltenverhältnis tätig sein (und doch gibt es ganze Bundesländer, die gar nicht verbeamten...), andererseits aber dann doch. Verwirrend. Auf jeden Fall gibt es natürlich auch- wie bereits von mir ausgeführt in #12- Krankheitsbilder die einen komplett ungeeignet für den Schuldienst machen können gesundheitlich gesprochen, weil man den Belastungen und Herausforderungen in der einen oder anderen Weise nicht ausreichend gewachsen wäre. Das gibt es ja auch bei anderen Berufsbildern, dass bestimmte Vorerkrankungen ein Ausschlussgrund sein können. Ob es einem dann am Ende sinnvoll erscheint dem beruf auch dann noch nachzugehen, wenn man diesen im Angestelltenverhältnis absolviert muss jede_r selbst entscheiden. Es gibt aber nicht nur ganze Bundesländer die nicht verbeamten, sondern auch viele Lehrkräfte, die sich zum Glück nicht von der reinen Frage der Verbeamtung von ihrem Beruf abhalten lassen. Tatsächlich wäre es aber verdammt fair, wenn diese Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis vor allem später zur Rente dann ähnlich hohe Ansprüche hätten wie ihre verbeamteten, pensionierten KuK, schließlich haben sie genau so gut, hart, lang und erfolgreich dafür gearbeitet wie diese.
Nein, du hast meine Aussage falsch verstanden: Angenommen, jemand bewirbt sich zum Ref (oder wegen mir zur Planstelle) und muss zum Amtsarzt. Diese Person wird vom Amtsarzt als "gesundheitlich ungeeignet" eingestuft. Dann stellt sich mir die Frage, weshalb das Bundesland diese Person dann dennoch einstellt. Es geht hier nicht um die Frage, ob der Lehrerberuf im Angestelltenverhältnis Sinn macht. Es geht darum, ob es wirtschaftlich Sinn macht, eine Person ins Angestelltenverhältnis einzustellen, wenn (laut Amtsarzt) ohnehin davon auszugehen ist, dass diese Person die Regelaltersgrenze nicht erreicht. Jeder Arbeitgeber, der darum Bescheid wüsste, würde diese Person eben nicht einstellen und sich nach einer Person umschauen, die diese Grenze erreicht. Was ich damit sagen möchte: wo liegt der Unterschied für den Arbeitgeber (Bundesland), ob mein Arbeitnehmer als Beamter oder als Angestellter frühzeitig aus dem Beruf ausscheidet? In beiden Fällen übernimmt ab sechs Wochen die Krankenkasse die Lohnfortzahlung. In beiden Fällen muss das Bundesland eine Frühpension oder Frührente zahlen. Wo liegt also der Sinn? Und wenn man diesen Gesichtspunkt betrachtet, dann sollte man entweder jeden, unabhängig von der gesundheitlichen Eignung, verbeamten, oder man sollte sie bei verwehrter Verbeamtung auch nicht in ein Angestelltenverhältnis übernommen. Weil Kosten kämen dann so oder so auf das Bundesland zu. Versteh mich nicht falsch, ich bin froh, dass ich dann noch die Chance auf das Angestelltenverhältnis habe, wenn die Verbeamtung nicht funktioniert. Den Sinn, dass man diese Möglichkeit dann allerdings hat, verstehe ich aus Sicht der Arbeitgeberseite aber dennoch nicht.
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Das erstere ist ggf. Betrug.
Das zweite einfach ein Versagen der Glaskugel.
Die beiden Situationen sind nicht wirklich vergleichbar.
Ja, dass wir hier von zwei rechtlich unterschiedlichen Dingen sprechen ist mir klar. Aber dass das Versagen einer amtsärztlichen Meinung (gerade in Fällen wie meinem, wodurch durch die Krankheit über 20 Jahre keine Einschränkungen vorhanden waren und somit wohl auch nicht zu erwarten sind) absolut unberücksichtigt bleibt, kann m.E. nicht sein.
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So war es bei mir auch. Der Amtsarzt war dann der Meinung, dass ich nicht dienstfähig bis zur Pensionierung bin. Daher habe ich das entsprechende Gutachten nicht bekommen. Ich habe die Stelle behalten als unbefristete Tarifbeschäftigte (bis ich dann doch noch verbeamtet wurde).
Das habe ich ähnlich dann beim LBV mal nachgefragt und bin ausgelacht worden.
Als ich dann meine ersten Bezüger erhält als Beamtin habe ich nicht schlecht gestaunt. Es waren einige 100€ mehr, auch nach Abzug der PKV und Pflegeversicherung.
Du schreibst, dass du deinen (ersten) AA-Besuch erst nach dem Erhalt der Planstelle hattest. Zuvor bist du aber doch Beamter auf Widerruf im Referendariat, musstest du da nicht zum Amtsarzt?
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Ruhe Das finde ich schon äußerst dreist. Eine Rückzahlung von Besoldungsbezügen soll bei Verschweigen beim Amtsarzt in Ordnung sein, aber ein Verlangen der Nachzahlung wegen fachlich-medizinisch falscher Einschätzung nicht? So kann man auch sparen.
Darf ich fragen, was bei dir der Grund für das erstmalige Versagen der Verbeamtung war?
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Kenne mich nicht aus, aber ist das wirklich so viel? Als Beamter musst du ja noch die PKV vom Netto abziehen. Ich dachte bisher, dass der nennenswerte Unterschied in Pension/Rente liegt.
Ja, leider. Wenn du davon ausgehst, dass du mit A13 beginnst, liegt dein Nettogehalt mit SK 3 bei rund 3.100. Abzüglich 200-250€ PKV kommt man auf 2.850-2.900. Beginnst du im Angestelltenverhältnis, kommst du in E13 und hast ein Nettogehalt mit SK 3 von rund 2.400. Je höher deine Erfahrungsstufe, desto größer wird die Differenz. Zumindest im Saarland bei entsprechender Landesbesoldung der Besoldungsgruppe A.
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So, ich antworte dann doch jetzt schon. Noch einmal vielen Dank an alle, die geantwortet haben! Ich werde alle Antworten in diesem Posting zusammenfassen, um nicht unnötig 2,5 Millionen einzelnen Postings rauszuhauen. Aber es wird wahrscheinlich lang. Sehr lang.
Zur Antwort von Tom123:
-> Ob die Daten gelöscht wurden, wäre ja nur derart wissenswert, wenn man vor hat, die Dinge beim Amtsarzt zu verheimlichen. Das ist ja nicht meine Absicht. Wobei ich sagen muss, dass ich in meinem gesamten keine einzige Situation nennen kann, in der ich irgendwelche Schnittmengen zu Asperger nennen könnte. Die Diagnose erfolgte zu Beginn/Mitte meiner Grundschulzeit. Derart detailliert kann ich mich nicht zurückerinnern, um sagen zu können. ob die Diagnose durch mein damaliges Verhalten gerechtfertigt wäre. Ich kann nur sagen, dass, betreffend aller Situationen in meinem Leben, an die ich mich aktiv (gut) erinnern kann, es nie etwas gab, das diese Diagnose, oder überhaupt irgendeine Art von Auffälligkeit, abweichend von der Norm (völlig gleich ob Asperger oder etwas gänzlich anderes), rechtfertigen würde. Insofern stelle ich die Diagnose dieses Amtsarztes in Frage, ob sie überhaupt der Richtigkeit entspricht. Nachfragen kann ich nicht mehr - den Arzt gibt es nicht mehr bzw. die Praxis. Die Daten sollten demnach nicht mehr vorhanden sein. Ein fachärztliches Gutachten würde wahrscheinlich Sinn machen, ja. Betreffend ADHS gab es in meiner Kindheit und frühen Jugend schon Dinge, denen ich diese Diagnose zuordnen kann. Ständiges Fragen von "Warum?" auf eine Aussage, oder hippelig sein. Aber auch das gehört der Vergangenheit an.
Zur Antwort von Zauberwald:
-> Ja, beide Diagnosen liegen lange zurück. Beide etwa zum gleichen Zeitpunkt, die mit ADHS wurde dann um 2010 herum noch einmal genauer "untersucht" und diagnostiziert. Was das Asperger betrifft - wie ich schon zu Tom123 schrieb - finde ich in meinem Leben keinerlei Anhaltspunkte. Da ist seit der Diagnose auch nichts mehr passiert. Keine Untersuchung, keine Behandlung. Für das Ausräumen der Diagnose ist ein erneutes Gutachten wohl sinnvoll.Was die Medikation des ADHS angeht: Ich habe bereits seit der ersten Diagnosestellung eine Medikation bekommen. In meiner Kindheit war ich auch wirklich stark "hyperaktiv", in meiner frühen Jugend vielleicht etwas anstrengend, weil ich alles hinterfragen musste. Es gab immer wieder Versuche mit dem Auslassen der Medikation. Früher war das problematisch, je älter ich wurde, desto weniger problematisch war es. Bereits 2017 war meine Ärztin schon der Meinung, eigentlich sei die Medikation überflüssig. Es ist bei mir so, dass durch das Auslassen dieser Medikation meine Noten sich nicht verschlechtern oder ich weniger aufpasse. Es ist nur so, dass es mir mit leichter fällt, zuhause beispielsweise meinem Schulzeug konsequent nachzugehen. Jetzt muss man fairerweise erwähnen, dass ich, wie eingangs erwähnt - ohne mich selbst zu loben - doch schon sehr hohe Notendurchschnitte habe. Gerade 1,3 beim Fachabitur bzw. aktuell um 1,2 beim Abitur kommt ja nicht von ungefähr. Dass ich da schon weit mehr als ein "0815-Schüler" mache, ist ohnehin klar. Dass man dann irgendwann keinen Bock mehr hat, dürfte auch jedem klar sein. Mit Medikation ist es eben so, dass mir das dann deutlich leichter fällt. Das wird jedem so gehen. Ob das bei mir ausgeprägter ist als bei jemandem ohne AHDS, das weiß ich nicht. Deshalb kann ich auch nur sagen, dass es mit Medikation eben einfacher ist.
Ich war an meiner alten Schule Schulsprecher (weiterführende Schule [Berufsfachschulen, Fachoberschulen, Oberstufengymnasien - alles in einer Schule mit rund 3.500 - 4.000 Schülern]), und war dort immensem Organisationsdruck ausgesetzt. Ich war bereits um 07:00 Uhr in der Schule und habe diese regelmäßig täglich nicht vor 15:30-16:00 Uhr (freiwillig) verlassen. Zudem habe ich in der Schule selbst Nachhilfe für Mitschüler gegeben. Beides hat mich nicht überfordert. Ich habe den Schulsprecherposten 4, die Nachhilfe 2 Jahre gemacht. Ich denke, die Anforderungen werden mich nicht überfordern. Zudem bin ich zuhause meinem Schulzeug nachgegangen und war Mitglied der freiwilligen Feuerwehr. Ich glaube, all das zusammen ist ein guter Stresstest gewesen.
Zur Antwort von Karl-Dieter:
-> Danke für deine Antwort. Das wäre für mich in Ordnung. Es sollte dann aber im Saarland ebenso sein. Interessant zu wissen wäre ebenfalls, ob man, wenn man die Verbeamtung versagt bekommt, weil der Amtsarzt der Meinung ist, man habe die gesundheitliche Eignung nicht, dann zur Pensionierung einen Anspruch auf Nachzahlung der Differenzen zwischen dem Angestelltenbezahlung der Beamtenbesoldung hat, wenn man bis zur Regelpensionierung kam. Immerhin hat sich dann herausgestellt, dass man die gesundheitliche Eignung sehr wohl hatte.
Zur Antwort von Fallen Angel:
-> Das kann ich dir nicht sagen. Es wäre meines Erachtens falsch, wenn man selbst die Anstellung versagt bekommt. Die Frage ist zudem aber: Wenn man die Verbeamtung versagt bekommt, weil man laut Amtsarzt eventuell dienstunfähig wird, macht es dann Sinn, angestellt zu werden? Jeder normale Arbeitgeber würde es aus wirtschaftlicher Sicht wohl kaum tun. Aber gut, das ist ja dann ÖD. Ist was anderes.
Zur Antwort von karuna:
-> Eine versagte Verbeamtung ist nicht schön, gerade wegen den 600-900 Euro netto weniger, aber auch mit einer Anstellung kann ich leben. Wichtig ist mir, dass diese in jedem Falle durch ginge. Muss man als angestellter Lehrer jedes Jahr auf eine Verlängerung des Vertrages hoffen? Es gibt da so Geschichten...
Zur PKV: Wenn ich nicht verbeamtet werde, ist es ja ohnehin egal. Wenn doch, dann sollte es sicherlich möglich sein, denn dem voraus geht ja eine Beurteilung eines Amtsarztes, dass das Erreichen der Dienstaltersgrenze aller Wahrscheinlichkeit nach erreicht wird und demnach nicht mit diesen Kosten zu rechnen ist.
Wie schon in den vorherigen Antworten geschrieben, finde ich die Diagnose Asperger völlig falsch und nicht zutreffend (siehe Antworten). Was das ADHS und die Medikation betrifft, möchte ich dich gerne auf meine Antwort zu "Zauberwalt" verweisen. Wenn ich tatsächlich noch einer ADHS unterliege (wovon auszugehen ist, da laut medizinischem Stand eine "Heilung" von ADHS derzeit nicht möglich ist), dann nur in der Art und Weise, dass womöglich meine Konzentration eingeschränkt ist, wenn ich sehr, sehr lange die ein- und selbe Sache machen muss. Und jemandem deswegen die Verbeamtung zu versagen finde ich falsch, demütigend, unfair und eigentlich sogar grob fahrlässig. Außerdem fördert es das Verschweigen von Informationen, zumindest bei vielen. Ebenso fände ich es falsch, jemanden mit Asperger per se davon auszuschließen. Denn es macht sehr wohl einen Unterschied, ob jemand eine Diagnose mit Asperger ohne alltägliche Einschränkungen erhält oder eine Diagnose, die mit starken sozialen Problemen einhergeht. Das kann man meines Erachtens nicht gleichstellen. Selbst dann nicht, wenn die Gefahr bestünde, dass es sich zu dieser Form entwickelt. Meiner Meinung nach ist das willkürlich und müsste gesetzlich differenziert werden. Und zwar richtig und nicht nur so wischi-waschi wie aktuell, wo jeder Amtsarzt noch jedweden Ermessensspielraum bei seiner Entscheidung hat.
Aufheben geht wohl nicht, aber sicherlich kann man andere fachärztliche Gutachten einholen.
Zur Antwort von O. Meier:
-> Zu deinem zweiten Abschnitt: hier möchte ich dich gerne auf meine Antwort zu "Zauberwald" bzw. "karuna" verweisen.
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Guten Morgen und vielen Dank für eure zahlreichen Antworten. Ich habe mir alle durchgelesen und werde im Tagesverlauf - gegen Nachmittag/Abend - darauf antworten. Super Forum, ich hätte nicht mit so vielen und unterschiedlichen Antworten gerechnet. Auch die kritischen Hinterfragungen gefallen mir, das zeigt einem, wie andere darauf sehen, reagieren könnten und hilft mir, ggf. eventuelle Fragen zukünftig bereits vorher auszuräumen.
Vielen Dank und bis später!
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Hallo CDL und vielen Dank für deine Einschätzung!
Chemikus08 wäre in diesem Falle dann mein bevorzugter Ansprechpartner, ggü. einer offiziellen Stelle. Auch wenn ich ihn nicht kenne, kann ich - denke ich - behaupten, dass ich keine beschönigte Antwort befürchten muss. Das kann von offizieller Seite anders aussehen. Ich werde ihm einmal eine Nachricht schreiben.
Bei dem ADHS mache ich mir, ehrlich gesagt, weniger Gedanken. Ich glaube nicht, dass es problematisch ist, ein entsprechendes Schreiben meiner Ärztin zu bekommen, in dem eine erfolgreiche Austherapierung erfasst ist, mit dem Zusatz, dass ADHS nicht mehr vorhanden ist.
Bei dem Asperger sehe ich das anders.
Ich bin eigentlich kein Freund davon es zu verheimlichen. Andererseits muss ich sagen, war ich ca. 7, als ich diese Diagnose bekam. Bei einem anderen Arzt. Danach wurde hinsichtlich Ansperger nie wieder etwas in Anspruch genommen oder unternommen, sodass ich mich darauf berufen könnte, das gar nicht gewusst zu haben. Ehrlich gesagt, hätte ich vor zwei Jahren mich mit meinen Eltern nicht noch einmal darüber unterhalten, hätte ich auch gar nicht gewusst, dass zu dem ADHS auch Asperger diagnostiziert wurde. Aber das Unterschlagen finde ich dennoch zu heikel.
Sollte selbst kein Angestelltenbverhältnis in Frage stehen, muss ich ganz ehrlich sagen, würde ich Lehramt nicht studieren. Ein: "Mach dir keine Gedanken, wird wahrscheinlich funktionieren." würde mir da nicht reichen. Dass ich eventuell nicht verbeamtet werden kann, ist völlig in Ordnung. Aber fünf Jahre in ein Studium zu investieren, da völlig umsonst war, das mache ich nicht. Ohne von offizieller Stelle bestätigt zu bekommen, dass ein Angestelltenverhältnis kein Ausschlusskriterium ist in meiner Konstellation, werde ich dieses Studium nicht beginnen - das könnte ich mir eventuell erlauben, hätte ich mit 18 normal mein Abitur gemacht, aber so nicht. Da werde ich nochmal genau nachhören, vielen Dank!
Problematisch, eine Schwerbehinderung zu erlangen, finde ich deshalb, da man nicht vorher weiß, ob ein GdB von mindestens 50 realistisch ist. Darunter hat meines Wissens nicht das Recht, das Privileg zu fordern, dass der Amtsarzt nur die nächsten fünf Jahre der Dienstfähigkeit beurteilen muss. Und wenn das nicht der Fall ist, hat man eventuell schlafenden Hunde geweckt, weil ich ehrlich gesagt nicht weiß, inwieweit die Asperger-Diagnose aktenkundig ist. Gibt es da eine Möglichkeit, das zu hinterfragen? Wo wird sowas hinterlegt? Bei der Krankenkasse?
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Einen wunderschönen guten Abend an alle Lehrer, an alle, die es werden wollen und an alle Interessierte!
Es plagt mich nun schun länger eine Frage, die ich gerne beantwortet haben möchte, ohne derweil ein Risiko einzugehen - demnach auch unter dem Deckmantel der Anonymität.
Ich werde in diesem Jahrgang mein Abitur ablegen und strebe das Lehramtsstudium für berufliche Schulen an, genauer für die Fächer Mathematik und Metalltechnik bzw. Mathematik und Wirtschaftspädagogik - das werde ich mir noch überlegen. Der Weg bis hier hin war kein leichter. Eigentlich bin ich Hauptschüler, der sich für Schule nie sonderlich interessiert hat. Ich wollte danach auch eigentlich keine Schule mehr machen. Aber irgendwann hat es geklickt und mir wurde klar, dass das kein erstrebenswertes Dauerziel sein kann. Also habe ich meinen MBA mit 1,5 nachgeholt, mein Fachabitur mit 1,3 und mache aktuell mein Abitur, ebenfalls in diesem Bereich. Ich habe also sieben Jahre länger Schule gemacht, als ich ursprünglich wollte. Und das nur, um die Berechtigung zu erhalten, Lehramt zu studieren. Demnach, nach meinem Werdegang, bin ich auch nicht mehr der Jüngste - könnt ihr euch ja ausrechnen.
In jedem Falle stört mich aktuell etwas. Im Kindesalter habe ich die Diagnose Asperger erhalten, eine Sonderform, leichte Form, von Autimus. Zudem auch die Diagnose ADHS, ebenfalls im Kindesalter. Ich kann ruhigen Gewissens behaupten, durch beide Diagnosen keinerlei Einschränkungen in meinem Leben zu haben. Gut, ich bin nicht der Mensch, der gerne feiern geht oder sich mit vielen, fremden Menschen freiwillig abgibt. Probleme mit sozialen Interaktionen bestehen jedoch nicht im Geringsten. So viel zum Asperger. Wegen des ADHS: ich bekam und bekomme seit Kindesalter eine Medikation dagegen. Benötigt wird diese eigentlich nicht. Der Meinung bin ich, aber auch die Ärztin. Ich bin seit der Diagnosstellung auch in psychotherapeutischer Behandlung. Nicht, weil ich diese in diesem Sinne benötige, sondern nur deshalb, da ich unter Medikation stehe. Zudem wurde so einfach die Entwcklung des ADHS über die Jahre hinweg genau beobachtet. Früher war ich sehr zappelig, das stimmt. Aber seit gut und gerne 7 Jahren, merkt man dies nicht mehr. Die Medikation habe ich freiwillig beibehalten, da es definitiv so ist, dass ich unter dieser besser lernen kann. Nicht, weil es ohne nicht ginge, auch die Noten verändern sich nicht im Geringsten, aber es fällt mir einfach leichter. Und warum soll ich es mir unnötig schwer machen?
Die Frage ist nun, ob Asperger als auch ADHS ein Problem bei einer Verbeamtung darstellt? Ich werde die Medikation und die Behandlung ab Sommer nächsten Jahres, also noch vor dem Studium, beenden. Einfach deshalb, um einen Schlussstrich unter etwas zu ziehen, was ohnehin nur "pro forma" weiterläuft, aber kein Problem darstellt, wenn es nicht mehr so wäre. Wegen der Diagnose Asperger war ich wohl bemerkt noch nie in meinem Leben in Behandlung. Die Ärztin betont seit Jahren ebenfalls, dass ich eben nicht der typische ADHS-Patient bin, sondern vollweg nur die positiven Eigenschaften abbekommen hätte. Wenn ich also das Studium abschließe und in den Vorbereitungsdienst eintrete, dann wird die letzte Medikation und Behandlung zwischen 5 und 6 Jahre zurückliegen. Die Diagnosstellung des Aspergers wird dann 20 (!) Jahre zurückliegen. Die Ärztin wird in einem Abschlussbericht schreiben können, dass bei meinem "Krankheitsbild" keine Einschränkungen zu befürchten sind, schon gar keine dienstbezogenen Eigenschaften. Im Gegenteil, sie ist der Auffassung, dieses Berufsbild passe super. Die Frage ist aber, wie der Amtsarzt das sehen wird. Es liegt wohlbemerkt kein GdB vor. Kann man sicherlich beantragen in diesem Falle, aber was nicht muss, das muss dann auch nicht. Gibt es hier Erfahrungswerte? Bekomme ich bei diesen beiden Dingen Probleme? Kann es schon daran scheitern, überhaupt zum Referendariat als Beamter auf Widerruf eingestellt zu werden? Oder nur bei der Verbeamtung auf Lebenszeit? Oder gar nicht? Ich weiß, dass niemand eine Glaskugel hat, aber sollten sich hier Erfahrungswerte finden - vielleicht sogar ein Amtsarzt persönlich - so wäre es super, wenn ihr schreiben könnt.
Ferner: sollte eine Verbeamtung wirklicht versagt werden, kann ich dann zumindest von einer Anstellung ausgehen oder wird auch diese abgelehnt? Unnötig fünf Jahre Lehramt studieren, das muss dann nun wirklich nicht sein.
Achso: Beamtenrecht wäre in diesem Falle das des Bundeslandes Saarland.
Besten Dank und viele Grüße,
(potentieller) Mathelehrer123
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