Beiträge von Mathe-Lehrer123

    Gibt es denn Listen von Berufen, die man nicht ausführen darf, wenn man Asperger hat? Verstößt das nicht gegen das Recht auf freie Berufswahl?

    Mir ist keine Liste bekannt, ich habe mich darum aber auch noch nicht gekümmert. Eine Einstellung in den Schuldienst (egal ob Beamter oder Angestellter) wird eben dann versagt, wenn der Bewerber (jetzt mal nur auf die ges. Eignung bezogen) Symptome, Kranlheitsbilder (...) ausweist, die der Art und Weise des Lehrerdaseins gegenüberstehen. Darunter verstehe ich, dass ein Asperger, der extremst Probleme mit sozialen Interaktionen jeglicher Art hat, kein Lehrer sein kann. Wie denn auch? Pädagogisch/fachdidaktisch kann er nichts umsetzen, da er keine soziale Interaktion mit dem Schüler herstellen kann. Da kann er fachlich noch so gut sein. Und mir stellt sich eben folgende Frage: wenn ein Amtsarzt (oder der Dienstherr) beispielweise weiß, dass absolut fehlende (!) soziale Interaktionen nicht vereinbar sind, diese auch zeitgleich wissen, dass dies bei Asperger der Fall sein KANN, ob es dann nicht Amtsärzte/Dienstherren gibt, die gar nicht anfangen zu diferrenzieren, sondern für die "Apserger gleich Asperger" ist? Oder dass sie einfach argumentieren: "Ja, aktuell sind Sie geeignet, wegen der fehlenden Symptomatik. Aber woher soll ich wissen, wie das in 5 Jahren ist? Vielleicht verschlimmert sich das? Sorry, das kann ich nicht verantworten. Sie sind in meinen Augen nicht geeignet."

    Nein, es geht nicht um Verbeamtung. Lies bitte meine Antwort auf die Aussage von chilipaprika. Auch dort habe ich es noch einmal betont. Vielleicht stellst du meine Aussage: "Eintritt in den Schuldienst" mit Verbeamtung gleich. Mit "Eintritt in den Schuldienst" meine ich aber auch den Eintritt. Dieser beinhaltet sowohl eine Verbeamtung als auch eine Anstellung. Wie schon mehrmals erwähnt, ist es natürlich schön, verbeamtet zu werden, aber kein Muss. Eine Anstellung ist auch in Ordnung. Diese allerdings ist für mich sehr wohl ein Muss. Ansonsten bin ich nicht bereit, das Studium zu absolvieren.


    Ich sehe keine Bedenken bei den Prägungen. Denn ich erwähne nochmal, dass die Diagnose für mich selbst nicht ersichtlich ist. Symptome, die ein Asperger-Diagnostizierter hat, sind bei mir NICHT vorhanden. Mag sein, dass die Diagnose auf dem Papier steht, aber mehr auch nicht. Kann auch sein, dass ich es wirklich habe - aber wenn, dann symptomfrei.


    Deshalb ergründet sich meine Angst auch wirklich daraus, dass eine Einstellung rein aus dem Klischee versagt werden kann, den Stempel zu haben, diese Krankheit zu haben und es den Amtsarzt eben nicht interessiert, ob ich diese Krankheit nur theoretisch habe oder auch praktisch. Das ist meine Angst.

    Und Beispiele dafür gibt es genüge. Menschen mit Diabetis MT1 beispielsweise bekommen des Öfteren eine Verbeamtung versagt - und das, obwohl sie aktuell keinerlei Beschwerden hat und der Arzt ihr das bestätigte.

    Und ja, diese Aussage bezieht sich auf die Verbeamtung. Ein Beispiel, wo nicht nur die Verbeamtung scheitert, sondeen gleich der Eintritt in den Schuldienst (wegen Krankheit), kann ich dir nicht nennen, da ich keins kenne. Aber sicherlich gibt es das. Das gibt nicht nur sicherlich, das gibt es definitiv. Und ein Autist mit starken Ausprägungen gehört sicherlich dazu, die Berufsunfähigkeit für diese Berufsbild zu erhalten.

    Und dann stellt sich die Frage: Gibt es Amtsärzte, die eben nur schauen, ob die Diagnose vorhanden ist, NICHT aber unterscheiden, wie stark die Krankheit ist und demnach alle mit Autismus/Apserger u. U. rauskicken. Sowohl die, die starke Beschwerden haben, als auch die, die keine haben, einfach deshalb, weil es den Amtsarzt nur interessiert, ob die Krankheit vorhanden ist?

    Ist zwar eine andere Situation, aber evtl. vergleichbar. Der Versuch des Löschens von Diagnosen ist offenbar kontraproduktiv, weil du dich a) mit dem behandelnden Arzt anlegen musst, der in Teufels Küche käme, wenn er falsch abgerechnet hätte, also sich auf keinen Deal einlassen wird. Und b) zeigst du damit an, dass du dir deine Akte zu Gemüte geführt hast, was normalerweise niemand tut, also niemand weiß, welche Diagnosen er irgendwann mal bekommen hat. (Es ist durchaus nicht unüblich, "schwerer" zu diagnostizieren, um mehr abrechnen zu können.) Was man nicht weiß, kann man aber nicht angeben.


    Sinnvoll ist es also, wenn dich irgendwer zu diesen Diagnosen fragen sollte, aktuelle Gutachten einzuholen, die deine aktuelle Verfassung beschreiben.


    https://www.torsten-breitag.de…ch-falsche-arztabrechnung

    Ich möchte ja keine Diagnose löschen. Ich möchte bei ggf. bei einem anderen Arzt ein fachärztlichen Gutachten erhalten, das prüft, ob Asperger denn nun wirklich (noch) vorliegt oder nicht. Das ist ja mein gutes Recht, ein derartiges Gutachten zu verlangen.

    Wo wir gerade dabei sind: weiß jemand, ob sowas die GKV übernimmt oder ob man sowas selbst zahlen muss?

    Benötigt werden die Gutachten erst Ende 2027, Anfang 2028, Zeit ist da. Zu 2.: Du musst 2 und 2.1 gesondert betrachten. 2.1 ist eine Variation von 2, keine Kopie mit nachträglicher Entscheidungsänderung. ;)

    Ich weiß nicht, ob die Ärztin über diese Diagnose Bescheid weiß. Soweit ich mich erinnern kann, wurde es mit ihr nie thematisiert. Es ist nur möglich, dass sie darüber Bescheid weiß.

    Mir persönlich ist es egal, ob ich eine Diagnose oder eben keine auf Papier habe. Ich persönlich habe keine Probleme mit meinem Leben - ob da jetzt Asperger wirklich vorhanden ist oder nicht, ist irrelevant, weil es mich ja nicht einschränkt. Und ich klassifiziere meine Gemütslage ja nicht nach einem Stück Papier, sondern danach, wie ich mich fühle, und ich fühle mich gut.

    Dein Wort in Gottes Gehörgang - es kommt sicherlich auf den Amtsarzt an, was er daraus macht. Aber wie gesagt, mir kommt es nicht darauf an, zu erfahren, ob die Verbeamtung klappt. Ich möchte lediglich vor Sommer 2022 wissen, ob meine Diagnose GANZ SICHER kein Türverschluss für den Schuldienst ist. Ich weiß, dass mir das hier niemand beantworten kann. Das wird mir meine Fachärztin auch nicht können. Beantworten kann es mir nur ein Amtsarzt und dabei auch nur für sein Ermessen. Der Nächste kann anders entscheiden. Aber egal - ich kann ohnehin nicht einfach unverbindlich und anonym einen Amtsarzt anhauen via Mail, wie er denn dazu stünde. Da gäbe es wohl keine Antwort. Mal sehen, wie ich bis dahin eine relativ sichere Aussage bekommen kann. Nicht, dass ich deine missachte, nein, nur bist du, so wenig wie alle anderen und ich auch, niemand, der sich mit dieser Thematik befasst und dazu die Entscheidungen kennt. Es sind nur unsere Vermutungen. Aber ja, zumindest in dem Ausmaß, wie es bei mir vorliegt, kann ich mir nicht vorstellen, dass ich für den Schulalltag nicht geeignet bin oder das ein Amtsarzt so sieht oder eben die einstellende Dienstbehörde, wenn es "nur" auf eine Anstellung hinausliefe.

    Du wirst jede Frage wahrheitsgemäß beantworten. Niemand wird dir den genauen Wortlaut sagen können, den irgend ein Mensch dir in sounsoviel Jahren stellen wird.

    Geht sowas überhaupt? Scheint nicht so, als ob das jemand hier wüsste.


    Welche Fächer willst du eigentlich studieren? Konzentriere dich doch erst mal darauf :top:

    Das geht genau dann, wenn die Diagnose in der Kindheit entweder falsch war, oder aber wenn die Diagnose schlichtweg nicht mehr aktuell ist und vielleicht früher, aber heute keine Anhaltspunkte mehr vorliegen. Und dieser Ansicht bin ich ja.


    Mathematik und Metalltechnik - aber wie schon gesagt, wenn die Chancen selbst für eine normale Anstellung schlecht stehen, dann würde ich kein Lehramt studieren. Deswegen muss ich mich leider zuerst auf das andere konzentrieren. :(

    Welches Vorgehen ist denn generell der "ratsamste" Weg?


    1. Von dem Asperger gar nichts erwähnen, da es länger als 10 Jahre her ist


    2. In absehbarer Zeit ein Gutachten einholen mit Ziel, dass kein Asperger vorliegt, dem Amtsarzt trotzdem nichts sagen und dieses Gutachten erst vorlegen, wenn er darauf anspricht, dass er gehört hat, dass da mal was war


    2.1: In absehbarer Zeit ein Gutachten einholen mit Ziel, dass kein Asperger vorliegt, dieses dem Amtsarzt dann direkt vorlegen und sagen, dass ich aus freiwilligen Stücken dieses Gutachten eingeholt habe, da ich das Gutachten aus meiner Kindheit infrage stell(t)e.


    3. Bei der amtsärztlichen Untersuchung freiwillig erwähnen, dass es in der Kindheit eine entsprechende Diagnose gab, aber zeitgleich erwähnen, dass man daran zweifelt, und, falls der AA darauf besteht, dann erst ein Gutachten einholen.


    3.1 zusätzlich einen GdB versuchen zu beantragen


    4. Vor der Untersuchung ein Gutachten erstellen lassen, aber mit dem Ziel, Asperger ein weiteres Mal diagnostiziert zu bekommen und dann einen GdB beantragen


    ?

    Lese ich aus deiner Antwort richtig heraus, dass alles, was länger als 10 Jahre her ist, völlig irrelevant ist? Natürlich vorausgesetzt, die Diagnose folgte nicht vor ü10 Jahren und zog sich bis vor weniger als 10 Jahre.

    Wie sieht es da mit der Frage aus, ob einem generell psychische Erkrankungen bekannt sind? Muss man auch da dann nur das der letzten 10 Jahre angeben?

    Was ist, wenn ich angebe, dass ADHS vorhanden ist, ich von sonst aber nichts weiß - ich zeitgleich meinen Arzt von der Schweigepflicht entbinde (der für das ADHS), und in irgendwelchen seiner Unterlagen ist vermerkt, dass von einem anderen Arzt vor mehr als 10 Jahren so eine Diagnose gestellt wurde? Bin ich dann aus dem Schneider, weil es über 10 Jahre her ist, oder komme ich dann in Teufels Küche, weil ich sagte, dass ich von sonst nichts wisse (da ich davon ausgehe, dass alles, was länger als 10 J. her ist, kein Problem ist)?

    Ist es ratsam, ein fachärztliches Gutachten einzuholen, mit dem Ziel, dass dieser das Asperger entkräftet? Oder sollte man keine schlafenden Hunde wecken? Denn käme der zu dem Ergebnis "doch" oder "nicht genau beurteilbar", so wäre der Fall mit dem Asperger eben keine 10 Jahre mehr her, sondern wieder aktuell.

    Dazu wird dir hier niemand etwas sagen können. Vermuten und deuteln können wir den ganzen Tag. Aber das bringt dich nicht weiter. Letztendlich ist dieser Thread völlig nutzlos.

    Das ist mir bewusst. Ich habe in meinem Eingangsthread auch erwähnt, dass mir niemand etwas garantieren kann und auch niemand eine Glaskugel besitzt. Ich habe um Erfahrungen gebeten. Dass die individuellen Erfahrungen kein Abbild der Allgemeinheit besitzen, ist mir bewusst. Aber es macht schon einen Unterschied, wenn man schreibt, dass man dazu nichts sagen könne oder dass unterschiedliche Meinungen kommen. Oder ob jeder - aus Erfahrung oder aus bekannten Fällen - schreibt, dass es mit dieser Diagnose absolut unmöglich ist. Wäre das der Fall, dass alle so antworten, so hätte man davon ausgehen können, dass das schon eher auf jeden zutrifft.

    Wenn ich jetzt Frage, ob ihr glaubt, ob ein Richter in Fall xyz auf Mord oder auf Totschlag plädiert, dann wird die Antwort sein, dass das niemand sagen könne. Alles ist offen.

    Wenn ich jetzt allerdings frage, ob jemand, der einen Mord begangen hat, die Schuld erwiesen und der Täter voll schuldfähig ist, so wird jeder schreiben, dass er ins Gefängnis kommt. Warum? Weil noch niemand von einer anderen Erfahrung gehört hat. Es ist bei diesem Fall also davon auszugehen, dass die Person aller Voraussicht nach ins Gefängnis kommt.

    Wenn ich nun frage, ob ich zum Schuldienst zugelassen werde, und jeder schreibt nein (wegen Erfahrung), dann besteht zwar die Möglichkeit dass es anders ist, zu 99% kann ich mich aber darauf einstellen, dass es nicht so ist.

    Schreibt nun jeder, dass man das nicht sagen könne, so scheint es nicht aussichtslos zu sein. Und damit wäre dann schon der Sinn dieses Threads erfüllt. Ich habe eine Einschätzung zu meiner Situation erhalten und weiß, dass es sich lohnt, sich weiter darüber zu informieren.

    Ich weiß nicht, wie du darauf kommst, dass ich nur Lehrer möchten werde, um verbeamtet zu werden. Sicherlich ist die Fragestellung meinerseits, ob mit genannter Diagnose eine Verbeamtung möglich ist. Aber ich habe in mehreren Antworten, sehr deutlich, kommuniziert, dass es mir nicht auf die Verbeamtung ankommt, sondern darauf, in den Schuldienst eintreten zu können. Es handelt sich um meine Bedenken, ob meine Diagnose gänzlich zum Ausschlusskriterium für den Schuldienst wird, also weder Verbeamtung, noch Anstellung. Denn ein fünfjähriges Lehramtsstudium werde ich sicherlich nicht absolvieren, wenn die Chance, überhaupt in den Schuldienst zu kommen, vermindert ist. Auch bei einer 80%-Aussicht würde ich diesen Weg nicht gehen. Ich sagte bereits, dass ich eine längere Schullaufbahn hinter mir habe und demnach keine 18 mehr bin und auch keine 20. Folglich werde ich kein Studium beginnen, das fünf Jahre meines Lebens frisst, die Einstellungsvoraussetzungen selbst für eine Anstellung fraglich sind und man das Lehramtsstudium, bekannterweise und in den allermeisten Fällen, nicht gebrauchen kann. Kaum einer bis niemand mag einen Lehramtsstudenten, und hat er sein Studium noch so gut abgeschlossen. Natürlich ist bei den beiden "Angestelltenformen" die Verbeamtung das Ziel, und klappt das nicht, ist das eben nicht so geil, aber auch mit einer Anstellung im Ö.D. als Lehrer kann ich sehr gut leben. Womit ich allerdings definitiv nicht leben kann, ist ein abgeschlossenes Lehramtsstudium, das mir nichts bringt, weil die Diagnose u. U. nicht nur die Verbeamtung, sondern auch die Anstellung verhindert. Abgesehen davon, dass ich dann ein abgeschlossenes Studium habe - umsonst - stünde ich vor dem Nichts, und jünger werde ich auch nicht mehr.

    Aber zwischendurch muss ich noch etwas loswerden.

    Ich habe dieses Posting vor rund 20 Stunden gestartet und es haben viele Menschen darunter kommentiert. Hilfsbereit, konstruktiv und fragend. Das finde ich wichtig und richtig - auch, dass hinterfragt wird, sowas gehört dazu. Tolles Forum! Ich hätte nicht gedacht, dass man in klassischen Internetforen noch so gut betreut wird. Hier bleib ich, hier gefällts mir! :)

    Und ganz besonders hat es mich gefreut, konstruktiv und lange zu diskutieren, ohne, dass Corona thematisiert wurde, jemand frech wurde. Und es ist auch wirklich toll, dass man dauerhaft manierliche Sätze liest und nicht dem 24/7-social-media-stil gemäß "was ist das", "brudi" usw. ausgesetzt ist. Tut wirklich mal gut, dass es im Internet auch noch solche Seiten gibt. ^^

    Ist richtig, allerdings gibt es wieder die Kostendämpfungspauschale der Beihilfe, Ehefrau und Kinder müssen ggf. privat versichern werden.


    Das ist ein sehr einfacher Vergleich, der hängt immer etwas. Insgesamt sind die Vorteile des Beamtentums sicherlich da, das sind aber dann auch Sachen wie, dass es bei einer Befördung als Beamter für die Pension egal ist, wann sie stattgefunden hat (sie ist sofort wirksam, egal wie lange man die neue Besoldungsgruppe hatte), als Angestellter der mit 60 befördert wird, zahlt man ein paar Euros mehr ein, hat aber faktisch nur wenig mehr Rente.

    Das ist so aber nicht unbedingt allgemeingültig richtig. Um Pensionsansprüche dieser Höhe - denn diese richtet sich ja prozentual am Bruttoeinkommen - zu erlangen, müssen mindestens 3 Jahre in dieser Besoldungsgruppe nachgewiesen werden. Die Stufe ist hierbei egal, von der Dauer, ja, aber nicht die Gruppe. So ist es zumindest im Saarland.

    Wenn du ein Medikament nutzt, ohne überdurchschnittlichen Beeinträchtigungen ausgesetzt zu sein, wirkt das auf mich so, als würdest du die Diagnose nutzen, um von deiner Ärztin leistungssteigernde Medikamente verschrieben zu bekommen, im Sinne von Leistungsdoping. Es soll ja nicht wenige Studierende geben, die sich (wie auch immer) Ritalin beschaffen, um mehr leisten zu können.

    Bei sehr lang anhaltender Lerntätigkeit irgendwann keine Lust mehr zu haben, ist doch weit verbreitet und völlig normal. Ich schätze, 90% geht es so.

    Genau hier liegt der Hund begraben. Ich bin nicht in der Lage einzuschätzen, ob die Problematik bei mir besteht, weil ich die Diagnose ADHS habe, oder aber deswegen, weil es einfach allen so geht. Das werde ich auch nie beurteilen können. Da ich diese Problematik ggü. meiner Ärztin aber erwähne und diese Diagnose nun einmal im Raum steht, wurden die Medikamente (weiter) verordnet. Als Ausnutzen der Medikation würde ich es nicht beschreiben, zumindest keine absichtliche Ausnutzung - denn ich nehme es ja nicht, um mehr lernen zu können, sondern weil ich der Auffassung bin, dass gegebene Problematik eben wegen dem ADHS ist. Und unter Medikation ist es so, dass diese Problematik nicht so stark ist. Inwieweit diese Medikamente bei Personen helfen, die tatsächlich das Medikament missbrauchen und kein tatsächlicher Bedarf besteht, weiß ich nicht. Wäre es zum Beispiel so (aber das weiß ich ja nicht), dass die Medikation bei "gesunden" Menschen Nebenwirkungen o.ä. hervorruft, so könnte ich zumindest sagen, dass ich dann weiß, dass die Gabe bei mir gerechtfertigt ist, da ich keine Nebenwirkungen habe. Also praktisch als "Probe". Aber dazu habe ich kein Wissen. Im Übrigen nehme ich kein Ritalin und auch nichts Artverwandtes.

    Hä? Das Ministerium ruft sicher nicht an, um zu fragen, ob du Ängste hast. Damit müsstest du dann nur leben, wenn du denn welche entwickeln solltest. So wie jeder andere halt auch.

    Neeee, das meine ich nicht. Es gibt Krankheiten, bei denen ist es ausgeschlossen, Lehrer zu sein. Weder angestellt, noch verbeamtet (vgl. #12, CDL). Das Ministerium entscheidet schlussendlich über eine Einstellung. Erstmal egal, ob verbeamtet oder angestellt. Wenn beim Amtsarzt die Verbeamtung wegen (bspw. Depressionen) ausgeschlossen ist, ist es fraglich, ob man nicht nur ungeeignet für eine Verbeamtung, sondern generell für den Lehrerberuf ist. Das Ministerium wird ja in jedem Falle den Wisch vom Amtsarzt, weswegen du ungeeignet bist, haben wollen. Und auf Grundlage dieser könnten die dir dann - je nachdem, was du hast - eventuell auch den Eintritt in den Schuldienst generell verweigern.

    ich bezog mich auch auf die ADHS-Medikation. Ich wüsste nicht, dass es gegen Asperger alleine Medikation gibt.
    Amtsärzte sind vielleicht nicht alle in allen Themen bewandert, aber sie werden schon mal davon gehört haben, dass nicht alle, die nicht neurotypisch sind, fürs Leben ungeeignet sind. Und dass es sehr viele Ausprägungen gibt, wo man mit Facharztbrief eben zeigt, dass die Beeinträchtigung, die man vielleicht hat, für den Alltag als Lehrer*in nicht relevant ist.
    Übrigens ein Vorteil, wenn man erst nach dme Ref / vor der Planstelle zum Arzt muss: man sieht an den Fehlzeiten des Refs, ob man super belastet war oder nicht (vorausgesetzt man hat nicht nebenbei noch eine Grippewelle mitgenommen)

    Im Saarland ist es, glaube ich, so, dass man schon für Ref hin muss. Dann wieder für Probe, dafür aber nicht mehr für die Verbeamtung auf Lebenszeit. Die erfolgt dann automatisch, soweit ich richtig informiert bin.


    In jedem Falle werde ich noch innerhalb des nächsten halben Jahres ein fachärztliches Gutachten erstellen lassen, bei dem dann (hoffentlich) die Diagnose Asperger restlos entkräftet wird. Ferner ein Gutachten über ADHS, das zeigt, dass in meiner Ausprägung keinerlei Beeinträchtigungen für den Lehrerberuf zu erwarten sind.

    Ich nehme dir nichts böse, keine Angst. ;)

    Es ist erschreckend zu lesen, zu welchen Dingen ich praktisch prädestiniert bin. Keiner der Dinge trifft auf mich zu und ich hoffe, das bleibt auch so. Die Medikation wurde in den vergangen Jahren oft ausgesetzt. Auch schon ein gesamtes Schuljahr. In allen Zeiträumen gas es keinerlei Veränderungen zu der Zeit mit Medikation. Das Einzige, was sich geändert hat: es fiel mir schwerer, lange an etwas dran zu bleiben. Ansonsten war ales gleich. Die Frage ist dann eben, wie wahrscheinlich nicht nur eine Verbeamtung, sondern tatsächlich überhaupt eine Anstellung noch ist. Ich meine, ob jemand, der gefährdet für Depressionen und Angststörungen ist, dauerhaft für den Lehrerberuf geeignet ist, sei dahingestellt... Und so wird es wohl auch der Amtsarzt und eventuell auch das entsprechende Ministerium sehen.

    Vorab: ich bin der Meinung, dass entweder alle verbeamtet oder keine. Also: du sollst auch verbeamtet werden.

    Trotzdem: ich glaube, du belügst dich selbst. Wenn du die Medikamente wirklich gar nicht brauchst: setz sie JETZT ab, und nicht "nach dem Abitur".
    Und wenn du gut eingestellt bist und die Medikamente "brauchst", um deinen Alltag so zu gestalten, dass du abends keine schlimmen Kopfschmerzen hast usw.. Los! Behalte sie, es ist kein Grund, sie abzusetzen. Und es ist auch okay so, es ist ein Hilfsmittel.

    Ich nehme die Medikation ja nicht wegen des Aspergers. Das Asperger hat mit dem ADHS nichts zu tun. Zumindest nicht in meinem Fall. Es gibt auch Fälle, da ist es anders. Die einzige Symptomatik von ADHS, die ich noch habe, das ist das Problem mit der Konzentration, wie oben beschrieben. Es ist wie schon erwähnt keine zwingend notwendige Medikation, ich nehme sie auf eigenen Wunsch, da es mir die lange Konzentration erleichtert. Ich habe durch Versuche gesehen, dass ich dadurch schulisch nicht schlechter werde. Aber ich habe auch gesehen, dass es mich mehr Kraft kostet, an der Sache dran zu bleiben. Vielleicht ist es auch die Angst in mir selbst, dass ich diesen Mehraufwand an Motivation nicht mehr erbringen möchte, und dann die Noten schlechter würden - ich weiß es nicht. Fakt ist aber, dass es aufgrund der Symptomatik nicht nötig ist, sondern lediglich, um es ganz klar zu sagen, aus meiner persönlichen "Gemütlichkeit", da es mir die Sache aber erleichtert.

    Es gibt eben auch die Fälle, die die Medikation brauchen, da sie nicht in der Lage sind, sich eigenständig hinzusetzen. Das ist bei mir ja nicht der Fall, es unterstützt mich eben nur. Insofern ist es ein Leichtes, die Medikation abzusetzen. Die Frage ist nur: wenn ich es mir dadurch erleichtere und es beim Amtsarzt dann nicht darauf ankommt, ob man sie vor 5,5 oder 6 Jahren abgesetzt hat, weswegen sollte ich mir die Hürde dann höher legen, als sie ist?

    Ehrlich gesagt, würde ich mir an deiner Stelle jetzt erst einmal keine Sorge um die Verbeamtung machen, sondern eher gucken, ob dein Asberger mit der Tätigkeit als Lehrer kompatibel ist.

    In der Schule hast du als Lehrer viele (zunächst) unstrukturierte Situationen, die du in den Griff bekommen musst, stehst oft im Fokus und steuerst oft die soziale Interaktion.

    Wie schon erwähnt, ich selbst bin nicht der Meinung, diese Diagnose zu erfüllen. Ich erkenne in mir keinerlei Symptomatik, die der eines Aspergers zugeschrieben wird. Allenfalls die Vorliebe für Zahlen. Ansonsten habe ich keinerlei Dinge, die dafür sprechen. Gar nichts. Deswegen zweifle ich auch daran, ob diese Diagnose stimmt oder zumindest noch aktuell ist. Ich habe keine Probleme mit Emotionen, sozialen Interaktivitäten, unstrukturierten Tagesabläufen usw. Ist bei mir alles nicht gegeben. Der einzige Schnittpunkt, der zwischen mir und dieser Krankheit existiert, ist das Blatt Papier, auf dem es steht. Anders sieht es mit der Diagnose ADHS aus, aber da sehe ich hinsichtlich der Symptomatik keine Probleme.

    Das heißt, du bist der Meinung, dass jemand, der diese Medikamente BRAUCHT, um einen geregelten Alltag zu haben, deiner Meinung nach kein*e verbeamtete*r Lehrer*in sein dürfte?
    (jemand, der unter "schwersten sozialen Problemen" "leidet", wird eh nicht auf die Idee kommen, lehrer*in zu werden)

    Nein. Das heißt, dass die Gesetzeslage meint, dass jemand, der unter Krankheiten leidet, die dem Lehrerberuf in seiner Art und Weise entgegenstehen ( schwere soziale Probleme zähle ich dazu), nicht verbeamtet werden kann. Und demnach kann es m. M. nach nicht sein, dass dann gesagt wird, dass davon ausgegangen wird, dass jemand, der eine Diagnose hat, gleich die schlimmste Form hat. Wenn es schon heißt, dass man bei einer bestimmten Schwere einer Tatsache kein Lehrer werden kann - und diese dann zufällig in einer bestimmten Stufe eines Krankheitsbildes enthalten ist - dass man dann nicht einfach pauschalisieren soll: "Der hat das, dann hat er automatisch auch die entsprechende Stufe. Ist nicht so? Ist mir egal, er hat ne Krankheit wo es drin vorkommen kann, das reicht mir.". Davon abgesehen: diese Medikamente können auch bei leichten Formen von Nöten sein. Ebenso können sie bei schweren Formen aber auch nicht von Nöten sein.

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