Beiträge von naddel81

    Meines Wissens darf man jeden Tag nur eine Fahrt zur Arbeitsstätte absetzen. Fahrten zu Konferenzen gehen also nur dann extra, wenn du an dem Tag keinen Unterricht hast und deswegen nur zur Konferenz fährst.

    " Pro Schultag eigentlich nur einmal. Gibt es jedoch Konferenz oder Elternsprechtag, muss man sich Zuhause frisch machen. Dann fährt man 2 Mal. Und die 2.Fahrt ist eine "Dienstreise" - ohne Erstattungsanspruch des Arbeitgebers. Da zählen jedoch Hin- UND Rückweg für die Steuer ... 😉"


    So die Expertise dort.

    Und selbst wenn das FA erwartet, dass man den kompletten Tag in der Schule verbringt, so kann man zumindest das Mittagessen als Verpflegungskostenpauschale geltend machen.

    Wie dem auch sei, ich glaube, dass wirklich jeder Lehrer locker über die Werbungskostenpauschale kommt, wenn er wirklich jede Fahrt zur Schule angibt (wie ich nun lernen durfte, sind die Konferenzfahrten sogar komplett, nicht nur "einfache Fahrt", absetzbar). Die 1250€ sind schnell erreicht. Und hat man dann noch etwas Büromaterial, einen neuen Stuhl oder ein Laptop, sind auch weitere 1250€ nicht unrealistisch.

    Summa summarum kam ich bisher in keinem Jahr unter die 4000€ an Werbungskosten (Fahrten 1000-1500€, Arbeitszimmer - nun HO- 1260€, Material und Geräte weitere 2000€). Und ich bin aus pragmatischen Gründen nicht mal so penibel und notiere wirklich alles. Damit wäre bestimmt noch der ein oder andere Hunderter im Jahr zu retten.

    Die HO-Pauschale ist super. Erspart viel Rechnerei.

    Sehe ich auch so. Das könnte Wolfgang Autenrieth in seiner (ansonsten sehr informativen) Webseite noch einpflegen. Im Beispiel hat er da 11.000€ Werbungskosten. Und ich werde hier wegen einem Bruchteil dessen kritisiert.

    Nun - mit einem Klebestift und einer Tabellenkalkulation ist das übers Jahr nicht DER Aufwand. Der Stundenlohn rechnet sich.
    Was man als Lehrer absetzen kann, findest du in den Tiefen der Steuerprogramme, die dir bei der Eingabe Tipps geben - oder du schaust dir meine Erfahrungen an ;)
    https://www.autenrieths.de/steuer.html#steuer

    Eine sehr tolle Zusammenfassung, vielen Dank.

    Was man noch ergänzen könnte in einer der nächsten "Freistunden" ;) :

    Arbeitszimmer vs. HO-Pauschale (1260€). Für viele die bessere Alternative. Beides geht natürlich nicht gleichzeitig.


    Viele Grüße

    Leute, hier ging es nie um DSGVO und Verarbeitung der Daten auf Geräten, die NICHT für den Dienst genutzt werden.

    Es ging lediglich darum, ob man sich ein Dienstgerät in aufeinander folgenden Steuerjahren neu kaufen und absetzen darf/kann und was mit dem Altgerät zu passieren hat, wenn man es privat nutzen will oder gar verkauft.

    Ich werds einreichen (bin sicher nicht der erste Landesdiener, der ein Macbook 100% als Dienstgerät absetzt) und werde berichten. Das alte Gerät gibt es ja noch. Ich leg es erst mal zur Seite bis ich weiß, was ich damit mache.


    Vielen Dank für euren Input.

    Ich ignoriere mal die OT-Anfragen hier und verweise dezent auf die drei Eingangsfragen:


    Ein Büroarbeitsplatz hat niemals einen so winzigen Monitor. Mindestens 24", eher 27". Dann auch meistens 2 davon.


    Ich habe 34" 21:9, ist auch in Ordnung.

    Portabel sind die aber nicht. Und in meinem Anwendungsfall auch nicht nutzbar. Danke für die Tipps, aber die Wahl des Endgeräts wurde schon getroffen und steht hier auch eher weniger zur Debatte. Die Frage bleibt: Wenn die schon Bleistifte ablehnen, dürfte ein Laptop erst recht nicht durchgehen. Und falls man den nach x-Jahren dann wegen Neuanschaffung privat nutzt, prüft das FA das?

    ... und wer sich nicht die Mühe macht und nur die großen Brocken angibt, verschenkt Geld. Deine HO-Pauschale versickert konsequenzlos direkt in der WK-Pauschale - falls du keine weiteren Ausgaben geltend machst. Da sammelt sich "im Kleinvieh" nämlich eine große Menge "geldwerter Mist" an.
    Eine Packung Schreibmaschinenpapier für 5 € plus Fahrtkosten um das zu besorgen (Auto, Bus, Fahrrad, Beine ... egal) mit 30 ct pro Entfernungskilometer plus Parkgebühr machen bei 5 Kilometer Entfernung schnell 10 € und damit bereits fast 1% der erforderlichen 1230 €.

    Super, dann muss ich das nur 100 Mal machen und bin bei der Pauschale. Sorry, aber dafür ist mir meine Zeit zu schade. Kennst du noch weitere große Brocken?

    Nur am Rande, gekauft hast du ja, das Geld ist eh weg. Musste es ein „Pro“ sein? Bzw. warum hast du dich dafür entschieden?

    Es war das einzig stimmige Gerät mit 16 Zoll. Viel kleiner und du bekommst nen Buckel beim Zeugnisse schreiben.

    Klar geht es auch auf dem Handy, aber macht das einer hier? Also: Zeugnisse schreiben und Förderberichte ins Portal setzen auf seinem 6 Zoll-Endgerät?

    Das geht aber nur, wenn es defekt ist. Ich denke, dass die meisten Firmen bei solchen Kleinigkeiten nicht betrügen. Eine Firma mit X Euro Steuern hat kein Interesse wegen 100 € Steuerersparnis dort falsche Angaben zu machen.

    Nicht, dass ich wüsste wie Firmen das machen, aber solche "Kleinigkeiten" fallen doch eher weniger auf als das Firmen-KfZ, was auf einmal als defekt abgeschrieben wird und angeblich verschrottet wurde. Dass ein EDV-Gerät nach nem Jahr mal einfach den Geist aufgibt, klingt da schon plausibler. Wenn es runterfällt, war es das meistens.

    Selbst wenn du es absetzt, bleibst du - je nach Familienstand und Steuerklasse, sowie weiteren Werbungskosten, die dich über die Werbungskostenpauschale hieven - auf ca. 70% der Kosten sitzen. Je nach persönlichem Steuersatz bekommst du nämlich genau diesen Prozentsatz aus der Steuerzahlung erstattet.
    Wer ein Gerät für 1200 € kauft und diese Investition als einzige Kosten bei den Werbungskosten angibt, bekommt als Erstattung: Nada.
    Das ist der Pauschalbetrag, der bereits vorab eingerechnet wurde.
    Was zählt, sind Belege, Belege, Belege. Auch für den Rotstift, der eine neue Mine braucht. Jeder Cent hilft, die Hürde zu übersteigen.

    die Pauschale knacken alle Lehrer doch schon mit den Home-Office-Tagen. Daher gebe ich schön alle Arbeitsmittel und das Home-Office an.


    Meine St-Erkl. sieht in etwa so aus:


    1260€ HO-Pauschbetrag

    1000€ Arbeitsweg

    XXXX€ Arbeitsmittel


    Größere Variablen hab ich nicht. Der Rest ist Kleinvieh.

    Das kann durchgehen oder auch nicht, bei mir ist diesmal gar nichts berücksichtigt worden, sie haben alles, jeden Bleistift, jedes Pflaster, jedes Papier, jedes Schulbuch usw. abgelehnt.

    Darauf habe ich natürlich Einspruch eingelegt, die neue Bearbeiterin war auch etwas fassungslos, hoffen wir mal, dass es hilft.

    In welchem finanziellen Umfang hast du denn eingereicht? Mein 1000€ Laptop (+plus weitere 1000€ Arbeitsmittel) gingen in 2023 durch. Nun bin ich alleine mit dem Macbook Pro bei knapp 3000€. Werde berichten.

    BTT:

    1. Es wird wohl keinen jucken, was in den letzten Jahren abgesetzt wurde.

    2. Wie wird ein Verkauf versteuert?

    3. Kommt das FA gucken, wenn ich das Altgerät nicht verkaufe, sondern weiter privat nutze?

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